Weiterlesen Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen. Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen. Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen. Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird. Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche. Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.
Gesundes Leben
Abrechnungen kontrollieren, Fehler melden
10. Juli 2025Weiterlesen Wie der Sozialverband VdK in einer Mitteilung vom 27. Juni berichtet, entstand innerhalb der Jahre 2022 und 2023 ein geschätzter Schaden von rund 200 Millionen Euro. Gut 30% davon lassen sich Versäumnissen in der Pflege zuordnen. Werden Versicherten Leistungen in Rechnungen gestellt, welche diese nie beantragt haben, kann dies in einigen Fällen zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. So musste beispielsweise eine Frau aus Bayern erleben, welche in einem Zeitraum von einem Jahr 700 Euro zusätzlich an die Pflegekasse zahlen sollte – und dies nur, weil die der Pflegedienst die Daten ihrer pflegebedürftigen Tochter mit denen einer anderen versicherten Person verwechselt hatte. Durch das zügige Melden dieses Fehlers erhielt die Frau die überflüssig gezahlten Beträge zurück. Der Sozialverband VdK rät daher, sich nicht blind auf die Richtigkeit aller Daten und Zahlen in Abrechnungen der Kranken- und Pflegekasse zu verlassen, sondern genauestens zu überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie Ihre verantwortliche Pflegekasse möglichst zeitnah und machen Sie auf den Fehler aufmerksam. Je schneller dieser entdeckt wird, desto höher stehen die Chancen, dass der finanzielle Schaden behoben werden kann. Andernfalls können diese Fehler verjähren und Ihr Anspruch auf Ihre gezahlten Beiträge für fiktive Leistungen verliert seine Gültigkeit. Damit solche Fehler vermieden werden können, greifen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens auf sogenannte Abrechnungsgesellschaften zurück. Diese sollen bei bürokratischen Vorgängen sowohl für die Kranken- und Pflegekassen als auch für die Kund*innen eine Entlastung darstellen. Auf einer vom GKV-Spitzenverband bereitgestellten Seite erfahren Sie, wie sie einen Fehler Ihrer Versicherung melden können. Darüber hinaus werden neben einer umfassenden Erläuterung rechtlicher Gegebenheiten die häufigsten Arten falscher Angaben im Gesundheitswesen aufgelistet. Die höchste Instanz für Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Versicherungen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung mit Sitz in Bonn.
Weiterlesen Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen. Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen. Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen. Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen. Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung. Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.
Hitzeaktionstag 2025: BIVA fordert gesetzliche Verankerung des Hitzeschutzes in Pflegeheimen
30. Juni 2025Weiterlesen Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben. In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“. Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend. Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.
Weiterlesen Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen. Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung. Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen: Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden. Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:
Weiterlesen Genaue Zahlen zu Erkrankungen und coronabedingten Todesfällen gibt es nicht, jedoch stehen mehr als 7 Millionen bestätigte Todesfälle weltweit in direktem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion, während Schätzungen von ca. drei- bis fünfmal so vielen Personen ausgehen, die das Virus nicht überlebten. Bei diesen handelte es sich zumeist um ältere, vorerkrankte und ungeimpfte Menschen, deren Immunsystem dadurch vulnerabler war. Zwar wurden bereits vor über zwei Jahren die letzten Maßnahmen zur Eindämmung aufgehoben, das Virus selbst ist jedoch nicht verschwunden und wird es in absehbarer Zeit auch nicht. Noch immer erkranken zahlreiche Menschen an Corona – hinzu kommen neue Varianten des Virus, wie zuletzt NB.1.8.1 (Nimbus), dem von einigen Expert*innen zugetraut wird, für steigende Fallzahlen in den kommenden Wochen und Monaten zu sorgen. Diese neuen Varianten verlaufen meist milder, sind jedoch ansteckender. Die Mehrheit der Deutschen hat sich mindestens dreimal gegen Covid 19 impfen lassen, wobei sich diese drei Impfungen aus der Grundimmunisierung sowie einer Auffrischimpfung zusammensetzen. Da aber die von Corona ausgehende Bedrohung Anfang 2023 vermeintlich als überstanden galt, zeigte sich sich ein Großteil der Bevölkerung weniger motiviert zu den Auffrischimpfungen. Gesunde Menschen unter 60 Jahren benötigen gemäß der Ständigen Impfkomission (STIKO) nicht zwingend eine jährliche Auffrischimpfung. Anders sieht die Lage hinsichtlich der Risikogruppen aus: Ältere und vorerkrankte Menschen erleiden im Falle einer Corona-Infektion häufiger einen schweren Verlauf als ihre gesundheitlich robusteren Mitmenschen und sollten daher jedes Jahr eine Auffrischimpfung in Anspruch nehmen, welche im besten Fall auch an neueste Corona-Varianten angepasst wurde. Auch im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich Tätigen wird zum jährlichen Booster geraten. Eine Corona-Impfung ist mittlerweile relativ einfach erhältlich. Sie können diese sowohl bei Hausärzt*innen anfragen oder in Ihrer örtlichen Apotheke den Impfstoff verabreicht bekommen. In vielen Pflegeeinrichtungen sind regelmäßige Impfungangebote zu finden. Idealerweise sollte die Auffrischimpfung im Herbst erfolgen, da die Immunität gegen das Virus dann im Winter, in der vermehrt Corona-Infektionen auftreten, am höchsten ist. Geimpfte Personen erleiden im Schnitt eher mildere Krankheitsverläufe und haben ein geringeres Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen werden zu müssen. Darüber hinaus treten Langzeitschäden wie beispielsweise Long Covid bei Menschen mit einem gültigen Impfschutz wesentlich seltener auf.
