Weiterlesen Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen. Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat. Was oft enthalten ist: Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen: Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich? Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen? Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht? Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig? Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag. Denn dort kann festgelegt sein: Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen. Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex. Deshalb gilt:Kosten: Miete plus Betreuungspauschale
Wichtige Fragen vor Unterschrift
Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen
Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen
Unterstützung
Weiterlesen Unter dem Titel „Kollateraleffekte der Pandemie“ wurde ein Forschungsprojekt gestartet, welches sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Maßnahmen in Zukunft angewandt werden können, damit Angehörige von Pflegepatient*innen im Falle einer weiteren Pandemie effektiver und zielgerichteter unterstützt werden. Ausgehend von den teilweise verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese vulnerable Gruppe entwickelte das Team aus Wissenschaftler*innen über 100 Empfehlungen für den richtigen Umgang mit pflegenden und trauernden Angehörigen, so wie diese bereits vor ein paar Jahrne notwendig gewesen wären. Die gesammelten Handlungsoptionen wurden in Form einer umfangreichen Broschüre zusammengetragen und in jeweils verantwortliche Akteuer*innen unterteilt. So finden sich jeweils für pflegende Angehörige, für Leitungen, für die Politik, für die Gesellschaft allgemein sowie für weitere Akteuer*innen jeweils ca. 20 Anregungen für eine angemessene und auf eine Pandemie abgestimmte Bewältigung bezüglich Pflege und Trauer. Diese stützen sich u. a. auf die Auswertung von Fragebögen und Interviews (Zielgruppe waren hierbei pflegende Angehörige ab 18 Jahren im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2020), aber auch auf wissenschaftliche Literatur. Dabei hat das Forschungsteam die entwickelten Bewältigungsstrategien auf mehrere Handlungsfelder ausgedehnt: Das Projekt wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Ferner beteiligten sich folgende Institutionen:
Pflegecheck Deutschland: Vertrauen auf dem Prüfstand
4. Dezember 2025Weiterlesen Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %). Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“ Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen. Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege. Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen. Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage
Reformen ohne Wirkung – große Risiken
Pflegeberatung als Schlüsselelement
Fazit
Digitale Nähe gegen Einsamkeit: Forschungsergebnisse zu wirksamer Kommunikation im Alter
2. Dezember 2025Weiterlesen Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals. Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird. Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe. Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“ Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege. In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“ Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter. Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).Ein-Knopf-Technik schafft Nähe
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch
Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter
Digitale Dividende in der Pflege: Wie Digitalisierung und KI Pflegekräfte entlasten können
27. November 2025Weiterlesen Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet. In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet. Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden. Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht. Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab. Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.
Neuregelung der Haushaltshilfe: Befürchtungen über weniger Unterstützung für Pflegegrad 1
26. November 2025Weiterlesen Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen. Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.
Mehr Geld für Pflegekräfte, höhere Kosten für Pflegebedürftige
20. November 2025Weiterlesen Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können. Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten
Auch ambulante Pflege betroffen
Lohnsteigerungen im Detail
Zukunftspaket Pflege – Bedarfsorientiert, selbstbestimmt, digital
18. November 2025Weiterlesen Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten. Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte: Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden. NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.
