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Unterstützung

Regelmäßige Zahnarztbesuche helfen nicht nur dem Gebiss, sondern auch dem ganzen Körper, gesund zu bleiben. Forschungen haben erwiesen, dass eine Parodontitis (ein fortschreitender Verlust des stützenden Gewebes der Zähne) das Risiko für weitere Krankheiten wie u.a. Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

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Darum ist es relevant, Zahnmedizin ernst zu nehmen und auch im hohen Alter konsequent zu verfolgen. Bislang werden jedoch kaum Hausbesuche im zahnmedizinischen Sinne angeboten, was zur Folge hat, dass Senior*innen sich hierfür mobil sein müssen. Ist dies nicht mehr gegeben, nimmt ihnen dies auch die Möglichkeit, ihre Zähne untersuchen und ggf. durch Zahnreinigungen u. ä. behandeln lassen zu können. Darüber hinaus sind etliche ältere Menschen auf Zahnersatz wie beispielsweise Prothesen angewiesen, wofür jedoch ebenfalls ein Gang in die Zahnarztpraxis notwendig ist.

Dies soll sich in der bayerischen Landeshauptstadt München nun ändern. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Projektträger „Teamwerk – Zahnmedizin für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“ ein Angebot entwickelt, das sämtliche Dienstleistungen des Zahnarztes von der Praxis auf die eigenen vier Wände verlegt. Es richtet sich insbesondere an pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Menschen, für die solche Hausbesuche eine erhebliche Entlastung darstellen.

„[…] Menschen mit Pflegebedarf sind oft nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Gerade auch für diese vulnerable Patientengruppe muss die tägliche Zahnpflege abgesichert werden. Angepasste Hygienekonzepte und der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln […] erleichtern dem betreuerischen Umfeld die tägliche Pflege. Auch der Zahnarztbesuch, gegebenenfalls am Bett des Betreuten oder auch in der Praxis, sollte bis in das hohe Alter eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Dr. Cornelius Haffner aus der München Klinik Harlaching, der das Projekt „Teamwerk“ leitet.

Gemeinsam mit Professor Dr. Falk Schwendicke, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird er am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 von 18 bis 20 Uhr eine Online-Veranstaltung rund um das Projekt durchführen, die auch zeitgleich über die Relevanz von Zahnmedizin im hohen Alter aufklärt. Wer aus dem (zahn)medizinischen oder dem sozialarbeiterischen Bereich stammt, pflegende*r Angehörige*r ist oder das Angebot um die Hausbesuche selbst in Anspruch nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, an diesem Infoabend teilzunehmen. Kostenfrei anmelden können Sie sich bis zum 11. Februar per E-Mail an fachstellen.gsr@muenchen.de.

„Mein großer Wunsch: Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken darüber, wie auch die Zahngesundheit bei Immobilität abgesichert werden kann.“ – so Dr. Haffners abschließender Appell.

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Unter dem Titel „Mängel im Pflegeheim – das können Pflegebedürftige tun“ veröffentlichte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) einen Überblick, welche Rechte pflegebedürftige Menschen haben.

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Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung.

Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH:
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“

Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen.

Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst.

Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim

  1. 1. Selbstbeeinträchtigung durch Mängel
    • Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich von den Mängeln betroffen sind (Wohnraum oder Pflege-/Betreuungsleistungen). Nur dann haben Sie Anspruch.
  2. 2. Mängelmeldung an den Heimbetreiber
    • Melden Sie die Mängel unverzüglich der Betreiberin der Einrichtung.
    • Geben Sie an, dass Sie beabsichtigen, das Heimentgelt zu mindern.
  3. 3. Mängelmeldung an die Pflegekasse
    • Informieren Sie die Pflegekasse über die Mängel oder Schlechtleistungen.
  4. 4. Information des Sozialhilfeträgers (falls zutreffend)
    • Wenn ein Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligt ist, informieren Sie auch diesen.
  5. 5. Dokumentation der Mängel
    • Führen Sie eine detaillierte Dokumentation der Mängel:
      • Notizen oder Tagebuch führen
      • Fotos als Beweismittel machen
      • Zeug*innen benennen
    • Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation an, falls nötig.
  6. 6. Beschwerde bei Heimleitung und Personal
    • Reichen Sie eine formelle Beschwerde beim zuständigen Personal und der Heimleitung ein.
  7. 7. Einschaltung externer Stellen (bei Bedarf)
    • Wenn keine Verbesserung eintritt, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder die zuständige Heimaufsicht.
    • Kontaktieren Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA).

Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen.

Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen.

„Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein setzt sich für eine flächendeckende Aufklärung zur lebensverändernden Demenz-Erkrankung ein. Gleichzeitig engagiert man sich für eine angemessene Pflege sowie einen sensiblen Umgang mit Betroffenen, da alle Mitglieder des landesweit aktiven Projekts sich darüber einig sind, dass eine Demenz kein Grund sein darf, vom gesellschaftlichen Leben exkludiert zu werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig-Holstein sind die öffentlichen Veranstaltungen.

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Das zugehörige Jahresprogramm für 2025 wurde kürzlich veröffentlicht und lässt sich als PDF herunterladen. 25 Präsenz- und sechs Online-Fortbildungen in ganz Schleswig-Holstein sind nach jetzigem Stand geplant. Mit Menschen ins Gespräch kommen, den eigenen Horizont erweitern und Hinweise bezüglich der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen zu erhalten – dies soll mit Hilfe der zahlreichen kostenpflichtigen Veranstaltungen vereinfacht werden.

Die erste Veranstaltung des Jahres findet am Dienstag, dem 18. Februar via Zoom statt und widmet sich dem Thema „Menschen mit Demenz im Krankenhaus“: Sich als Patient*in im Krankenhaus unwohl zu fühlen, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, doch für Menschen, die an Demenz leiden, kann ein Klinikaufenthalt nahezu beängstigend und überfordernd sein. Auf dieser dreistündigen Online-Fortbildung sollen mögliche Umgangsformen für demente Patient*innen gesammelt werden, durch die das Krankenhauspersonal einen besseren Bezug zu ihnen herstellen und Ängste sowie Unsicherheiten nehmen kann.

Falls Sie eine Präsenzfortbildung bevorzugen, können Sie am Mittwoch, dem 12. März im Westküstenklinikum Heide an der Veranstaltung „Hallo!, Hilfe!, Hallo!“ – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ teilnehmen. Dort werden in einem Zeitrahmen von vier Stunden die auf Außenstehende befremdlich wirkenden Verhaltensweisen demenzkranker Personen Bezug genommen und versucht, ihren Ursprüng zu ergründen. Da sich Demenz von Mensch zu Mensch anders äußert, wird davon ausgegangen, dass einzelne Verhaltensweisen Betroffener tief in deren Lebenserfahrungen verwurzelt sind.

Möchten Sie an diesen und/oder anderen Fortbildungen zum Thema Demenz teilnehmen, nutzen Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen steht ihnen das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein telefonisch, per Mail und per Fax zur Verfügung.

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Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Erwerbsleben hinweg recht konstant bleibt, jedoch in den Jahren vor dem Ruhestand sinkt. Relevant sind dabei verschiedene Aspekte, beispielsweise das formale Bildungsniveau und der gesundheitliche Zustand.

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Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben.

Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit.

Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden.

Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“.

In der Pressemitteilung des  Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert.

Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.

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Nach Angaben der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien kommt der Akademisierung in der Pflege eine hohe Bedeutung zu, wenn es um eine zukunftsgerechte Deckung der Bedarfe in Schleswig-Holstein geht. Dies geht aus einer Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) an die Landesregierung vom 6. November 2024 hervor.

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Das Ziel laut Anfrage (Teil II) ist es, durch die Akademisierung des Berufsfeldes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Dennoch bleibt die Auslastung der angebotenen Studienplätze überschaubar (Anfrage Teil I): Die Fachhochschule Kiel bietet seit 2023 jährlich 60 Plätze an, ist jedoch nur zur Hälfte ausgelastet. Die Universität zu Lübeck startete im Wintersemester 2024/25 mit 66 Plätzen in zwei Pflege-Studiengängen. Ab dem Studienjahr 2025/26 plant die Hochschule Flensburg einen weiteren Studiengang mit jährlich 40 Plätzen. Um dabei eine praxisrelevante Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt in Kiel eine Anbindung an die berufliche Pflegeausbildung. In Lübeck findet ein berufsbegleitendes Studium statt, das durch Fortbildungen für Praxisanleiter*innen ergänzt wird. Beide Hochschulen bieten zudem Weiterbildungen und Qualifikationsprogramme für Absolvent*innen und Anleitende an.

