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Im Mai hatten wir bereits von den Fragen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) an die Parteien gestellt hat, berichtet. Auch andere Organisationen und Sozialverbände haben sogenannte Wahlprüfsteine zur anstehenden Bundestagswahl aufgestellt.

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Wahlprüfsteine können in Form von Fragen durch Organisationen und Verbänden vor der Wahl an die Parteien gerichtet werden. Den Einreichenden geht es darum, die Themen, für die sie sich im Besonderen einsetzen, dadurch noch einmal zu beleuchten und Interessierten ggf. eine Orientierung im Hinblick auf die Wahl im September zu ermöglichen.

Neben der BAGSO hat unter anderem auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) acht Fragen formuliert. Darunter beispielsweise:

  • Wie wollen Sie Hasskriminalität gegen LSBTI wirksam bekämpfen (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Berufung einer Expert*innenkommission, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei & Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld?)
  • Wie wollen Sie einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTI mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln auflegen, LSBTI-Demokratie-Projekte auf Bundesebene absichern, Bildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken?

Dass es sich um insgesamt um acht Fragen handelt, ist nicht die Entscheidung des Verbands, sondern Vorgabe der im Bundestag vertretenen Parteien. Diese hatten sich auf ein entsprechend begrenztes Verfahren zur Einreichung von Wahlprüfsteinen durch Lobbyorganisationen und -verbände geeinigt. „Diese Beschränkungen finden wir problematisch“, kritisiert der LSVD. „Wir denken aber, dass wir unsere zentralen Forderungen dennoch sehr konkret in den Fragen adressiert haben. Das sollte es Parteien erschweren, ins Unverbindlich-Allgemeine auszuweichen.“

Auch der Sozialverband VdK hat eigene Wahlprüfsteine aufgestellt. Der Sozialverband will unter anderem wissen:

  • Wie wollen Sie Armut bekämpfen? Insbesondere Altersarmut und Kinderarmut?
  • Wie wollen Sie erreichen, dass jede Patientin und jeder Patient die Gesundheitsversorgung bekommt, die notwendig ist? Auf dem Land, zeitnah, barrierefrei und ohne Übertherapie?
  • Stimmen Sie zu, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen? Also auch Politiker, Selbstständige und Beamte? Wenn ja, wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie Solo-Selbstständige und Mini-Jobber sozial absichern?

Zur letzten Frage zu einer Erwerbstätigenversicherung bei der Rente empfehlen wir auch unsere Zusammenfassung zu den rentenpolitischen Forderungen der Parteien, von denen einige diesen Punkt in ihren Wahlprogrammen vorsehen.

Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben an Politik und Wähler*innen gerichtete Wahlprüfsteine aufgestellt. Diese sind allerdings nicht als Fragen, sondern als ausführlichere Forderungen formuliert. In den aufgestellten Forderungen heißt es unter anderem:

  • „Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 UN-BRK) muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Dafür müssen Menschen mit Behinderung Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben.“

Auch Forderungen zu besserer Betreuung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern oder zu digitaler Teilhabe finden sich in den Wahlprüfsteinen.

Wann, in welchem Umfang und auf welche der Fragen/ Forderungen die Parteien antworten ist noch unklar. Werden die Fragen der Organisationen durch die Parteien beantwortet, dürften die Antworten dann jedoch auch auf den jeweiligen Internetseiten veröffentlicht werden.

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Zwar wurden in Schleswig-Holstein seit 2017 rund 4.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bewilligt, allerdings fielen im selben Zeitraum knapp 7.000 aus der Belegbindung für soziale Wohnraumförderung wieder heraus. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die nun eine „offensive Wohnungspolitik“ fordert.

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Seit 2017 ist die Zahl von im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen Wohnungen in Schleswig-Holstein um mehr als 2.000 Wohneinheiten gesunken und lag Ende 2020 bei insgesamt 46.768 Wohnungen. Das Problem: Es sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen, als neue bewilligt worden sind. Die Angaben gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) hervor.

"Besonders hart trifft es Ballungsräume wie Kiel, Lübeck oder das Hamburger Umland, wo bezahlbarer Wohnraum ohnehin knappe Mangelware ist", bemängelt die Abgeordnete im Juli gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist. In Kiel waren laut Kleiner Anfrage Ende 2020 noch 6.421 Wohnungen sozialgebunden, Ende 2017 waren es noch über 7.000. Auch in Lübeck sind die Zahlen rückläufig, während es beispielsweise in der Stadt Pinneberg bei Hamburg einen leichten Zuwachs an Belegbindungen gegeben hat.

