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Gesundheit

Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Informationsmaterial für Menschen mit Demenzerkrankung gesammelt. Alle Dokumente beziehen sich auf jeweils einen Kreis bzw. kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein, sie können also gut von interessierten Menschen vor Ort genutzt werden.

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Dithmarschen: Wegweiser Demenz.

Flensburg: Mit Demenz Leben in Flensburg und Umgebung, herausgegeben von der Alzheimergesellschaft und der Gesundheitsregion Nord.

Herzogtum Lauenburg: Der Wegweiser Demenz des Kreises lässt sich als html und pdf anzeigen.

Kiel: Veranstaltungen und Termine der Alzheimer Gesellschaft in Kiel.

Lübeck: Wegweiser Demenz.

Neumünster: Angebote und Hilfen für demenzerkrankte Menschen und ihre Angehörigen vom Pflegestützpunkt des Kreises.

Nordfriesland: Wegweiser "Verwirrt aber nicht vergessen" des Fachdienstes Gesundheit.

Ostholstein: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Pinneberg: Homepage der Alzheimergesellschaft des Kreises.

Plön: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Rendsburg-Eckernförde: Wegweiser Demenz.

Segeberg: Homepage der Alzheimergesellschaft Norderstedt-Segeberg.

Steinburg: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Stormarn: Wegweiser für SeniorInnen und pflegebedürftige Menschen des Stormarner Fachbereiches Soziales und Gesundheit und der Wegweiser Demenz.

Die "Wegweiser Demenz" stammen, wenn nicht anders angegeben, vom Kompetenzzentrum Demenz.

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Das Projekt "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" (Ein-Step) soll bis zum Oktober 2017 fortlaufen. Bislang haben sich laut der Initiative der Bundesregierung 8.800 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste für die Umstellung auf das neue Dokumentationsmodell entschieden.

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Bis zum Oktober 2017 wird nur ein Projektbüro auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Koordinierung auf Bundesebene trägt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Die Trägerverbände vor Ort sind jetzt schon für die Schulung und Beratung teilnehmender Einrichtungen zuständig. Sie werden noch in diesem Jahr im Rahmen eines Praxistests ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in den Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erproben.

Weitere Informationen sowie Downloads finden Sie auf der Homepage der Initiative.

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Die Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages haben Vorschläge zu schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss unterbreitet. Die Anhörungen werden sich auf auf die geplante Zusammenlegung der Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege beziehen.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nachhören.

In dem Dokument des Landtages können Sie eine Auflistung der vorgeschlagenen Anzuhörenden und die jeweils vorschlagende Fraktion einsehen.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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Der Deutsche Alterssurvey, eine wichtige Langzeitstudie zum Altern in Deutschland, ist mit Datenmaterial aus dem Jahr 2014 erschienen. Er wird vom Deutschen Zentrum für Altersfragen herausgegeben. Lesen Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.

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Bei der Vorstellung des Alterssurveys betonte die Bundesfamilienministerin die Aktivität und die Zufriedenheit der Menschen zwischen 40 und 85. Sie ging aber auch auf zu beseitigende Ungleichheiten ein, wie die ungleiche Einkommensverteilung in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Die wichtigsten Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys 2014 sind hier zusammengefasst:


Erwerbstätigkeit und Rentenübergang:

  • Der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren hat seit 1996 deutlich zugenommen.
  • Im Ruhestand gehen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • 81,2 Prozent der älteren Erwerbstätigen fühlen sich weder über- noch unterfordert.
  • Belastungen im Arbeitsleben haben zugenommen. 47,4 Prozent sind nervlich belastet, 31,2 körperlich belastet.
  • Immer weniger älteren Erwerbstätigen gelingt ein nahtloser Übergang in die Altersrente.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf:

  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung tragen Frauen weiterhin die Hauptlast bei der Hausarbeit.
  • Erwerbsarbeit und die Pflege von Angehörigen werden häufiger kombiniert - ebenfalls insbesondere von Frauen.
  • Großeltern betreuen wieder zu einem größeren Anteil ihre Enkelkinder und sind auch immer häufiger gleichzeitig erwerbstätig.

Familienbeziehungen und soziale Kontakte:

  • Waren 1996 noch 74 Prozent der 40- bis 85-Jährigen verheiratet, sind es 2014 nur noch knapp 68 Prozent; andere Lebensformen nehmen zu.
  • Die Wohnentfernung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern wächst stetig, die Beziehungen bleiben jedoch sehr stabil.
  • Materielle Transfers von Älteren an Jüngere finden häufiger statt, praktische Hilfen von Jüngere an Ältere nehmen ab.
  • Außerfamiliäre Kontakte gewinnen an Bedeutung.

