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Einsamkeit ist das subjektive Empfinden von qualitativ und/oder quantitativ unzureichender sozialer Interaktion und tritt auf, sobald Menschen ihre sozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt befriedigen können. Die Konsequenzen für das allgemeine Wohlbefinden reichen von Depressionen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu einer um mehrere Jahre verkürzten Lebenserwartung. Selbst vorübergehende Episoden von Einsamkeit schaden der menschlichen Gesundheit bereits spürbar. Neben individuellen Lebensumständen führen die langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Zunahme kontaktloser Formen von Dienstleistungen zu einem Anstieg des gesellschaftlichen Einsamkeitsempfindens.

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Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration die Verbreitung von Einsamkeit in Baden-Württemberg untersucht. Unter dem Titel „Einsamkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt Baden-Württemberg 2025“ wurden die Ergebnisse im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht.

Die Forscher*innen haben das Thema dabei auf mehreren Ebenen behandelt, um ein möglichst akkurates Bild von der gesellschaftlichen Lage bezüglich Einsamkeit zu erhalten. So wurde differenziert nach Zusammenhängen zwischen Einsamkeit und einzelnen soziodemografischen Gegebenheiten gesucht. Befragt zu ihren persönlichen Erfahrungen hiermit wurden insgesamt 1.842 Personen aus dem ganzen Bundesland, darunter waren knapp 600 von ihnen mindestens 65 Jahre alt.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich rund 30 Prozent aller Befragten zumindest gelegentlich einsam fühlen, wobei primär über emotionale Einsamkeit – dem Vermissen intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen – geklagt wurde. Die Gruppe der Befragten ab 65 Jahren gab im Schnitt zwar etwas seltener an, sich einsam zu fühlen, als jüngere Teilnehmer*innen. Jedoch stellte sich heraus, dass Faktoren wie Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beschwerden und ein Migrationshintergrund das Risiko von Einsamkeit erhöhen können. Auch fiel auf, dass die Gruppe der einsamen Personen im Schnitt häufiger das hiesige demokratische System kritisch betrachtet.

Ausgehend von den Ergebnissen setzt die baden-württembergische Landesregierung auf die kreative und innovative Partizipation der Bevölkerung und hat einen Ideenwettbewerb gegen die vorherrschende Einsamkeit in der Gesellschaft initiiert. Projekte, Angebote und Initiativen, die sich für ein inklusives Miteinander einsetzen, können noch bis zum 31. Januar per E-Mail an einsamkeit@sm.bwl.de eingereicht werden. Aufgrund der Heterogenität einsamer Menschen ist es möglich, eigene Ideen an einzelne Personengruppen zu richten, es werden auch Angebote angenommen, welche spezifisch auf ältere Menschen ausgelegt sind.

Angenommen werden alle Vorschläge, die hauptsächlich in Baden-Württemberg wirken und eine der insgesamt fünf aufgeführten Zielgruppen dabei unterstützen können, Begegnungen, Austausch und (neue) Freund- bzw. Bekanntschaften zu knüpfen, um das Empfinden von Einsamkeit langfristig zu reduzieren, wobei eine Mitwirkung der Zielgruppen an der Konzeption allgemein empfohlen wird. Darüber hinaus sollte es sich bei der eingereichten Idee um einen klaren, realistischen, nachhaltigen, innovativen und messbaren Ansatz handeln. Eine Siegerehrung, auf der die fünf besten Ideen mit jeweils 30.000 Euro ausgezeichnet werden, ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.

Die Ergebnisse der Umfrage lassen darauf schließen, dass Einsamkeit nicht nur das Wohlbefinden des Individuums angreift, sondern auch den Gemeinschaftssinn und sogar die politische Partizipation hemmt. Wer von Einsamkeit betroffen ist, neigt tendenziell häufiger zu einer Ablehnung demokratischer Strukturen und einer Zuwendung zu politischen Extremen. Daher betont die Bertelsmann-Stiftung auch in ihrem Forschungsbericht, dass der Kampf gegen Einsamkeit von allen politischen Institutionen gefördert werden sollte. Der Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg kann daher nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag hierzu leisten, damit Einsamkeit auf der Mikro-, Meso- und Makroebene nicht nur als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen, sondern auch durch entsprechende strukturelle Änderungen zurückgedrängt wird.

Möchten Sie einen eigenen Beitrag zum Ideenwettbewerb gegen Einsamkeit liefern, empfiehlt es sich, die Teilnahmebedingungen zu beachten.

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In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Am 6. November 2025 findet im Dortmunder U-Zentrum für Kunst und Kreativität eine Fachtagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung statt – in Kooperation mit der Stadt Dortmund.

