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Städtebau & Stadtteilplanung

In der Diskussion um Verkehrssicherheit und Mobilität von Senior*innen wird häufig betont, dass ältere Menschen beispielsweise aufgrund eingeschränkter Reaktionszeiten das Auto besser stehen lassen sollten. Gleichzeitig ist der Erhalt von Mobilität im Alter Teil von Autonomie und Teilhabe. Immer mehr Kommunen zeigen in Modellprojekten, wie es gehen könnte: Kostenfreie ÖPNV-Jahreskarten gegen die Abgabe des Führerscheins.

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Mit zunehmendem Alter wird oft auch Seh- und Reaktionsvermögen schlechter. Das wird insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr oft kritisch diskutiert, schließlich entstehe daher auch ein Fremdgefährden anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sollte es regelmäßige verpflichtende Tests zur Überprüfung des Fahrvermögens geben? Sollte man ab einem bestimmten Alter nicht mehr Autofahren dürfen? Solche und ähnliche Fragen finden sich in der Debatte wieder.

Bei der Frage, welche Altersgruppe statistisch die meisten Unfälle baut, liegen ältere Menschen allerdings nicht vorne: „Das höchste auf die Fahrleistung bezogene Risiko, als Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Getöteten als Hauptverursacher beteiligt zu sein, liegt wiederum bei den 18- bis 20-Jährigen“, heißt es in der Studie „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 2018 publiziert hat. Die Studie ist zudem Grundlage für die SENIORWALK-Studie zur Sicherheit älterer Fußgänger*innen, über die wir im Dezember berichtet hatten.

Richtig ist aber auch, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter wieder steigt. Der Risikowert von Senior*innen liege etwas höher als der von 21- bis 24-Jährigen. „Sie sollten die eigenen Fahrfähigkeiten regelmäßig, vor allem aber selbstkritisch hinterfragen“, empfiehlt daher ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Der ADAC bietet zwar freiwillige Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit an, spricht sich selbst jedoch gegen regelmäßige verpflichtende Tests von Menschen über 65 Jahren aus. Die älteren Fahrer*innen würden riskante Manöver meiden und größere Abstände einhalten. „Mit einem derart besonnenen und selbstkritischen Fahrverhalten können altersbedingte Leistungseinbußen häufig ausreichend kompensiert werden“, heißt es weiter auf der Internetseite des Automobilclubs.

Autofahren ist Teil von Mobilität und damit auch eine Frage von Teilhabechancen und Unabhängigkeit im Alter. Zumal es – gerade in ländlichen Regionen – vielerorts an Alternativen fehlt. Mit Hilfe von Modellprojekten versuchen aber immer mehr Kommunen, für ältere Menschen Anreize zu schaffen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dem Auto vorzuziehen. Wie der BR in einem Fernsehbeitrag Anfang 2020 berichtet, haben Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Bamberg die Möglichkeit, ihren Führerschein für immer abzugeben – und im Gegenzug eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV zu erhalten. Allerdings wird diese nur für ein Jahr von der Stadt übernommen, danach müssen die Nutzer*innen selbst für das entsprechende Ticket aufkommen. Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Städten wie im nordrhein-westfälischen Recklinghausen.

Auch die schleswig-holsteinische Stadt Lübeck hat im August 2021 ein in diesem Jahr beginnendes Modellprojekt beschlossen, das mehr Menschen zu einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen soll. Auch hier bekommen Personen eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV, wenn sie im Gegenzug ihren Führerschein abgeben. Hierbei geht es allerdings nicht explizit nur um Senior*innen, auch, wenn das Projekt für diese vermutlich am interessantesten sein dürfte. „Ziel des Modellversuchs ist es, in Lübeck die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Kfz-Verkehr einschließlich des ruhenden Verkehrs zu reduzieren, Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten“, heißt es in der Begründung des in der Lübecker Bürgerschaft angenommenen Antrags. Die Kosten für die Stadt würden sich am Ende einer dreijährigen Laufzeit auf rund 315.000 Euro belaufen.

Bereits 2019 gab es in Lübeck einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von SPD und CDU. Im damaligen Beschlussvorschlag heißt es, der Lübecker Senior*innenbeirat stimme dem Vorschlag ausdrücklich zu. Fraglich ist allerdings, ob die Abgabe des Führerscheins für immer im Gegenzug zu lediglich einem Jahr kostenfreier ÖPNV-Nutzung ein guter Tausch ist. So bleibt abzuwarten, wie nachgefragt das Angebot der Stadt wirklich sein wird.

