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Städtebau & Stadtteilplanung

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – hatte im Mai dieses Jahres zu einem grenzübergreifenden Austausch unter dem Titel „Internationale Altenpolitik für Kommunen“ eingeladen. Inzwischen ist die Dokumentation erschienen.

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Im KörberHaus in Hamburg Bergedorf hatte die BAGSO am 10. Mai 2023 zu einem Workshop eingeladen, um über die Rolle von Städten und Gemeinden bei der Schaffung einer altersfreundlichen Umgebung zu diskutieren. Ab sofort finden Sie neben Bildern der Veranstaltung und den verschriftlichten Vorträgen auch eine neunseitige Dokumentation der diskutierten Themen. Auch ein Videobeitrag der WHO ist öffentlich zugänglich.

Die Dokumente und weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite der BAGSO.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Bundesweit sollen nach Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) niedrigschwellige Anlaufstellen in sozial benachteiligten Regionen entstehen. Die bereits 2022 vorgestellten Pläne konkretisieren sich nun in einem Gesetzentwurf.

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Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist vereinbart, in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention zu errichten. Als Beispiel wurde dort bereits der Begriff der Gesundheitskioske aufgeführt. Im August 2022 stellte Minister Lauterbach dann seine Pläne dazu vor: Bundesweit sollen rund 1.000 dieser sogenannten Gesundheitskioske entstehen, die Menschen in sozial benachteiligten Regionen mit einer besseren medizinischen Versorgung erreicht. Pro 80.000 Menschen solle ein Kiosk errichtet werden, wobei die Armut des Stadtteils im Vordergrund stehen müsse, wie der SPD-Politiker damals erklärte.

Weitere Details sind nun durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) bekannt geworden. Unter anderem berichtet das Ärzteblatt im Juni zu den Inhalten. Ziel dieser Anlauf- und Beratungsstellen sei demnach, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen. Auch die Durchführung von Routineaufgaben wie Blutdruckmessungen sollen vor Ort übernommen werden können. Mitarbeitende sollen Pflegekräfte sein, die Leitung solle jeweils von einer Pflegefachkraft übernommen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlichen Kosten in Höhe von 400.000 Euro pro Kiosk aus, wovon die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit knapp 75 Prozent den Hauptteil tragen soll. Weitere 20 Prozent sollen von den Kommunen übernommen werden, den Rest hätten die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu tragen. Die Kommunen haben bei der Errichtung laut Gesetzentwurf das Initiativrecht. Besonderheiten vor Ort könnten durch einen gewissen Gestaltungsspielraum Berücksichtigung finden, beispielsweise in Form mobiler Kioske in Bussen. Die Beratungsangebote sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

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Laut Deutschem Zentrum für Altersfragen (DZA) bringen sich ältere Menschen aktiv in die Gesellschaft ein – in der Stadt mehr als auf dem Land.

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Die 60- bis 90-Jährigen, die in Städten leben, engagieren sich häufiger ehrenamtlich als Menschen dieser Altersgruppe auf dem Land (22,6 vs. 16,6 Prozent). Das geht aus Daten des Deutschen Alterssurvey hervor, die das DZA ausgewertet hat. Auch sind ältere Städter*innen häufiger Mitglied einer politischen Partei (7,7 vs. 3,8 Prozent) und geben häufiger an, politisch stark oder sehr stark interessiert zu sein (56,9 vs. 48,9 Prozent).

Anders sieht es im familiären Umfeld aus. Auch hier bringen sich ältere Menschen aktiv ein, die Beteiligung an der Betreuung von Enkelkindern ist dabei in Stadt und Land gleichermaßen vorhanden. Etwa ein knappes Drittel der Menschen zwischen 60 und 90 Jahren mit Enkelkindern sind an deren Betreuung beteiligt. Ähnlich hohe Anteile der Altersgruppe zwischen Stadt und Land sind auch bei der Pflege und Unterstützung für eine pflegebedürftige Person zu verzeichnen.