Einkommen und materiellen Lage:

  • Einkommensunterschiede existieren nach wie vor zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Erwerbstätigen in Ost- und Westdeutschland.
  • Ältere sind nicht häufiger von Armut betroffen als Menschen mittleren Alters.
  • Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund sind in Bezug auf die materielle Lage schlechter gestellt als Personen ohne Migrationshintergund
  • die laufenden Kosten für das Wohnen beanspruchen einen steigenden Anteil des monatlichen Einkommens.

Gesundheit und Freizeitverhalten:

  • Gut zwei Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind körperlich kaum eingeschränkt. Knapp 40 Prozent berichten über keine oder eine Erkrankung.
  • Die 40- bis 85-Jährigen treiben häufiger Sport als noch 1996 - besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei den über 60-Jährigen.

Online können Sie den gesamten Bericht und die verwendeten Daten einsehen.

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Aus aktuellen Anlass widmet sich die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen dem Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes, welches im März zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde. Dem Entwurf ging eine jahrelange Diskussion über die Zusammenfassung der Pflegeberufe voraus. Diesmal sind in den Literaturempfehlungen nicht nur wissenschaftliche Texte, sondern auch Stellungnahmen von Verbänden aufgelistet.

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Zunächst zahlreiche Dokumente, die Sie online abrufen können:

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege (Hrsg.): Generalistik jetzt! Unterlagen für die Pressekonferenz vom 25.2.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): 2016 beginnt nicht gut für die Altenpflege" - bpa zur heutigen Kabinettsentscheidung zum Pflegeberufsgesetz. Pressemitteilung vom 13.1.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): Ministerin Steffens: Bund setzt pflegerische Versorgung in NRW aufs Spiel. Pressemitteilung vom 19.1.2016.

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung. (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz: Opposition und Ärzte fordern Moratorium. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Ergebnisbericht: Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes. Stand: Oktober 2013.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz. Stand 2016.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (Hrsg.): Generalistische Ausbildung in der Pflege. Stand: 2014.

Deutscher Bundestag (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Drucksache 18/7823 vom 9.3.2016.

Deutscher Pflegerat (Hrsg.): Reform der Pflegeberufe nicht fahrlässig gefährden. Der Deutsche Pflegerat steht zur generalistischen Pflegeausbildung. Pressemitteilung vom 12.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Bundesrat mahnt Verschiebung der Generalistik an. Pressemitteilung vom 28.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Moratorium: Zwischenbilanz der Initiatorin. Stand: 1.3.2016.

Dielmann / Gembus / Pommier / Wehrheim / Verdi (Hrsg.) (2016): Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015.

Finanzen.de (Hrsg.): Pflegeberufegesetz: Einmalige Chance oder katastrophale Entwicklung? Nachrichten vom 25.2.2016.

Kapellmann Rechtsanwälte: Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Pflegeberufegesetzes. Stand: 18.2.2016.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Alter, Pflege: Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Springer Medizin Verlag (Hrsg.): Ausbildung in der Pflege. Grüne pochen auf mehr Zeit für Reform. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk (Hrsg.): Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Rechtsdepesche (Hrsg.): Geplantes Pflegeberufsgesetz: Deutscher Pflegerat lehnt Moratorium ab. Pressemitteilung 16.2.2016.

Vincentz Network (Hrsg.): Generalistik. Die Kommunalen erneuern Kritik am Pflegeberufegesetz. Pressemitteilung vom 17.12.2015.

Vincentz Network (Hrsg.): Zusammenlegung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen. Steffens: Pflegeberufegesetz in Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Wallet: Die Pflegenden stehen hinter der Reform. Stuttgarter Nachrichten vom 24.2.2016.


Nun die Monografien und Sammelwerke:

Becker (2006): Empirische Begründung, theoretische Fundierung und praktische Umsetzung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (1995): Integrierte Ausbildung von Altenpflegerinnen und Erzieherinnen. Qualifikationskonzept und Ausbildungsrahmenplan eines Modells.

Becker (2006): Die Materialien zur Ausbildung. Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne, Lernsituationen und Erläuterungen zur praktischen Ausbildung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (Hrsg.) (2002): Gesundheits- und Sozialberufe - wissen wir genug, um über berufliche Reformen reden zu können?

Becker / Meifort (2002): Gesundheitsberufe: Alles "Pflege" - oder was? Personenbezogene Dienstleistungsberufe - Qualifikationsentwicklungen, Strukturveränderungen, Paradigmenwechsel.