Dennoch verfügen aktuell lediglich 1,79 % aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein über einen akademischen Abschluss. „Gründe für den geringen Akademisierungsgrad liegen u. a. in fehlenden qualifikationsgerechten Jobchancen nach dem Studium und zu wenigen Möglichkeiten und Befugnissen, das erworbene Fachwissen anzuwenden. Nach Rückmeldungen aus der Praxis fehlen aktuell insbesondere Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (sog. Qualifikationsniveau 3) sowie Pflegefachpersonen (sog. Qualifikationsniveau 4).“

Kurz: Es gibt momentan zu wenig Bedarf an akademisch qualifizierten Kräften und gleichzeitig einen Mangel an Hilfs- und Fachpersonal. Dass dieses Problem bekannt ist, verdeutlicht die Frage von Pauls, inwieweit die Zahlen der Absolvent*innen den Bedarf im Pflegebereich des Landes decken können.

In ihrer Antwort verweist Prien auf das Ziel, mit Hilfe des Personalbemessungsinstrumentes (PeBeM) die Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege weiterzuentwickeln, indem Kompetenzen berücksichtigt werden. Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte brächten durch ihr Fachwissen und ihre Professionalität wesentliche Beiträge, etwa bei der Beurteilung des Pflegebedarfs sowie der Steuerung komplexer Pflegeprozesse. Sie sollen mittelfristig zur Übernahme bestimmter ärztlich vorbehaltener Aufgaben befähigt werden. Wie Prien jedoch betont, hängt der Einsatz der Mitarbeitenden nach Qualifikation im neuen PeBeM letztlich von der Struktur der Bewohnenden ab.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben, ist für die nächsten Jahre mit einem immer stärkeren Anstieg an pflegebedürftigen Personen zu rechnen – und dafür braucht es Personal, das Geld kostet. Ohne praktische Anpassungen, einschließlich finanzieller Mittel und ausreichendem Personal, bleibt die Wirkung der Qualifikationsoffensive fraglich.

Die Akademisierung könnte zwar Qualität und Effizienz steigern, aber der wachsende Pflegebedarf erfordert ausreichend Personal, das sich gegenseitig ablösen kann. Höhere Qualifikationen führen zwangsläufig zu steigenden Kosten – die Frage bleibt, wer diese trägt. Was nicht von den Einrichtungen, den Kassen oder den Kommunen übernommen wird, wird entweder durch eine Unterbezahlung der Absolvent*innen eingespart – so findet sich im PeBeM bisher kein direkter Hinweis auf Personal über „Qualifikationsniveau 4“ – oder führt zum Abbau geringer qualifizierter Kräfte an anderer Stelle.

Letzteres würde den Fachkräftemangel nur verschärfen. Denn trotz aller Qualifikationen bleibt die Pflege ein körperlich belastender Beruf. Ohne ausreichend Personal, das Entlastung und Erholung ermöglicht, bleibt das „Steuern komplexer Prozesse“ fraglich.

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Die globale Erwärmung ist allgegenwärtig und sorgt für immer heißere Temperaturen auch in Europa. Wissenschaftler*innen und Meteorolog*innen sind alarmiert und warnen vor weiteren Hitzerekorden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Dass die Hitze nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich werden kann, hat unter anderem der sogenannte Jahrhundertsommer 2003 bewiesen – eine verheerende Hitzewelle, die europaweit über 70.000 Menschen das Leben kostete. Unter den Todesopfern befanden sich hauptsächlich ältere und kranke Menschen, da diese körperlich weniger robust gegenüber extremen Temperaturen sind und damit eine vulnerable Gruppe darstellen.

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Viele der Hitzetoten hätten gerettet werden können, wenn mehr Prävention betrieben worden wäre. Ein Pilotprojekt des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen hat im vergangenen August nun Methoden geprüft, mit denen Senior*innen angemessen auf zukünftige Hitzewellen vorbereitet werden sollen, damit hitzebedingte lebensbedrohliche Zustände gar nicht erst eintreten. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation des IAT mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Seniorenbeirat Recklinghausen.

