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Städtebau & Stadtteilplanung

Am 12.12.2018 wurde vom Berliner Senat das Mobilitätsgesetz und damit das Radgesetz eingebracht. Zuvor äußerte sich die Landesseniorenvertretung (kurz: LSV) Berlin in einer Pressemitteilung kritisch zu dem Thema: Das Gesetz müsse Barrieren ab – nicht aufbauen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Problematik.

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Schon jetzt gäbe es nämlich sichtbare Folgen im Stadtbild Berlins – und diese seien nicht nur positiv. Zwar waren die Intentionen hinter dem Volksentscheid Fahrrad durchaus sinnvoll, nämlich für die verminderte Nutzung von PKWs und damit dem Umweltschutz zu Gute kommend – die LSV kritisierte jedoch die separate Planung des Gesetzes ohne Einbezug aller Verkehrsteilnehmer/innen im Privat- und Geschäftsverkehr. So stelle die wachsende Implementierung von Leihfahrrädern vermehrt Hürden im Alltag dar. Die Fußgänger/innen seien gezwungen Kolonnen von Fahrrädern zu umgehen, welche die Sicherheit ihrer Verkehrswege einschränke – nicht nur im Hinblick auf Senior/innen mit Gehhilfen, sondern auch für Eltern mit Kinderwägen und Kinder – es betreffe somit alle Generationen.

Deswegen fordert die LSV Investitionen für den Ausbau von sicheren Rad- und Fußwegen: Fahrradfahren als gesundheitsförderndes Bewegungsangebot werde nur dann für alle Generationen attraktiv, wann das Straßennetz das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ermögliche, so Frau Dr. Hambach, Vorsitzende der LSV Berlin.

Erfahren Sie in der Pressemitteilung mehr über die Kritikpunkte der LSV und bei der Senatsverwaltung Berlin für Verkehr genaueres über das Mobilitätsgesetz selbst.

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Soziale Teilhabe ist für jeden Menschen wichtig. Die Rahmenbedingungen für Teilhabe in einer sich verändernden Gesellschaft zu setzen und zu diskutieren sollte Teil der politischen Arbeit sein. Als Grundlage für Diskussionen kann ein Blick in die Fachliteratur nicht schaden.

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Die Literaturhinweise dieses Beitrages entstammen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Zunächst eine Übersicht über eigenständige Veröffentlichungen und Sammelwerke:

Alisch, Monika / May, Michael (2015): „Das ist doch nicht normal ...!“ Sozialraumentwicklung, Inklusion und Konstruktionen von Normalität.

Bryden, Christine / Börger, Heide / Kubillus, Swantje (2017): Nichts über uns, ohne uns! 20 Jahre als Aktivistin und Fürsprecherin für Menschen mit Demenz.

Demenz-Support Stuttgart (Hrsg., 2017): Beteiligtsein von Menschen mit Demenz. Praxisbeispiele und Impulse.

Rothe, Verena / Kreutzner, Gabriele / Gronemeyer, Reimer (Hrsg., 2015): Im Leben bleiben. Unterwegs zu demenzfreundlichen Kommunen.

Stöckl, Claudia / Kicker-Frisinghelli, Karin / Finker, Susanna (2016): Die Gesellschaft des langen Lebens. Soziale und individuelle Herausforderungen.

Swaffer, Kate / Börger, Heide / Kubillus, Swantje / Tayler, Richard / Rees, Glenn / Rahman, Shibley (2017): „Was zum Teufel geschieht in meinem Kopf?“ Mit einer früh einsetzenden Demenz leben und kämpfen.

Wißmann, Peter (2016): Demenz. Ausschluss aus der inklusiven Gesellschaft?


In Sammelwerken oder Fachzeitschriften finden sich auch einzelne Beiträge zum Thema:

Klie, Thomas (2015): Demenz und Menschenwürde zwischen Teilhabe und Rückzug. In: Gunter Geiger / Elmar Gurk / Markus Juch / Burkhard Kohn / Achim Eng / Kristin Klinzing (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 163-178.

Kreutzner, Gabriele / Wißmann, Peter (2015): Bedürfnisse, Anliegen und Interessen von Menschen mit Demenz. In: Hermann Brandenburg / Helen Güther (Hrsg.): Gerontologische Pflege, S. 261-281.

Wallisch, Eva-Maria (2015): Du aber wähle das Leben – für eine Wiederkehr „dementer“ Menschen in die Lebensvollzüge unserer Gesellschaft. In: Elisabeth Jünemann / Karl Langer (Hrsg.): Wenn die Freiheit in die Jahre kommt: zehn sozialethische Impulse für den Umgang mit alten Menschen, S. 167-180.

