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Gesundes Leben

Ältere Menschen, die nicht immer ausreichend zu essen haben, erleiden später häufiger eine Demenz. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie aus den USA.

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In der im November 2023 veröffentlichten Studie aus San Francisco haben Forscher*innen den Zusammenhang zwischen Ernährungsunsicherheit bei älteren Erwachsenen und der späteren kognitiven Gesundheit untersucht.

Die Kohortenstudie zeigt, dass der Gedächtnisverlust in der Gruppe mit sehr geringer Ernährungssicherheit etwas schneller verläuft als in der Gruppe mit geringer Ernährungssicherheit. Als unsichere Ernährung definieren die Forscher*innen das Fehlen eines konsistenten Zugangs zu ausreichender Nahrung für einen gesunden und aktiven Lebensstil. Folgen von Ernährungsunsicherheit können zum Beispiel Stress und psychische Erkrankungen sein – und eben eine Verschlechterung der Kognition.

In die Studie wurden US-Bürger*innen ab 50 Jahren eingeschlossen, die an der breit angelegten Längsschnittstudie HRS (Health and Retirement Study) teilgenommen hatten, über die Daten zur Ernährungsunsicherheit aus 2013 und Daten zur Kognition aus den Jahren 2014 und 1018 vorlagen. Die Stichprobe bestand aus über 7.000 Personen. Im Vergleich zu denjenigen Älteren der Studie, die immer ausreichend zu essen hatten, war eine unsichere Ernährung mit einer 1,38-fachen höheren Demenzwahrscheinlichkeit verbunden.

„Unsere Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, die Ernährungssicherheit bei älteren Erwachsenen zu verbessern, und dass dies die Menschen vor kognitivem und Demenz schützen kann“, heißt es von den Autor*innen. Dabei könnten auch staatliche Programmen eine wichtige Rolle spielen. In den USA laufen die Hilfen für Arbeitslose in der Regel nach 26 Wochen aus, dann gibt es Lebensmittelmarken im Rahmen des Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP), auf das die Autor*innen mehrfach eingehen: „Eine Stärkung des SNAP durch eine Erleichterung der Antragstellung für ältere Erwachsene könnte möglicherweise den negativen Zusammenhang zwischen unsicherer Ernährung und der Gesundheit des Gehirns reduzieren“, heißt es beispielsweise in der Studie.

Das deutsche Sozialsystem sieht nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes, das in den meisten Fällen für bis zu 12 Monate gezahlt wird, Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vor. Auch für nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Sozialhilfe) und Senior*innen (Altersgrundsicherung) gibt es entsprechende Leistungen, die die Existenz sichern sollen. Die Regelbedarfe sollen dabei auch Ausgaben für Nahrung abdecken.

Das US-amerikanische ist also nicht direkt mit dem deutschen Sicherungssystem vergleichbar, doch auch hierzulande kritisieren Sozialverbände und andere Akteur*innen die Regelbedarfe immer wieder als zu niedrig – insbesondere in Zeiten der Inflation. Ob die Ergebnisse auf Deutschland bezogen ähnlich wären, ist fraglich – die US-Studie jedenfalls zeigt, dass fehlende konsistente Zugänge zu ausreichend Nahrung einen Gedächtnisverlust im Alter wahrscheinlicher macht.

Hier gelangen Sie zur Studie (englisch).

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Im Atrium in Berlin lädt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung im Februar zu einer Podiumsdiskussion ein, in der es um die Rolle der Quartiere bei der Pflege- und Teilhabeplanung gehen soll.

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„Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im  Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BASGO) richtet im Rahmen des Projekts „Im Alter IN FORM“ den Bundeswettbewerb „Gemeinsam ESS-Kulturen“ aus. Bei der Fachtagung in Köln im Juni 2024 sollen „Gute Praxisbeispiele“ von leckeren und ausgewogenen ambulanten Mahlzeit-Angeboten für ältere Menschen ausgezeichnet werden, die sich gezielt an Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund richten.

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Teilnehmen können Träger, die auf kommunaler Ebene entweder bereits Mahlzeit-Angebote für ältere Menschen (oder generationsübergreifend) anbieten sowie Akteure, die neue Angebote aufbauen möchten. Dabei sollen sich die Angebote stets (auch) an Migrant*innen richten: „Unser Anliegen ist es, älteren Bürgerinnen und Bürgern aus allen Kulturkreisen gemeinsame ausgewogene Mahlzeiten-Angebote zu ermöglichen“. Mit dem Projekt sollen neben gesundheitlichen Anliegen die soziale Teilhabe und kulturellen Erfahrungen älterer Menschen gestärkt werden.

