Weiterlesen In Deutschland ist die Organspende über die Zustimmungslösung geregelt. Das bedeutet, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn die Verstorbenen zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die Angehörigen nach dem Tod zustimmen. Um ethisch und medizinisch korrekte Abläufe zu sichern, gibt es strenge rechtliche Vorgaben, die vor allem im Transplantationsgesetz (TPG) normiert sind. Koordiniert werden Organspenden in Deutschland durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine Altersgrenze für Organspenden gibt es nicht, viel eher ist der Zustand der Organe entscheidend. Die Studie der BzgA hat Menschen in Deutschland in einer repräsentativen Erhebung dazu befragt, welche Einstellungen sie zur Organspende haben und wie es um ihre Entscheidungen steht. Die Befürwortung der Befragten liegt bei 85 % und ist damit auf einem Rekordniveau. Allerdings zeigt die Studie auch auf, dass trotz der hohen Zustimmungswerte nur 62 % eine eigene Entscheidung dazu getroffen haben, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen und nur 45 % die Entscheidung dokumentiert haben. Die Entscheidung, ob man seine Organe spenden möchte, kann in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder über das digitale Organspende-Register dokumentiert und jederzeit widerrufen oder geändert werden. Aufgrund des Mangels an Organspenden in Deutschland warten viele Patient*innen lange auf lebensrettende Organe, weshalb eine Auseinandersetzung mit der Thematik wichtig ist. Informationen erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage www.organspende-info.de oder durch das Infotelefon Organspende, dass sie von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 90 40 400 erreichen.
Unterstützung
Krankenhausreform – neues Gesetz in Kraft getreten
14. März 2025Weiterlesen Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung. Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden. Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen. Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen. Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an. Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.
Weiterlesen Alle Proband*innen waren zu Beginn der Studie mindestens 60 Jahre alt, zeigten zumindest erste Anzeichen einer Alzheimer-Erkrankung und waren zum Teil nicht mehr dazu fähig, ihren Alltag auf sich gestellt zu bewältigen. Um die Selbstständigkeit der Teilnehmenden sinnvoll messen zu können, wurde für die Studie unterschieden zwischen IADLs (praktische, mit der direkten Umgebung zusammenhängende Aufgaben) und BADLs (körperliche und geistige Selbstfürsorge). Zeitgleich wurde dabei die Schwere der Erkrankung mithilfe des Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB) ermittelt, sodass sich die Eigenständigkeit und der Krankheitsgrad gegenüberstellen ließen. Dabei zeigte sich, dass die IADLs nicht mehr eigenständig ausgeführt werden konnten, sobald eine leichte Demenz (ab 5 CDR-SB) vorlag. Während der Studie traf diese Entwicklung bei ca. der Hälfte aller Teilnehmenden auf. Die Selbstversorgung blieb im Schnitt jedoch etwas länger möglich: Erst ab ca. 11,5 CDR-SB, was einer mittelgradigen Demenz entspricht, benötigten die Proband*innen auch hierfür Unterstützung. Dennoch legen die Ergebnisse der Studie nahe, dass beide Medikamente den Krankheitsprozess und damit auch das Eintreten der Pflegebedürftigkeit deutlich verzögern können. Die Einnahme von Donanemab verlängerte die Selbstständigkeit der Proband*innen um durchschnittlich acht Monate, im Fall von Lecanemab waren es sogar zehn. Demzufolge würde eine Behandlung mit Medikamenten gegen Alzheimer den Patient*innen ca. ein zusätzliches Dreivierteljahr schenken, in dem diese noch einen unabhängigen Alltag genießen können. Eigenständigkeit und der Erhalt der kognitiven Fähigkeiten sind wiederum bedeutsam für die Lebensqualität. Ein weiterer Vorteil an einer Einnahme von Alzheimer-Medikamenten liegt in der Entlastung der Angehörigen. Diesen bleibt durch das langsamere Voranschreiten der Erkrankung mehr Zeit, um Vorkehrungen bezüglich Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu treffen. Ob eine solche Behandlung zukünftig auch in Deutschland möglich sein wird, bleibt abzuwarten – für Donanemab wurde allerdings schon 2023 ein Zulassungsantrag gestellt, der sich momentan in der Prüfung befindet. Im Falle einer Genehmigung des Antrages würde das Medikament in der gesamten EU verfügbar werden. Über die Studie berichtete das Deutsche Ärzteblatt in einem kürzlich erschienenen Artikel.
Neue Smartphone-App ‚Pflegenetz‘ für pflegende Angehörige
19. Februar 2025Weiterlesen Entwickelt wurde ‚PflegeNetz‘ von dem Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Die App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die darauf abzielen, die Belastungen und Anforderungen der Pflege zu erleichtern und gleichzeitig notwendige Unterstützung und Information bereitzustellen. Eine zentrale Funktion der App ist die übersichtliche Aufbereitung von zahlreichen Informationen rund um Pflege, beispielsweise Pflegeanträgen und Leistungsvoraussetzungen. Auch neue gesetzliche Regelungen und andere aktuelle Entwicklungen werden erläutert. Eine interaktive Standortkarte ermöglicht die Suche nach Sozialstationen, Pflegediensten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen wichtigen Einrichtungen, zu denen sich die Nutzer und Nutzerinnen auch direkt navigieren lassen können. Darüber hinaus bietet die PflegeNetz-App Chatgruppen, in denen pflegende Angehörige sich miteinander austauschen, Ratschläge erhalten und wertvolle Unterstützung finden können. Diese geschlossenen Chatgruppen bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, in der Erfahrungen geteilt und gemeinsam Lösungen für die täglichen Herausforderungen der Pflege gefunden werden können. Die App enthält auch Informationen zu Veranstaltungen und Workshops, die von der Volkssolidarität organisiert werden. Diese Gelegenheiten bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen. Die App kann über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Volkssolidarität.