Wiegelmann, Henrik (2017): Leitbilder einer zukünftigen Demenzversorgung in ländlichen Regionen. Ergebnisse einer explorativen Interviewstudie mit ExpertInnen der Demenzversorung. In: Liane Schirra-Weirich / Henrik Wiegelmann (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe: Herausforderungen für Individuum und Gesellschaft, S. 151-166.

Germann, Ingeborg (2015): „Demenzquartier“ oder inklusiver Sozialraum? Zur Diskussion über Sonderwohnformen für Menschen mit Demenz. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 40-51.

Rothe, Verena (2015): Demenzfreundliche Kommune. Erfahrungen mit der Schulung von Multiplikatoren. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 52-57.

Zölch, Hansrudolf (2016): Berücksichtigung von Individualität. Eine wichtige Voraussetzung für die Inklusion von Demenz-Betroffenen. NOVAcura, S. 40-42

Wolf-Ostermann, Karin / Meyer, Saskia / Schmidt, Annika (2017): Nutzer und Nutzerinnen regionaler Demenznetzwerke in Deutschland. Erste Ergebnisse der Evaluationsstudie DemNet-D. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 21-27.

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Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben beschlossen, einen Fonds einzurichten, aus dessen Topf Hilfsangebote für die Barrierefreiheit ausgebaut werden können. Übergeordnetes Ziel soll es sein, in möglichst vielen Bereichen Barrierefreiheit zu erreichen. Modellhafte Anstrengungen soll die Landesregierung in besonderem Maße fördern.

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Viele Kommunen fühlten sich finanziell davon überfordert, Barrierefreiheit herzustellen, berichtet der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Ihn erreichten immer wieder entsprechende Anfragen und Hilfegesuche. ,,Derzeit existieren zu wenige Fördermittel für die Barrierefreiheit im Land", kritisiert der Landesbeauftragte. ,,Die Kommunen benötigen eine finanzielle Entlastung, zum Beispiel bei der Sanierung von Schulen, Kitas oder anderen öffentlichen Gebäuden", so Hase weiter. Der Landesbeauftragte mahnt jedoch an, dass die Fördermittel nicht für Projekte zur Verfügung gestellt werden sollten, für die es ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung gebe.

Weiterhin fordert der Landesbeauftragte, Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Förderkriterien und der Vergabe der Fördergelder zu beteiligen. ,,Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, wo die entsprechenden Bedarfe sind", so Hase abschließend.

Der beamtenbund und tarifunion begrüßt dieses. Der geplante Fonds soll allerdings nur 10 Millionen Euro umfassen.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Manchmal wird im Kontext ehrenamtlicher Senior/innen-Projekte zuerst an junge Menschen gedacht, die in ihrer freien Zeit ältere Menschen unterstützen, die Älteren würden also von Jüngeren profitieren. Dies ist zwar durchaus anzutreffen, als eines von vielen Beispielen zeigt die Initiative „Nachbarschaftshilfe“ des Landratsamtes in Altötting, dass es auch anders geht: „Ehrenamtliches Engagement von Senioren (aber nicht nur) für Senioren“. In diesem Beitrag der Reihe Beispielsweise… Gute Ideen für ein besser Leben im Alter können Sie sich dazu näher informieren.

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Das Landratsamt Altötting ist sich der vielfältigen Qualitäten älterer Menschen durchaus bewusst und sucht in seinen Projekten nicht nur die Reintegration von Senior/innen, sondern auch die Einbringung derer Fähigkeiten. Ob Babysitten, Vorlesen, kleine Hausarbeiten oder Hausaufgabenhilfe: Es gibt viele Bereiche, bei denen Menschen im sogenannten Ruhestand Erfahrung haben und gewillt sind, ihre Zeit zu schenken. Wie gut das wirklich klappt, zeigen die Beispiele, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe stattfinden.


1. Die Nachbarschaftshilfe Mehring

„Die Idee ist so einfach wie simpel.“, so beginnt der Bericht über dieses Programm. Hier kann man kaum widersprechen: Das Konzept der Nachbarschaftshilfe organisiert lediglich das, was in Gemeinden zum Teil selbstverständlich ist: „Jeder hilft seinem Nachbarn, wie er kann.“ Das heißt, dass zwar jüngere Menschen Ältere in Angelegenheiten wie Arztbesuchen, Behördengängen und Einkäufen unterstützen, auch aber dass Senior/innen ihre Fähigkeiten einbringen. Dabei entlasten sie vor Allem Alleinerziehende und überbelastete Familien, indem sie bei den Hausaufgaben oder beim Lernen helfen. Dies mache Spaß und sei eine schöne Aufgabe, so Stefan Eichinger, ein pensionierter Teilnehmer der Nachbarschaftshilfe.