Görres (2006): Pflegeausbildung von morgen - Zukunftslösungen heute. Das Modellprojekt "Integrierte Pflegeausbildung in Bremen" im Diskurs - wissenschaftliche Beiträge und praktische Erfahrungen.

Kühn-Hempe / Thiel (2013): Die generalistische Pflegeausbildung in Modulen. Berufspädagogische Überlegungen.

Oppenländer (2009): Aspekte der gegenwärtigen Pflegeausbildung.


Folgende Beiträge finden sich in Jacobs (2016): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus:

Igl: Rechtsfragen der Kooperation und Koordination der Berufe im Kontext der Langzeitpflege, S. 229-243.

Kälble / Pundt: Pflege und Pflegebildung im Wandel - der Pflegeberuf zwischen generalistischer Ausbildung und Akademisierung, S. 37-50.


Weitere Beiträge in Sammelwerken:

Huber / Stöcker (2002): Situation der Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. In: Stöcker (Hrsg.): Bildung und Pflege: eine berufs- und bildungspolitische Standortbestimmung, S. 95-131.

Schoska / Schwanke (2009): Kompetenzerfassung in der Pflegeausbildung am Beispiel des Berliner Modells - Generalistische Pflegeausbildung an der Wannsee-Schule. In: Walkenhorst, Ursula (Hrsg.): Kompetenzentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich, S. 109-118.


Folgende Beiträge finden sich im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge:

Funk, Eberhard (2014): Der (lange) Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung. Von den Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine integrierte Pflegeausbildung zu einem Pflegeberufegesetz, S. 299-302.

Funk, Eberhard (2015): Neues vom bevorstehenden Pflegeberufsgesetz, S. 501-502.


Diese Beiträge finden sich in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse:

Dielmann (2010): Achtung Baustelle. Ausbildungsreformen in den Gesundheitsberufen, S. 24-27.

Hörmann (2010): Lernen im Betrieb. Die gemeinsame Pflegeausbildung braucht den Lernort Praxis, S. 35-37.

Meifort (2001): Eliten brauchen Heloten. Heiteres Berufebasteln in der Krankenpflege, S. 40-44.

Oppel / Zinik / Konrad / Jogerst-Ratzka (2016): Wohin soll es gehen? Pflege - Ausbildung - Generalistik, S. 14-15.


Diese Beiträge sind in der Fachzeitschrift Altenpflege veröffentlicht:

Bischoff-Wanner (2002): Zwischen Gewinn und Verlust. Eine gemeinsame Ausbildung für Alten- und Krankenpflege muss für die Altenpflege nicht von Nachteil sein, S. 26-28.

Hoppe (2009): Aller guten Dinge sind drei. Titelthema Ausbildung, S. 24-26.

Swoboda (2015): Aus drei mach eins. Generalistik, S. 19-28.

Westerfellhaus / Gaier (2015): "Eine Aufwertung aller Pflegeberufe". Generalistik; Interview, S. 38-39.


Artikel in der Zeitschrift Pflegewissenschaft, welche bis 2007 unter dem Namen PrInterNet erschien:

Adolphi / Bonse-Rohmann / Rommel (2011): Didaktische und curriculare Konsequenzen der Evaluation des Modellversuchs "PFLEGE - LEBEN: Eine generalistische Pflegeausbildung" für die Schulentwicklung der Freien Krankenpflegeschule an der Filterklinik, S. 162-175.

Holoch (2007): Integrative Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell, S. 379-386.

Kutschke (2010): Aktuelle Erkenntnisse zur Schulentwicklung von Pflegebildungseinrichtungen, S. 197-211.

Oelke (2007): Gemeinsamkeiten in den pflege- und gesundheitsberuflichen Ausbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Kranken- und Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen, S. 152-166.

Reibnitz (2006): Integrierte Versorgungsformen stellen neue Anforderungen an die Pflegeausbildung, S. 151-156.

Schmitt / Bomball (2006): Kompetenzerfassung im Rahmen der Evaluation des Berliner Modellversuches "Generalistische Pflegeausbildung", S. 691-696.

Schmitt / Stöver / Görres (2010): Kompetenzmessung zur Sicherung zukunftsfähiger Ausbildungsstrukturen im Rahmen der Integrativen Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell. Externe Evaluationsergebnisse des zweiten Modellkurses, S. 69-74.

Stöver / Schmitt / Görres (2008): Relevanz und Tragweite der Integrativen Pflegeausbildung: das Stuttgarter Modell. Ergebnisse der externen Evaluation, S. 325-331.

