Geplante Änderungen im Sozialrecht für das Jahr 2024
5. Januar 2024Weiterlesen In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn. Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben. Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden. Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent. Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht. Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten. Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.Rentenversicherung
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