Durch persönliche Besuche bei den 31 Teilnehmenden vor bevorstehenden Hitzewellen wurde sich vorab ein Bild von der Lebenssituation sowie der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung gemacht. Das Personal hat dabei nicht nur über Gefahren und Risiken des Hochsommers aufgeklärt, sondern auch während der hohen Temperaturen täglichen telefonischen Kontakt mit den Senior*innen gehalten, sodass deren Gesundheit überwacht und im Notfall zeitnah reagiert werden konnte. Zusätzlich wurden Empfehlungen zum optimalen Umgang mit der Hitze (wie die Flüssigkeitszufuhr) ausgesprochen.

Bei der Durchführung des Projekts stellte sich heraus, dass insbesondere die Gefahren bei der Einnahme von Medikamenten im Rahmen hoher Temperaturen seitens Ärzt*innen und Apotheke kaum kommuniziert wurde. Auch allgemein haben die Senior*innen die Auswirkungen von Hitze auf den Körper und die sich daraus ergebende Gefahr für Leib und Leben einheitlich unterschätzt. Erwähnenswert ist hierbei auch ein Zusammenhang zwischen dem Grad der Belastung durch die Hitze und unzureichender Isolierung der Wohnung.

Mit der Auswertung des Pilotprojekts ist ersichtlich geworden, dass Senior*innen nicht in allen Fällen ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um trotz Temperaturen von über 30°C gesund zu bleiben. Da aber aufgrund des Klimawandels immer häufigere und immer heißere Hitzewellen zu erwarten sind, besteht diesbezüglich ein dringender Nachholbedarf, weshalb der Ansatz des Projekts allgemein als positives Vorbild bezeichnet werden kann.

Einen vorläufigen Forschungsbericht zum Projekt finden Sie hier. Genauere Ergebnisse werden voraussichtlich in Kürze vorliegen.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[1], der neben vielen weiteren Staaten auch Deutschland angehört, weist in einem neuen Bericht auf das hohe Armutsrisiko im Zusammenhang mit einem hohem Pflegebedarf im Alter hin. Verschiedene Lösungsansätze sollen dem entgegenwirken.

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Bei älteren Menschen, die einen leichten Pflegebedarf haben, kann das Armutsrisiko durch Sozialhilfeleistungen von circa 85 % auf ungefähr 20 % gesenkt werden.

Bei Personen, die einen hohen Pflegebedarf aufweisen, lässt sich das Armutsrisiko durch entsprechende Sozialhilfeleistungen hingegen lediglich von rund 90 % ohne entsprechende Hilfeleistungen auf circa 50 % mit Erhalten der Leistungen reduzieren. Das verdeutlicht, dass das Armutsrisiko von älteren Menschen unter anderem eng mit der Ausprägung des Pflegebedarf und den damit einhergehenden hohen Kosten zusammenhängt.

Die OECD beschreibt in ihrem Bericht nun verschiedene Möglichkeiten, wie die hohen Kosten für Betroffene reduziert und das Armutsrisiko dadurch gesenkt werden kann. Im Kern geht es dabei vor allem darum, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, bspw. durch Lebens- und Gruppenversicherungen, wie es sie in anderen Staaten gibt. Außerdem wird thematisiert, die Kosten für die Pflege verstärkt an die Einkommen von Personen zu knüpfen und in Prävention zu investieren, um Selbständigkeit und Gesundheit im Alter zu erhalten und den Pflegebedarf dadurch zu senken. Beispielhaft wird auf skandinavische Länder verwiesen, in denen es präventive Hausbesuche gibt, um ältere Menschen individuell zu beraten und gesundes Altern zu unterstützen. In Deutschland gibt es diese Hausbesuche bisher meist nur versuchsweise auf kommunaler Ebene.

Ob und inwiefern die Vorschläge in Deutschland weiterführend diskutiert und umgesetzt werden, ist bisher offen.

Den Bericht in Originalsprache (englisch) finden Sie auf der Website der OECD.


[1]  Bei der OECD handelt es sich um einen Zusammenschluss aus 34 Industrienationen, welche sich austauschen, um Wohlstand und wirtschaftlichen Wachstum in den beteiligten Staaten zu fördern.

