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Nach Angaben der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien kommt der Akademisierung in der Pflege eine hohe Bedeutung zu, wenn es um eine zukunftsgerechte Deckung der Bedarfe in Schleswig-Holstein geht. Dies geht aus einer Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) an die Landesregierung vom 6. November 2024 hervor.

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Das Ziel laut Anfrage (Teil II) ist es, durch die Akademisierung des Berufsfeldes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Dennoch bleibt die Auslastung der angebotenen Studienplätze überschaubar (Anfrage Teil I): Die Fachhochschule Kiel bietet seit 2023 jährlich 60 Plätze an, ist jedoch nur zur Hälfte ausgelastet. Die Universität zu Lübeck startete im Wintersemester 2024/25 mit 66 Plätzen in zwei Pflege-Studiengängen. Ab dem Studienjahr 2025/26 plant die Hochschule Flensburg einen weiteren Studiengang mit jährlich 40 Plätzen. Um dabei eine praxisrelevante Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt in Kiel eine Anbindung an die berufliche Pflegeausbildung. In Lübeck findet ein berufsbegleitendes Studium statt, das durch Fortbildungen für Praxisanleiter*innen ergänzt wird. Beide Hochschulen bieten zudem Weiterbildungen und Qualifikationsprogramme für Absolvent*innen und Anleitende an.

Dennoch verfügen aktuell lediglich 1,79 % aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein über einen akademischen Abschluss. „Gründe für den geringen Akademisierungsgrad liegen u. a. in fehlenden qualifikationsgerechten Jobchancen nach dem Studium und zu wenigen Möglichkeiten und Befugnissen, das erworbene Fachwissen anzuwenden. Nach Rückmeldungen aus der Praxis fehlen aktuell insbesondere Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (sog. Qualifikationsniveau 3) sowie Pflegefachpersonen (sog. Qualifikationsniveau 4).“

Kurz: Es gibt momentan zu wenig Bedarf an akademisch qualifizierten Kräften und gleichzeitig einen Mangel an Hilfs- und Fachpersonal. Dass dieses Problem bekannt ist, verdeutlicht die Frage von Pauls, inwieweit die Zahlen der Absolvent*innen den Bedarf im Pflegebereich des Landes decken können.

In ihrer Antwort verweist Prien auf das Ziel, mit Hilfe des Personalbemessungsinstrumentes (PeBeM) die Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege weiterzuentwickeln, indem Kompetenzen berücksichtigt werden. Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte brächten durch ihr Fachwissen und ihre Professionalität wesentliche Beiträge, etwa bei der Beurteilung des Pflegebedarfs sowie der Steuerung komplexer Pflegeprozesse. Sie sollen mittelfristig zur Übernahme bestimmter ärztlich vorbehaltener Aufgaben befähigt werden. Wie Prien jedoch betont, hängt der Einsatz der Mitarbeitenden nach Qualifikation im neuen PeBeM letztlich von der Struktur der Bewohnenden ab.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben, ist für die nächsten Jahre mit einem immer stärkeren Anstieg an pflegebedürftigen Personen zu rechnen – und dafür braucht es Personal, das Geld kostet. Ohne praktische Anpassungen, einschließlich finanzieller Mittel und ausreichendem Personal, bleibt die Wirkung der Qualifikationsoffensive fraglich.

Die Akademisierung könnte zwar Qualität und Effizienz steigern, aber der wachsende Pflegebedarf erfordert ausreichend Personal, das sich gegenseitig ablösen kann. Höhere Qualifikationen führen zwangsläufig zu steigenden Kosten – die Frage bleibt, wer diese trägt. Was nicht von den Einrichtungen, den Kassen oder den Kommunen übernommen wird, wird entweder durch eine Unterbezahlung der Absolvent*innen eingespart – so findet sich im PeBeM bisher kein direkter Hinweis auf Personal über „Qualifikationsniveau 4“ – oder führt zum Abbau geringer qualifizierter Kräfte an anderer Stelle.