2. Die Oma-Opa-Vermittlung

Dieser Name, der vielleicht zunächst etwas seltsam klingen mag, erklärt in sich eigentlich schon das Konzept dieser Initiative. In Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund werden hier Senior/innen an junge Eltern, die sich die Unterstützung von „jemanden mit Lebenserfahrung“ wünschen, vermittelt. Gerade für Familien, bei denen die biologischen Großeltern nicht in der Nähe wohnen, kann dies stark entlastend wirken: Ihre Kinder werden liebevoll betreut und es findet ein wertvoller Generationenaustausch statt - wie es früher, als es noch üblicher war, dass sich mehrere Generationen ein Dach teilten, geläufig war. Dazu kommt, dass die sogenannten Leihgroßeltern durch die Aufgabe Anerkennung und Wertschätzung erfahren, die ihnen vielleicht zum Teil, durch ein gewisses Maß an mangelnder Integration im Alter, vorbehalten wird.


3. Das Mehrgenerationenhaus der Arbeiterwohlfahrt in Altötting

Das Mehrgenerationenhaus Altötting wird seinem Namen mehr als gerecht: Auf ganz verschiedene Art kommen die Generationen hier zusammen. Ob bei Angeboten wie Generationenfrühstück, bei Musik und Tanz oder anderen Projekten, bei denen Senior/innen nicht nur die Möglichkeit haben Hilfe zu beanspruchen, sondern auch, sich selbst einzubringen: Als Lesepat/innen, in Deutschkursen oder beim Seniorenturnen. Darüber hinaus soll über eine öffentliche Vermittlungsbank der Austausch der Leistungen gegen eine kleine Vergütung ermöglicht werden. Das Konzept, welches vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, zielt auf die Förderung von Senior/innen- und Integrationsarbeit sowie Ehrenamt und wird von den Organisator/innen als Erfolg bewertet.


Wenn Sie von dem Erfolg und den Ideen der Projekte des Altöttinger Landratsamtes so begeistert sind wie wir vom DISW, finden sie auf der Webseite des Projekts nicht nur weitere Informationen, sondern haben auch die Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme – oder Sie lassen sich einfach inspirieren und ergreifen die Initiative selbst.

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Gegen die soziale Spaltung startete der Sozialverband VdK die bundesweite Aktion „Soziale Spaltung stoppen!“. Aus Sicht des VdK profitieren von der guten Wirtschaftsentwicklung längst nicht alle Menschen. Rentner/innen mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte, Langzeitarbeitslose, chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderung würden immer mehr abgehängt.

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So erfreulich die gute Konjunktur und die hohe Beschäftigung seien, es bestehe kein Grund, sich selbstzufrieden zurückzulehnen. „Steigende Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung, Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen. Eine gerechte Politik sieht anders aus“, so die Präsidentin des Verbandes, Ulrike Mascher.

Über 16 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Rund 6 Millionen Menschen beziehen Arbeitslosengeld II. 7,65 Millionen Menschen verdienen weniger als 10 Euro in der Stunde.

Abhilfe schaffen kann aus Sicht des VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, die Bekämpfung von Armut, eine barrierefreie Infrastruktur und Renten, die zum Leben reichen“, so die VdK-Präsidentin.

Der VdK wollte seine Forderungen in die Politik, Medien und Öffentlichkeit tragen. Alle Materialien zur VdK-Aktion finden Sie hier.

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In der Auflage 3/2017 der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“ mit dem Titel „Umsetzung der Pflegereform vor Ort“ geht es bezüglich der Pflegestärkungsgesetze und des damit eingeführten neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit inhaltlich um:

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  • die Erläuterung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • die Diskussion der Aufgaben und der Rolle der Kommunen,
  • die Vorstellung von Ansätzen bezüglich einer gelingenden Umsetzung in Form von quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur, Pflegestützpunkten, Fachkräftegewinnung, Senior/innen-Technikberatung.