Für jene Organisationen, die neue Mahlzeit-Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte aufbauen möchten, bietet die BAGSO ein kostenloses Online-Seminar an. Damit sollen die Akteure bei der Planung vollwertiger Mahlzeiten sowie organisatorischen Fragen unterstützt werden. Die Seminare finden am 14.02. und am 20.02.2024 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Die Anmeldung für die Seminare sowie für den Wettbewerb erfolgt unter im-alter-inform.de.

Um am Bundeswettbewerb teilzunehmen, müssen sich die Träger und/oder Organisationen bis zum 29.04.2024 anmelden.

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Der Sozialverband VdK bemängelt die Umsetzung des E-Rezepts, das es seit Jahresbeginn in allen Arztpraxen gibt. Besonders ältere Menschen würden das Verfahren oft nicht verstehen.

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Vermehrt würden sich VdK-Mitglieder mit Fragen und Schwierigkeiten zum E-Rezept an den Verband wenden, heißt es von diesem Ende Januar in einer Pressemitteilung. Vier Wochen nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts verstünden vor allem ältere Menschen die komplexe App-Anmeldung nicht. Dadurch scheiterten sie an der Authentifizierung. Zwar seien Praxen verpflichtet, das E-Rezept auf Wunsch auch auszudrucken, Mitgliederberichten zu Folge weigerten sich einige Praxen jedoch dagegen. Andere fühlten sich übergangen, da sie die ihnen verschriebenen Medikamente nicht mehr einsehen könnten.

Der Sozialverband begrüßt grundsätzlich die Einführung des E-Rezepts, da die Arzneimittelversorgung für Patient*innen dadurch erhöht werden würden. Unklare Verschreibungen seien nun nahezu unmöglich und Apotheker*innen könnten besser mögliche Wechselwirkungen ermitteln. Aber: Das Rezept dürfe für niemanden zur Belastung werden. „Gerade im Gesundheitssystem müssen bei Neuerungen alle Menschen mitgenommen werden“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir erwarten daher bei allen Digitalisierungsschritten, die jetzt und in Zukunft anstehen, dass Barrierefreiheit mitgedacht wird – so zum Beispiel auch bei der elektronischen Patientenakte, die 2025 kommen soll.“

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Im Januar folgten rund 400 Gäste der Einladung des schleswig-holsteinischen Landtags und der Landesregierung zum Symposium „Aus der Corona-Krise lernen – gemeinsam besser werden“ in Kiel.

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„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind noch immer präsent“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf der Veranstaltung. Viele Menschen seien gestorben, viele weitere leiden bis heute an den Folgen der Erkrankung. „Wir alle mussten beispiellose Einschränkungen unserer Grundrechte mittragen und ertragen angesichts einer unbekannten Krankheit und einer Pandemie, für die es keine Blaupause gab. All diese Maßnahmen dienten dem Schutz der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen“, so Günther weiter. Das Symposium am 19. Januar 2024 bot Raum, um Lehren aus der Pandemie und den Schutzmaßnahmen zu ziehen.

Die Auswirkungen von Pandemie und Maßnahmen wurden in sechs Panels diskutiert, die sich jeweils einem gesellschaftlichen und politischen Bereich gewidmet haben. Neben „Gesundheit und medizinische Forschung“ wurde auch zu „Bildung und Hochschule“, „Gesellschaftliches Leben (Kultur & Sport)“, „Kita und Pflege“, „Staat und Recht“ sowie „Wirtschaft“ diskutiert. Interessierte konnten den Panels auch im Livestream folgen, die Mitschnitte können weiterhin auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein angesehen werden.

„Wir alle hoffen, nie wieder eine solche Pandemie zu erleben. Falls doch, werden wir aber besser vorbereitet sein“, so der Ministerpräsident zum Abschluss der Veranstaltung. „Dieses Symposium hat dafür einen wichtigen Beitrag geleistet.“

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisiert, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht inklusiv genug sei. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft müsse Barrierefreiheit insgesamt besser mitgedacht werden.

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„Maximal ein Viertel der Arztpraxen in Deutschland ist barrierefrei“, so der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, Anfang Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (z.B. hier nachzulesen). „Wir haben, das ist meine Wahrnehmung, weniger als zehn gynäkologische Praxen in ganz Deutschland, die für Frauen im Rollstuhl zugänglich sind.“ Das sei für ein modernes Gesundheitssystem nicht angemessen. Zahlten Menschen mit Behinderung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ein, müssten sie auch den gleichen Anspruch auf Arzt- und Terminwahl bekommen wie alle anderen.