Auch in Fragen der Verkehrssicherheit wäre ein zumindest für Senior*innen grundsätzlich kostenfreier ÖPNV sicherlich die attraktivere Alternative. Auch das im September 2021 zusammengekommene Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich zum wiederholten Male dafür eingesetzt. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

Weiterführende Links zum Thema:

NDR: Modellversuch in Lübeck: Bus-Jahreskarte gegen Führerschein

NDR: Autofahren im Alter – Mehr Sicherheit durch freiwilliges Training

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren

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Insgesamt 13,2 Prozent der im Straßenverkehr verletzten oder getöteten Menschen über 65 Jahren sind als Fußgänger*in verunglückt. Die Studie SENIORWALK hat die Sicherheit älterer Fußgänger*innen untersucht und eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die die Situation verbessern sollen.

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Lässt man die Verletzten aus den genannten 13,2 Prozent heraus und misst nur den Anteil der im Straßenverkehr als Fußgänger*innen tödlich verunglückten Seniorinnen und Senioren, liegt dieser sogar bei 24,7 Prozent. In Zukunft könnte das Thema durch das Älterwerden der Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. „Im Zuge der demografischen Entwicklung besteht das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit, den Erhalt und die Verbesserung der Verkehrssicherheit von älteren Fußgängern und Fußgängerinnen zu gewährleisten und solche Maßnahmen abzuleiten, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann“, heißt es einleitend in dem Bericht zum Forschungsprojekt SENIORWALK der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Grundlage des Projekts ist die SENIORLIFE-Studie (2018), die sich allgemein auf „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“ bezogen hat, der Fokus allerdings auf dem Autofahren lag.

53,6 Prozent der Befragten legen (fast) jeden Tag eine Strecke von mindestens 100 Metern zurück, darunter am häufigsten zum Einkaufen, zu Freund*innen und Bekannten und zur Bank. Jüngere und ältere Senior*innen unterscheiden sich dabei nur geringfügig voneinander. Allerdings: „Ältere Zufußgehende ab 75 Jahren sind aufgrund ihrer stärkeren Verletzbarkeit besonders stark im Straßenverkehr gefährdet“, heißt es im Bericht.

In der Studie wurde auch nach persönlichen Erfahrungen der älteren Fußgänger*innen im Straßenverkehr gefragt. Insgesamt wurden 45 verschiedene Erfahrungen geschildert, die häufigsten davon waren (wörtlich aus dem Bericht übernommen):

  • „Nicht Vorhandensein einer Verkehrsinsel“,
  • „Nicht ins Gespräch mit anderen Fußgängern kommen“,
  • „Autos, die nach meinem Empfinden zu schnell fahren“,
  • „zu viel Autoverkehr“,
  • „keine freundlichen Autofahrer, die mich eine Straße überqueren lassen“,
  • „zu wenige öffentliche Toiletten“,
  • „zu viele Abgase“,
  • „Unebenheiten oder Löcher auf den Gehwegen“,
  • "Verschmutzung auf dem Gehweg und rücksichtslose Radfahrer auf dem Gehweg"

Aus den Ergebnissen leiten die Studienautor*innen Handlungsempfehlungen ab, die zur Verbesserung der Situation von älteren Zufußgehenden beitragen könnten. Im über 100-seitigen Bericht genannt werden unter anderem verkehrstechnische Aspekte wie Möglichkeiten zum Ausruhen, öffentliche Toiletten oder die Verbesserung sicherer Querungsmöglichkeiten einer Straße. Als problematisch eingestuft werden darüber hinaus beispielsweise zu kurze Grünzeiten zum Überqueren der Straße, zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, die Form der Gehwege wie zu hohe Bordsteinkanten oder zu schmale Wege oder fehlende Wegweisungen zur Orientierung.

