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Gesundes Leben

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) ist in den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aktiv. Das Ziel des NDZ ist, die pflegerischen Berufsbilder und die entsprechenden Bildungsstrukturen weiterzuentwickeln.

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Zu den Kernaufgaben des NDZ zählen:

  • Die Verbesserung der Versorgungsqualität der Pflege in den Mitgliedsländern
  • Weiterentwicklung der pflegerischen Berufsbilder durch verbesserte Qualifizierungsstrukturen und Anpassung an aktuelle Versorgungsbedürfnisse sowie Herausforderungen der Zukunft

Darüber hinaus arbeitet das NDZ eng mit Pflegeschulen, Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten sowie Hochschulen zusammen und setzt sich dafür ein, traditionelle Sektorengrenzen in der Pflege zu überwinden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen zu fördern.

Besondere Projekte und Veranstaltungen:

Das NDZ fungiert somit als etablierter und zuverlässiger Ansprechpartner für die Akteure der Pflegelandschaft in Norddeutschland und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Pflegequalität bei.

Weiters zum NDZ finden Sie auf der Homepage.

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Obwohl sie die körperlich vulnerabelsten Menschen der Gesellschaft beherbergen, sind viele Krankenhäuser und Pflegeheime nicht angemessen mit Hitzeschutz ausgestattet. Dies bestätigte kürzlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, welche insbesondere das Fehlen von Klimaanlagen hervorhob, was nicht nur den Patient*innen schwer zusetze, sondern auch die Mitarbeitenden belaste.

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Auch weitere Verbände wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz und der Deutsche Pflegerat warnen eindringlich vor den Folgen der gegenwärtigen Situation und fordern Bund und Länder dazu auf, insgesamt 31 Milliarden Euro in Klimaanlagen für das Gesundheitssystem zu investieren. Angesichts der globalen Erwärmung, die immer heißere Sommer und eine steigende Zahl an Hitzetagen pro Jahr vorausahnen lässt, sei diese Maßnahme dringend notwendig. Die meisten Klinken und Pflegeeinrichtungen verfügen nicht ausreichend Mittel, um den Hitzeschutz eigenständig zu finanzieren.

Ohne die flächendeckende Ausstattung mit Klimaanlagen droht laut Einschätzung von Expert*innen ein gesundheitlicher Kollaps in Form zahlreicher Hitzetoter. Bisherige genutzte Mittel wie Ventilatoren wirken dagegen nicht annähernd so effizient wie moderne Klimaanlagen und stellen damit keine dauerhafte Lösung dar.

Auch in diesem Jahr ist der Sommer durch mehrere Hitzewellen in Deutschland geprägt, die bundesweit über 1.600 Menschen das Leben kosteten – das entspricht über der Hälfte aller diesjährigen Hitzetoten in Europa (Stand: 13. August 2025). Anfang Juli wurden in einigen Regionen Deutschlands Spitzenwerte von knapp 40°C gemessen. Diese Temperauren können insbesondere für ältere und kranke Menschen gefährlich werden, da  das heiße Wetter schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen und Hitzschlägen führt. Deshalb ist neben einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr auch das Lüften von großer Bedeutung.

Die Hitze kann auch gesundheitlich robusteren Menschen zum Verhängnis werden.

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In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir wiederholt die gegenwärtigen Problemlagen des deutschen Gesundheitssystems aufgezeigt und dabei auch die Pflege in den Fokus genommen. Neben dem Fachkräftemangel stellen auch steigende Kosten eine große Herausforderung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar, was wiederum Sorgen in der Bevölkerung verursacht – auch mit Blick auf die eigene Versorgung im hohen Alter.

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Eine zukunftsorientierte, bezahlbare und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Pflege bildet einen grundlegenden Faktor für ein gesundes und würdevolles Altern. Damit sie gewährleistet werden kann, muss diese stets an gegenwärtige Umstände angepasst und weiterentwickelt werden, was von einzelnen Akteur*innen nicht bewältigt werden kann. Aus diesem Grund treffen sich im kommenden November zahlreiche Repräsentant*innen von Pflegeverbänden, Kommunen, Krankenkassen, Forscher*innenteams und Pflegeeinrichtungen, in Hannover, um sich gemeinsam mit einer dauerhaften Stabilisierung des Pflegesystems auseinanderzusetzen. Gastgeber der zweitägigen Veranstaltung ist der Deutsche Verein (DV).

