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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisiert, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht inklusiv genug sei. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft müsse Barrierefreiheit insgesamt besser mitgedacht werden.

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„Maximal ein Viertel der Arztpraxen in Deutschland ist barrierefrei“, so der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, Anfang Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (z.B. hier nachzulesen). „Wir haben, das ist meine Wahrnehmung, weniger als zehn gynäkologische Praxen in ganz Deutschland, die für Frauen im Rollstuhl zugänglich sind.“ Das sei für ein modernes Gesundheitssystem nicht angemessen. Zahlten Menschen mit Behinderung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ein, müssten sie auch den gleichen Anspruch auf Arzt- und Terminwahl bekommen wie alle anderen.

In dem Interview mit der Deutschen Presseagentur sprach Dusel zudem über Barrierefreiheit im Kontext des Alterns: „Menschen mit Behinderungen sind im Grunde die Avantgarde einer älter werdenden Gesellschaft, wenn man so will“, wird der Behindertenbeauftragte zitiert. „Wir werden demografisch immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Laufe des Lebens auch mit zunehmendem Alter eine Behinderung erwirbt, ist relativ groß.“

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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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Im Juli dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Pläne für einen Nationalen Hitzeschutzplan vorgelegt. Seither befasst sich auch der schleswig-holsteinische Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Hitzeschutz auf Landesebene.

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Mit dem Klimawandel ist das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden. Die extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten bleiben dabei nicht ohne Folgen: Etwa 8.000 Menschen starben 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit an den Folgen von Hitze. Der Nationale Hitzeplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Sommer vorstellte, soll einen Beitrag leisten, die Todeszahlen drastisch zu reduzieren.

Im Juli hatte sich auch die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion dem Thema gewidmet und den Antrag „Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln“ (Drucksache 20/1171) eingebracht. Darin begrüßen die Antragssteller*innen die Hitzeschutz-Pläne ihres Parteikollegen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Schleswig-Holstein fordern sie unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit zur Kompetenzsteigerung in der Bevölkerung und die kostenlose Abgabe von Sonnencreme und Wasser. Um vulnerablere Gruppen wie ältere Menschen müsse sich beispielsweise durch Anrufe oder Besuche besonders gekümmert werden. „Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer und Kommunen sollten Hitzeaktionspläne erstellen, um für weitere heiße Sommer gewappnet zu sein“, lautet die Antragsbegründung.

Sowohl die Koalitionsfraktionen aus CDU und Grünen (Drucksache 20/1236) als auch die FDP-Fraktion (Drucksache 20/1223) haben daraufhin ebenfalls die Bedeutung des Hitzeschutzes in Alternativanträgen betont, wenngleich die Forderungen an die Landesregierung vage formuliert bleiben. Alle drei Anträge sind am 13.07.2023 ohne Aussprache im Plenum des Landtags an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Nachdem der Sozialausschuss im August beschlossen hatte, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu bitten, hat der Ausschuss am 9. November die Durchführung einer schriftlichen Anhörung entschieden. Eingereichte Stellungnahmen durch die von den Fraktionen benannten Anzuhörenden finden Sie in den kommenden Wochen im Landtagsinformationssystem.

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Das Bündnis für gute Pflege sieht die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland gefährdet. Anlass dafür gäben die aktuellen Sparbeschlüsse der Bundesregierung.

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In einer aktuellen Pressemitteilung zeigen sich die Bündnispartner*innen besorgt um den Zustand der Pflegekassen. Sie warnen, die Pflege durch Sparmaßnahmen „nicht gegen die Wand fahren“ zu lassen. Die Politik der vergangenen Jahre habe nicht nur immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Kassen der Sozialversicherungen finanziert, sondern nun auch noch den bisherigen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Und das obwohl im Koalitionsvertrag noch angekündigt worden sei, die defizitäre Finanzlage der Pflegeversicherung durch Bundeszuschüsse zu entlasten.

„Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf“, bewertet das Bündnis die Sparpolitik. Die Organisationen und Verbände fürchten, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dies durch höhere Eigenleistungen finanziell ausbaden müssten.

Im Bündnis für gute Pflege haben sich verschiedene Organisationen und Verbände – darunter die Sozialverbände SoVD und VdK,  der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und der BIVA Pflegeschutzbund e.V. – zusammengeschlossen, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten. Gemeinsam fordern die unter anderem bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und Unterstützung und Anerkennung für Angehörige.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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Die Langzeitpflege wurde durch die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit lädt zu einem Diskurs zu Coronalehren und zukünftiger Krisenresilienz am 6. Dezember ein.