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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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Bis 2050 wird die Anzahl der Menschen mit Demenz voraussichtlich von 57 Millionen auf 153 Millionen steigen. Zu diesem Schluss kommt die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“. Die Kommission untersucht seit Jahren, inwieweit die Erkrankung durch Vorbeugung abgemildert oder verhindert werden kann.

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Laut einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) lassen sich nach dem neuesten Bericht der Lancet Kommission mittlerweile 14 Risikofaktoren für Demenz identifizieren, darunter

  • schlechte Bildung
  • Schwerhörigkeit
  • Kopfverletzungen
  • Bluthochdruck
  • hoher Alkoholkonsum
  • Adipositas
  • Rauchen
  • Depressionen
  • psychischer Stress
  • soziale Isolation
  • Luftverschmutzung
  • körperliche Inaktivität
  • Altersdiabetes

Diese Faktoren seien für etwa 40 % aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Neu hinzu kommen ist ein hoher LDL-Cholesterinspiegel (9 %) und unbehandelter Sehverlust (2 %).

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Risikofaktoren behandelbar sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Außerdem ist das Demenzrisiko in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Laut Stefan Teipel, Leiter der Sektion für Gerontopsychosomatik und demenzielle Erkrankungen der Universitätsmedizin Rostock, hat jemand, „der heute 60 Jahre alt ist, […] ein etwa 3,5 Prozent geringeres Demenzrisiko als jemand, der vor zehn Jahren schon 60 Jahre alt war“. Teipel weist allerdings darauf hin, dass die genauen Faktoren für den Rückgang nicht im Detail rekonstruiert werden können. „Vermutlich liege es aber am Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung (gerade bei Frauen) und daran, dass die Zahl der Raucher und Raucherinnen bis vor wenigen Jahren abgenommen hat.“

Insgesamt kommt die Lancet-Studie zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit auch die Hirngesundheit unterstützen. Dazu zählen die Behandlung hoher LDL-Cholesterinwerte spätestens ab 40 Jahren sowie die allgemeine Reduktion von Zucker, Salz und Fett. Ebenfalls vorbeugend sind Maßnahmen gegen Sehstörungen und Hörstörungen, wobei Hörstörungen einen stärkeren Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Eine gute Versorgung mit Hörgeräten kann daher die Gedächtnisleistung verbessern und somit das Risiko senken. Weitere wichtige Maßnahmen sind weniger Rauchen und die Verringerung von Luftverschmutzung. Auf sozialer bzw. gesellschaftlicher Ebene sind der Zugang zu Bildung und ein aktives Leben in der mittleren Lebensphase entscheidend, ebenso wie die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Isolation. Für weitere Vorschläge lohnt sich ein Blick in den Artikel des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.

Einen Aspekt, der im Artikel nicht weiter aufgegriffen wird, ist die Schnittmenge der Risikofaktoren mit denen der häufigsten Zivilisationskrankheiten, von denen gerade Ernährung und Luftverschmutzung durchaus mit der sozioökonomischen Lebenssituation und den darin entstehenden Konventionen zusammenfallen. Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten liegt nicht im alleinigen Handlungsraum der Person, sondern hängt immer auch von den lokalen Angeboten und dem finanziellen Spielraum von Menschen und Kommunen ab.

Folgt man den Faktoren, lassen sich drei grobe Kategorien erkennen:

  • Gesundheit und Ernährung, etwa durch Reduktion von zu viel Salz, Zucker oder Fett sowie Umgebungseffekte wie bspw. schlechte Luft.
  • Anregung und Entwicklung des Gehirns über Bildungszugänge und Aktivitäten.
  • Soziale Kontakte.

Wie wir bereits in unserem Artikel „Strategien gegen Einsamkeit“ dargelegt haben, liegen die Handlungsmöglichkeiten dabei nicht unbedingt bei den Betroffenen selbst. Zwar kann sich jede Person, die sich dazu in der Lage sieht und weiß, wo ihre Risiken liegen, präventiv darum kümmern. Gesamtgesellschaftlich liegt die Verantwortung für Prävention von Demenz allerdings auch bei Politik und Institutionen, die den Rahmen für den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie den sozialen Anschluss gestalten.

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Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

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Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

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