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Gesundes Leben

In einem ihrer Newsletter machte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) auf eine Veranstaltung aufmerksam, die sich an alle Beschäftigte aus den Bereichen Geriatrie, Pflege, Soziale Arbeit und Kunstpädagogik richtet.

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Der Workshop findet am Montag, den 12. Mai 2025 von 10 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten der Alexianer Münster GmbH statt. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, welche Möglichkeiten sich für ältere Menschen mit einer eingeschränkten Erfahrung von Bildung eignen, um sich trotz individueller Herausforderungen künstlerisch ausprobieren zu können. Kulturelle Teilhabe gilt schließlich als Grundrecht, fällt Senior*innen mit Lernschwäche aber oftmals schwerer als ihren Mitmenschen.

Zunächst sollen die Teilnehmer*innen gemeinsam den Begriff Bildungsbenachteiligung klären, aber auch Strategien und Konzepte entwickeln, die den bedingungslosen Zugang zum Erleben von Kunst, Kultur und Ästhetik ebnen. Praktische Übungen und Beispiele sollen dabei unterstützend wirken. Hierfür dient das sogenannte prex-Labor, das eine breite Auswahl an Materialien bietet, um in einer respektvollen und (vor)urteilsfreien Atmosphäre maximale künstlerische Entfaltung zu garantieren.

Gesponsort wird der Workshop wird von kubia, dem Kompetenzzentrum für kulturelle und künstlerische Partizipation älterer Menschen, das bereits viele Projekte, Veranstaltungen und Programme rund um bildende Kunst für Senior*innen gefördert hat. Darunter fallen Ausdrucksformen wie beispielsweise Malerei, Theater, Bildhauerei, Tanz oder Gesang. Dadurch finden Menschen auch im hohen Alter und trotz Handicaps Spaß und Freude am aktiven Gestalten von Kunst, am puren Ausprobieren oder auch am Kennenlernen von Gleichgesinnten. „Wenn wir die Faszination von Kunst erleben, spielt es keine Rolle, ob die Menschen, die sie machen, eine Beeinträchtigung haben oder nicht.“, so Dr. Katja Watermann, Referentin des Angebots.

Zur Übersicht zum Workshop mitsamt des Anmeldeformulars (Anmeldung bis 05. Mai möglich) gelangen Sie hier. Die Veranstaltung ist barrierefrei. Pro Person belaufen sich die Teilnahmekosten auf 25€.

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Der Fachkräftemangel in deutschen Pflegeeinrichtungen ist zweifellos allgegenwärtig und sorgt bereits jetzt für teils gravierende Versorgungsengpässe. Daher häufen sich die Stimmen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Pflegeheimen zu erwägen – etwaige Pilotprojekte mit Pflegerobotern haben u.a. in Stuttgart und München begonnen.

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Die stetige Weiterentwicklung dieser Technologie hat bereits die Tür zu zahlreichen neuartigen Möglichkeiten geöffnet und auch einige Unternehmen greifen schon zwecks eines effizienteren Betriebsablaufs auf KI zurück. Die Einbindung von Robotern in die Pflege gilt in Fachkreisen allerdings als umstritten und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Zwar werden auf der einen Seite auch die Vorteile beleuchtet – so könnten Roboter beispielsweise den Transport von Essen und Gebrauchsgegenständen sowie auch den bürokratischen Aspekt der Pflege übernehmen – aus Sicht vieler Forscher*innen überwiegen jedoch die Nachteile.

Insbesondere die unmittelbar körperliche Pflege sei kaum durch eine Maschine zu ersetzen. Schließlich geht es hierbei nicht nur um die Gewährleistung des physischen Wohls, sondern auch um eine soziale Komponente, die Kommunikation, Aufmerksamkeit und Empathie umfasst. Da eine Pflegebedürftigkeit ohnehin Einsamkeit begünstigen kann, ist es von zentraler Bedeutung, Patient*innen ausreichende soziale Interaktionen zu ermöglichen. An diesem Punkt stoßen die Fähigkeiten der KI schnell an ihre Grenzen, zumal davon ausgegangen wird, dass Roboter damit den eigentlichen Sinn von Pflege verfehlen würden.