„Zentral ist […] die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen.“, heißt es in einer Stellungnahme des DV, welche auch gleichzeitig in der Programmübersicht zu finden ist. Durch die Unterstützung mehrerer Referent*innen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Senioren- sowie Sozialpolitik sollen die Teilnehmenden anhand positiver Praxisbeispiele Ideen, Konzepte und Strategien herausarbeiten, welche durch den gegenseitigen Austausch verbreitet und bei Bedarf optimiert werden können. Netzwerkarbeit bildet somit das Herzstück der Fachtagung.

Geplant ist u.a. das Bilden von Arbeitsgruppen, welche verschiedene bereits bestehende Pflegemodelle unter sich thematisieren und unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen und Vorkenntnisse bewerten. Die jeweiligen Ergebnisse werden anschließend im Plenum präsentiert, sodass alle Teilnehmer*innen voneinander profitieren können. Insgesamt lässt die Veranstaltung viel Raum für Diskussionen, um jede*n zu Wort kommen zu lassen – dabei werden die häusliche Pflege, die momentane politische Situation, aber auch Pflegeberatung thematisiert.

Das Fachtreffen beginnt am 20.11.2025 um 14:00 Uhr und endet am 21.11.2025 um 13:00 Uhr.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist noch bis zum 19.09.2025 über das Online-Formular möglich. Mitglieder des DV zahlen 200, sonstige Teilnehmende 250 Euro – hinzu kommen die Übernachtungskosten, wofür Sie aus drei Tagungspauschalen auswählen können.

Zu dem Fachtreffen können Sie sich auch vorab weitere Informationen (inkl. Programmheft) einholen.

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Forscher*innen und Vertreter*innen mehrerer Verbände sehen Kliniken in Deutschland nicht ausreichend auf den demographischen Wandel vorbereitet. Angesichts einer steigenden Zahl hoch betagter Menschen wird befürchtet, dass das Gesundheitssystem den zukünftigen Ansprüchen nicht gerecht werden könne, sollte die Bundesregierung keinerlei Reformen initiieren.

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Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) legte hierzu den Krankenhausreport 2025 vor, der umfassend über die derzeitige Lage in deutschen Kliniken informiert.

Laut Report müsse die Zahl nicht notwendiger stationärer Betreuungen in Krankenhäusern verringert werden. Es wurde ermittelt, dass ca. 1,4 Millionen Patient*innen pro Jahr unnötigerweise mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen, obwohl eine ambulante Versorgung ausgereicht hätte. Pflegebedürftige Senior*innen machen dabei einen Großteil dieser Zahl aus – allerdings sei ein Krankenhaus laut WidO kein adäquater Ersatz für Pflegeheime oder Rehakliniken. Diese sind jedoch häufig überlastet, weshalb die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in ihrem Statement für eine allgemeine Stärkung der geriatrischen Versorgung plädiert.

Auch Professor Dr. Clemens Becker hat dem deutschen Gesundheitssystem Nachholbedarf attestiert. Der Leiter der „Unit Digitale Geriatrie“ am Geriatrischen Zentrum des Universitätsklinikums Heidelberg rät, sich ein Beispiel an unseren Nachbarstaaten zu nennen, welche sich nicht nur durch geringere Kosten sondern auch durch eine höhere Lebenserwartung auszeichnen. Insbesondere Dänemark hebt Becker hervor – das skandinavische Land habe bereits auf die alternde Bevölkerung reagiert und umfassende Digitalisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die ambulante Versorgung wird in Form von Hausbesuchen und Sprechstunden per Videotelefonat stärker gefördert, was nicht nur günstiger sei, sondern auch älteren Menschen sehr entgegenkomme. Ein ähnliches Bild ergibt sich in den Niederlanden und der Schweiz, wo ebenfalls die häusliche Versorgung priorisiert werde.

Weitere Empfehlungen von Expert*innen beziehen sich auf die Flexibilisierung der geriatrischen Versorgung, einen Ausbau präventiver Maßnahmen (damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer Einweisung ins Krankenhaus kommt) und eine Reduzierung der Preise von Medikamenten. Becker erwägt gar eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für Allgemeinärzt*innen auf 75 Jahre.

Hochrechnungen haben ergeben, dass im Jahr 2050 über 9 Millionen Über-80-jährige in Deutschland leben werden – deren durchschnittlicher Aufenthalt im Krankenhaus ist fast doppelt so lang wie der jüngerer Patient*innen. Dieser Unterschied müsse möglichst verringert werden, wofür jedoch das Bemühen von Bund und Ländern notwendig sei. Neben Becker wirft auch der AOK-Bundesverband der Regierung vor, die ambulante Versorgung älterer Menschen vernachlässigt zu haben. So sei beispielsweise das Krankenhauspersonal meist nicht mit genügend geriatrischem Fachwissen ausgestattet, was den reibungslosen Betriebsablauf hemme.