Neben verkehrstechnischen Aspekten geht es in den Handlungsempfehlungen allerdings auch um die Verkehrssicherheitskommunikation. Damit sind Maßnahmen gemeint, „die auf eine Aufklärung älterer Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf mögliche Probleme und Gefahren des Zufußgehens sowie deren möglichen Lösungsvorschläge abzielen.“ Vermittelt werden könnten diese Inhalte sowohl durch personale Kommunikation wie Beratungen als auch durch Massenkommunikation, z.B. in Form von Kampagnen. Inhaltliches Ziel könne sein, über sichere Verkehrswege aufzuklären, (auch andere Verkehrsteilnehmer*innen) über die Gefahren für ältere Fußgänger*innen im Straßenverkehr zu informieren oder eine positive Einstellung zum Zufußgehen zu stärken – auch aus gesundheitlicher Perspektive.

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Seit Frühjahr 2020 beschäftigen sich Landesparlament und weitere Akteur*innen mit der Frage, ob und wie ein landesweites, öffentliches WLAN umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Stellungnahmen sind nun im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingereicht worden.

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Im März 2021 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Bericht zum landesweiten kostenfreien WLAN vorgelegt. Zu diesem Bericht hatte der schleswig-holsteinische Landtag die Regierung aufgefordert. Analysiert werden sollte darin, inwieweit und mit welcher Vorgehensweise der Ausbau eines öffentlichen WLAN umsetzbar ist. Die Landesregierung schreibt dazu, ein „landesweites WLAN in Form eines kooperativen Verbundes auf der Basis des Konzepts für ein automatisches Roaming zwischen Netzen verschiedener WLAN-Betreiber in Schleswig-Holstein ist aus technischer, rechtlicher und organisatorischer Sicht realisierbar.“

Gleichzeitig gebe es noch technische Hürden wie die Grundvoraussetzung eines Glasfaseranschlusses für die Einrichtung eines WLAN-Zugangspunkt. Das Projekt hänge dadurch unmittelbar von dem Ausbau des Glasfasernetzes ab. Die Landesregierung schlägt daher eine schrittweise Vorgehensweise vor: „Um kurzfristig möglichst viele Nutzer zu erreichen, könnten in einem ersten Schritt ÖPNV-Haltestellen, Veranstaltungs- und Versammlungsflächen wie Sportplätze, Markplätze, Ausstellungsflächen, Museen und Parks versorgt werden“, heißt es im Bericht.

Möglich sei das Vorhaben am besten auf „Basis einer marktrechtlichen, freiwilligen Zusammenarbeit der Akteure“. Akteur*innen sollen durch die Unterstützung des Landes dazu motiviert werden, an einem entsprechenden „Basisnetz“ teilzunehmen. Finanziert werden solle das Projekt mit bestehenden Haushaltsansätzen.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingegangen, die sie über das Informationssystem des Landtags in einer Übersicht einsehen können. Zu den Einsender*innen gehört beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines landesweit kostenfreien WLAN grundsätzlich begrüßt, da die Attraktivität des Landes sowohl für Tourist*innen als auch für Einheimische erhöht werde. In der Stellungnahme der Verbraucherzentrale werden jedoch auch Sicherheitsbedenken für die Nutzer*innen formuliert: „Beim landesweiten WLAN handelt es sich um ein öffentliches WLAN. Sobald sich ein Verbraucher mit seinem Endgerät in einem fremden Netzwerk - hier einem öffentlichen WLAN - anmeldet, begibt er sich gleichwohl in die Sphäre des WLAN-Netzbetreibers.“

Verbraucher*innen seien bei solchen Netzwerken, die von vielen genutzt würden und schwer zu durchschauen seien, „auf die technischen Fähigkeiten des Netzwerkadministrators angewiesen, netzseitig die Sicherheitsstandards zu pflegen.“ Sensible Daten wie Onlinebanking oder die Eingabe von Kreditkartennummern würden übertragen werden. „Verbraucher sollten daher vor der Nutzung des landesweiten kostenfreien WLAN über Gefährdungspotential, Verhaltensweisen und ihnen obliegenden Schutzvorkehrungen aufgeklärt werden.“

Zurück geht die Forderung nach einem landesweit kostenfreien WLAN auf einen Antrag der Abgeordneten des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im März 2020. In der Begründung des damaligen Antrags wurde bemängelt, dass eine „ausreichende Flächendeckung (…) sich fast ausschließlich in den Ballungsräumen der Großstädte“ finde. Eine geänderte Fassung wurde einige Monate später dann einstimmig beschlossen.

