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Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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Um von Demenz Betroffene angemessen versorgen zu können, setzen nahezu alle stationären Einrichtungen auf klare Strukturen und Richtlinien – ein sich wiederholender Tagesablauf mit festen Zeiten gilt allgemeinhin als Norm. Diesem Muster widerspricht Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Kostrzewa vehement, seit der gelernte Altenpfleger beruflich im Hospiz tätig war.

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Überzeugt vom Gedanken, dass Menschen mit Demenz beim Missachten von Regeln oder Grenzen voreilig mit Konsequenzen belegt oder durch Medikamente ruhiggestellt werden würden, gründete er 2023 im nordrhein-westfälischen Marl die erste „Gammeloase“.

Das Seniorenwohnheim gehört dem Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO an und beherbergt meist 14 Bewohner*innen, welche allesamt an einer Form von Demenz leiden. Markantes Alleinstellungsmerkmal der Unterkunft ist das Fehlen sämtlicher Alltagsstrukturen – stattdessen dürfen die Bewohner*innen selbstständig ihren Tag frei gestalten und müssen sich dabei weder an die Uhr noch an Tischmanieren halten. Die 16 Mitarbeitenden greifen nur im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ein, halten sich davon abgesehen allerdings vollständig aus den Handlungen und Entscheidungen der Bewohner*innen heraus.

Die Einrichtung beherbergt zahlreiche Ruhemöglichkeiten wie Sofas, Sessel und Stühle, auf denen jederzeit geschlafen oder schlichtweg „gegammelt“ werden kann. Selbst wenn der Fußboden oder ein Tisch zum Entspannen zweckentfremdet werden, wird dies nicht unterbunten, da es zum Konzept des Wohnheims gehört – was auf Außenstehende zum Teil befremdlich wirken kann, ist laut Kostrzewa Teil einer Haltung, die alle Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellt. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen findet diesbezüglich allmählich ein Umdenken statt: Starre Strukturen werden aufgebrochen, Flexibilität gewinnt an Bedeutung.

Die „Gammeloase“, in der Ordnung und Berechenbarkeit keine große Rolle spielen, konzipierte Kostrzewa aus Trotz gegenüber herkömmlichen Pflegeeinrichtungen, wo insbesondere von Demenz betroffene Bewohner*innen häufig Diffarmierungen ausgesetzt seien. Routine und Gewohnheiten seien aufgrund des voranschreitenden Gedächtsnisverlusts für Erkrankte kaum mehr zu verinnerlichen, die daraus entstehende Überforderung münde häufig in aufbrausendes, impuslives und auch aggressives Verhalten, das auch das Personal belasten könne.

In einem Artikel der taz erzählt Pflegefachkraft Christian Löbel von seinen Erfahrungen in der „Gammeloase“. Zwischenmenschliche Spannungen unter den Bewohner*innen seien hier eher die Ausnahme als die Regel, dagegen sieht er die Schuld an den ständigen Missverständnissen zwischen Demenzkranken und Pflegenden, wie sie sich v.a. in Pflegeheimen mit engeren Strukturen beobachten lassen, in der Ausbildung, wo Demenz kaum thematisiert werde. Gleichzeitig äußert er auch Verständnis dafür, dass weder alle Mitarbeitenden noch alle Bewohner*innen mit dem neuartigen Konzept zurechtkommen, da Demenz sich auf jeden Menschen unterschiedlich auswirkt.

Insgesamt reagieren Bewohner*innen und Angehörige jedoch positiv auf den Grundsatz der „Gammeloase“. Aufgrund dessen strebt Kostrzewa an, diese um eine weitere Etage zu ergänzen, damit zukünftig noch mehr an Demenz erkrankte Menschen die Einrichtung beziehen können. Eine flächendeckende Umsetzung eines vergleichbaren Konzept ist jedoch nicht absehbar.

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Deutschland steht in der Pflege vor einer Herausforderung: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig mangelt es an Pflegefachkräften. Pflegekammern auf Landesebene sollen dazu beitragen, das Berufsbild aufzuwerten und mehr Menschen für diesen Bereich zu gewinnen. Derzeit gibt es solche Kammern jedoch nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar.

Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft

Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben.

Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu.

Reaktionen von Kammer und Politik

Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen.

Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge.

Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen.

Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer

Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift.

Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe.

Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.

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Die geriatrische Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein steht vor wachsenden Herausforderungen. Während der Bedarf an Betten für ältere Patient*innen in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, liegen die Auslastungszahlen vieler Kliniken aktuell unter den Zielwerten.

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Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Birte Pauls hervor.

Unter dem Richtwert: Auslastung bei 82 Prozent

Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Auslastung der stationären geriatrischen Betten bei 82 Prozent – und damit unter dem Richtwert von 90 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es sogar nur 73 Prozent. Noch deutlicher ist das Bild im teilstationären Bereich: Hier erreichten die geriatrischen Tageskliniken 2023 lediglich 60 Prozent Auslastung.