Demografischer Wandel: Präventionsmaßnahmen und politische Gesamtstrategie für Gesundheitssystem
16. Juni 2025Weiterlesen Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie. Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils. Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden. Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen. Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung. Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst. Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden. Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten. In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.Gruppenspezifische Prävention
Stärkung der Primärprävention
Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie
Gesundheit als durchgängiges Politikziel
Kritische Zusammenfassung
Demografischer Wandel und Gesundheitssystem
13. Juni 2025Weiterlesen Zu diesem Schluss kommt das deutsche Ärzteblatt in seinem Artikel: „Demografischer Wandel: Zeit für die Vorbereitung auf mehr Ältere drängt“. Die deutsche Gesellschaft altere rapide, das Gesundheitssystem stehe vor großen Herausforderungen. Besonders die steigende Zahl hochaltriger Menschen stelle Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste vor strukturelle Probleme. Laut dem Krankenhausreport 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sind die bestehenden Versorgungsstrukturen unzureichend vorbereitet auf die doppelte demografische Herausforderung: eine alternde Population und ein zunehmender Fachkräftemangel. Demnach stieg der Anteil an Krankenhausfällen von „hochbetagten“ Personen von 13 % im Jahr 2005 auf 22 % im Jahr 2023, meist mit Mehrfacherkrankungen und hohem Pflegebedarf. Die damit verbundenen Kosten seien erheblich: Ein über 80-jähriger Patient verursache durchschnittlich Behandlungskosten von 3.351 €, im Gegensatz zu 470 € bei jüngeren Patient*innen. Neben der steigenden Zahl älterer Patient*innen mangele es auch an Fachkräften. Besonders in ländlichen Regionen entstehen Versorgungslücken, da mehr als 23 % der Ärzt*innen über 60 Jahre alt sind. Folgt man dem Ärzteblatt, liegt der Fokus der Expert*innen dabei vor allem die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen und die netwendigkeit einer politischen Gesamtstrategie.
Pflege der eigenen Eltern – Befragungsergebnisse
10. Juni 2025Weiterlesen Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt. Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt. Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden. Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert. Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.
Weiterlesen Bei der Umfrage selbst handelt es sich um eine Erhebung zu einem umfangreicheren Projektes namens „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe (DiBiWohn)“, das im kommenden August voraussichtlich abgeschlossen wird. Seit September 2020 konzentriert sich das Team auf den Schnittpunkt von Gerontologie, Medienpädagogik und sozio-ökonomischen Aspekten wie etwa der Wohnsituation. Fünf einzelne Forschungsschwerpunkte wurden im Vorfeld festgelegt. Einer davon ist die Mediengerontologische Forschung, die sich mit dem Erwerb und dem Ausbau digitaler Medien und Geräte in Pflege- und Altenheimen beschäftigt. Sowohl zu Pflegende als auch Fachkräfte werden hinsichtlich ihrer Medienkompetenzen befragt, um ein möglichst akkurates Bild über den Grad der Digitalisierung in deutschen geriatrischen Einrichtungen zu erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich intensiv mit der Biographie- und der Sozialraumforschung von stationär betreuten Senior*innen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Sozialen Arbeit. Darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, welches an fünf Standorten im südwestlichen Deutschland gemeinsam mit Senior*innen Konzepte zu einem effektiveren und v.a. partizipativen medienbezogenen Kompetenztraining erarbeitet. Grundlage sind die individuellen Lebenserfahrungen der Teilnehmer*innen, die ihnen zeitgleich als persönliche Ressource dienen. Doch auch an Technikbegleiter*innen – ehrenamtlich Tätige, die beim Umgang mit digitalen Medien assistieren – ist gedacht, da in einem separaten Projekt deren Ausbildung optimiert werden soll. Gemeinsam mit älteren Menschen wird nach originellen Mitteln gesucht, um eigene Fähigkeiten und Wissen im Ehrenamt auszubauen. Schließlich ist ein Projekt für die Logistik und Personalplanung vorgesehen. Abläufe werden organisiert und koordiniert, sodass Veranstaltungen eine reibungslose Durchführung in stationären Einrichtungen für Senior*innen erfahren können. Persönliche Daten müssen in der Befragung selbstverständlich nicht angegeben werden. Abgefragt werden hauptsächlich Informationen zur Art und Menge ihrer Nutzung von digitalen Medien. Im Anschluss werden Sie dazu aufgefordert, Ihre eigene Medienkompetenz zu bewerten, was Ihnen auch widerspiegeln kann, in welchen Bereichen Sie eventuell noch Unterstützung benötigen. Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten und kann zwischendurch pausiert werden.