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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein mehrjähriges Modellprojekt, durch das neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt entwickelt werden sollen. Unter den ausgewählten Kommunen ist auch das schleswig-holsteinische Dithmarschen.

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„Wenn wir den demografischen Wandel als Chance sehen und Jung und Alt zusammendenken, werden wir lebenswerte Orte für alle schaffen“, so die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer aktuellen Pressemitteilung zum Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“. Das Familien- und Seniorenministerium unterstützt das Modellprojekt bis 2024 „bei der Entwicklung von individuellen Lösungen“.

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden habe das BMFSFJ 40 Gemeinden, Städte und Landkreise für das Projekt ausgewählt, die mehrheitlich in strukturschwachen Regionen liegen. In Norddeutschland sind unter anderem der Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Oldendorf-Himmelpforten (Niedersachsen) und der Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) dabei. Eine Übersichtskarte mit allen ausgewählten Kommunen findet sich auf der Internetseite des Modellprojekts.

Durch die „Zukunftswerkstatt Kommunen“ (ZWK) sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, Konzepte im Hinblick auf den demografischen Wandel zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um Fragen nach Anziehungsfaktoren oder die Stärkung kommunaler Identität. „Zusammen wollen wir vielfältige, innovative Lösungen für altersfreundliche Kommunen finden, wo sowohl die ältere Bevölkerung als auch die junge Generation gerne leben“, ergänzt Bundesministerin Lambrecht. Dabei setze man neben der Beratung durch externe Fachleute auch auf „eine starke Beteiligung“ der Bürger*innen.

Einblicke in das Vorhaben und die Hintergründe gibt ein Video, in dem das Modellprojekt vorgestellt wird:

https://youtu.be/_WUWGJTB7Mk

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2019 hatte die Bundesregierung den ersten „Deutschlandatlas“ mit einer Sammlung an Karten zur Darstellung der Lebensverhältnisse in Deutschland als Printversion veröffentlicht. Nun ist der Deutschlandatlas um einige Karten zu gesellschaftspolitischen Themen erweitert worden.

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Am 29. Juli ist der seit letztem Jahr interaktive, online zur Verfügung gestellte Deutschlandatlas um eine Reihe neuer Karten und eine verbesserte Menüführung erweitert worden. Damit sind nun auch gesellschaftspolitische Themen kartographisch dargestellt, die vorher nicht berücksichtigt waren. Beispiele dafür sind Visualisierungen von Teilzeitquoten, Baufertigstellungen von Wohnungen oder die Väterbeteiligung am Elterngeld. „Der neue Deutschlandatlas zeigt nun auf insgesamt 68 Karten, wie es um wichtige Lebensbereiche in Stadt und Land bestellt ist“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). „Die Karten geben einen Überblick über die unterschiedlichen Lebens- und Standortbedingungen in ganz Deutschland und schaffen somit nicht nur für die Bundesregierung eine wichtige Erkenntnisgrundlage für die Politik im Bereich der gleichwertigen Lebensverhältnisse.“

Die Karten geben neben Fragen von Bevölkerungsdichte oder Flächennutzung beispielsweise auch Einblicke in die Altersstrukturen der Bevölkerung, in die Verfügbarkeit von Breitbandversorgung, die Frage, wie lange man in welcher Region zum nächsten Krankenhaus braucht oder in die Verteilung der Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl.

Der vor etwa zwei Jahren eingeführte Deutschlandatlas wird jährlich aktualisiert. Unter anderem als visualisierte Bestandsaufnahme ist der Deutschlandatlas auch auf die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zurückzuführen, die sich aus den drei Bundesministerien des Inneren unter Vorsitz von Horst Seehofer (CSU), Ernährung und Landwirtschaft unter dem Vorsitz von Julia Klöckner (CDU) und dem damals von Franziska Giffey (SPD) geführten Familienministerium zusammensetzte.

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Mit einer neuen Landesberatungsstelle fördert das Land Hessen künftig die Koordination von Initiativen, die sich für gemeinschaftliches Wohnen einsetzen.

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Wenn Menschen zusammen ein Wohnprojekt organisieren wollen, bedarf es einer Menge Planung von Gruppen- und Bauprozessen. Dafür braucht es Initiativen und einen Erfahrungsaustausch zwischen existierenden Projekten. Eine neu geschaffene Beratungsstelle in Hessen soll dabei helfen, entsprechende Initiativen zu unterstützen und zusammenzubringen.