Regional zeigen sich dabei große Unterschiede: Während einzelne Häuser wie die Westküstenkliniken Brunsbüttel mit über 100 Prozent stark ausgelastet waren, blieben andere Einrichtungen – etwa in Geesthacht oder Oldenburg – deutlich darunter.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass ein verengter Blick auf die Anzahl der Betten einen möglichen Personalmangel nicht abbildet.

Mehr Betten, aber weniger Tagesplätze

Die Zahl der geriatrischen Planbetten ist in den letzten Jahren leicht gestiegen. Grund dafür ist eine Erweiterung des DRK-Geriatriezentrums in Lübeck um 23 Betten. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein derzeit 1.250 vollstationäre Betten und 379 tagesklinische Plätze.

Allerdings wurde das tagesklinische Angebot in Schleswig – betrieben vom St. Franziskus Hospital Flensburg – im Oktober 2024 aus personellen Gründen geschlossen, was zu einem Verlust von 12 Behandlungsplätzen führte.

Flächendeckende Versorgung – mit Engpässen

Laut Landesregierung ist die geriatrische Versorgung flächendeckend gewährleistet: Rund 90 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Autominuten ein Krankenhaus mit geriatrischem Angebot. Dennoch berichten Einrichtungen von Kapazitätsengpässen und längeren Wartezeiten – ein Zeichen, dass die vorhandenen Betten nicht immer ausreichen oder Personal fehlt.

Bedarf steigt um 23 Prozent bis 2035

Der aktuelle demografische Wandel verschärft die Lage weiter. Prognosen zufolge wird die Zahl der geriatrischen Fälle in Schleswig-Holstein bis 2035 um rund 23 Prozent steigen – von 3,65 Fällen pro 10.000 Einwohner im Jahr 2022 auf 4,49 Fälle. Dafür werden nach Schätzungen etwa 200 zusätzliche stationäre Betten benötigt.

Ob diese Kapazitäten personell abgedeckt werden können, ist jedoch unklar. Das soll in den geplanten Regionalgesprächen im Zuge der Krankenhausplanung thematisiert werden.

Reform bringt neue Strukturen

Mit dem neuen Krankenhausplan und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird das bisherige Geriatriekonzept des Landes überarbeitet. Zukünftig werden geriatrische Leistungen auf Basis bundeseinheitlicher Leistungsgruppen geplant. Dadurch verliert das bisherige Konzept des Landes seine Gültigkeit, der Gestaltungsspielraum der Landesregierung wird kleiner.

Fazit

Schleswig-Holstein steht vor der Aufgabe, die geriatrische Versorgung an den steigenden Bedarf anzupassen. Zwar ist das Angebot derzeit flächendeckend vorhanden, doch Auslastung, Personalengpässe und der wachsende Altersdurchschnitt der Bevölkerung zeigen: Die Versorgung älterer Menschen bleibt eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Die fortschreitende Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen weiter Einzug. Jedoch scheint der Bereich der Pflegeheime eher das Schlusslicht zu bilden. Trotz der seit Juli 2025 bestehenden Pflicht seien bisher nur rund 30 Prozent der etwa 32.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

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Der DAK-Vorstandschef Storm weist laut dem Deutschen Ärzteblatt darauf hin, dass eine intensivere Unterstützung und passgenauere Lösungen vor allem für kleinere Pflegeeinrichtungen auf ihrem Weg in die Digitalisierung dringend notwendig seien.

Grundlage für den Ausbau der Digitalisierung bildet das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Dieses sieht verschiedene Förderprogramme vor, die den Alltag des Pflegepersonals erleichtern sollen – etwa durch mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Stellen in Pflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die Förderung digitaler Anwendungen.

Für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte braucht es insbesondere eine funktionierende Infrastruktur. Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, ihre Server und Speichersysteme besser zu vernetzen und gleichzeitig die Datensicherheit zu stärken – darauf wies der Future Health Day der Telekom im Vorfeld der Digitalmesse DMEA in Berlin hin.

Pflegeeinrichtungen können aus den genannten Förderprogrammen bis zu 40 Prozent ihrer Ausgaben erstattet bekommen, maximal 12.000 Euro pro Einrichtung. Storm mahnt eine vereinfachte Antragstellung und gezielte Aufklärungskampagnen an, damit auch kleinere Einrichtungen die Unterstützung nutzen können.

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Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) ist in den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aktiv. Das Ziel des NDZ ist, die pflegerischen Berufsbilder und die entsprechenden Bildungsstrukturen weiterzuentwickeln.

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Zu den Kernaufgaben des NDZ zählen:

  • Die Verbesserung der Versorgungsqualität der Pflege in den Mitgliedsländern
  • Weiterentwicklung der pflegerischen Berufsbilder durch verbesserte Qualifizierungsstrukturen und Anpassung an aktuelle Versorgungsbedürfnisse sowie Herausforderungen der Zukunft

Darüber hinaus arbeitet das NDZ eng mit Pflegeschulen, Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten sowie Hochschulen zusammen und setzt sich dafür ein, traditionelle Sektorengrenzen in der Pflege zu überwinden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen zu fördern.

Besondere Projekte und Veranstaltungen:

Das NDZ fungiert somit als etablierter und zuverlässiger Ansprechpartner für die Akteure der Pflegelandschaft in Norddeutschland und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Pflegequalität bei.