Im Mittelpunkt stehe damit ein Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten für Senior*innen. Pflege müsse auch außerhalb des Krankenhauses ermöglicht werden, doch auch eine Modernisierung des Gesundheitssystems sowie eine Umverteilung der staatlichen Ausgaben hierfür stünden noch aus.

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Die Fraktionen der SPD und des SSW im Landtag Schleswig-Holsteins haben einen gemeinsamen Antrag zur weiteren Förderung des 2013 beschlossenen Landes-Demenzplanes eingereicht.

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Bei dem Demenzplan Schleswig-Holstein handelt es sich um landesweite Maßnahmen, deren Umsetzung eine möglichst effektive Versorgung demenzkranker Menschen gewährleisten sollen.

Da aufgrund des demographischen Wandels und der allgemein steigenden Lebenserwartung immer mehr Menschen an Demenz erkranken – bereits jetzt wird die Zahl für Schleswig-Holstein allein auf 68.000 geschätzt – sei der damalige Entwurf mittlerweile veraltet und müsse dringend an die gegenwärtige Situation angepasst werden.

In dem Antrag vom 17. Juni 2025 rufen die beiden Landtagsfraktionen den Landtag dazu auf, dem Demenzplan Schleswig-Holstein einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen. Besondere Beachtung finden dabei die Selbstbestimmung Betroffener, das Ermöglichen einer häuslichen Pflege sowie die Entlastung der (pflegenden) Angehörigen.

Zudem berücksichtigt der Antrag die umfassende Migrationsbewegung der vergangenen zwölf Jahre und fordert daher, auch sprachliche und kulturelle Barrieren aufzuheben, damit alle Bedürftigen vom Demenzplan Schleswig-Holstein erfasst werden. Dies umfasst auch die Versorgung von Menschen mit speziellen Formen von Demenz sowie weiteren parallelen Diagnosen.

Ähnlich wie bei zahlreichen anderen politischen Themenfeldern, benötige es auch für ein Konzept zur fachgerechten und bedarfsorientierten Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen die Unterstützung sämtlicher politischer und gesellschaftlicher Akteur*innen. Pflegeheime, Krankenhäuser, Krankenkassen sowie die Kommunen müssen Bemühungen hinsichtlich einer allgemeinen Verbesserung der Versorgungsstrukturen zeigen, damit finanzielle, personelle und soziale Faktoren und Ressourcen gebündelt und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können.

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Mit dem im Dezember 2024 verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zukünftig flexibler und effektiver gestaltet werden. Pflegefachkräften steht fortan ein größerer Handlungsspielraum bezüglich ihrer Aufgaben zu, sodass nicht in jedem Fall medizinisches Personal zur Unterstützung eingesetzt werden muss.

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Die genauen Inhalte des Gesetzes können auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden. Mehrere Verbände der BAGSO haben sich mit dem Pflegekompetenzgesetz beschäftigt und jeweils eine Stellungnahme veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei stets die vermuteten Auswirkungen des Gesetzes auf die direkte Situation pflegebedürftiger Menschen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, welche sich als Respräsentant*in aller knapp 2 Millionen von Demenz betroffenen Menschen versteht, betrachtet das Gesetz aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Zum Einen wird die durch das Pflegekompetenzgesetz geförderte Selbsthilfe begrüßt, andererseits befürchtet man jedoch Kürzungen bisheriger Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Insgesamt sei dem Gesetz nicht zuzutrauen, nennenswerte Verbesserungen in der Pflege herbeizuführen, stattdessen plädieren die Mitglieder für eine ganzheitliche Refom des Pflegesektors.

Eine ähnliche Ansicht vertritt wir pflegen, Sprachrohr aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Das Pflegekompetenzgesetz würde weder Entlastungen für die häusliche Pflege mit sich bringen noch zu einem Abbau von Bürokratie führen. Zudem sei das Inkrafttreten des Gesetzes auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine weniger sinnvolle Entscheidung gewesen.

Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat ein Statement abgegeben und befürwortet das Gesetz in seinen Grundzügen. Allerdings läge der Fokus dabei zu sehr auf der medizinischen Versorgung, wohingegen die Betreuung im zwischenmenschlichen Sinne kaum beachtet werde. „Die (psycho-)sozialen und sozialrechtlichen Aspekten von Pflege- und Hilfebedürftigkeit werden hierbei völlig übersehen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher bedauert man das Vernachlässigen sozialarbeiterischer Faktoren und fordert eine stärkere Einbindung dieser, damit die psycho-soziale Lage und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen gewahrt werden kann.

