Logo DISW

Medizinische Versorgung

In einer Telefonbefragung wurden 1000 ältere, sogenannte türkeistämmige Menschen befragt. Bei der Befragung ging es um ihre Einschätzung des Wohnens im Alter mit Pflegebedarf. Außerdem wurden Expert/innengespräche mit Akteur/innen aus Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft sowie Verwaltung geführt.

Weiterlesen

Eine wenig überraschende Erkenntnis der Studie des Instituts Arbeit und Technik ist, dass die konstruierte Gruppe der türkeistämmigen Älteren nicht homogen ist. Als türkeistämmig wurden in der Untersuchung alle "Personen mit eigener Einwanderungserfahrung oder deren Abkömmlinge deutscher und/oder türkischer Staatsangehörigkeit" definiert.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

In manchen Medien werden die Ergebnisse dieser Untersuchung auf Migrant/innen oder gar Muslime bezogen. Solche Verallgemeinerungen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Andere Medien suggerieren mit Überschriften wie "Wohnen im Alter im fremden Land", dass sogenannte türkeistämmige Menschen in der BRD fremd wären.

Schließen


Die Bundesinteressenvertretung für pflegebedürftige Menschen (BIVA) hat einige Hinweise für Bewohnervertretungen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst. Diese Hinweise sollen dabei helfen, die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.

Weiterlesen

Denn die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretungen sind laut der BIVA immer noch zu gering, obwohl sie laut Landesverfassungen bei der Verbesserung der Qualität mitwirken sollten. Nur in Nordrhein-Westfalen haben die Vertretungen einen immerhin geringen Einfluss auf Personalentscheidungen.

Die Hinweise der BIVA sind online einsehbar.

Schließen


Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen veröffentlicht, die die Begleitung in Hospizeinrichtungen und die Versorgung mit lindernder Medizin sowie Pflege verbessern sollen.

Weiterlesen

Wird das Sterben als Teil des Lebens erkannt, sollte das Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht werden. Der DV nimmt Bezug zur Pflegestatistik, nach der im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig waren. Eine zunehmenden Zahl von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen erhöht auch den Bedarf an Begleitung in Hospizen und eine lindernde medizinische Versorgung. Auch eine psychosoziale und spirituelle Begleitung sollte laut DV sichergestellt sein.

Der DV weiter: "Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug." Ort und die Umstände des Sterbens widersprächen also nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Mit den Empfehlungen möchte der DV die hospizliche Begleitung sowie die Palliativversorgung verbessern. Die Empfehlungen können Sie hier herunterladen.

Schließen


Pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen oder deren Angehörige können Mängel in den Pflegeleistungen wahrnehmen. Unsicherheit über die jeweiligen Ansprüche kann dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen hilflos fühlen. Um die Unsicherheit zu verringern, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) einen Leitfaden zum Umgang mit den wahrgenommenen Mängeln veröffentlicht.

Weiterlesen

Der Leitfaden informiert über Ansprüche und Leistungen der vollstationären Pflege. Es wird beschrieben, wie Mängel erkannt  und bearbeitet werden können.

Auch der beobachtete Systemfehler bezüglich eingeführter Mindestwerte beziehungsweise Standards und die damit einhergehende Entprofessionalisierung und Ungleichbehandlung werden angerissen.

Der gesamte Leitfaden ist online einsehbar.

Schließen


Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

Weiterlesen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Schließen


43 Prozent der Deutschen sehen die Versorgung älterer hilfebedürftiger Menschen als sehr wichtig für ihre Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl an. In der für den Wahlausgang besonders maßgeblichen Altersgruppe 50+ sind es 53 Prozent an. Dies war eines der Ergebnisse einer Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Weiterlesen

42 Prozent der Befragten glauben, dass die Pflege in der Bundesrepublik gut oder sehr gut sei. Die Mehrheit (55 Prozent) hält die Pflegequalität für weniger gut oder schlecht. Entsprechend wird Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen in der Pflege gesehen. In erster Linie betrifft das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege (71 Prozent). 42 Prozent der Befragten glauben, dass pflegende Angehörige dringend besser unterstützt werden müssen.

Als wichtigste zu bearbeitende Probleme werden genannt, dass mehr Zeit für persönliche Zuwendung bleiben (68 Prozent) und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen gefördert werden sollen (54 Prozent).

70 Prozent der Teilnehmer/innen der Befragung möchten im Fall von Pflegebedürftigkeit zuhause leben können. 47 Prozent wünschen sich dazu einen Mix aus familiärer und professioneller Pflege (47 Prozent). Sorgen bereiten vor allem mögliche kognitive Einschränkungen (63 Prozent), die Abhängigkeit von anderen Menschen (56 Prozent) und die Angst vor finanziellen Sorgen und Einsamkeit (36 bzw. 32 Prozent).

Alle Ergebnisse der Befragung hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.

Schließen


Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

Weiterlesen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

Schließen


Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

Weiterlesen

Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

Schließen


Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 geht es um die Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Konkreter wurde der Abbruch der künstlichen Ernährung verhandelt.

Weiterlesen

Die Situation des Abbruches muss laut dem BGH in einer Patientenverfügung präzise beschrieben werden, z.B. kann dies durch die Benennung von ärztlichen Maßnahmen oder einer bestimmten Behandlungssituation erfolgen.

Sind die Angaben nicht konkret genug, kann es auf die durch die Vorsorgevollmacht ermächtigte Person ankommen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Patient/in vorliegt. Aber auch in der Vollmacht muss die Entscheidungskompetenz klar beschrieben sein.

Online können Sie eine Zusammenfassung des Beschlusses sowie den entsprechenden Volltext nachlesen.