Weiters zum NDZ finden Sie auf der Homepage.

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Obwohl sie die körperlich vulnerabelsten Menschen der Gesellschaft beherbergen, sind viele Krankenhäuser und Pflegeheime nicht angemessen mit Hitzeschutz ausgestattet. Dies bestätigte kürzlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, welche insbesondere das Fehlen von Klimaanlagen hervorhob, was nicht nur den Patient*innen schwer zusetze, sondern auch die Mitarbeitenden belaste.

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Auch weitere Verbände wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz und der Deutsche Pflegerat warnen eindringlich vor den Folgen der gegenwärtigen Situation und fordern Bund und Länder dazu auf, insgesamt 31 Milliarden Euro in Klimaanlagen für das Gesundheitssystem zu investieren. Angesichts der globalen Erwärmung, die immer heißere Sommer und eine steigende Zahl an Hitzetagen pro Jahr vorausahnen lässt, sei diese Maßnahme dringend notwendig. Die meisten Klinken und Pflegeeinrichtungen verfügen nicht ausreichend Mittel, um den Hitzeschutz eigenständig zu finanzieren.

Ohne die flächendeckende Ausstattung mit Klimaanlagen droht laut Einschätzung von Expert*innen ein gesundheitlicher Kollaps in Form zahlreicher Hitzetoter. Bisherige genutzte Mittel wie Ventilatoren wirken dagegen nicht annähernd so effizient wie moderne Klimaanlagen und stellen damit keine dauerhafte Lösung dar.

Auch in diesem Jahr ist der Sommer durch mehrere Hitzewellen in Deutschland geprägt, die bundesweit über 1.600 Menschen das Leben kosteten – das entspricht über der Hälfte aller diesjährigen Hitzetoten in Europa (Stand: 13. August 2025). Anfang Juli wurden in einigen Regionen Deutschlands Spitzenwerte von knapp 40°C gemessen. Diese Temperauren können insbesondere für ältere und kranke Menschen gefährlich werden, da  das heiße Wetter schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen und Hitzschlägen führt. Deshalb ist neben einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr auch das Lüften von großer Bedeutung.

Die Hitze kann auch gesundheitlich robusteren Menschen zum Verhängnis werden.

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In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir wiederholt die gegenwärtigen Problemlagen des deutschen Gesundheitssystems aufgezeigt und dabei auch die Pflege in den Fokus genommen. Neben dem Fachkräftemangel stellen auch steigende Kosten eine große Herausforderung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar, was wiederum Sorgen in der Bevölkerung verursacht – auch mit Blick auf die eigene Versorgung im hohen Alter.

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Eine zukunftsorientierte, bezahlbare und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Pflege bildet einen grundlegenden Faktor für ein gesundes und würdevolles Altern. Damit sie gewährleistet werden kann, muss diese stets an gegenwärtige Umstände angepasst und weiterentwickelt werden, was von einzelnen Akteur*innen nicht bewältigt werden kann. Aus diesem Grund treffen sich im kommenden November zahlreiche Repräsentant*innen von Pflegeverbänden, Kommunen, Krankenkassen, Forscher*innenteams und Pflegeeinrichtungen, in Hannover, um sich gemeinsam mit einer dauerhaften Stabilisierung des Pflegesystems auseinanderzusetzen. Gastgeber der zweitägigen Veranstaltung ist der Deutsche Verein (DV).

„Zentral ist […] die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen.“, heißt es in einer Stellungnahme des DV, welche auch gleichzeitig in der Programmübersicht zu finden ist. Durch die Unterstützung mehrerer Referent*innen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Senioren- sowie Sozialpolitik sollen die Teilnehmenden anhand positiver Praxisbeispiele Ideen, Konzepte und Strategien herausarbeiten, welche durch den gegenseitigen Austausch verbreitet und bei Bedarf optimiert werden können. Netzwerkarbeit bildet somit das Herzstück der Fachtagung.

Geplant ist u.a. das Bilden von Arbeitsgruppen, welche verschiedene bereits bestehende Pflegemodelle unter sich thematisieren und unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen und Vorkenntnisse bewerten. Die jeweiligen Ergebnisse werden anschließend im Plenum präsentiert, sodass alle Teilnehmer*innen voneinander profitieren können. Insgesamt lässt die Veranstaltung viel Raum für Diskussionen, um jede*n zu Wort kommen zu lassen – dabei werden die häusliche Pflege, die momentane politische Situation, aber auch Pflegeberatung thematisiert.

Das Fachtreffen beginnt am 20.11.2025 um 14:00 Uhr und endet am 21.11.2025 um 13:00 Uhr.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist noch bis zum 19.09.2025 über das Online-Formular möglich. Mitglieder des DV zahlen 200, sonstige Teilnehmende 250 Euro – hinzu kommen die Übernachtungskosten, wofür Sie aus drei Tagungspauschalen auswählen können.

Zu dem Fachtreffen können Sie sich auch vorab weitere Informationen (inkl. Programmheft) einholen.

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