Letzteres würde den Fachkräftemangel nur verschärfen. Denn trotz aller Qualifikationen bleibt die Pflege ein körperlich belastender Beruf. Ohne ausreichend Personal, das Entlastung und Erholung ermöglicht, bleibt das „Steuern komplexer Prozesse“ fraglich.

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Die globale Erwärmung ist allgegenwärtig und sorgt für immer heißere Temperaturen auch in Europa. Wissenschaftler*innen und Meteorolog*innen sind alarmiert und warnen vor weiteren Hitzerekorden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Dass die Hitze nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich werden kann, hat unter anderem der sogenannte Jahrhundertsommer 2003 bewiesen – eine verheerende Hitzewelle, die europaweit über 70.000 Menschen das Leben kostete. Unter den Todesopfern befanden sich hauptsächlich ältere und kranke Menschen, da diese körperlich weniger robust gegenüber extremen Temperaturen sind und damit eine vulnerable Gruppe darstellen.

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Viele der Hitzetoten hätten gerettet werden können, wenn mehr Prävention betrieben worden wäre. Ein Pilotprojekt des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen hat im vergangenen August nun Methoden geprüft, mit denen Senior*innen angemessen auf zukünftige Hitzewellen vorbereitet werden sollen, damit hitzebedingte lebensbedrohliche Zustände gar nicht erst eintreten. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation des IAT mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Seniorenbeirat Recklinghausen.

Durch persönliche Besuche bei den 31 Teilnehmenden vor bevorstehenden Hitzewellen wurde sich vorab ein Bild von der Lebenssituation sowie der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung gemacht. Das Personal hat dabei nicht nur über Gefahren und Risiken des Hochsommers aufgeklärt, sondern auch während der hohen Temperaturen täglichen telefonischen Kontakt mit den Senior*innen gehalten, sodass deren Gesundheit überwacht und im Notfall zeitnah reagiert werden konnte. Zusätzlich wurden Empfehlungen zum optimalen Umgang mit der Hitze (wie die Flüssigkeitszufuhr) ausgesprochen.

Bei der Durchführung des Projekts stellte sich heraus, dass insbesondere die Gefahren bei der Einnahme von Medikamenten im Rahmen hoher Temperaturen seitens Ärzt*innen und Apotheke kaum kommuniziert wurde. Auch allgemein haben die Senior*innen die Auswirkungen von Hitze auf den Körper und die sich daraus ergebende Gefahr für Leib und Leben einheitlich unterschätzt. Erwähnenswert ist hierbei auch ein Zusammenhang zwischen dem Grad der Belastung durch die Hitze und unzureichender Isolierung der Wohnung.

Mit der Auswertung des Pilotprojekts ist ersichtlich geworden, dass Senior*innen nicht in allen Fällen ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um trotz Temperaturen von über 30°C gesund zu bleiben. Da aber aufgrund des Klimawandels immer häufigere und immer heißere Hitzewellen zu erwarten sind, besteht diesbezüglich ein dringender Nachholbedarf, weshalb der Ansatz des Projekts allgemein als positives Vorbild bezeichnet werden kann.

Einen vorläufigen Forschungsbericht zum Projekt finden Sie hier. Genauere Ergebnisse werden voraussichtlich in Kürze vorliegen.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[1], der neben vielen weiteren Staaten auch Deutschland angehört, weist in einem neuen Bericht auf das hohe Armutsrisiko im Zusammenhang mit einem hohem Pflegebedarf im Alter hin. Verschiedene Lösungsansätze sollen dem entgegenwirken.

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Bei älteren Menschen, die einen leichten Pflegebedarf haben, kann das Armutsrisiko durch Sozialhilfeleistungen von circa 85 % auf ungefähr 20 % gesenkt werden.

Bei Personen, die einen hohen Pflegebedarf aufweisen, lässt sich das Armutsrisiko durch entsprechende Sozialhilfeleistungen hingegen lediglich von rund 90 % ohne entsprechende Hilfeleistungen auf circa 50 % mit Erhalten der Leistungen reduzieren. Das verdeutlicht, dass das Armutsrisiko von älteren Menschen unter anderem eng mit der Ausprägung des Pflegebedarf und den damit einhergehenden hohen Kosten zusammenhängt.

