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Gesundheit

Die Basis im Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten ist der Pflegevertrag. Auf seiner Internetseite informiert der BIVA-Pflegeschutzbund, worauf man vor dem Unterzeichnen eines solchen Vertrages achten sollte. Vor einigen Jahren hat der Verband dazu auch eine mehrseitige Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

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Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“

Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.

Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

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Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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Im Dezember hatte Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) ein Eckpunktepapier für eine Ernährungsstrategie vorgelegt. In einer mehrseitigen Stellungnahme bezieht nun auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Position zu den Eckpunkten.

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„Sichere Ernährung ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und doch mehr als nur die reine Nahrungsaufnahme“, heißt es einleitend in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Papier. Es gehe um Genuss, um Kultur und Verbundenheit, um Selbstverwirklichung und Tradition. Dabei ist bekannt, dass die Art der Ernährung einen großen Einfluss auf die Gesundheit hat. Das BMEL stellt dazu fest: „Die gesundheitlichen Auswirkungen unausgewogener Ernährung, wie Übergewicht und ernährungsmitbedingte, nicht übertragbare Krankheiten, stellen in Deutschland ein großes individuelles und gesellschaftliches Problem dar – bereits von der Kindheit an bis ins hohe Alter.“

Dort will die Ampelkoalition ansetzen. Die Entwicklung einer „Ernährungsstrategie“ ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Als eine „besonders wichtige Zielgruppe“ rückt die Strategie Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. In der medialen Berichterstattung ist in diesem Zuge viel über die geplante Einschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel berichtet worden, die sich an Kinder richtet. Doch auch ältere Menschen geraten in das Blickfeld der Bundesregierung: „Wir wollen besonders schwer erreichbare und vulnerable Verbrauchergruppen effektiver unterstützen. Dazu können neben Kindern und Jugendlichen in bestimmten Fällen auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus armutsgefährdeten Haushalten, ältere Menschen, gehören“, so das von Cem Özdemir geführte Haus.

Dort setzt auch die im Februar erschienene Stellungnahme der BAGSO an, die sich positiv auf die Vorlage bezieht. Man begrüße sehr, „dass Menschen in allen Lebensphasen und im Besonderen Zielgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen in die Ernährungsstrategie einbezogen werden sollen.“ Insgesamt spreche das Eckpunktepapier des Ernährungsministeriums die wichtigsten Aspekte einer nachhaltigen und gesunden Ernährung an. Auch soziale Aspekte würden berücksichtigt. Die BAGSO macht dabei weitere Vorschläge: „Flächendeckend sollten auf kommunaler Ebene beispielsweise Koch- und Backtreffs sowie Mittags- und Nachbarschaftstische kostenminimiert oder kostenfrei angeboten werden. Diese Angebote können mit Ernährungsbildungsmaßnahmen einhergehen.“ Auf die Informationslage zum Thema Ernährung geht die Bundesarbeitsgemeinschaft in der insgesamt achtseitigen Stellungnahme weiter ein. Sie weist darauf hin, dass es Zugänge zu den Informationen auch ohne Internet niedrigschwellig geben müsse.

Hier gelangen Sie zu dem BAGSO-Papier, die Eckpunkte der Bundesregierung finden Sie über diesen Link.

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„Länger fit durch Musik“ ist ein vom Bundesseniorenministerium gefördertes Projekt und Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung. Es soll die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern.

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„Musik bietet Menschen mit Demenz die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen aktiv zu sein und vermittelt Selbstwertgefühl, Mut, Motivation und Lebensfreude“, lässt sich Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums zitieren. Daher fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) das Programm. Mit „Länger fit durch Musik“ sollen neue Strukturen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Demenz aufgebaut werden. „Wenn Chöre und Orchester gemeinsam mit Menschen mit Demenz singen und musizieren, unterstützen sie die Betroffenen und ihre Angehörigen und sensibilisieren für das gesellschaftlich so wichtige Thema Demenz“, so die Ministerin weiter.