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Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts soll die Veranstaltung eine Zwischenbilanz ziehen: Wie wurde der Neunte Altersbericht aufgenommen? Welche Themen stießen auf besonderes Interesse? Welche Entwicklungen hat der Bericht angestoßen?

In einem Vortrag von Prof. Dr. Andreas Kruse werden diese Fragen aufgegriffen und zugleich in einen größeren Zusammenhang mit der gesamten Altersberichterstattung der Bundesregierung gestellt. Darüber hinaus werden die zukünftigen Herausforderungen der Seniorenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf der kommunalen Politik für ältere Menschen, da die Lebensqualität im Alter stark von der lokalen Infrastruktur abhängt.

Ein weiterer Programmpunkt richtet den Blick in die Zukunft: Die Arbeiten am Zehnten Altersbericht haben bereits begonnen. Die Vorsitzende der neuen Sachverständigenkommission wird das Thema des kommenden Berichts und erste Überlegungen vorstellen.

Die Tagung steht unter dem Motto „Zusammenhalt kennt kein Alter“ und bildet den Abschluss der BMBFSFJ-Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht. Sie ist Teil eines zweitägigen Veranstaltungspakets gemeinsam mit dem 2. Dortmunder Demografieforum – Interessierte können sich für beide oder nur für eine der Veranstaltungen anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstaltungsort:
Dortmunder U - Zentrum für Kunst und Kreativität (Brauturm)
Leonie-Reygers-Terrasse
44137 Dortmund

Mehr Informationen: https://www.neunter-altersbericht.de/zwischenbilanz

Direkt zur Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/199305/buchung

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Am 29. Oktober 2025 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr haben Sie die Gelegenheit, mehr über die EUDI-Wallet zu erfahren, welche es Ihnen ermöglicht, eine Reihe an persönlichen Dokumenten digital in Ihrem Handy zu speichern. Besonders Senior*innen könnten durch die neue Funktion profitieren, da Ausweise und Papiere durch die EUDI-Wallet jederzeit griffbereit sind und einige bürokratische Vorgänge damit vereinfacht werden können.

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EUDI steht für „European Digital Identity“ und kann als virtuelle Brieftasche (engl.: wallet) verstanden werden. Sie soll spätestens im nächsten Jahr in der gesamten Europäischen Union verfügbar sein und allen Bürger*innen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, sich digital bzw. per App auf dem eigenen Smartphone auszuweisen und zu identifizieren. Für Nutzer*innen fallen dabei keinerlei zusätzliche Kosten an.

Die EUDI-Wallet kann Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Versicherungsdokumente und Führerscheine speichern, lässt sich aber auch nutzen, um orts- und zeitunabhängig Verträge zu unterschreiben, Online-Transaktionen durchzuführen und Steuererklärungen abzugeben. Der Gang zu Behörden ist somit nicht mehr in allen Fällen notwendig. Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und ihren Funktionen hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

Da das Programm schon in Kürze verfügbar sein wird, hat das durch die BAGSO initiierte Projekt DigitalPakt Alter eine Online-Veranstaltung organisiert, in der die EUDI-Wallet vorgestellt wird. Moderator Daniel Hoffmann wird die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der digitalen Brieftasche beleuchten und dabei auch einen Bezug zu der Bedeutung der EUDI-Wallet für ältere Menschen herstellen. Zusätzlich werden zwei Mitglieder der an der Entwicklung und Bereitstellung der neuen Funktion beteiligten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) der Veranstaltung beiwohnen.

Die kostenlose Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Nutzen Sie für Ihre Teilnahme das Anmeldeformular oder schreiben Sie eine E-Mail an hoffmann@bagso.de.

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In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir wiederholt die gegenwärtigen Problemlagen des deutschen Gesundheitssystems aufgezeigt und dabei auch die Pflege in den Fokus genommen. Neben dem Fachkräftemangel stellen auch steigende Kosten eine große Herausforderung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar, was wiederum Sorgen in der Bevölkerung verursacht – auch mit Blick auf die eigene Versorgung im hohen Alter.

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Eine zukunftsorientierte, bezahlbare und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Pflege bildet einen grundlegenden Faktor für ein gesundes und würdevolles Altern. Damit sie gewährleistet werden kann, muss diese stets an gegenwärtige Umstände angepasst und weiterentwickelt werden, was von einzelnen Akteur*innen nicht bewältigt werden kann. Aus diesem Grund treffen sich im kommenden November zahlreiche Repräsentant*innen von Pflegeverbänden, Kommunen, Krankenkassen, Forscher*innenteams und Pflegeeinrichtungen, in Hannover, um sich gemeinsam mit einer dauerhaften Stabilisierung des Pflegesystems auseinanderzusetzen. Gastgeber der zweitägigen Veranstaltung ist der Deutsche Verein (DV).