Das es entgegen der Beteiligung im familiären Umfeld bei ehrenamtlichem und politischem Engagement Unterschiede gibt, führt das DZA auf die Gelegenheitsstrukturen wie Vereinsangebote vor Ort zurück. Aber auch die Erreichbarkeit (z.B. ÖPNV-Struktur) und Stadt-Land-Unterschiede in der Sozialstruktur könnten eine Rolle spielen.

„Durch die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im städtischen und ländlichen Raum sind Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Hierdurch könnten auch die wichtigen Potenziale älterer Menschen für ehrenamtliches und politisches Engagement besser genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Datenanalyse.

Die Pressmitteilung finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zum DZA-Factsheet.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ihren Jahresrückblick für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht. Zentrale Themen waren unter anderem Digitalisierung, Stärkung kommunaler Altenhilfestrukturen und der Dialog der Generationen.

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Wie auch in den Jahren zuvor hat die BAGSO zu dieser Jahreszeit ihren Bericht für das vergangene Kalenderjahr vorgelegt. Es finden sich einige Themen wieder, die die BAGSO und ihre Mitgliedsorganisationen schon viele Jahre beschäftigt, doch ein Thema ist 2022 – leider – hinzugekommen: Der Krieg in der Ukraine. Am 24. Februar des letzten Jahres sind russische Truppen in ukrainisches Gebiet vorgedrungen. „Die BAGSO stand seit Kriegsausbruch in kontinuierlichem Kontakt mit nationalen und internationalen Partnern der Zivilgesellschaft, um Informationen zu sammeln und Unterstützungsnetzwerke zu knüpfen“, heißt es dazu in dem Jahresbericht. Die BAGSO erklärte ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und lenkte den Blick zudem auf besonders vulnerable Gruppen. „Als Seniorenorganisation gilt unsere Sorge vor allem den Menschen, die besonders verletzlich sind: den Kindern, den Kranken wie auch den Alten“, schrieb der BAGSO-Vorstand in einer Erklärung am 2. März 2023.

Im Bereich Digitalisierung und Alter hebt die BAGSO in ihrer rund 50-seitigen Publikation die Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ hervor. Auch das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur kommunalen Altenhilfe wird in dem Bericht herausgestellt. „Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, wird BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner dazu in dem Jahresbericht zitiert.

Im Bereich Engagement und Partizipation blickt die BAGSO insbesondere auf den Generationendialog zurück. Dabei handelt es sich um ein neues Veranstaltungsformat, dass sich mit der „Generationenaufgabe Klimaschutz“ auseinandersetzt. Im Rahmen des Generationendialog haben dabei Vertreter*innen von Jugend-, Senior*innen- und zivilgesellschaftliche Organisationen diskutiert, welchen Beitrag die verschiedenen Generationen für mehr Klimaschutz leisten können.

Den Jahresrückblick 2022 können Sie hier herunterladen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im Mai zu anhaltender Solidarität mit den Opfern des Erdbebens in der Türkei und in Syrien aufgerufen. Sie fordert weitere unbürokratische Hilfen.

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Anfang Februar erreichten uns die Bilder der verheerenden Verwüstungen, die ein Erdbeben im Südosten der Türkei und im Norden Syriens angerichtet hatten. Fast 60.000 Menschen konnten nach der Katastrophe nur noch tot geborgen werden, mehr als 125.000 Verletzungen wurden registriert. In den Wochen danach folgten zahlreiche Solidaritätsbekundungen, Spenden und Hilfen. Nun, 100 Tage nach der Erdbebenkatastrophe, mahnt die BAGSO zu weiterer Solidarität.

„Viele Menschen benötigen noch lange Zeit materielle und psychosoziale Unterstützung. Die Hilfsbedürftigkeit älterer Menschen ist dabei besonders groß“, heißt es von der BAGSO. Sie fordert weitere unbürokratische Unterstützung durch die Bundesregierung. Konkret müssten beispielsweise die Visa-Regelungen angepasst werden. Die Regierung habe zwar das Aufenthaltsrecht für Menschen aus den Erdbebengebieten von zunächst drei auf sechs Monate verlängert, in Anbetracht der Zerstörungen vor Ort gehe auch dies aber an der Realität vorbei – ein Wiederaufbau sei „keine Sache von Monaten, sondern von Jahrzehnten“.