Mehr Zuspruch kommt vom Bundesverband Geriatrie, der das Gesetz als sehr entgegenkommend gegenüber dem Fachkräftemangel einstuft – insbesondere durch zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenfalls wird der präventive Ansatz des Pflegekompetenzgesetzes gelobt. Dennoch enthält die Stellungnahme auch kritische Punkte, wie beispielsweise das zunehmende Konkurrieren um Fachkräfte zwischen verschiedenen Arten von Kliniken und die systematische Benachteilung von rehabilitativer Einrichtungen. Würden diese als Ausbilder*innen im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) offiziell anerkannt werden, wäre aus Sicht des Verbandes das entstandene Ungleichgewicht wiederhergestellt.

Seit dem Beschluss des Pflegekompetentgesetzes ist die personelle Zusammensetzung des Bundeskabinetts aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gewechselt. Die gegenwärtige Regierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, setze das Gesetz vor einigen Monaten allerdings wieder auf die Agenda und kündigte an, dieses weiterhin zu unterstützen.

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Geringe Renten sind eine Ursache für Altersarmut. Viele Senior*innen müssen daher auch bezüglich ihrer Ernährung Abstriche machen und können sich nur eine bestimmte Auswahl an Produkten leisten. Der gewünschte Ernährungsstil kann in diesen Fällen nicht ausgelebt werden, was dazu führen kann, dass von Armut betroffenen älteren Menschen nicht nur Nährstoffe und Vitamine, sondern auch Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation hinsichtlich Essen und Trinken fehlen.

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Zu einer Verbesserung der Situation möchte das Projekt „Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ (kurz: ELSinA) beitragen, welches die Ernährungs- und Lebenssituation finanziell benachteiligter Senior*innen untersucht. Es wird erforscht, wie die Situation älterer Menschen in Armut durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen und Strukturen verbessert werden kann.

Das Wirken von ELSinA verbindet Forschung mit partizipativer Mitgestaltung. Ein fünfstufiger Fahrplan listet daher nicht nur die jeweiligen Handlungsschritte, sondern auch die beteiligten Akteur*innen auf – nachdem durch Interviews und Fragebögen genügend Daten zur Ernährungs- und Lebenssituation 14 betroffener Senior*innen aus Karlsruhe gesammelt und ausgewertet wurden, wurde bereits vor gut einem Jahr in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Sie bot allen bis dato Beteiligten eine Plattform für die Identifizierung der dringlichsten Veränderungsbedarfe, um die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Ernährungs- und Lebenssituation älterer Menschen mit wenig Geld zu verbessern.

Mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt wurde das Forschungsthema für den weiteren ELSinA-Prozess festgelegt: mangelnde Ernährungsteilhabe. Zum einen geht es um mehr Entscheidungsfreiheit mit Blick auf den Konsum von Lebensmitteln und zum anderen um den Zugang zu Essensangeboten außerhalb der eigenen vier Wände (Cafés, Restaurants, Veranstaltungen etc.) und das gemeinsame Essen mit anderen.

Im weiteren Verlauf von ELSinA wurden in mehreren Workshops die Ursachen und Folgen dieser mangelnden Ernährungsteilhabe systemwissenschaftlich modelliert, um darauf aufbauend Ideen für Lösungsansätze zu finden.

Eine Meldung vom 18.07.2025 berichtet über bisherige Fortschritte von ELSinA: In einem weiteren Workshop konnten sich vier sogenannte Innovationsteams formen, welche aus Mitgliedern diverser Institutionen, Organisationen und Projekten bestehen. Diese bereiten sich nun einen gemeinsamen Aktionsplan vor. Jedes Innovationsteam übernimmt hierfür einen der folgenden vier Themenbereiche:

  • Versorgung und Zubereitung von Lebensmitteln
  • Essen in Gesellschaft
  • Soziale Integration im Quartier und Finanzierung sozialer Organisationen
  • Politische Teilhabe und Berücksichtigung der Rechte von älteren Menschen mit wenig Geld in politischen Entscheidungen

Inspirationen können auch Good Practice Beispielen aus anderen Staaten sein, welche bereits vergleichbare Konzepte etablieren konnten. Im Aktionsplan sollen die Bedürfnisse älterer Menschen in Armut bei der Entwicklung von Lösungsansätzen im Vordergrund stehen.  Zur praktischen Umsetzung braucht es jedoch die Unterstützung lokaler, regionaler und bundesweiter politischer und wirtschaftlicher Organe sowie sämtlichen Mitbürger*innen.