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Inzwischen liegen durch Erfahrungsberichten und zahlreiche Studien umfangreiche Erkenntnisse über die Zeit der Corona-Pandemie vor. Sie eröffnen die Chance, Schlüsse zu ziehen und Einrichtungen der Pflege für künftige Krisen zu stärken. Unter dem Titel „Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“ lädt das Bundesgesundheitsministerium daher zu einem gemeinsamen Diskurs ein.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist digital im Livestream möglich. Sie ist kostenlos, auch eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Austausch findet am 06.12.2023 in der Zeit von 13 bis 17 Uhr statt. Eröffnet wird die Veranstaltung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD).

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Am 14. Und 15. Dezember lädt die Deutsche Gesellschaft für Demographie (DGD) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu einer Fachtagung ein, die sich den Auswirkungen und Herausforderungen des demografischen Wandels in den Regionen widmet.

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Die Veranstaltung findet unter dem Titel „So vielfältig der demografische Wandel, so verschieden die regionalen Herausforderungen und Anpassungsstrategien“ statt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen dabei thematisiert werden, beispielsweise bezogen auf Wohnungsmärkte oder den Pflege- und Gesundheitssektor. Regionale Bevölkerungsvorausberechnungen sollen dabei ebenso besprochen werden wie neue Formen der Gesundheitsversorgung für unterversorgte Regionen,  regionale Trends der Wohnungsnachfrage oder die Integration von Zugewanderten in ländlichen Räumen. Ein Vortrag wird sich der Rolle Älterer bei der Gestaltung zukunftsfähiger Städte und Regionen widmen.

Die Dezembertagung des DGD-Arbeitskreises „Städte und Regionen“ in Kooperation mit dem BBSR Bonn findet am 14. und 15. Dezember 2023 in Berlin statt. Um Anmeldung wird bis zum 8. Dezember gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) veranstaltet vom 16. bis 17. November 2023 in Berlin und online ein Herbstforum zur Situation von Fachkräften in Deutschland. Derzeit besteht Sorge, dass ein umfassender Fachkräftemangel drohen könnte, der die deutsche Wirtschaft destabilisieren würde.

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Der Mangel wird vor allem auf den demographischen Wandel zurückgeführt, jedoch würden auch gesellschaftliche Schieflagen zu der Situation beitragen.

Das diesjährige WSI-Herbstforum beleuchtet die Fachkräftesituation im Kontext von Wandel und Knappheit und reflektiert auch die Frage, ob und wie sich ein Fachkräfteengpass in individuelle und/oder kollektive Verhandlungsmacht übersetzt. Ebenfalls werden Migration und digitale Transformation als potenzielle Auswege diskutiert.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung für die digitale Teilnahme bis zum 15. November 2023.

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Die schleswig-holsteinischen SPD-Abgeordnete Birte Pauls hat zwei kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt.

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In der ersten kleine Anfrage (Drucksache 20/1328) erfragt Pauls die Entwicklung der Hilfe zur Pflege in Schleswig-Holstein. Es wird nach der Anzahl an Personen gefragt, die in Schleswig-Holstein die Hilfe zur Pflege in den letzten fünf Jahren erhalten haben. Die Landesregierung antwortet, dass es für 2022 noch keine konkreten Zahlen gebe und auch in den Vorjahren nicht alle Empfänger*innen erfasst seien. Im Jahr 2021 waren es 10.675 Empfänger*innen der Hilfe zur Pflege bei 158.546 Pflegebedürftigen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr 2020 ein leichter Rückgang.

Zu der Entwicklung der Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren konnte keine konkrete Antwort gegeben werden. In den meisten Kreisen kann 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Nettoausgaben der Sozialhilfe (SGB XII) für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen identifiziert werden. Außerhalb von Einrichtungen gibt es keinen klaren Entwicklungstrend zwischen 2021 und 2022, etwa die Hälfte der Kreise hat die Ausgaben erhöht, die andere Hälfte verringert.

Die ebenfalls enthaltene Frage zu der Entwicklung der Personalstellen könne statistisch nicht erhoben werden.

In der zweiten kleinen Anfrage (Drucksache 20/1333) geht es um die Situation von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Schleswig-Holstein.

So gibt es nach Angaben der Landesregierung im Jahr 2023 552 stationäre Pflegeeinrichtungen (2022: 560) sowie 613 ambulante Dienste (2022: 603) im Bundesland. Dabei haben 21 stationäre Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2022 und 2023 Insolvenz angemeldet und 18 wurden geschlossen. Davon wurden 9 von anderen Trägern übernommen. 22 Ambulante Pflegedienste wurden in demselben Zeitraum geschlossen. Neun stationäre Pflegeeinrichtungen wurden in den letzten zwei Jahren neu gegründet beziehungsweise eröffnet, zu Neugründungen ambulanter Pflegeeinrichtungen gebe es keine Daten.

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