„Die Landesberatungsstelle unterstützt Initiativen beim Aufbau und bei ihrer Weiterentwicklung. Als Koordinatorin für gemeinschaftliches Wohnen vernetzt sie die verschiedenen Akteur:innen, macht hessische Netzwerke und Beratungsstellen sichtbar und bietet mit diesen zusammen Veranstaltungsformate an“, heißt es selbstbeschreibend auf der sich noch im Aufbau befindenden Internetseite der Beratungsstelle. Neben der Vernetzung und den Informationsveranstaltungen biete die Beratungsstelle „fallbezogene Erstberatungen“ an.

Eingerichtet wird die Landesberatungsstelle im Auftrag des Landesministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, während das Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. für deren Betrieb zuständig ist. Dem Netzwerk gehören nach eigenen Angaben über 100 Projekte aus Frankfurt und der Rhein-Main-Region an, wobei der Beratungsbedarf weit über die Regionen hinausgehe: „Wir erhalten zunehmend Beratungsanfragen auch aus anderen Landesteilen Hessens“, so Birgit Kasper, Stadtplanerin und Leiterin der Koordinations- und Beratungsstelle des Vereins. „Es freut uns sehr, dass wir mit der Landesberatungsstelle das Thema in die ganz unterschiedlichen Räume Hessens mit ihren jeweils spezifischen Bedarfen tragen können“.

Das Thema gemeinschaftlicher Wohnprojekte wird auch für Senior*innen bedeutender, da es immer mehr solcher Projekte auch im höheren Alter gibt. Beispiele dafür sind neben „Senioren-WGs“ auch Formen des Mehrgenerationen-Wohnens. Hier finden Sie einige Beispiele. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Veranstaltung zu Rechtsformen gemeinschaftlicher Wohnprojekte am 24. August 2021.

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„Gemeinschaftliche Wohnprojekte – Welche Rechtsform für unser Projekt?“ lautet der Titel einer Online-Veranstaltung, die die Stiftung Trias und das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. im August anbietet.

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„Selbstbestimmt oder mit einer/m Investor/in? Gemeinwohlorientiert oder vorrangig im Interesse der Gruppe? Welche Rechtsform ist die richtige?“ – unter anderem mit diesen Fragen will sich die Veranstaltung zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten auseinandersetzen. „Elementar ist, dass die gewählte Rechtsform zu den Zielen und finanziellen Möglichkeiten der späteren Bewohnerinnen und Bewohner passt“, heißt es in der Einladung. „Die Veranstaltung gibt einen Einblick in die Vielfalt, stellt beliebte Rechtsformen vor und bietet Raum für Fragen und Diskussionen.“

Das Programm sieht unter anderem Beiträge zu den Themen „Selbstorganisiert wohnen – solidarisch wirtschaften. Das Mietshäusersyndikat“ oder „Die Genossenschaft (eG) – demokratisch strukturiertes Gemeinschaftseigentum“ vor, in denen entsprechende Modelle vorgestellt werden.

Die Veranstaltung kostet 70 Euro, für FORUM-Mitglieder ist allerdings ein Nachlass vorgesehen. Stattfinden wird das Seminar am 24. August in der Zeit von 10.00 - 16.15 Uhr über das Videokonferenz-Programm „Zoom“. Eine Anmeldung ist bis zum 18. August notwendig.

Bei FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. handelt es sich um einen bundesweiten Verein, der sich für selbstorganisierte und gemeinschaftliche Wohnprojekte einsetzt, Kommunen berät und Akteur*innen zusammenbringt. Die Stiftung Trias setzt sich neben gemeinschaftlichen Wohnprojekten auch für die Themen Boden und Ökologie ein und fördert daher unter anderem Wohnprojekte mit ökologischen Inhalten.  

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Zwar wurden in Schleswig-Holstein seit 2017 rund 4.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bewilligt, allerdings fielen im selben Zeitraum knapp 7.000 aus der Belegbindung für soziale Wohnraumförderung wieder heraus. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die nun eine „offensive Wohnungspolitik“ fordert.

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Seit 2017 ist die Zahl von im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen Wohnungen in Schleswig-Holstein um mehr als 2.000 Wohneinheiten gesunken und lag Ende 2020 bei insgesamt 46.768 Wohnungen. Das Problem: Es sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen, als neue bewilligt worden sind. Die Angaben gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) hervor.