Außerdem handelt es sich bei der Pflege um ein vielfältiges Feld, das je nach Patient*in verschiedene Anforderungen stellt. Die bisherigen Roboter sind hingegen im Regelfall so konzipiert, dass sie jeweils nur eine bis maximal zwei Aufgaben übernehmen können, während Menschen dank einer umfangreichen Schulung mit sämtlichen Tätigkeiten vertraut sind. Bis Roboter mit entsprechend ausgeweiteten Handlungsmöglichkeiten verfügbar sind, benötigt es noch weitere Fortschritte in der Digitalisierung.

Die zukünftige Zunahme von KI in Pflegeeinrichtungen erscheint insgesamt wahrscheinlich und könnte menschlichen Fachkräften durchaus Aufgaben abnehmen sowie deren ohnehin mit viel Anstrengung verbundenen Arbeitsalltag etwas stressfreier gestalten. So bliebe beispielsweise mehr Zeit für die Beziehungsarbeit übrig, während Roboter sich den logistischen Aufgaben widmen könnten.

Dennoch herrscht unter Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Wissenschaftler*innen, Pflegebedürftigen und Angehörigen Uneinigkeit darüber, welches Maß an Digitalisierung in der Pflege angemessen sei, wie etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts berichtet wird. Wirtschaftliche, finanzielle, personelle, aber vor allem moralisch bedingte Argumente prägen die gegenwärtige Debatte. Ob und inwieweit sich KI hierzulande in Pflegeeinrichtungen durchsetzen wird, hängt insbesondere davon ab, ob die neu konzipierten Modelle sich für einen flächendeckenden Einsatz in der Pflege eignen werden.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat kürzlich Ergebnisse einer Studie zu Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland veröffentlich. Die positive Einstellung zu der Thematik ist auf einem Rekordhoch, jedoch haben viele Menschen die Entscheidung, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen, noch nicht getroffen und/oder dokumentiert.

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In Deutschland ist die Organspende über die Zustimmungslösung geregelt. Das bedeutet, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn die Verstorbenen zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die Angehörigen nach dem Tod zustimmen. Um ethisch und medizinisch korrekte Abläufe zu sichern, gibt es strenge rechtliche Vorgaben, die vor allem im Transplantationsgesetz (TPG) normiert sind. Koordiniert werden Organspenden in Deutschland durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine Altersgrenze für Organspenden gibt es nicht, viel eher ist der Zustand der Organe entscheidend.

Die Studie der BzgA hat Menschen in Deutschland in einer repräsentativen Erhebung dazu befragt, welche Einstellungen sie zur Organspende haben und wie es um ihre Entscheidungen steht.

Die Befürwortung der Befragten liegt bei 85 % und ist damit auf einem Rekordniveau. Allerdings zeigt die Studie auch auf, dass trotz der hohen Zustimmungswerte nur 62 % eine eigene Entscheidung dazu getroffen haben, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen und nur 45 % die Entscheidung dokumentiert haben.

Die Entscheidung, ob man seine Organe spenden möchte, kann in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder über das digitale Organspende-Register dokumentiert und jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Aufgrund des Mangels an Organspenden in Deutschland warten viele Patient*innen lange auf lebensrettende Organe, weshalb eine Auseinandersetzung mit der Thematik wichtig ist.

Informationen erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage www.organspende-info.de oder durch das Infotelefon Organspende, dass sie von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 90 40 400 erreichen.

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Ende letzten Jahres ist das Gesetz zur neuen Krankenhausreform in Kraft getreten. Damit beginnen nach langanhaltenden Diskussionen im Bundestag und Bundesrat verschiedene Änderungsprozesse. Ziel der Reform ist es, die Krankenhausversorgung in Deutschland effizienter zu gestalten und dem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

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Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung.

Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden.

Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen.

Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen.

Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an.

Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.

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Eine neue Studie aus England verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Umwelt für die menschliche Lebenserwartung und Sterblichkeit. Neben Rauchen und mangelnder Bewegung wird insbesondere die Bedeutung des sozioökonomischen Status hervorgehoben.

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Ein Team von Forscher*innen aus Oxford hat in einer breit angelegten Untersuchung herausgefunden, dass Lebensstil- und Umweltfaktoren einen größeren Einfluss auf die Lebenserwartung haben als Gene. Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse von Daten aus der UK Biobank, die rund eine halbe Millionen Menschen umfasst. Konkret zeigt die Studie, dass 17 % des Sterberisikos durch Umweltfaktoren bestimmt werden, während Gene nur zu weniger als 2 % beitragen. 25 Risikofaktoren beeinflussen sowohl das Altern als auch die Mortalität, wobei viele davon veränderbar sind.

Die bedeutsamsten Risikofaktoren für das Altern und Sterblichkeit sind Rauchen und mangelnde Bewegung. Beides erhöht die Wahrscheinlichkeit für diverse gesundheitsgefährdende Krankheiten. Ein weiterer zentraler Faktor ist der sozioökonomische Status. Hier zeigen die Studienergebnisse, dass sich diverse Parameter, die mit einem hohen sozioökonomischen Status assoziiert werden, bspw. gute Wohnverhältnisse, hohes Einkommen, gute Beschäftigungsverhältnisse und soziale Kontakte positiv auf die Lebenserwartung auswirken.

Ausgehend von den Erkenntnissen kommen die Expert*innen zu dem Ergebnis, dass es sowohl Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheits- und Bewegungsförderung als auch in Bezug auf die Bekämpfung sozialer Ungleichheit benötigt. Beispielhaft wird erläutert, dass Angebote notwendig sind, die über die Gefahren des Rauchens aufklären und Bewegungsfreude fördern.

Neben der Bedeutung des Lebensstils und der Umweltfaktoren weisen die Autor*innen der Studie allerdings auch darauf hin, dass gerade das Alter und das Geschlecht einen großen Einfluss auf Lebenserwartung und Sterblichkeit haben.

Die Erkenntnisse können hilfreiche Impulse für politische Entscheidungsprozesse liefern und eine nützliche Grundlage für Entwicklung von Angeboten darstellen.

Den Bericht zu den Studienergebnissen in englischer Originalsprache finden Sie hier.

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Eine Langzeitstudie aus den USA mit 282 Proband*innen hat getestet, ob und inwieweit Medikamente gegen Alzheimer die Eigenständigkeit im Alltag aufrechterhalten können. Bei den in der Studie verwendeten Medikamenten handelte es sich um Lecanemab und Donanemab, welche in Deutschland bislang nicht zugelassen wurden. Die darin enthaltenen Amyloid-Antikörper bewirken eine Verlangsamung der Abnahme kognitiver Fähigkeiten.

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Alle Proband*innen waren zu Beginn der Studie mindestens 60 Jahre alt, zeigten zumindest erste Anzeichen einer Alzheimer-Erkrankung und waren zum Teil nicht mehr dazu fähig, ihren Alltag auf sich gestellt zu bewältigen. Um die Selbstständigkeit der Teilnehmenden sinnvoll messen zu können, wurde für die Studie unterschieden zwischen IADLs (praktische, mit der direkten Umgebung zusammenhängende Aufgaben) und BADLs (körperliche und geistige Selbstfürsorge). Zeitgleich wurde dabei die Schwere der Erkrankung mithilfe des Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB)  ermittelt, sodass sich die Eigenständigkeit und der Krankheitsgrad gegenüberstellen ließen.