Die Autor/innen der sieben Fachartikel sind:

  • Martin Schölkopf und Heike Hoffer,
  • Jana Henneberger,
  • Christine Wilcken und Uda Bastians,
  • Bodo de Vries und Frauke Schönberg,
  • Elke Ahlhoff,
  • Sabine Kirchen-Peters und
  • Birgit Apfelbaum.

Hier stehen Ihnen detaillierte Informationen über die Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie sich diese dort bestellen.

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Die Joseph-Stiftung erforschte von 2014 bis 2016 in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. Faktoren für den Erfolg hinsichtlich der Umsetzung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnprojekte in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Das Ergebnis dieser Forschung ist der erschienene Praxisleitfaden „Quartiersbezogene Wohnprojekte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter“.

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Der 78-seitige Leitfaden beschäftigt sich mit diesen Themen:

  • Warum? – Hier liegt die Betrachtung des demographischen, epidemiologischen und gesellschaftlichen Wandels mit deren Konsequenzen für Städte und Gemeinden im Mittelpunkt,
  • Was und wozu? – Betrachtet ausführlich diverse Aspekte des Wohnmodells für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
  • Wo und wer? – Fokussiert Kleinstädte hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für quartiersbezogene Wohnprojekte,
  • Wie und womit? – Beleuchtet das methodische und strategische Vorgehen zur Umsetzung von quartiersbezogenen Projekten des Wohnens.

Diese Schwerpunkte werden inhaltlich ausgerichtet auf Empfehlungen für die Entwicklung und Gestaltung gemeinschaftlicher Wohnprojekte selbstbestimmten Lebens im Alter ausführlich dargestellt und durch Grafiken veranschaulicht. Der Praxisleitfaden und das vorangegangene Forschungsprojekt wurden bereits beim „In der Heimat wohnen“ Fachforum am 21. März 2017 Personen aus der Politik, Beratung und Praxis präsentiert.

Allgemeine und knappe Informationen zu dem Praxisleitfaden und dem vorangegangenem Forschungsprojekt stehen Ihnen auf der Website der Joseph-Stiftung zur Verfügung. Daneben können Sie den erschienenen Praxisleitfaden kostenlos herunterladen und dort die oben genannten Themen im Detail nachlesen.

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Ein Jahr nach der Eröffnung sieht sich die Bundesfachstelle Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als festen Begriff in der Fachwelt. Die Bereiche Ausschreibungsverfahren und barrierefreies Bauen haben sich aktuell als Schwerpunktthemen etabliert.

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Innerhalb eines Jahres hat das Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ca. 300 Anfragen bearbeitet, telefonische Erstberatung und Netzwerkarbeit geleistet sowie Projekte und Kooperationen eingeleitet. Dabei arbeitet die Bundesfachstelle mit Behörden und Netzwerkpartner/innen zusammen.

„Die Arbeit ist gut angelaufen, unsere Kontakte zu Behörden und Unternehmen sind vielfältig. Die Themen Ausschreibungen und Rahmenverträge wollen wir aufgrund der Anfragen im kommenden Jahr weiter intensivieren“, kündigt Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, an.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeitet die Bundesfachstelle seit Anfang 2017 an der Erstellung eines Erfassungsbogens, um den Stand der Barrierefreiheit der Bundesgebäude zu ermitteln. Denn bis zum 30.06.2021 müssen alle Bundesbehörden hierzu einen Bericht sowie einen Plan vorlegen, wie bestehende Barrieren beseitigt werden sollen. Die Vorlage der Bundesfachstelle soll es den Behörden ermöglichen, ihre Berichte unkompliziert, einheitlich und vergleichbar erledigen können.

„Einen standardisierten Erfassungsbogen für die Bundesbehörden mit einer Vielzahl von Gebäuden und Liegenschaften zu erarbeiten ist eine Herausforderung, der wir uns natürlich gerne stellen. Die Aufgabe spiegelt wider, was die Arbeit der Bundesfachstelle tagtäglich ausmacht: Lösungen für komplizierte Probleme zu finden, um so das Thema Barrierefreiheit voranzubringen“, erklärt Peter Grothues, Direktor der DRV KBS.

Nach der parlamentarischen Sommerpause führt die Bundesfachstelle eine Fachveranstaltung in Zusammenarbeit mit mehreren Bundesministerien durch. Nach den bisherigen Aktivitäten für Behörden und Unternehmen geht es hier erstmals um den privaten Bereich. Das Thema lautet: Wie können die Anstrengungen von Bund und Ländern verbessert werden, um in ausreichendem Maße barrierefreien Wohnraum zu schaffen?

Quelle: PM der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, über die wir bereits berichtet haben.

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