"Besonders hart trifft es Ballungsräume wie Kiel, Lübeck oder das Hamburger Umland, wo bezahlbarer Wohnraum ohnehin knappe Mangelware ist", bemängelt die Abgeordnete im Juli gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist. In Kiel waren laut Kleiner Anfrage Ende 2020 noch 6.421 Wohnungen sozialgebunden, Ende 2017 waren es noch über 7.000. Auch in Lübeck sind die Zahlen rückläufig, während es beispielsweise in der Stadt Pinneberg bei Hamburg einen leichten Zuwachs an Belegbindungen gegeben hat.

Auch in den kommenden Jahren laufen allerdings diverse Zweckbindungen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein aus. Von 2021 bis 2025 werden davon über 7.000 Wohnungen betroffen sein. „Für uns ist die Wohnraumversorgung fester Bestandteil der Daseinsvorsorge“, so Ünsal weiter. „Gefordert ist deshalb eine offensive Wohnungspolitik, unterstützt durch eine effektive Wohnraumförderung.“

Doch auch die Landesregierung verfolge laut Antwort auf die SPD-Abgeordnete das Ziel, die Bestände an gefördertem Wohnraum mindestens zu halten. Man wolle daher die soziale Wohnraumförderung weiterhin attraktiv halten. Darum habe man beispielsweise ab 2017 Zuschüsse für im 1. Förderweg gebaute Förderwohnungen ausgegeben, um „die Wirtschaftlichkeit (…) zu gewährleisten.“

Was das Zusammenwirken von Wohnungskosten und Armut im Alter angeht hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) eine Studie veröffentlicht, über die wir kürzlich berichteten.

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In dem im Juli ausgestrahlten NDR-Beitrag „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ wird neben Dorfschmieden oder dem „Fräulein vom Amt“ auch der Beruf der Gemeindeschwester vorgestellt. Gleichzeitig führen immer mehr Kommunen das Konzept wieder ein, auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert.

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„Zeit, Nähe, Vertrauen – das macht ihre Arbeit aus“, heißt es zu dem Beruf der Gemeindeschwestern in dem 45-minütigen Fernsehbeitrag des NDR. Gezeigt werden in der Sendung insgesamt eine Reihe von Berufen, die es in der heutigen Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr gibt. Auch Kohlenhändler, Wanderschäfer oder Dorfschmiede werden darin vorgestellt und mit alten Filmaufnahmen veranschaulicht.

Einen bildlichen Einblick über den Beruf der Gemeindeschwester bekommt man in der Sendung vor allem durch Ausschnitte aus dem DEFA-Film „Gemeindeschwester Agnes“, der 1975 in der DDR ausgestrahlt wurde. Tatsächlich kommt das Konzept aus der DDR, wo Gemeindeschwestern seit den 50er-Jahren das das Bindeglied zwischen Ärzt*innen und Patient*innen darstellten. Typischerweise – so auch im Film „Gemeindeschwester Agnes“ zu sehen – fuhren die Frauen auf einer Schwalbe durch die Orte und versorgten die Bewohner*innen.

Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat in einem 2019 erschienenen Artikel die Geschichte des Berufes erläutert.  Besonders das Ende der DDR und der Beitritt zum Geltungsbereich der BRD stellte demnach einen großen Einschnitt dar: „Ihre Stationen wurden für immer geschlossen oder anderweitig genutzt, die Schwestern durch Sozialstationen oder Pflegedienste ersetzt. Das was die Frauen geleistet hatten, war auf einmal nicht mehr gewollt.“

Seit einigen Jahren kommt das Konzept allerdings zurück. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise ein Modellprojekt unter dem Namen „Gemeindeschwester plus“. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung ist die Arbeit der Gemeindeschwesternplus darauf ausgerichtet, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Dieses vernetzte Wirken der Gemeindeschwesternplus trägt dazu bei, dass noch fehlende vorbeugende Angebote angestoßen werden.“

Auch „Agnes“, wie die Gemeindeschwester aus dem in Ostdeutschland vielen noch bekannte Film heißt, ist wieder zurück. In Mecklenburg-Vorpommern ist 2008 ein Modellprojekt unter gleichen Namen gestartet und in weiteren Bundesländern übernommen worden. Dabei wird „AGnES“ als Abkürzung für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“ genutzt.