Auch in den kommenden Jahren laufen allerdings diverse Zweckbindungen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein aus. Von 2021 bis 2025 werden davon über 7.000 Wohnungen betroffen sein. „Für uns ist die Wohnraumversorgung fester Bestandteil der Daseinsvorsorge“, so Ünsal weiter. „Gefordert ist deshalb eine offensive Wohnungspolitik, unterstützt durch eine effektive Wohnraumförderung.“

Doch auch die Landesregierung verfolge laut Antwort auf die SPD-Abgeordnete das Ziel, die Bestände an gefördertem Wohnraum mindestens zu halten. Man wolle daher die soziale Wohnraumförderung weiterhin attraktiv halten. Darum habe man beispielsweise ab 2017 Zuschüsse für im 1. Förderweg gebaute Förderwohnungen ausgegeben, um „die Wirtschaftlichkeit (…) zu gewährleisten.“

Was das Zusammenwirken von Wohnungskosten und Armut im Alter angeht hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) eine Studie veröffentlicht, über die wir kürzlich berichteten.

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Die 10. BZgA-Regionalkonferenz „Gesund und aktiv älter werden“ in Schleswig-Holstein findet in diesem Jahr digital statt, die Vorträge und Beiträge sind im Internet jederzeit abrufbar. Zusätzlich zu den schon einzusehenden Beiträgen wird es am 17. August 2021 auch eine digitale Veranstaltung mit den Referent*innen geben.

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Die Regionalkonferenz, die im Rahmen der bundesweiten Reihe „Gesund und aktiv älter werden“ stattfindet, wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Gesundheits- und Seniorenministerium Schleswig-Holsteins gefördert. Die diesjährige, 10. Regionalkonferenz in Schleswig-Holstein findet digital statt. Und das nicht per Videokonferenzen zu bestimmten Terminen, sondern ganz einfach auf Abruf. Dazu können Sie auf die Internetseite der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein gehen, dort finden Sie alle Vorträge und weiterführenden Materialien zur Regionalkonferenz.

In diesem Jahr trägt die Konferenz den Titel „Stark bleiben! (Gesundheits-) Kompetenz im Alter fördern“. „Im Lichte der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie scheint mir dieses Konferenzthema um einige entscheidende Aspekte erweitert“, äußert sich Dr. Annette Bornhäuser von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Grußwort in Bezug auf die Überschrift der Konferenz. Sie spricht neben den direkten Gesundheitsrisiken der Covid-Erkrankung auch die psychosozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen an.

Über Isolation im Alter und was Kommunen dagegen machen können spricht beispielsweise Jonathan Petzold von der Körber-Stiftung in einem knapp 30-minütigen Beitrag. Unter dem Titel „Älteren den Einstieg in die digitale Welt erleichtern“ ist auch von Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) ein Vortrag abrufbar. Weitere Themen sind unter anderem gesunde Ernährung im Alter oder Achtsamkeit.

Zusätzlich zu den online abrufbaren Beiträgen wird es am 17. August von 14-16 Uhr auch die Möglichkeit geben, per Videochat mit den Referent*innen und anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmer*innenzahl begrenzt, sodass eine Anmeldung notwendig ist. Anmeldungen sind per E-Mail unter gesundheit@lvgfsh.de bis zum 13. August 2021 möglich.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2017 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Ausgangslage

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen.

Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise

Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie

  • nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Zielsetzung und Verwendung

In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • Beschlüsse des Altenparlaments
  • Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Ergebnisse

33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache.

Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt.

Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen.

Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Das Sozialministerium hat einen umfassenden Sozialbericht 2020 vorgelegt, der mittlerweile auch vom Kabinett abgesegnet wurde. Den letzten Bericht dieser Art, der ausführlich Daten zu Lebenslagen der Menschen in Schleswig-Holstein darlegt, gab es 2011.

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„Der Sozialbericht ist ein wichtiges datenbasiertes Dokument zur sozialen Entwicklung in Schleswig-Holstein“, wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) Ende Juni in einer Medieninformation zitiert. „Sowohl für die sozialpolitischen Akteure als auch für die Öffentlichkeit ist dieser Bericht eine wichtige Informationsgrundlage, da er in analytischer Form viele verschiedene Lebenslagen und Entwicklungen abbildet“, so der Minister weiter.

Den letzten Armuts- und Reichtumsbericht hatte die damalige Landesregierung 2011 vorgelegt. Bei dem nun vorgelegten Bericht handele es sich allerdings nicht nur um einen Armuts- und Reichtumsbericht, „Sozialbericht“ meint dabei einen neu entwickelten Querschnittsbericht, der „nicht nur die materielle Situation, sondern auch die sozialen Lagen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend und am Lebenslagenkonzept orientiert“ darstelle, wie es in der Medieninformation des Ministeriums heißt. Allerdings seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht in dem Bericht berücksichtigt, die verwendeten Daten beziehen sich überwiegend auf das Jahr 2018.