Die OECD beschreibt in ihrem Bericht nun verschiedene Möglichkeiten, wie die hohen Kosten für Betroffene reduziert und das Armutsrisiko dadurch gesenkt werden kann. Im Kern geht es dabei vor allem darum, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, bspw. durch Lebens- und Gruppenversicherungen, wie es sie in anderen Staaten gibt. Außerdem wird thematisiert, die Kosten für die Pflege verstärkt an die Einkommen von Personen zu knüpfen und in Prävention zu investieren, um Selbständigkeit und Gesundheit im Alter zu erhalten und den Pflegebedarf dadurch zu senken. Beispielhaft wird auf skandinavische Länder verwiesen, in denen es präventive Hausbesuche gibt, um ältere Menschen individuell zu beraten und gesundes Altern zu unterstützen. In Deutschland gibt es diese Hausbesuche bisher meist nur versuchsweise auf kommunaler Ebene.

Ob und inwiefern die Vorschläge in Deutschland weiterführend diskutiert und umgesetzt werden, ist bisher offen.

Den Bericht in Originalsprache (englisch) finden Sie auf der Website der OECD.


[1]  Bei der OECD handelt es sich um einen Zusammenschluss aus 34 Industrienationen, welche sich austauschen, um Wohlstand und wirtschaftlichen Wachstum in den beteiligten Staaten zu fördern.

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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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Bis 2050 wird die Anzahl der Menschen mit Demenz voraussichtlich von 57 Millionen auf 153 Millionen steigen. Zu diesem Schluss kommt die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“. Die Kommission untersucht seit Jahren, inwieweit die Erkrankung durch Vorbeugung abgemildert oder verhindert werden kann.

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Laut einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) lassen sich nach dem neuesten Bericht der Lancet Kommission mittlerweile 14 Risikofaktoren für Demenz identifizieren, darunter

  • schlechte Bildung
  • Schwerhörigkeit
  • Kopfverletzungen
  • Bluthochdruck
  • hoher Alkoholkonsum
  • Adipositas
  • Rauchen
  • Depressionen
  • psychischer Stress
  • soziale Isolation
  • Luftverschmutzung
  • körperliche Inaktivität
  • Altersdiabetes

Diese Faktoren seien für etwa 40 % aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Neu hinzu kommen ist ein hoher LDL-Cholesterinspiegel (9 %) und unbehandelter Sehverlust (2 %).

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Risikofaktoren behandelbar sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Außerdem ist das Demenzrisiko in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Laut Stefan Teipel, Leiter der Sektion für Gerontopsychosomatik und demenzielle Erkrankungen der Universitätsmedizin Rostock, hat jemand, „der heute 60 Jahre alt ist, […] ein etwa 3,5 Prozent geringeres Demenzrisiko als jemand, der vor zehn Jahren schon 60 Jahre alt war“. Teipel weist allerdings darauf hin, dass die genauen Faktoren für den Rückgang nicht im Detail rekonstruiert werden können. „Vermutlich liege es aber am Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung (gerade bei Frauen) und daran, dass die Zahl der Raucher und Raucherinnen bis vor wenigen Jahren abgenommen hat.“

Insgesamt kommt die Lancet-Studie zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit auch die Hirngesundheit unterstützen. Dazu zählen die Behandlung hoher LDL-Cholesterinwerte spätestens ab 40 Jahren sowie die allgemeine Reduktion von Zucker, Salz und Fett. Ebenfalls vorbeugend sind Maßnahmen gegen Sehstörungen und Hörstörungen, wobei Hörstörungen einen stärkeren Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Eine gute Versorgung mit Hörgeräten kann daher die Gedächtnisleistung verbessern und somit das Risiko senken. Weitere wichtige Maßnahmen sind weniger Rauchen und die Verringerung von Luftverschmutzung. Auf sozialer bzw. gesellschaftlicher Ebene sind der Zugang zu Bildung und ein aktives Leben in der mittleren Lebensphase entscheidend, ebenso wie die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Isolation. Für weitere Vorschläge lohnt sich ein Blick in den Artikel des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.