Twenhöfel (2014): Die Vernachlässigung der Langzeitpflege in Vorschlägen zur generalistischen Ausbildungsreform als normatives Defizit. Gesichtspunkte für eine Öffnung der Diskussion vor ihrer Schließung, S. 178-193.

Windfelder / Wittneben (2007): Schulinterne Curriculumentwicklung nach dem Lernfeldkonzept. Implementationsschritte und Evalutationsergebnisse (Teil 2), S. 387-397.


Im Themenheft "Schwerpunkt generalistische Pflegeausbildung" der Zeitschrift Padua (2014):

Ammende: Die Generalistische Pflegeausbildung. Ein notwendiger Schritt zur internationalen Anschlussfähigkeit, S. 27-31.

Quernheim: Praxisanleitung. Zur Situation der praktischen Pflegeausbildung, S. 33-35.

Roes: Auf dem Weg der Generalistischen Pflegeausbildung. Generalistische Pflegeausbildung - Pro und Contra, S. 4-18.

Sahmel: Kritische Debatte zur Generalistischen Pflegeausbildung. Einspruch gegen den Versuch, eine grundlegende und kritische Debatte über die "Generalistische Pflegeausbildung" zu unterbinden, S. 19-26.


Diese Artikel können Sie in der Pflegezeitschrift lesen:

Heyelmann (2016): Pflegeberufereformgesetz - Wer arbeitet zukünftig in der Altenpflege? Was sie werden, oder wo ich sie sehe? S. 207-212.

Sahmel (2015): Getrennte Wege nach einer gemeinsamen Grundausbildung. Die generalistische Pflegeausbildung ist nach wie vor heftig umstritten. Der Hochschullehrer Prof. Karl-Heinz Sahmel plädiert für einen Kompromiss, S. 646-651.


Weitere Artikel aus Fachzeitschriften:

Dangel / Korporal (2016): Die novellierte berufsgesetzliche Regelung der Pflege. Struktur und mögliche Wirkungen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, S. 8-18.

Dibelius (1996): Kooperationsfähigkeit - erlernbar und vermittelbar? Ein integratives Ausbildungskonzept für die Altenpflege. In: Pflegepädagogik, S. 16-18.

Grieshaber (1996): Pflege braucht vor allem Innovation. Generalistischer Studiengang an der Evangelischen Fachhochschule Bochum. In: Forum Sozialstation, S. 14-17.

Hofschulz / Lenninger / Sieger /Baumgärtner (2000): Weg von der Medizin, aber wohin? Expertengespräch. In: Diakonie, S. 28-32.

Richter (2001): Schlüsselfrage Ausbildung. Pflege. In: Gesundheit und Gesellschaft, S. 28-30-33.

Vogler (2013): Gelebter Alltag. Der erfolgreiche Weg zur Generalistik. In: Heilberufe. 65, 6, S. 42-44.

Von Germeten-Ortmann (2015): Die Pflege von Menschen in allen Lebensphasen ist das Ziel. In: Neue Caritas, S. 20-23.

Zopfy (2000): Warum brauchen wir die generalistische Ausbildung für die Pflege? In: Pflege aktuell, S. 276-278.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein berichtet über freie Plätze in zwei anstehenden Fortbildungen. Am 17.06. können Sie in Plön eine Fortbildung bezüglich Schmerzen bei Menschen mit Demenz besuchen. In Malente findet vom 24. bis zum 26.06. eine Schulung für Ehrenamtliche statt.

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Am 17.06. klärt Meike Schwermann von der Fachhochschule Münster, Fachbereich Pflege und Gesundheit, über Schmerzmanagement für demenziell erkrankte Menschen auf. Die Tagesfortbildung beachtet die physiologischen, psychologischen und sozialen Dimensionen von Schmerz. Schmerzzustände bei kommunikationseingeschränkten Menschen zu erkennen, ist für Pflege- und Begleitpersonen häufig sehr schwer. Um angemessen reagieren zu können, ist es insbesondere erforderlich, die nonverbalen Ausdrucksformen der Schmerzen sowie besondere Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten und zu dokumentieren. Durch diese systematische Erfassung wird eine zielgerichtete Linderung der Schmerzen auch in Kooperation mit anderen Berufsgruppen ermöglicht.

Die Fortbildung findet von 10.00 – 16.30 Uhr in der akademie am see.Koppelsberg in Plön statt. Sie kostet 85,– (ermäßigt 50,– Euro), inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke.