Außerdem macht der Dachverband darauf aufmerksam, dass auch Menschen aus der Region, die schon lange in Deutschland leben, von der Katastrophe betroffen sind. „Viele haben Angehörige und Verwandte verloren, häufig wurde ihre Heimat zerstört. Depressionen, Ängste und Gefühle von Ohnmacht haben stark zugenommen“, erklärt die BAGSO. Man zeige sich solidarisch mit diesen Menschen und fordere dazu auf, die besonderen Bedürfnisse in den Angeboten der Seniorenarbeit zu berücksichtigen.

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Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

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Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

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2015 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung das Projekt „Gemeindeschwester Plus“ ins Leben gerufen. Der kürzlich vorgestellte zweite Evaluationsbericht zeigt: Das Programm wirkt – auch gegen Einsamkeit.

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Nach den ersten drei Jahren des „Gemeindeschwester Plus“-Modellprojekts ist das Projekt in eine ebenfalls dreijährige Verstetigungsphase übergegangen. Inzwischen ist aus dem „Vorzeigeprojekt“, wie die Landesregierung selbst es nennt, ein festes Landesprogramm geworden. Schon die Modellphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, im März wurde nun der zweite Evaluationsbericht in Mainz vorgestellt.

„Die Evaluation zeigt, dass die Umsetzung des Projekts GS+ in den Kommunen insgesamt gut gelingt und die GS+ gut in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wurden“, heißt es im Fazit des Berichts, der die hochaltrigen Senior*innen in den Blick nimmt. Hochbetagte würden sich durch das Projekt sicherer, weniger einsam und eher gesehen fühlen. Die im Rahmen des Landesprogramm tätigen Fachkräfte seien damit ein „wichtiger Baustein einer funktionierenden Kümmerer-Struktur in den Kommunen“, lässt sich Sozialminister Alexander Schweitzer auf der Seite seines Ministeriums zitieren. Entsprechend positiv nimmt der Minister die wissenschaftliche Auswertung zur Kenntnis: „Die Gemeindeschwesterplus ist aus Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken. Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt, dass wir mit dem Beratungsangebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren genau richtigliegen.“

Aus Einsamkeit Kontakt zur Gemeindeschwester Plus gesucht zu haben, gibt rund jede*r fünfte Hochbetagte an. Auch ein Großteil der im Rahmen des Programms angestoßenen Angebote sind Maßnahmen gegen Vereinsamung. Das Thema spiele neben hauswirtschaftlichen und pflegerischen Fragen zur Versorgung auch in den Gesprächen mit den Fachkräften immer wieder eine Rolle.

Gemeindeschwester Plus ist ein präventives Angebot, dass sich an Menschen ab 80 Jahren richtet, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem derzeitigen Lebensabschnitt brauchen. Die Fachkräfte des Programms beraten, vermitteln und unterstützen die Senior*innen, beispielsweise bei Fragen rund um die Wohnsituation. Derzeit finanziert das Land Rheinland-Pfalz 39 Vollzeitstellen.

Evaluiert und begleitet wird das Programm durch "inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH". Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.

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Das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“ (ZWK) lädt zu einer Online-Seminarreihe ein, die Methoden und Praxisbeispiele für die Demografiearbeit in Kommunen vorstellen soll. Am 29. März geht es um „Nachhaltigkeit als generationenübergreifendes Thema“.

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„Alle Generationen im Blick – Chancen für die Kommunalpolitik im demografischen Wandel“ nennt das Projekt ZWK ihre Online-Seminarreihe 2023. Am 29. März geht es um „kommunale Identität“ im Kontext von Nachhaltigkeit. „Neue Perspektiven für die Fachkräftesicherung: Die Generationen im Blick“ ist Titel der am 7. Juni folgenden Veranstaltung und im September ist ein Seminar über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in digitalen Zeiten geplant. Um Wohn- und Nachbarschaftskonzepte soll es abschließend im November gehen.

Die Veranstaltungen gehen eineinhalb Stunden und beginnen jeweils um 10:30. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie hier.

Das ZWK-Modellprojekt wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und läuft mehrere Jahre. Gestartet ist es 2021 mit dem Ziel, neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt zu entwickeln.

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