Weiterlesen Befragt wurden 23 Senior*innen im Alter zwischen 71 und 95 Jahren, welche allesamt aus Recklinghausen stammen. Die deutliche Mehrheit dieser Gruppe lebt allein und leidet zudem an einer chronischen Erkrankung und ist daher auf Medikation angewiesen. Kombiniert stellen diese Merkmale ein erhöhtes Risiko dar, im Fall von heißem Wetter ernsthafte gesundheitliche Beschwerden zu entwickeln, beispielsweise Kreislaufprobleme. Die Hälfte aller Befragten gab an, die Hitze als problematisch zu empfinden bzw. bewertete diese grundsätzlich negativ. Es zeigt sich, dass mit der Zunahme der Temperatur in der Wohnung der befragten Senior*innen das allgemeine Wohlbefinden insgesamt zurückging. Die regelmäßigen Erinnerungen seitens der Durchführenden des Projekts, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, wurde darum als sehr hilfreich empfunden – die Teilnehmer*innen berichteten im Anschluss, dass sie dadurch im Schnitt mehr als sonst zu einem Getränk griffen, um damit den Körper vor dem Austrocknen zu schützen. Auch weitere Informationen rund um das Thema Hitzeschutz, welche den Senior*innen telefonisch zukamen, wurden als bereichernd wahrgenommen. Es wurde zurückgemeldet, dass nicht nur bereits vertraute Maßnahmen wie das Lüften verstärkt durchgeführt wurden, sondern auch, dass sie im Rahmen des Projekts ihren Wissensstand bezüglich der veränderten Wirkungen von Medikamenten unter hohen Temperaturen erweitern konnten. Gemäß aller Befragten sei dies weder in Arztpraxen noch in Apotheken bislang angesprochen worden. Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hatte für die Teilnehmenden auch die Art und Weise der Betreuung, welche als sehr empathisch, verständnisvoll und auf Augenhöhe empfunden wurde. Durch den regelmäßigen telefonischen Kontakt, die hohe fachliche Kompetenz der Durchführenden sowie durch die persönliche Gesprächsebene hatten die Senior*innen das Gefühl, mit Sorgfalt und Rücksicht durch die Hitzewellen begleitet worden zu sein. Die Kommunikation bezeichnen alle Befragten übereinstimmend als qualitativ hochwertig, ebenso wurde das gesamte Projekt einstimmig weiterempfohlen. Ausgehend von den Ergebnissen, kann gefolgert werden, dass es dem Projekt gelang, Lücken in der Hitzepräventionen gegenüber Senior*innen aufzudecken. Vor allem alleinstehende Personen mit eingeschränkter Mobilität erfahren häufig keine Unterstützung bezüglich Hitzeschutz. Darüber hinaus unterscheidet sich bei diversen älteren Wahrnehmung die subjektive Wahrnehmung der durch Hitze drohenden Gefahren von der tatsächlichen Gefährdung, sodass der individuelle Schutz vor heißen Temperaturen vernachlässigt wird. Diese Ergebnisse können bei der geringen Anzahl der Befragten durchaus skeptisch hinterfragt werden. Ein effizienter Ausbau der Aufklärung, welche die gesamte Bevölkerung erreicht, könnte die allgemeine Situation verbessern, doch dafür benötige es zumeist eine flexible und damit an individuelle Bedürfnisse und Hintergründe angepasste Form der Prävention. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese auch zu vulnerablen Gruppen durchdringt und in der Zukunft für mehr Lebensqualität während heißer Sommer sorgen kann. Zum Projekt mitsamt Ergebnissen und Fazit können Sie online mehr erfahren.
Bundestag beschließt Pflegegesetz: Hoffnung auf Entlastung, Zweifel an der Umsetzung
13. November 2025Weiterlesen Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortung zu geben und sie von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Dadurch sollen sowohl die Attraktivität des Berufs als auch die Versorgungsqualität steigen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, Pflegekräfte könnten weit mehr leisten, als sie bisher dürften. Jede Minute weniger Bürokratie sei eine Minute mehr für die Pflege am Menschen. Die CDU-Abgeordnete Anne Janssen sprach von einem wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte, die künftig eigenständiger und ohne ärztliche Weisung handeln können. Auch SPD-Politikerin Claudia Moll hob hervor, dass das Gesetz klare Zuständigkeiten und bessere Abläufe bringe. Künftig sollen Pflegefachpersonen – je nach Ausbildung und Qualifikation – auch Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, etwa in den Bereichen Diabetes, chronische Wunden und Demenz. Ein sogenannter „Muster-Scope of Practice“ soll genau festlegen, welche Leistungen darunterfallen. Zudem sollen neue Weiterbildungs- und Studienangebote zusätzliche heilkundliche Kompetenzen vermitteln. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Gesetz grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. DKG-Vize Henriette Neumeyer betonte, dass die Reform die Pflegeberufe attraktiver mache und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitrage. Dennoch müsse beim Bürokratieabbau weiter nachgebessert werden – insbesondere bei Doppel- und Mehrfachdokumentationen. Zuvor wurde das geplante Gesetz von zahlreichen Verbänden als unzureichend kritisiert. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einem „Etikettenschwindel“: Obwohl das Gesetz Entbürokratisierung verspreche, enthalte es kaum konkrete Schritte, sondern überwiegend Prüfaufträge. Auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) forderten deutlich mehr Engagement beim Bürokratieabbau. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelte zudem, dass für Krankenhäuser keinerlei Entlastungen vorgesehen seien. Der Deutsche Pflegerat (DPR) sah im Entwurf zwar einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Fachkompetenz und Eigenverantwortung in der Pflege, kritisierte aber, dass die Regelungen zu stark an der ärztlichen Diagnostik orientiert seien und so keine echte Ausweitung pflegerischer Befugnisse bewirkten. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte grundsätzlich die geplante Kompetenzerweiterung, da sie Ärzt*innen entlasten könne. Allerdings forderte sie – ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – klare Vorgaben zu Qualifikationen, Haftung und Finanzierung sowie eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Berufsgruppen, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden. So stellt sich am Ende die Frage: Welche Wirkung entfaltet das neue Pflegegesetz in der Praxis – und bestätigt sich die Kritik an seinen begrenzten Reformansätzen?