Für den Bundestagsabgeordneten und BMCO-Präsidenten Benjamin Strasser (FDP) ist Musik gar der „Königsweg zu Menschen mit Demenz“, er spricht von „Klangbrücken zu Erinnerung“. Musik schaffe Beteiligungsmöglichkeiten, ein soziales Umfeld und die Erfahrung von Lebensfreude. „Mit der Förderung der Projekte vor Ort und den begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht der Bundesmusikverband musikalisches Engagement gemeinsam mit Menschen mit Demenz und vertritt damit die gesamte Altersstruktur der Amateurmusiklandschaft in Deutschland.“ Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist der Dachverband der Amateurmusiklandschaft in der Bundesrepublik.

Das in diesem Jahr startende und für vier Jahre angelegte Projekt beinhaltet neben Sensibilisierungsmaßnahmen auch Qualifizierungsangebote und eine Förderung von modellhaften Projekten. Ab kommendem Sommer sollen sich Ensembles für eine Förderung bewerben können und Weiterbildungsangebote für die musikalische Arbeit mit Menschen mit Demenz erhalten. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, Teil der Aufklärungsarbeit wird es sein, die Erfahrungen und Ergebnisse einem breiten Publikum bereitzustellen.

Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.

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Wer zum Beispiel ehrenamtlich ab und an ein Frühstück für Senior*innen oder ein Nachmittagscafé organisiert, sollte gewisse Hygieneregeln beachten. Tipps zur Lebensmittelsicherheit vermittelt das rheinland-pfälzische Fachzentrum Ernährung bei einer Online-Veranstaltung im Mai.

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„Da Senior*innen zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. „Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.“ Dazu zählen laut Veranstalter*innen unter anderem persönliche Hygienemaßnahmen vor dem Kochen, ein guter Umgang mit (leicht verderblichen) Lebensmitteln sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Veranstaltung findet am 25. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (online) und richtet sich an ehrenamtliche Helfer*innen in der Senior*innenarbeit sowie an hauptamtlich Beschäftigte. Geeignet sei das Seminar dann, wenn Sie hin und wieder Speisen mit oder für Senior*innen zubereiten oder servieren. Für regelmäßige Angebote dieser Art wird eine Fachkundeschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) empfohlen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

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Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Der DAK-Pflegereport 2022 befasst sich ausführlich mit der häuslichen Pflege, die das „Rückgrat der Pflege in Deutschland“ sei.

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Häusliche Pflege werde wesentlich von den Angehörigen gewährleistet und sei das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Aus Befragungen und qualitativen Interviews ließe sich zeigen, dass ein „familienorientiertes Pflegemodell (…) tief in der Mentalität der Bevölkerung verankert“ sei. Zu diesem Befund kommt der DAK-Pflegereport für das Jahr 2022.

Der Autor Prof. Dr. Thomas Klie hält allerdings kritisch fest: „Subsidiarität verlangt, dass der Staat seiner Vorleistungspflicht nachkommt. Das gilt auch für die Pflegeversicherung: sie setzt weiter auf pflegende Angehörige. An der notwendigen Begleitung und Unterstützung fehlt es vielerorts.“ Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit ergänzt zur Publikation: „Der DAK-Pflegereport 2022 zeigt auf, welche Unterstützung sich pflegende Angehörige wünschen, die aus persönlicher Betroffenheit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gebe es Handlungsbedarf. So sei neben pflegerischen und medizinischen Lösungen auf der kommunalen Ebene auch eine gesellschaftliche, breite Diskussion zum Thema Pflege- und Sorgearbeit notwendig.

Der 248-seitige Report ist bei medhochzwei erschienen und kann zum Preis von 29,00 Euro hier erworben werden.

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Noch Ende des vergangenen Jahres hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als Dachverband und ihre Mitgliedsgesellschaften vor Ort an die politisch Verantwortlichen im Bereich Gesundheit und Pflege gewandt: In als „Brandbriefe“ bezeichneten Schreiben fordern sie umgehende Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

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Nach Angaben des Dachverbands leben in Deutschland knapp 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz, die Tendenz ist steigend. Überwiegend werden diese Menschen durch An- und Zugehörige versorgt und betreut. Ohne zielgerichtete Unterstützung gefährde die Pflegearbeit die körperliche und psychische Gesundheit.