Der Bericht umfasst 400 Seiten und liefert Daten zu Themen wie Bildung, Gesundheitszustand, Wohnen, wirtschaftliche Entwicklungen und viele mehr. Auch für die schleswig-holsteinische Senior*innenpolitik könnten sich interessante Daten und Analysen entnehmen, hier sind möglicherweise die Kapitel zu älteren Menschen ab 65 Jahren oder zum Bürgerschaftlichen Engagement (mit dem Unterkapitel „Partizipation von Seniorinnen und Senioren") besonders informativ.

Zur finanziellen Situation der Bevölkerung ab 65 Jahren verdeutlicht der Bericht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen dieser Altersgruppe (87,7 %) ihr Einkommen aus Renten/Pensionen bezieht. Erwerbseinkommen als hauptsächliche Einnahmequelle bezogen nur 3,1 Prozent der Menschen ab 65 Jahren.

Zum Thema Altersarmut heißt es in dem Dokument: „In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut berichtet. Aktuell ist anhand der vorliegenden Daten allerdings eine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen nicht ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung ist mit 13,1 % niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und im Beobachtungszeitraum sogar leicht gesunken (2011: 13,9 %)“. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden – der Bericht weist darauf auch hin –, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung gestiegen sei. In absoluten Zahlen gerechnet gebe es in Schleswig-Holstein also knapp 7 Prozent mehr armutsgefährdete Ältere als im Vergleichsjahr 2011.

Ein demographischer Wandel ist auch für Schleswig-Holstein sichtbar: Seit 2011 ist der Anteil der 30 bis 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung leicht geschrumpft (auf 47,5 %), während der Anteil der mindestens 65 Jahre alten Menschen um 1,1 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist.

Zum Thema des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation älterer Menschen stellt der Sozialbericht fest: „Für viele ältere Menschen sind Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fester Bestandteil ihres Lebens.“ Menschen dieser Altersgruppe engagierten sich demnach besonders häufig im sozialen Bereich.

Das zeigen auch die Daten zu Seniorenbeiräten, die es 2018 vielerorts als politische Vertretung von Senior*innen in den Kommunen gegeben hat: 44 der größten Gemeinden in Deutschlands nördlichstem Bundesland haben einen Seniorenbeirat, was über 80 Prozent entspricht. In den kreisfreien Städten gibt es sogar überall ein solches Gremium. In den kleinen Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohner*innen haben 2018 allerdings nur etwa ein Viertel einen Seniorenbeirat.

Hier können Sie den vollständigen Sozialbericht einsehen.

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Werden die steigenden Wohnkosten beim Einkommen älterer Menschen berücksichtigt, zeigt sich, dass ein größerer Teil der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet ist. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen hervor.

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„Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren.

Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“

Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen.

Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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Am 27. Mai und am 1. Juni 2021 fanden zwei Online-Seminare der Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz statt, die sich mit der Öffentlichkeitsarbeit in sogenannten Sozialen Medien für Netzwerke beschäftigt haben. Die Dokumentation der Veranstaltungen ist nun verfügbar.

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„Wie können Netzwerke Social Media im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich nutzen?“, „Wie funktionieren die verschiedenen Social Media Plattformen und welche Inhalte eignen sich für die einzelnen Kanäle?“ – unter anderem mit diesen Fragen haben sich die beiden Seminare befasst, die Ende Mai und Anfang Juni online stattgefunden haben. Organisiert wurden die Online-Veranstaltungen von der „Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ in Kooperation mit der Kommunikationsagentur „neues handeln“.

Ziel der Treffen war es unter anderem, Ideen und Impulse für die Nutzung von „social media“ für die Netzwerkarbeit in lokalen Allianzen zu erlangen und einen Eindruck zu bekommen, wie ein entsprechender Internetauftritt aussehen könnte. Dazu wurden die Online-Netzwerke zunächst vorgestellt und ihre Möglichkeiten und Grenzen sowie Hauptnutzer*innen nach Altersgruppen erläutert, bevor die Teilnehmenden selbst in Gruppen „erste Planungsschritte für den Aufbau einer eigenen Social Media-Präsenz umgesetzt“ haben.