Dabei zeigte sich, dass die IADLs nicht mehr eigenständig ausgeführt werden konnten, sobald eine leichte Demenz (ab 5 CDR-SB) vorlag. Während der Studie traf diese Entwicklung bei ca. der Hälfte aller Teilnehmenden auf. Die Selbstversorgung blieb im Schnitt jedoch etwas länger möglich: Erst ab ca. 11,5 CDR-SB, was einer mittelgradigen Demenz entspricht, benötigten die Proband*innen auch hierfür Unterstützung.

Dennoch legen die Ergebnisse der Studie nahe, dass beide Medikamente den Krankheitsprozess und damit auch das Eintreten der Pflegebedürftigkeit deutlich verzögern können. Die Einnahme von Donanemab verlängerte die Selbstständigkeit der Proband*innen um durchschnittlich acht Monate, im Fall von Lecanemab waren es sogar zehn. Demzufolge würde eine Behandlung mit Medikamenten gegen Alzheimer den Patient*innen ca. ein zusätzliches Dreivierteljahr schenken, in dem diese noch einen unabhängigen Alltag genießen können. Eigenständigkeit und der Erhalt der kognitiven Fähigkeiten sind wiederum bedeutsam für die Lebensqualität.

Ein weiterer Vorteil an einer Einnahme von Alzheimer-Medikamenten liegt in der Entlastung der Angehörigen. Diesen bleibt durch das langsamere Voranschreiten der Erkrankung mehr Zeit, um Vorkehrungen bezüglich Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu treffen. Ob eine solche Behandlung zukünftig auch in Deutschland möglich sein wird, bleibt abzuwarten – für Donanemab wurde allerdings schon 2023 ein Zulassungsantrag gestellt, der sich momentan in der Prüfung befindet. Im Falle einer Genehmigung des Antrages würde das Medikament in der gesamten EU verfügbar werden.

Über die Studie berichtete das Deutsche Ärzteblatt in einem kürzlich erschienenen Artikel.

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Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Die neue App „PflegeNetz“ kann ab sofort für auf Smartphones heruntergeladen werden und soll durch verschiedene Angebote entlasten.

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Entwickelt wurde ‚PflegeNetz‘ von dem Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Die App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die darauf abzielen, die Belastungen und Anforderungen der Pflege zu erleichtern und gleichzeitig notwendige Unterstützung und Information bereitzustellen.

Eine zentrale Funktion der App ist die übersichtliche Aufbereitung von zahlreichen Informationen rund um Pflege, beispielsweise Pflegeanträgen und Leistungsvoraussetzungen. Auch neue gesetzliche Regelungen und andere aktuelle Entwicklungen werden erläutert.

Eine interaktive Standortkarte ermöglicht die Suche nach Sozialstationen, Pflegediensten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen wichtigen Einrichtungen, zu denen sich die Nutzer und Nutzerinnen auch direkt navigieren lassen können.

Darüber hinaus bietet die PflegeNetz-App Chatgruppen, in denen pflegende Angehörige sich miteinander austauschen, Ratschläge erhalten und wertvolle Unterstützung finden können. Diese geschlossenen Chatgruppen bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, in der Erfahrungen geteilt und gemeinsam Lösungen für die täglichen Herausforderungen der Pflege gefunden werden können.

Die App enthält auch Informationen zu Veranstaltungen und Workshops, die von der Volkssolidarität organisiert werden. Diese Gelegenheiten bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen.

Die App kann über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Volkssolidarität.

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Pflegeeinrichtungen stehen vor dem Spagat, einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Personen mit oft komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden, während der Personalmangel das Arbeitsklima belastet. Vor diesem bekannten Hintergrund befasst sich das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) mit der Frage nach einer besser gestaltbaren Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

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In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern.

Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen:

Regelungen für Individuen

  • Individuum-Individuum: Informelle Absprachen, z. B. Diensttausch.
    Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
  • Individuum-Team: Flexible Lösungen für einzelne Teammitglieder (z. B. bei Krisensituationen).
    Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
  • Individuum-Organisation: Vertragsbasierte oder mündliche Regelungen (z. B. nur Frühdienste).
    Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.