Handlungsebenen zwischen Fachkräftemangel und flexibler Arbeitsgestaltung: Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“
17. Februar 2025Weiterlesen In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern. Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen: Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen. Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken. Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen. Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.Regelungen für Individuen
Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.Regelungen für Teams
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.Organisationale Regelungen
Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.
Weiterlesen Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne. Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden. Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar. Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt. Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar. Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."
Online-Veranstaltung zur Alterszahnmedizin – 12.02.2025
21. Januar 2025Weiterlesen Darum ist es relevant, Zahnmedizin ernst zu nehmen und auch im hohen Alter konsequent zu verfolgen. Bislang werden jedoch kaum Hausbesuche im zahnmedizinischen Sinne angeboten, was zur Folge hat, dass Senior*innen sich hierfür mobil sein müssen. Ist dies nicht mehr gegeben, nimmt ihnen dies auch die Möglichkeit, ihre Zähne untersuchen und ggf. durch Zahnreinigungen u. ä. behandeln lassen zu können. Darüber hinaus sind etliche ältere Menschen auf Zahnersatz wie beispielsweise Prothesen angewiesen, wofür jedoch ebenfalls ein Gang in die Zahnarztpraxis notwendig ist. Dies soll sich in der bayerischen Landeshauptstadt München nun ändern. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Projektträger „Teamwerk – Zahnmedizin für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“ ein Angebot entwickelt, das sämtliche Dienstleistungen des Zahnarztes von der Praxis auf die eigenen vier Wände verlegt. Es richtet sich insbesondere an pflegebedürftige und körperlich eingeschränkte Menschen, für die solche Hausbesuche eine erhebliche Entlastung darstellen. „[…] Menschen mit Pflegebedarf sind oft nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Gerade auch für diese vulnerable Patientengruppe muss die tägliche Zahnpflege abgesichert werden. Angepasste Hygienekonzepte und der Einsatz von besonderen Hilfsmitteln […] erleichtern dem betreuerischen Umfeld die tägliche Pflege. Auch der Zahnarztbesuch, gegebenenfalls am Bett des Betreuten oder auch in der Praxis, sollte bis in das hohe Alter eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Dr. Cornelius Haffner aus der München Klinik Harlaching, der das Projekt „Teamwerk“ leitet. Gemeinsam mit Professor Dr. Falk Schwendicke, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, wird er am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 von 18 bis 20 Uhr eine Online-Veranstaltung rund um das Projekt durchführen, die auch zeitgleich über die Relevanz von Zahnmedizin im hohen Alter aufklärt. Wer aus dem (zahn)medizinischen oder dem sozialarbeiterischen Bereich stammt, pflegende*r Angehörige*r ist oder das Angebot um die Hausbesuche selbst in Anspruch nehmen möchte, ist herzlich eingeladen, an diesem Infoabend teilzunehmen. Kostenfrei anmelden können Sie sich bis zum 11. Februar per E-Mail an fachstellen.gsr@muenchen.de. „Mein großer Wunsch: Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken darüber, wie auch die Zahngesundheit bei Immobilität abgesichert werden kann.“ – so Dr. Haffners abschließender Appell.
Weiterlesen Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung. Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH: Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen. Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst. Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen. Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung. Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen. „Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“
Weiterlesen Das zugehörige Jahresprogramm für 2025 wurde kürzlich veröffentlicht und lässt sich als PDF herunterladen. 25 Präsenz- und sechs Online-Fortbildungen in ganz Schleswig-Holstein sind nach jetzigem Stand geplant. Mit Menschen ins Gespräch kommen, den eigenen Horizont erweitern und Hinweise bezüglich der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen zu erhalten – dies soll mit Hilfe der zahlreichen kostenpflichtigen Veranstaltungen vereinfacht werden. Die erste Veranstaltung des Jahres findet am Dienstag, dem 18. Februar via Zoom statt und widmet sich dem Thema „Menschen mit Demenz im Krankenhaus“: Sich als Patient*in im Krankenhaus unwohl zu fühlen, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, doch für Menschen, die an Demenz leiden, kann ein Klinikaufenthalt nahezu beängstigend und überfordernd sein. Auf dieser dreistündigen Online-Fortbildung sollen mögliche Umgangsformen für demente Patient*innen gesammelt werden, durch die das Krankenhauspersonal einen besseren Bezug zu ihnen herstellen und Ängste sowie Unsicherheiten nehmen kann. Falls Sie eine Präsenzfortbildung bevorzugen, können Sie am Mittwoch, dem 12. März im Westküstenklinikum Heide an der Veranstaltung „Hallo!, Hilfe!, Hallo!“ – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ teilnehmen. Dort werden in einem Zeitrahmen von vier Stunden die auf Außenstehende befremdlich wirkenden Verhaltensweisen demenzkranker Personen Bezug genommen und versucht, ihren Ursprüng zu ergründen. Da sich Demenz von Mensch zu Mensch anders äußert, wird davon ausgegangen, dass einzelne Verhaltensweisen Betroffener tief in deren Lebenserfahrungen verwurzelt sind. Möchten Sie an diesen und/oder anderen Fortbildungen zum Thema Demenz teilnehmen, nutzen Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen steht ihnen das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein telefonisch, per Mail und per Fax zur Verfügung.
Sinkende Arbeitszufriedenheit vor dem Ruhestand
27. Dezember 2024Weiterlesen Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben. Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit. Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden. Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“. In der Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert. Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.