Die Dokumentation der Veranstaltungen ist nun online abrufbar. Dort findet sich neben einer kurzen Veranstaltungsbeschreibung auch die Präsentation zum Herunterladen. Auch ein ausführlicher Leitfaden zum Thema kann dort gefunden werden. Dieser wurde ebenfalls im Juni von der Netzwerkstelle Lokale Allianzen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben.

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Am 15. Juni war der Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen, zu dessen Anlass die UN-Expertin für die Rechte ältere Menschen, Claudia Mahler, Stellung nahm.

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Der auf Englisch als „World Elder Abuse Awareness Day“ (WEAAD) bezeichnete Tag hat den Zweck, einmal jährlich am 15. Juni international auf Misshandlungen und Vernachlässigungen älterer Menschen hinzuweisen und den Widerstand dagegen Ausdruck zu verleihen.

Auch in diesem Jahr hat die UN-Expertin Claudia Mahler eine Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht, in der sie von Fällen berichtet, bei denen es „Vernachlässigung, Isolation und einen Mangel an angemessenen Dienstleistungen“, darunter auch medizinische Dienste, gegeben hätte. Sie fordert ein „verbindliches internationales Menschenrechtsinstrument sowie nationale Gesetze und Maßnahmen“, die den Zugang zu Rechtsystemen sicherstellen.

„Trotz der weit verbreiteten Besorgnis über die Situation älterer Menschen während der Pandemie wurde den Herausforderungen und Hindernissen bei der Suche nach wirksamen Rechtsmitteln und Entschädigungen wenig Aufmerksamkeit geschenkt“, stellt Mahler fest. „Im Gegenteil, es wurde von einigen beunruhigenden Praktiken berichtet, bei denen Pflegeheimen Immunität von der zivilrechtlichen Haftung für COVID-19-bedingte Todesfälle gewährt wird und sie Vertragsklauseln einführen, die auf das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, verzichten und ein Schiedsverfahren zur einzigen Option bei mutmaßlichem Missbrauch oder Misshandlung machen. An anderer Stelle drückten ältere Menschen und ihre Familien ihre Verzweiflung und Frustration über den Mangel an Transparenz und Reaktionsfähigkeit auf Beschwerden aus, die bei Anbietern von Altenpflegeleistungen vorgebracht wurden“, so die Expertin weiter.

Der World Elder Abuse Awareness Day (WEAAD) wird seit 2006 begangen und ist seit 2011 auch durch die Vereinten Nationen anerkannt. Die diesjährige Pressemitteilung ist im Original nur in englischer Sprache verfügbar. Die hier zitierten Beiträge sind durch uns zur besseren Verständlichkeit ins Deutsche übersetzt worden.

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Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Kompetenzzentrum ihre regelmäßigen Fortbildungen nur noch digital anbieten können. Seit dem 15. Mai werden die Veranstaltungen nun auch wieder vor Ort statt.

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Bis Mitte Mai wurden die Fortbildungen des Kompetenzzentrums Demenz Pandemie-bedingt online durchgeführt. „Das war für unser Team eine ganz neue Erfahrung und die positive Resonanz zeigt uns, dass wir zukünftig auch die digitalen Angebote ausbauen werden, aber nun sind wir froh, unsere Fortbildungen aus dem Jahresprogramm sowie Inhouse-Schulungen wieder im direkten Kontakt mit den Menschen durchführen zu können. Zumal einige spannende Themen anstehen, die die gemeinsame Atmosphäre brauchen“, so Projektleiter Swen Staack.

„Natur und Garten – Türen öffnen zu Menschen mit Demenz“ heißt beispielsweise eine Fortbildung, die am 7. Juni im Haus am Klostergarten in Preetz stattfinden wird. Zusammen mit dem Kompetenzzentrum Demenz hat die Pflegeeinrichtung einen Muster-Sinnesgarten für Menschen mit Demenz angelegt. Die Fortbildung kostet 100 Euro pro Teilnehmer*in, ehrenamtlich engagierte können für 75 Euro teilnehmen.

Am 16. Juni geht es um das Thema „Demenzen, Delir und wahnhafte Erkrankungen – erkennen und adäquat reagieren“. Bei der Präsenzfortbildung, die in Plön stattfindet, wird ein Facharzt für Nervenheilkunde über organisch bedingten psychischen Stress sensibilisieren und Empfehlungen für die Betreuung und Begleitung von Betroffenen geben. Die Veranstaltung kostet regulär 65 Euro, für ehrenamtlich Engagierte 45 Euro.

Das gesamte Jahresprogramm mit weiteren Veranstaltungen für 2021 finden Sie hier. Anmeldungen für die jeweiligen Fortbildungen sind unter diesem Link möglich. Der Hygiene-Plan für die Veranstaltungen ist ebenfalls online abrufbar.

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