In dem Interview mit der Deutschen Presseagentur sprach Dusel zudem über Barrierefreiheit im Kontext des Alterns: „Menschen mit Behinderungen sind im Grunde die Avantgarde einer älter werdenden Gesellschaft, wenn man so will“, wird der Behindertenbeauftragte zitiert. „Wir werden demografisch immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Laufe des Lebens auch mit zunehmendem Alter eine Behinderung erwirbt, ist relativ groß.“

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich anhand von Daten des Deutschen Alterssurveys mit der Frage befasst, welche Zusammenhänge es zwischen dem Bücherlesen in der zweiten Lebenshälfte und der Gesundheit und Lebensqualität gibt. Auch wenn die Kausalität nicht eindeutig ist, schlagen die Studienautor*innen Maßnahmen zur Leseförderung im Alter vor.

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Über 85 % der Viel-Leser*innen in der zweiten Lebenshälfte berichteten von positiven Gefühlen, während der Anteil derjenigen, die nicht lesen, mit 72 bis 79 % deutlich kleiner ist. Auch die eigene Gesundheit wird von den Befragten, die viel lesen, mit 63 % als gut oder sehr gut beschrieben. Das geht aus einer Untersuchung des DZA hervor. Datengrundlage ist das Deutsche Alterssurvey (DEAS) mit Angaben von 46- bis 85-Jährigen.

„Die Ergebnisse zeigen, dass Lesen mit positivem Affekt, einer besseren subjektiven Gesundheit und besseren kognitiven Leistungen einhergeht“, heißt es in der veröffentlichten Studie. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Wirkrichtung aus den Daten nicht abgebildet werden konnte. Das heißt: Es könnte auch sein, dass Menschen, denen es gut geht und die sich gesund fühlen, eher zu einem Buch greifen. Mitzudenken sei ebenfalls, dass Höhergebildete ein höheres Gesundheitswissen haben und häufig auch höhere Einkommen haben als weniger Gebildete.

Trotz der Einwände legen die Ergebnisse nahe, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Lesen von Büchern und der Lebensqualität gibt. Das zeigen auch Forschungsergebnisse aus anderen Ländern, auf die die Studienautor*innen verweisen. Daher legt der Bericht Maßnahmen zur Leseförderung in dieser Altersgruppe nahe: „Wenn sich der Befund erhärtet, dass das Lesen von Büchern für die Lebensqualität in der zweiten Lebenshälfte förderlich ist, sollte es Interventionen geben, um Lesen auch in dieser Lebensphase besser zu fördern und zu ermöglichen.“ Denkbar seien hier beispielsweise Bibliotheksangebote, Bücherbusse oder Onlineangebote.

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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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Im Juli dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Pläne für einen Nationalen Hitzeschutzplan vorgelegt. Seither befasst sich auch der schleswig-holsteinische Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Hitzeschutz auf Landesebene.

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Mit dem Klimawandel ist das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden. Die extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten bleiben dabei nicht ohne Folgen: Etwa 8.000 Menschen starben 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit an den Folgen von Hitze. Der Nationale Hitzeplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Sommer vorstellte, soll einen Beitrag leisten, die Todeszahlen drastisch zu reduzieren.

Im Juli hatte sich auch die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion dem Thema gewidmet und den Antrag „Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln“ (Drucksache 20/1171) eingebracht. Darin begrüßen die Antragssteller*innen die Hitzeschutz-Pläne ihres Parteikollegen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Schleswig-Holstein fordern sie unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit zur Kompetenzsteigerung in der Bevölkerung und die kostenlose Abgabe von Sonnencreme und Wasser. Um vulnerablere Gruppen wie ältere Menschen müsse sich beispielsweise durch Anrufe oder Besuche besonders gekümmert werden. „Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer und Kommunen sollten Hitzeaktionspläne erstellen, um für weitere heiße Sommer gewappnet zu sein“, lautet die Antragsbegründung.

Sowohl die Koalitionsfraktionen aus CDU und Grünen (Drucksache 20/1236) als auch die FDP-Fraktion (Drucksache 20/1223) haben daraufhin ebenfalls die Bedeutung des Hitzeschutzes in Alternativanträgen betont, wenngleich die Forderungen an die Landesregierung vage formuliert bleiben. Alle drei Anträge sind am 13.07.2023 ohne Aussprache im Plenum des Landtags an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Nachdem der Sozialausschuss im August beschlossen hatte, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu bitten, hat der Ausschuss am 9. November die Durchführung einer schriftlichen Anhörung entschieden. Eingereichte Stellungnahmen durch die von den Fraktionen benannten Anzuhörenden finden Sie in den kommenden Wochen im Landtagsinformationssystem.

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