Schließen


Arbeitsbelastungen in der Pflege sind nicht nur für die Mitarbeiter/innen, sondern auch für die Klient/innen von Bedeutung. So geht es nicht nur um Belastungen an einem oft unzureichend vergüteten Arbeitsplatz sondern auch um die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen. Die Literaturempfehlungen hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zusammengestellt.

Weiterlesen

Mehrere Veröffentlichungen zum Thema Pflege finden sich auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Auch auf diesem Portal sind zahlreiche Beiträge zum Thema nachzulesen, im letzten Jahr besonders in den Diskussionen um das Pflegeberufegesetz oder den Pflegenotstand. In dem Kontext sind auch die Literaturhinweise zur Ethik in der Pflege empfehlenswert sowie die Ausgabe 4/2016 der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik.

Der Artikel Ingebretsen / Sagbakken (2016): Hospice nurses emotional challenges in their encounters with the dying in der Zeitschrift "International Journal of Qualitative Studies on Health and Well-being" kann ebenfalls kostenlos online heruntergeladen werden.


Zunächst einige Sammel- bzw. Einzelwerke:

Belan / Schiller (2016): Helfen ohne zu heilen. Berufsbedingte Belastungen und Bewältigungsstrategien von Palliativpflegekräften.

Bomball / Niebuhr (2016): Was hält Pflegende gesund? Der Beitrag personaler Kompetenz zur Gesunderhaltung von Pflegenden : eine salutogenetische Analyse.

Günther (2015): Arbeit darf nicht krank machen! Psychische Belastungen in Pflegeberufen; eine ressourcenorientierte Gesundheitsförderung durch die betriebliche Sozialarbeit.

Lange (2015) Betriebliche Gesundheitsförderung in der stationären Pflege.

Oldenburger (2015): Untersuchung der Arbeitsbelastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Pflegekräfte unter besonderer Berücksichtigung des Migrationshintergrundes.

Schmidt (2015): Burnout in der Pflege. Risikofaktoren - Hintergründe - Selbsteinschätzung.


Einzelne Beiträge aus Sammelwerken beschäftigen sich ebenfalls mit den Arbeitsbelastungen in der Pflege:

Beckmann (2016): Nicht unterkriegen lassen. In: Vincentz Network (Hrsg.): Stark gegen Stress: Belastung reduzieren, Widerstandskraft stärken: Wie Sie es schaffen, im Gleichgewicht zu bleiben (Altenpflege / Dossier), S. 26-31.

Buruck (2015): Evaluation von Gesundheitspräventionen in der stationären Altenpflege. In: Badura / Ducki / Schröder / Klose /  Meyer (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2015, S. 85-95.

Heger (2016): Anerkennung und Missachtung in der Pflege. Korreferat zu Felix Krause. In: Dabrowski / Wolf (Hrsg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 45-52.

Hinding / Bhering-Soares (2015): Stressbewältigung und Burnoutprävention. In: Hinding / Kastner (Hrsg.): Innovativität als Erfolgsfaktor im demografischen Wandel: Trainingsmodule zur ganzheitlichen Förderung der Innovationskompetenzen von Beschäftigten in der Pflege und in der Sozialen Arbeit, S. 41-86.

Höhmann / Lautenschläger / Schwarz (2016): Belastungen im Pflegeberuf. Bedingungsfaktoren, Folgen und Desiderate. In: Jacobs (et al, Hrsg.): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus (Pflege-Report 2016), S. 73-89.


Auch in Fachzeitschriften wurde sich dem Thema gewidmet, so z.B. in der NOVAcura:

Dhaini / Simon, / Zúñiga (2016): Wenn das Personal krank ist, leidet die Pflegequalität, S. 29-31.

Dhaini / Zúñiga / Simon (2016): Rückenschmerzen, erschöpft, krank bei der Arbeit?. Wie Arbeitsumgebung und die Gesundheit von Pflege- und Betreuungspersonal zusammenhängen, S. 33-35.

Heim (2016): Eine Sprache die verbindet ... . Gewaltfreie Kommunikation im Alltag von Alters- und Pflegeheimen, S. 20-22.

Kubillus (2015): "Die Schattenwandler". Pflegende im Nachtdienst, S. 14-16.


Pflegezeitschrift:

Ganter (2016): Die EL.IPS-Studie. Entscheidungen am Lebensende auf Intensivstationen, S. 662-666.

Mantz (2016): Keine Zeit - Wenn Druck und Stress das Denken, Sprechen und Handeln Pflegender mehr und mehr dominieren. Die Bedeutung von Sprachkompetenz in der Pflegepraxis, S. 265-267.

Schanz (2015): Die Pflege braucht Kraft. Resilienz als Kompetenz bei der Bewältigung hoher Arbeitsbelastungen, S. 88-92.

Schuster / Kohrst (2016): Belastung und ihre Bewältigung. Strategien für Pflegekräfte, S. 447-449.


Weitere Artikel:

Bassel (et al, 2016): Relationship between emotions, emotion regulation and well-being of professional caregivers of people with dementia. Research on Aging, S. 477-503.

Heinemann / Teigeler (2015): "Wieder spüren, was ich selbst brauche". Burnout-Prävention. Die Schwester, der Pfleger, S. 16-19.

Knape / Teubner / Jager (2016): Prozessoptimierung in der Langzeitpflege durch die Implementierung der stationären Tourenplanung im Bezug zur Entlastung von Pflegepersonal. Heilberufe, S. 161-165.

Woodheid / Northrop / Edelstein (2016): Stress, social support, and burnout among long-term care nursing staff. Journal of Applied Gerontology, S. 84-105.

Schließen