Einen Aspekt, der im Artikel nicht weiter aufgegriffen wird, ist die Schnittmenge der Risikofaktoren mit denen der häufigsten Zivilisationskrankheiten, von denen gerade Ernährung und Luftverschmutzung durchaus mit der sozioökonomischen Lebenssituation und den darin entstehenden Konventionen zusammenfallen. Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten liegt nicht im alleinigen Handlungsraum der Person, sondern hängt immer auch von den lokalen Angeboten und dem finanziellen Spielraum von Menschen und Kommunen ab.

Folgt man den Faktoren, lassen sich drei grobe Kategorien erkennen:

  • Gesundheit und Ernährung, etwa durch Reduktion von zu viel Salz, Zucker oder Fett sowie Umgebungseffekte wie bspw. schlechte Luft.
  • Anregung und Entwicklung des Gehirns über Bildungszugänge und Aktivitäten.
  • Soziale Kontakte.

Wie wir bereits in unserem Artikel „Strategien gegen Einsamkeit“ dargelegt haben, liegen die Handlungsmöglichkeiten dabei nicht unbedingt bei den Betroffenen selbst. Zwar kann sich jede Person, die sich dazu in der Lage sieht und weiß, wo ihre Risiken liegen, präventiv darum kümmern. Gesamtgesellschaftlich liegt die Verantwortung für Prävention von Demenz allerdings auch bei Politik und Institutionen, die den Rahmen für den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie den sozialen Anschluss gestalten.

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Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

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Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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Vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.10.2024 finden in mehreren Orten Schleswig-Holsteins Workshops, Gesprächsrunden und Hilfsangebote für Menschen statt, welche ihre eigenen Familienmitglieder zu Hause pflegen und betreuen.

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Das Programm wird durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert sowie durch mehrere Vereine auf Landesebene organisiert.

Die Pflege der eigenen Angehörigen stellt nicht selten eine hohe zusätzliche Belastung neben Beruf und Privatleben dar. In Schleswig-Holstein übernimmt ca. jede 15. Person diese Aufgabe, was die Folgen des demographischen Wandels, insbesondere im Pflegebereich, etwas abfedert. Nichtsdestotrotz sind viele pflegende Angehörige überfordert und fühlen sich mit ihrer Verantwortung häufig alleingelassen.

Genau diese Menschen sollen durch die Woche der pflegenden Angehörigen eine Plattform erhalten, die ihnen Möglichkeiten zur besseren Koordinierung der Heimpflege bietet. So können die Teilnehmer*innen untereinander Erfahrungen und Ratschläge austauschen, aber auch seitens der Veranstalter*innen zusätzliche Kompetenzen erwerben, welche den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern.

Eigene Veranstaltungen als Beitrag zur Woche der pflegenden Angehörigen sind herzlich willkommen. Dabei muss zunächst ein Online-Formular ausgefüllt werden, welches die für die Veranstaltung relevanten Informationen abfragt. Anschließend wird das Formular automatisch gespeichert und seitens der Redaktion auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Wenn diese die Veranstaltung anerkennt und zulässt, wird diese freigegeben und erhält einen Eintrag im Veranstaltungskalender und der interaktiven Veranstaltungskarte.

Bereits vor der Woche der pflegenden Angehörigen sind vereinzelte Veranstaltungen geplant. So lädt u.a. die Landtagsfraktion SPD Schleswig-Holstein am 08.10.2024 zu einem Vortrag mit darauffolgender Diskussionsrunde mit dem Thema „Wie können wir mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen?“ (mehr Infos) ein. Ebenfalls können Sie am 10. oder 14.10.2024 in Eutin an einem 2,5-stündigen Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Betreuer*innen teilnehmen (mehr Infos) oder sich am 12.10.2024 in Büdelsdorf gemeinsam mit Angehörigen demenzkranker Personen über die Tragweite der Erkrankung sowie über eine angemessene häusliche Gestaltung für Betroffene informieren und austauschen (mehr Infos).

Die Veranstaltungen benötigen zum Teil eine Anmeldung.

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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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