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Medizinische Versorgung

Der demographische Wandel setzt insbesondere den Pflegesektor unter Transformationsdruck: Immer mehr ältere und pflegebedürftige Personen stehen immer weniger jungen Menschen, die familiär oder beruflich pflegen können, gegenüber. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend der Einsatz neuer Technologie in der Pflege diskutiert.

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Eine dieser Diskussionen findet am 14.03.2024 nach dem Online Vortrag „Sollen Roboter Menschen pflegen? Sorgeethische Perspektiven auf die technische Revolution der Pflege“ statt. Der Vortrag beginnt um 18:30, die Diskussion soll gegen 20:00 abgeschlossen sein.

Ein besonders prominentes und zugleich umstrittenes Beispiel für den Einsatz von Technologien sind humanoide, in ihrer äußeren Gestalt also menschenähnliche, Pflegeroboter. Diese sollen Pflegende in körperlich herausfordernden Aufgaben assistieren und zugleich den Pflegebedürftigen als soziale Interaktionspartner dienen.

Der Vortrag reflektiert den Einsatz von Robotern aus sorgeethischer Perspektive. Ausgehend von der menschlichen Vulnerabilität und der Fähigkeit zur Sorge problematisiert er die Nutzung in der emotional-sozialen Begleitung von Pflegebedürftigen, stellt aber gleichzeitig fest, dass ihr Gebrauch zum Zweck der Entlastung von Pflegenden ethisch sogar geboten sein kann.

Referent ist Johannes Welsch. Er leitet das Referat Neue Technologien und gesellschaftliche Transformation der Akademie für Politik und Zeitgeschehen in der Hanns-Seidel-Stiftung.

Vortrag und Diskussion sind kostenfrei. Den Organisator*innen ist vor allem die Teilnahme älterer Menschen wichtig. Sie können sich unter erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de anmelden.

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In diesem Frühjahr kehrt die BIVA-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – was nun?“ zurück. Der BIVA-Pflegeschutzbund behandelt in verschiedenen Veranstaltungen eine Bandbreite von Themen rund um die Pflegebedürftigkeit.

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Welche Leistungen trägt die Pflegekasse?  Welche Rechte haben Betroffene? Wie wird Pflege finanziert? – solche und weitere Fragen sollen bei den zehn Veranstaltungen der Online-Vortragsreihe geklärt werden. Beginnen wird die diesjährige Reihe mit dem Thema „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ bereits heute, am 4. März.

Die Teilnahme an einer einzelnen Veranstaltung kostet 10 Euro, alle Vorträge können für 50 Euro besucht werden (für Mitglieder jeweils die Hälfte). Bis zum 8. März findet täglich ein Vortrag statt, die zweite Runde läuft dann mit weiteren Veranstaltungen vom 8. bis zum 12. April. Mehr zur ersten Veranstaltung (und weiter unten auch zu den anderen) erfahren Sie hier.

Die Einzeltermine im Überblick:

  • Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen? (Mo, 04.03.2024)
  • Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit – Wie finde ich die richtige für mich und wie kann ich sie finanzieren? (Di, 05.03.2024)
  • Was tun, wenn der MDK kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung (Mi, 06.03.2024)
  • Wie plant man die Versorgung zu Hause? Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige bei ambulanter Pflege (Do, 07.03.2024)
  • Pflege & Berufstätigkeit – Wie soll das gehen? Diese Organisations- und Unterstützungsmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor (Fr, 08.03.2024)
  • Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert (Mo, 08.04.2024)
  • Meine Rechte als Pflegeheimbewohner – Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt (Di, 09.04.2024)
  • Pflegemängel konstruktiv lösen (Mi, 10.04.2024)
  • Demenz & Betreuung (Do, 11.04.2024)
  • Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten? (Fr, 12.04.2024)

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Im Atrium in Berlin lädt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung im Februar zu einer Podiumsdiskussion ein, in der es um die Rolle der Quartiere bei der Pflege- und Teilhabeplanung gehen soll.

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„Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im  Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Der Sozialverband VdK bemängelt die Umsetzung des E-Rezepts, das es seit Jahresbeginn in allen Arztpraxen gibt. Besonders ältere Menschen würden das Verfahren oft nicht verstehen.

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Vermehrt würden sich VdK-Mitglieder mit Fragen und Schwierigkeiten zum E-Rezept an den Verband wenden, heißt es von diesem Ende Januar in einer Pressemitteilung. Vier Wochen nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts verstünden vor allem ältere Menschen die komplexe App-Anmeldung nicht. Dadurch scheiterten sie an der Authentifizierung. Zwar seien Praxen verpflichtet, das E-Rezept auf Wunsch auch auszudrucken, Mitgliederberichten zu Folge weigerten sich einige Praxen jedoch dagegen. Andere fühlten sich übergangen, da sie die ihnen verschriebenen Medikamente nicht mehr einsehen könnten.