Der nächste Workshop, welcher für den gegenseitigen Austausch entworfener Maßnahmen, möglicher Pilotprojekte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung vorgesehen ist, findet voraussichtlich in einem halben Jahr statt.

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Am 12. Mai 2025 findet jährlich der Internationalen Tag der Pflegenden statt, um die Arbeit von Pflegenden zu würdigen und auf Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Dieses Jahr wurde zu diesem Anlass eine Petition für eine umfassende Pflegereform im Bundestag eingereicht.

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Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland.

Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern.

Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus.

Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden.

Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt).

Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereitet die Bevölkerung auf spürbare Veränderungen im Gesundheitssystem vor. In seiner Sommer-Pressekonferenz betonte Merz, es gehe um eine „große gesellschaftliche Kraftanstrengung“, die insbesondere die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge sowie das Bürgergeld betreffe – konkrete Zeitpläne ließ er jedoch offen.

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Laut ÄrzteZeitung machte Merz deutlich, dass er Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) trotz des noch unklaren Zeitplans nicht auf die lange Bank schieben wolle. Ergebnisse erhofft er sich noch vor 2027 und verweist auf die Kommissionen, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wurden.

Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem kürzere Wartezeiten für Patient*innen, eine Entlastung des Praxispersonals, die Einführung eines Primärarztsystems – mit Haus- und Kinderärzt*innen als erste Ansprechpartner*in bei freier Arztwahl – sowie die zentrale Vermittlung von Facharztterminen vor. Auch eine flächendeckende Ersteinschätzung per Telemedizin und eine Entlastung bei Heimbewohner*innen soll ermöglicht werden, wie das Ärzteblatt berichtet. Darin heißt es auch, bei der Pflegeversicherung soll der Bund versicherungsfremde Leistungen übernehmen, darunter Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage – ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 angekündigt wurde und ab 2026 jährlich rund vier Milliarden Euro kosten würde. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitgehend vage.

Im Pflegebereich sollen Pflegekräfte mehr Entscheidungskompetenz erhalten, ein neuer Beruf namens „Advanced Practice Nurse“ entstehen und Pflegende einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen. Diese Maßnahmen wirken angesichts der enormen Herausforderungen jedoch eher kosmetisch. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen stark gestiegen – insbesondere durch den demografischen Wandel schneller als ursprünglich prognostiziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht daher trotz erhöhter Beitragssätze vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine eigens eingesetzte Kommission soll deshalb zentrale Herausforderungen bearbeiten, darunter die Differenzierung von Leistungsarten, die gezielte Ausrichtung von Angeboten, die bessere Organisation sektorübergreifender Pflege sowie die Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Merz erteilte in der Pressekonferenz schnellen Entscheidungen zur Einnahmenseite der Krankenkassen allerdings eine klare Absage. Auch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel sieht er kritisch, da es „keinen Konsens“ über deren Definition gebe. Kleinteilige Einzelentscheidungen – etwa zur Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende – reichten laut Merz nicht aus. Stattdessen betonte er, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Pflege „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien. Die derzeitige Gesamtbelastung über alle Sozialkassen hinweg liegt bei rund 42 Prozent. Eine Rückkehr zur einst angestrebten Marke von maximal 40 Prozent hält er in dieser Legislaturperiode für nicht realisierbar.

Diese Haltung steht allerdings zumindest in Teilen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro vorsieht, wie das Ärzteblatt schriebt. Zehn Milliarden davon könnten durch die Finanzierung für Bürgergeldempfänger eingespart werden – eine Maßnahme, die damit kaum als „kleinteilige Einzelentscheidung“ gelten kann. Auch die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt Merz ab und argumentiert, dass Privatversicherte bereits überproportional zum System beitragen – auch diese Aussage, ist fragwürdig.

Hier finden Sie die vollständige Sommer-Pressekonferenz vom 18. Juli 2025:

https://www.youtube.com/watch?v=5lX5IjtMioA

 

 

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Im Alltag mangelt es immer mehr Menschen an körperlicher Betätigung. Dabei ist Sport ein Grundpfeiler für ein langes und gesundes Leben. Auch Senior*innen sollten sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten entsprechend bewegen, tun es häufig nicht ausreichend, was auch mit der geringen Zahl an Angeboten zusammenhängen mag. Viele Städte und Kommunen bieten kaum geeignete niedrigschwellige Wege der Betätigung, obwohl der Platz hierfür vorhanden wäre.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren.

Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport.

Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen.

Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“.

Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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