Allerdings: „Seit einigen Jahren und deutlich zugespitzt seit Beginn der Corona-Pandemie ist an verschiedenen Stellen eine dramatische Verschlechterung der Situation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu beobachten“, heißt es von der DAlzG. „So wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst, einen Platz in der Tages- oder Kurzzeitpflege oder in einem Pflegeheim zu finden, weil Anbieter die Plätze nicht nach Dringlichkeit vergeben, sondern sich für ‚pflegeleichte‘ Kunden entscheiden.“

Auf den zugespitzten Mangel an Unterstützung wiesen die Organisationen im Dezember in Briefen an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an die auf Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen hin. In einer Pressemitteilung ergänzt Monika Kaus, die Vorsitzende der DAlzG zudem: „Die Parteien der Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen fest vereinbart“.

Versprochen worden sei unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes (die letzte Erhöhung fand 2017 statt), die Einführung eines Entlastungsbudgets (Zusammenführung verschiedener Pflegeversicherungsleistungen zur flexibleren Nutzung) oder die Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes. „Zu keinem dieser Vorhaben liegt bisher auch nur ein Gesetzentwurf vor!“, kritisiert Kaus. Die DAlzG fordert daher die zügige Umsetzung der angekündigten Vorhaben und setzt sich gleichzeitig für bessere Bedingungen in der Pflege ein. Diese würden dazu führen, das Pflegekräfte länger im Beruf bleiben und Angehörigen damit der Rücken freigehalten werden könnte.

Weitere Informationen sowie die Briefe im Wortlaute finden Sie unter diesem Link.

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In Deutschland leben derzeit etwa 2,6 Millionen Menschen mit Demenz, Tendenz steigend. Eine aktuelle Studie nimmt nun auch psychosoziale Aspekte in den Fokus. Zentrales Ergebnis: Menschen mit Demenz weisen bessere Krankheitsverläufe auf, wenn sie sozial eingebunden sind.

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Schätzungen zu Folge könnten bis zum Jahr 2050 bis zu 2,8 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen sein – eine Million mehr als derzeit. Bei bisherigen Studien zur Situation der Betroffenen standen meist medizinische und pflegerische Aspekte im Mittelpunkt. Eine aktuelle, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Untersuchung widmet sich nun ausdrücklich den psychosozialen Aspekten. Durchgeführt wurde die Studie vom Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE).

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich psychosoziale Maßnahmen positiv auf die Symptomatik und den Verlauf einer Demenz auswirken. Sie helfen Betroffenen, sich als kompetent und wertgeschätzt wahrzunehmen. „Als besonders wichtig wird die soziale Einbindung, d.h. das Gestalten positiver sozialer Erlebnisse, die aktive Teilhabe an Aktivitäten des täglichen Lebens sowie auch die Akzeptanz und Integration in die Gesellschaft eingeschätzt“, heißt es im knapp 50-seitigen Forschungsbericht.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen deutlich, dass wir bei der Versorgung von Menschen mit Demenz neben medizinischen auch die sozialen Aspekte in den Vordergrund stellen müssen“, reagiert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf den Bericht. „Als Gesellschaft müssen wir alles dafür tun, dass Demenzkranke so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause leben können und in soziale Aktivitäten eingebunden sind“, so heißt es weiter aus dem Bundesfamilienministerium. Die Studienautor*innen selbst leiten aus ihren Ergebnissen auch Handlungsempfehlungen ab, sie schlagen beispielsweise das Initiieren von Modellprojekten zur Stärkung sozialer Kontakte von Menschen mit Demenz vor.

Die gesamte Studie „Identifikation relevanter psychosozialer Maßnahmen in der Entstehung, Behandlung und Versorgung von Menschen mit Demenz“ finden Sie hier.

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