Auch das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich in Anträgen und Beschlüssen bereits mehrmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Das 32. Altenparlament hat sich im letzten Jahr beispielsweise dafür ausgesprochen, „eine Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester)“ auch in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Im schleswig-holsteinischen Kreis Bad Segeberg ist der Vorschlag Ende vergangenen Jahres bereits umgesetzt worden. Dort wurde das Konzept wieder eingeführt, die Gemeindeschwester „klingelt bei Menschen über 70“.

Das 31. Altenparlament hatte 2019 bereits zwei Anträge zu ähnlichen Forderungen gemeinsam beraten und dann in geänderter Fassung unter dem Titel „Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter“ angenommen. In der Antragsbegründung des einen integrierten Antrags vom Diakonischen Werk werden die möglichen Aufgaben einer solchen Quartiersbetreuung skizziert: Senior*innen könnten dadurch unter anderem „in einem Zeitraum von drei Jahren nach Renteneintritt in ihrer häuslichen Umgebung im persönlichen Gespräch mit den bestehenden Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung und zur Erlangung von Hilfe bei der Bewältigung von im Alter auftretenden Problemen vertraut gemacht werden.“

Hier finden Sie ein Dokument, in dem alle Beschlüsse des letzten Altenparlaments inkl. Stellungnahmen der Parteien und zuständigen Ministerien enthalten sind. Für das hier ebenfalls zitierte 31. Altenparlament ist das entsprechende Dokument hier abrufbar. Die oben erwähnte NDR-Sendung „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ ist im Rahmen der Reihe „Unsere Geschichte“ erschienen und kann in der Mediathek des NDR angesehen werden. Um den Beruf der Gemeindeschwester geht es etwa zwischen Minute 23 und 30.

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Achten Altersbericht lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juni zu einer Veranstaltung ein, die sich mit den Chancen digitaler Technologien für Kommunen beschäftigen soll.

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Für die Gestaltung des Alltags habe das direkte Wohnumfeld eine große Bedeutung.

„Das Quartier, der Kiez, der Stadtteil oder das Dorf sind als Orte des Wohnens, der Versorgung, des sozialen Austauschs und der gesellschaftlichen Teilhabe gerade für ältere Menschen wichtig – vor allem dann, wenn der Bewegungsradius aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr so groß sein kann“, heißt es einleitend zu der Veranstaltungsbeschreibung des BMFSFJ.

In Verbindung zum Achten Altersbericht, der im August 2020 von der Bundesregierung veröffentlicht wurde und sich mit dem Thema der Digitalisierung befasst, wird daher die Frage aufgeworfen, wie digitale Technologien Kommunen dabei unterstützen können, gesellschaftliche Teilhabe vor Ort zu stärken.

Bei der Online-Veranstaltung soll „anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt werden, wie das soziale Leben durch den Einsatz digitaler Technologien in Dörfern und Stadtquartieren weiterentwickelt und gepflegt werden kann“, so in der Ankündigung weiter. „Es soll deutlich werden, wie solche Vorhaben in der Praxis aussehen können und welche Vorteile dies für die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort hat.“

Dazu wurde das Format einer moderierten Gesprächsrunde gewählt, zu der beispielsweise Prof. Dr. Birgit Apfelbaum (Hochschule Harz, Mitglied der Achten Altersberichtskommission) und Helene Böhm (Gesobau AG, Initiatorin des Seniorennetzes Märkisches Viertel in Berlin) gehören werden.

Die Veranstaltung findet am 8. Juni 2021 in der Zeit von 10.00 bis 11.30 Uhr statt. Es wird um eine Anmeldung bis zum 01.06., allerdings kann die kostenlose Veranstaltung am 8. Juni auch live und ohne Anmeldung auf der Videoplattform YouTube verfolgt werden. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum YouTube-Kanal des Achten Altersbericht der Bundesregierung.

Im Rahmen der seit November laufenden Veranstaltungsreihe rund um den Altersbericht hat es im Dezember auch eine Veranstaltung unter dem Titel „Ältere Menschen in der Pandemie – Digitale Technologien als Chance?!” gegeben, über deren Inhalte wir auf diesem Portal berichtet hatten.

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