„Zentral ist […] die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen.“, heißt es in einer Stellungnahme des DV, welche auch gleichzeitig in der Programmübersicht zu finden ist. Durch die Unterstützung mehrerer Referent*innen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Senioren- sowie Sozialpolitik sollen die Teilnehmenden anhand positiver Praxisbeispiele Ideen, Konzepte und Strategien herausarbeiten, welche durch den gegenseitigen Austausch verbreitet und bei Bedarf optimiert werden können. Netzwerkarbeit bildet somit das Herzstück der Fachtagung.

Geplant ist u.a. das Bilden von Arbeitsgruppen, welche verschiedene bereits bestehende Pflegemodelle unter sich thematisieren und unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen und Vorkenntnisse bewerten. Die jeweiligen Ergebnisse werden anschließend im Plenum präsentiert, sodass alle Teilnehmer*innen voneinander profitieren können. Insgesamt lässt die Veranstaltung viel Raum für Diskussionen, um jede*n zu Wort kommen zu lassen – dabei werden die häusliche Pflege, die momentane politische Situation, aber auch Pflegeberatung thematisiert.

Das Fachtreffen beginnt am 20.11.2025 um 14:00 Uhr und endet am 21.11.2025 um 13:00 Uhr.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist noch bis zum 19.09.2025 über das Online-Formular möglich. Mitglieder des DV zahlen 200, sonstige Teilnehmende 250 Euro – hinzu kommen die Übernachtungskosten, wofür Sie aus drei Tagungspauschalen auswählen können.

Zu dem Fachtreffen können Sie sich auch vorab weitere Informationen (inkl. Programmheft) einholen.

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Im Rahmen des Neunten Altersberichts der Bundesregierung lädt das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) zu einer für jede*n Teilnehmer*in kostenlosen Fachtagung  nach Berlin ein. Hauptsächlich wird Ageismus – die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters – im Vordergrund stehen.

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Der Neunte Altersbericht steht unter dem Motto „Alt werden im Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Diese Ungleichheit wird maßgeblich durch ageistische Strukturen innerhalb der Gesellschaft gezeichnet – ältere Menschen sehen sich oftmals Benachteiligungen, Stereotypen und auch psychischer sowie physischer Gewalt ausgesetzt.

Das Programm der Fachtagung besteht hauptsächlich aus Redebeiträgen verschiedener Referent*innen, darunter mehrere Professor*innen aus Universitäten in Berlin, Hannover und Jena. Auch Karin Prien (CDU), derzeitige Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit ihrem Vortrag „Alter neu denken, Gesellschaft gestalten – Seniorenpolitik im Wandel“ in Erscheinung treten.

Ferner wird auf der Fachtagung Ageismus vorgestellt und definiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie Ageismus entsteht, auf welche Arten dieser sich äußert und welche Konsequenzen dies für Betroffene mit sich ziehen kann. Es werden aber auch potentielle Lösungsansätze angesprochen, welche zum Kampf gegen Ageismus beitragen können – auch mit Blick auf die steigende Zahl betagter Menschen in Deutschland sowie daran gekoppelte notwendige Reform von Seniorenpolitik. Zuletzt werden Suizide im hohen Alter thematisiert, da diese ebenfalls mit Ageismus in Zusammenhang stehen.

Das genaue Programm wurde bereits in einer online verfügbaren Übersicht zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um nur eine von zahlreichen Veranstaltungen, welche anlässlich des Neunten Altersbericht anstehen, womit das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der offizielle Gastgeber der Fachtagung ist. Die Medical School Berlin (MSB) wirkt als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit.

Grundsätzlich ist die Fachtagung an alle Bürger*innen gerichtet, welche sich für die Erkenntnisse des Neunten Altersberichts interessieren und/oder für eine Sensibilisierung bezüglich ageistischer Strukturen bereit sind. Dies schließt auch sämtliche seniorenpolitische Repräsentant*innen mit ein.

Die Veranstaltung findet am 10.09.2025 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr an folgender Adresse statt:

Konzertsaal
BSP Business & Law School
Calandrellistr. 1-9, 12247 Berlin

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Fachtagung kann über das Online-Formular eingereicht werden.

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Wenn ein Mensch im Sterben liegt, ist dies für viele Familienmitglieder und Freund*innen, aber auch für Pflegepersonal seelisch kaum auszuhalten. Zu wissen, dass der Tod unmittelbar bevorsteht, kann sowohl der sterbenden Person als auch den Angehörigen Angst machen und in eine emotionale Krise führen. Für den Umgang mit dem Verlust eines geliebten Menschen gibt es kein universelles Rezept – was jedoch fast alle Trauernde gemeinsam haben, ist der Wunsch nach Unerstützung und Trost vor, während und nach dem Todesfall.

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Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf.

Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden.

Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers.

Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version.

Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können.

Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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