Der Sozialverband begrüßt grundsätzlich die Einführung des E-Rezepts, da die Arzneimittelversorgung für Patient*innen dadurch erhöht werden würden. Unklare Verschreibungen seien nun nahezu unmöglich und Apotheker*innen könnten besser mögliche Wechselwirkungen ermitteln. Aber: Das Rezept dürfe für niemanden zur Belastung werden. „Gerade im Gesundheitssystem müssen bei Neuerungen alle Menschen mitgenommen werden“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir erwarten daher bei allen Digitalisierungsschritten, die jetzt und in Zukunft anstehen, dass Barrierefreiheit mitgedacht wird – so zum Beispiel auch bei der elektronischen Patientenakte, die 2025 kommen soll.“

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Im Januar folgten rund 400 Gäste der Einladung des schleswig-holsteinischen Landtags und der Landesregierung zum Symposium „Aus der Corona-Krise lernen – gemeinsam besser werden“ in Kiel.

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„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind noch immer präsent“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf der Veranstaltung. Viele Menschen seien gestorben, viele weitere leiden bis heute an den Folgen der Erkrankung. „Wir alle mussten beispiellose Einschränkungen unserer Grundrechte mittragen und ertragen angesichts einer unbekannten Krankheit und einer Pandemie, für die es keine Blaupause gab. All diese Maßnahmen dienten dem Schutz der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen“, so Günther weiter. Das Symposium am 19. Januar 2024 bot Raum, um Lehren aus der Pandemie und den Schutzmaßnahmen zu ziehen.

Die Auswirkungen von Pandemie und Maßnahmen wurden in sechs Panels diskutiert, die sich jeweils einem gesellschaftlichen und politischen Bereich gewidmet haben. Neben „Gesundheit und medizinische Forschung“ wurde auch zu „Bildung und Hochschule“, „Gesellschaftliches Leben (Kultur & Sport)“, „Kita und Pflege“, „Staat und Recht“ sowie „Wirtschaft“ diskutiert. Interessierte konnten den Panels auch im Livestream folgen, die Mitschnitte können weiterhin auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein angesehen werden.

„Wir alle hoffen, nie wieder eine solche Pandemie zu erleben. Falls doch, werden wir aber besser vorbereitet sein“, so der Ministerpräsident zum Abschluss der Veranstaltung. „Dieses Symposium hat dafür einen wichtigen Beitrag geleistet.“

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisiert, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht inklusiv genug sei. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft müsse Barrierefreiheit insgesamt besser mitgedacht werden.

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„Maximal ein Viertel der Arztpraxen in Deutschland ist barrierefrei“, so der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, Anfang Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (z.B. hier nachzulesen). „Wir haben, das ist meine Wahrnehmung, weniger als zehn gynäkologische Praxen in ganz Deutschland, die für Frauen im Rollstuhl zugänglich sind.“ Das sei für ein modernes Gesundheitssystem nicht angemessen. Zahlten Menschen mit Behinderung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ein, müssten sie auch den gleichen Anspruch auf Arzt- und Terminwahl bekommen wie alle anderen.

In dem Interview mit der Deutschen Presseagentur sprach Dusel zudem über Barrierefreiheit im Kontext des Alterns: „Menschen mit Behinderungen sind im Grunde die Avantgarde einer älter werdenden Gesellschaft, wenn man so will“, wird der Behindertenbeauftragte zitiert. „Wir werden demografisch immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Laufe des Lebens auch mit zunehmendem Alter eine Behinderung erwirbt, ist relativ groß.“

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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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Das Bündnis für gute Pflege sieht die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland gefährdet. Anlass dafür gäben die aktuellen Sparbeschlüsse der Bundesregierung.

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In einer aktuellen Pressemitteilung zeigen sich die Bündnispartner*innen besorgt um den Zustand der Pflegekassen. Sie warnen, die Pflege durch Sparmaßnahmen „nicht gegen die Wand fahren“ zu lassen. Die Politik der vergangenen Jahre habe nicht nur immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Kassen der Sozialversicherungen finanziert, sondern nun auch noch den bisherigen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Und das obwohl im Koalitionsvertrag noch angekündigt worden sei, die defizitäre Finanzlage der Pflegeversicherung durch Bundeszuschüsse zu entlasten.

„Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf“, bewertet das Bündnis die Sparpolitik. Die Organisationen und Verbände fürchten, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dies durch höhere Eigenleistungen finanziell ausbaden müssten.

Im Bündnis für gute Pflege haben sich verschiedene Organisationen und Verbände – darunter die Sozialverbände SoVD und VdK,  der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und der BIVA Pflegeschutzbund e.V. – zusammengeschlossen, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten. Gemeinsam fordern die unter anderem bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und Unterstützung und Anerkennung für Angehörige.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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