Ein ganzes Wochenende können sich vom 24. bis zum 26.06. in Bad Malente ehrenamtliche Helfer zur Begleitung von Menschen mit Demenz im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungsangebote (laut §45 SGB XI) oder auch Nachbarschaftshilfen mit einer gesetzlich geforderten 20h-Schulung für ihre Aufgabe fit machen. Durch die Schulung leiten Ines Hundsdörfer und Antje Holst vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein.

Behandelt werden neben dem Krankheitsbild Demenz, u.a. die Auswirkungen der Krankheit auf das Verhalten und Erleben der Betroffenen, ihrer Familien und das weitere Umfeld, Kommunikation und Beschäftigung, hilfreiche Reaktionsweisen in problematischen Situationen und rechtliche Aspekte. Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat.

Anreise am 24.06. ist bis 11:00 möglich, die Abreise am 26.06. gegen 14:00. Die  Gustav Heinemann Bildungsstätte finden Sie in der Schweizer Straße 58, 23714 Malente.

Die Kosten beinhalten 90 Euro für Unterkunft und Verpflegung (2 Übernachtungen mit Frühstück, Tagungsgetränke, 3 Mittagessen mit Salatbuffet und Nachtisch, 2 Nachmittagskaffee. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht und bei Anmeldung verabredet, in Einzelzimmern. Auf 120 Euro belaufen sich die Seminarkosten, die in der Regel nach SGB XI §45 von der jeweiligen Krankenkasse der TeilnehmerIn erstattet werden. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet seine Unterstützung bei Schwierigkeiten ab.


Für beide Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung ist über das Kompetenzzentrum Demenz notwendig. Dies kann per Post (Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt), Telefon (040/609 26 420), Fax (040/308 57 986), email (info@demenz-sh.de) oder im Online-Formular geschehenen.

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Für den Datenreport 2016 analysierten Dr. Elke Hoffmann und Dr. Laura Romeu Gordo des Deutschen Zentrums für Altersfragen die Lebenssituation älterer Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. Damit soll ein Beitrag zur Sozialberichterstattung über die demografische und soziale Lage der MigrantInnen in Deutschland geleistet werden. Berücksichtigt wurden dabei Daten des Mikrozensus, des Deutschen Alterssurveys und des Sozio-Oekonomischen Panels.

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Mit einem Durchschnittsalter von 35 Jahren ist die Bevölkerung mit sogenanntem Migrationshintergrund in Deutschland deutlich jünger als die Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund mit durchschnittlich 47 Jahren. Auch unter den heutigen Asylsuchenden befinden sich nur 0,5 Prozent, die 65 Jahre und älter sind, über zwei Drittel sind unter 30 Jahre alt.

Ein großer Teil der in den 1960er bis 1980er Jahren angeworbenen ArbeitsmigrantInnen hat bereits das Ruhestandsalter erreicht. Zunehmend resultiert aus den praktischen Erfordernissen einer adäquaten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung dieser Menschen gesellschaftspolitisches und wissenschaftliches Interesse an ihrer Lebenssituation in Deutschland.

Die Generation der älteren MigrantInnen (50+) wird von den Autorinnen in zwei Hauptgruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe zählt Dr. Hoffmann (Spät-)AussiedlerInnen aus Regionen Mittel- und Osteuropas. Zur zweiten Gruppen werden ArbeitsmigrantInnen, die nach 1956 auf der Grundlage der Anwerbeabkommen aus den Mittelmeerländern nach Deutschland kamen, gezählt. Diese beiden Gruppen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich demografischer wie auch sozialer Merkmale. Ursache sind im Wesentlichen spezifische Migrationsbiografien und -erfahrungen.

Beispielsweise haben 67 Prozent der zwischen 1956 und 1973 als ArbeitsmigrantInnen nach Deutschland zugezogenen Personen, die heute 65 Jahre und älter sind, keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Unter den (Spät-)AussiedlerInnen derselben Altersgruppe trifft das auf 45 Prozent zu.

Ähnliche Differenzierungen zeigen sich bei der finanziellen Situation. Die Ökonomin Laura Romeu Gordo erläutert das für die Altersgruppe ab 65 Jahren im Jahr 2013: „Während für die Personen ohne Migrationshintergrund eine Armutsgefährdungsquote von 12,5 Prozent gemessen wird, sind es bei den (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern 27,5 Prozent und bei den Arbeitsmigrantinnen und -migranten sogar 36,5 Prozent.“

Der Datenreport 2016, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und dem Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP), wurde am 03. Mai der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Beschreibung von Lebenssituationen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland verknüpft er statistische Daten und sozialwissenschaftliche Analysen.

Den gesamten Beitrag „Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationshintergrund“ können Sie online nachlesen.

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