Regelungen für Teams

  • Team-Individuum: Teambasierte Entscheidungen mit Einstimmigkeit, z. B. Vertretungsregelungen.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
  • Team-Team: Mehrheitsentscheide innerhalb eines Teams, z. B. Flexibilisierungstage.
    Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
  • Team-Organisation: Organisationsgestützte Regelungen, z. B. mobiles Arbeiten für bestimmte Teams.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.

Organisationale Regelungen

  • Organisation-Individuum: Verträge mit individuellen Vereinbarungen, z. B. für Leiharbeitskräfte.
    Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
  • Organisation-Team: Organisationsweite Regelungen, z. B. Flex-Pool-Modelle.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
  • Organisation-Organisation: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
    Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.

Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen.

Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken.

Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen.

Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.

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Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein digitales System, durch das alle medizinischen Informationen von Patient*innen in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet werden. Damit sollen bisherige Papierakten abgelöst werden. Die Umsetzung wird in Deutschland seit dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen erprobt.

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Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden.

Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt.

Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar.

Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."

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Regelmäßige Zahnarztbesuche helfen nicht nur dem Gebiss, sondern auch dem ganzen Körper, gesund zu bleiben. Forschungen haben erwiesen, dass eine Parodontitis (ein fortschreitender Verlust des stützenden Gewebes der Zähne) das Risiko für weitere Krankheiten wie u.a. Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

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Darum ist es relevant, Zahnmedizin ernst zu nehmen und auch im hohen Alter konsequent zu verfolgen. Bislang werden jedoch kaum Hausbesuche im zahnmedizinischen Sinne angeboten, was zur Folge hat, dass Senior*innen sich hierfür mobil sein müssen. Ist dies nicht mehr gegeben, nimmt ihnen dies auch die Möglichkeit, ihre Zähne untersuchen und ggf. durch Zahnreinigungen u. ä. behandeln lassen zu können. Darüber hinaus sind etliche ältere Menschen auf Zahnersatz wie beispielsweise Prothesen angewiesen, wofür jedoch ebenfalls ein Gang in die Zahnarztpraxis notwendig ist.

Dies soll sich in der bayerischen Landeshauptstadt München nun ändern. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Projektträger „Teamwerk – Zahnmedizin für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“ ein Angebot entwickelt, das sämtliche Dienstleistungen des Zahnarztes von der Praxis auf die eigenen vier Wände verlegt. Es richtet sich insbesondere an pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Menschen, für die solche Hausbesuche eine erhebliche Entlastung darstellen.

„[…] Menschen mit Pflegebedarf sind oft nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Gerade auch für diese vulnerable Patientengruppe muss die tägliche Zahnpflege abgesichert werden. Angepasste Hygienekonzepte und der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln […] erleichtern dem betreuerischen Umfeld die tägliche Pflege. Auch der Zahnarztbesuch, gegebenenfalls am Bett des Betreuten oder auch in der Praxis, sollte bis in das hohe Alter eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Dr. Cornelius Haffner aus der München Klinik Harlaching, der das Projekt „Teamwerk“ leitet.

Gemeinsam mit Professor Dr. Falk Schwendicke, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird er am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 von 18 bis 20 Uhr eine Online-Veranstaltung rund um das Projekt durchführen, die auch zeitgleich über die Relevanz von Zahnmedizin im hohen Alter aufklärt. Wer aus dem (zahn)medizinischen oder dem sozialarbeiterischen Bereich stammt, pflegende*r Angehörige*r ist oder das Angebot um die Hausbesuche selbst in Anspruch nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, an diesem Infoabend teilzunehmen. Kostenfrei anmelden können Sie sich bis zum 11. Februar per E-Mail an fachstellen.gsr@muenchen.de.

„Mein großer Wunsch: Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken darüber, wie auch die Zahngesundheit bei Immobilität abgesichert werden kann.“ – so Dr. Haffners abschließender Appell.

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