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Beim Verein Rubicon, der unter anderem lesbische, schwule und queere Menschen berät und unterstützt, ist ein Buch erschienen, in dem zahlreiche Gespräche mit älteren Lesben und Schwulen zu ihrer Situation in der Corona-Pandemie abgedruckt sind. Das Buch steht im Internet kostenlos zur Verfügung.

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Vera Ruhrus ist die Autorin des neuen Buches, das unter dem Titel „Das ist alles unsere Lebenszeit. Ältere Lesben und Schwule in der Corona-Krise“ erschienen ist. Auf knapp 100 Seiten sind darin Interviews mit neun älteren Lesben und Schwulen zu finden, die zwischen August und Dezember 2020 geführt worden sind. Der jüngste Interviewpartner ist zum Zeitpunkt des Gesprächs 55 Jahre alt, die älteste 82 Jahre.

„Ältere Lesben und Schwule, häufig alleinlebend, finden in ihren Freundeskreisen Geborgenheit. Durch die Kontaktbeschränkungen drohen vertraute Netzwerke wegzubrechen“, heißt es in der Einleitung der Publikation. „Mit der ‚zweiten Welle‘ verschärfte sich die Situation. Aus Furcht vor Covid-19 haben sich Ältere sehr zurückgezogen.“

Dabei zeige sich gerade jetzt, wie wichtig entsprechende Netzwerke und funktionierende Strukturen seien. „In den wenigen Städten, in denen es eine geförderte lesbisch-schwule Senior*innenarbeit gibt, stehen Ansprechpartner*innen bereit. Sie bieten digitale Treffen an, arrangieren 'talks & walks' im Freien, telefonieren regelmäßig mit denjenigen, die keine Mails, WhatsApps und Videotools nutzen können oder wollen“, heißt es weiter.

Das Buch steht Ihnen unter diesem Link kostenfrei zur Verfügung.

Ein Ziel des Vereins Rubicon, der seinen Sitz in Köln hat, ist es auch, entsprechende Vernetzungen zu schaffen und zu fördern. Weitere Informationen zu dem Verein finden Sie hier.

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Von April bis Juni vergangenen Jahres galt das sogenannte „Mietenmoratorium“, welches Mieter*innen bundesweit vor Kündigungen wegen Corona-bedingter Zahlungsverzügen schützte. Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert seit Monaten, inwieweit sich die Landesregierung für ein weiteres Moratorium einsetzen solle.

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Bereits im November 2020 hatte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!“ eingereicht. Seitdem diskutiert der Landtag das Thema im Plenum und in verschiedenen Ausschüssen.

Zuletzt hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen – die Fraktionen konnten bis zum 31. März 2021 Anzuhörende benennen. Zu den Organisationen, von denen in den kommenden Wochen Stellungnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein oder die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale.

„Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen, fehlende Einnahmen bei Selbstständigen, Freiberufler*innen und Kunstschaffenden oder Freistellung für die Betreuung von Familie – je nach ihrem sozialökonomischen Status sind die Menschen unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, heißt es in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion. „Die möglichen Folgen für die Betroffenen sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung. Diese Gefahr wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.“

Daher solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein erneutes Inkrafttreten des im Sommer letzten Jahres ausgelaufenen Mietenmoratoriums einsetzen. In ihrer Rede im Plenum des Landtags erklärte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal im Dezember ergänzend: „Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.“

Dem Antrag kritisch gegenüber standen die anderen Fraktionen. So wies beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa darauf hin, dass es im März 2020 eine andere Situation gegeben habe, die nicht vergleichbar sei: „Zum Zeitpunkt des ersten Mietenmoratoriums im März 2020 war völlig unklar, welche wirtschaftlichen und insbesondere finanziellen Auswirkungen die Coronapandemie für Mieter haben würde. Aus diesem Grund war es richtig, hier zunächst einmal einen gewissen Schonzeitraum einzuräumen“, argumentiert der Abgeordnete. Für dieses Instrument gebe es allerdings keinen neuen Anlass, da es kaum zu Verzügen gekommen sei. Zudem weist der FDP-Politiker darauf hin, dass es soziale Sicherungssysteme gebe, die geholfen hätten. Auch Erleichterungen beim Wohngeld-Bezug seien bereits beschlossen worden.

Wie der Bayrische Rundfunk (BR) im Februar 2021 in einem Artikel berichtete, habe das Bundesjustizministerium eine Verlängerung des Mietenmoratoriums in Angriff genommen, dafür innerhalb der Bundesregierung allerdings keine Mehrheit erlangen können. Selbst wenn der Landtag nach Durchführung der schriftlichen Anhörung (hier eine Übersicht) also zu dem Schluss kommen sollte, sich tatsächlich für ein weiteres Moratorium einzusetzen, scheint eine entsprechende Umsetzung daher fraglich. Die im Rahmen der Regelung gestundeten Mietzahlungen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 müssen spätestens bis Juli 2022 zurückgezahlt werden.

Hier finden Sie den Antrag der SPD-Fraktion aus November 2020. Das Plenarprotokoll der Landtagssitzung im Dezember mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie unter diesem Link.

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Im Vorfeld des diesjährigen Internationalen Frauentags am 8. März 2021 haben Forscherinnen der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, inwieweit die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter hat. Neben diversen Risiken gebe es jedoch auch Hoffnung.

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Die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), welches bei der Hans-Böckler-Stiftung angesiedelt ist, trägt den Titel „Stand der Gleichstellung. Ein Jahr mit Corona“.

Erschienen ist das knapp 30-seitige Dokument Anfang März und damit im Vorfeld zum Internationalen Frauentag, an dem vor allem Frauen, Verbände und Organisationen in vielen Teilen der Welt auf die Situationen von Frauen aufmerksam machen und für ihre Rechte einstehen.

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, wird die wissenschaftliche Direktorin des WSI, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, in einer Pressemitteilung der Stiftung zitiert.

Vor allem die Sorgearbeit, die bislang bereits überwiegend durch Frauen geleistet wird, hat durch Kita- und Schulschließungen an Bedeutung hinzugewonnen. Laut der Studie haben 75 Prozent der Befragten mit Job und Kind angeben, an den Betreuungsverhältnissen im Laufe der Pandemie nichts verändert zu haben – wo Frauen vorher den Großteil der Sorgearbeit geleistet haben, haben sie es also auch in der Pandemie getan. Einen Wandel zu traditionellerer Rollenteilung gab es bei rund 7 Prozent. Hier haben Frauen aus Familien, wo das Betreuungsverhältnis vor der Krise ausgeglichen war, mehr Sorgearbeit übernommen.

Allerdings gebe es auch positive Aspekte im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter. So gaben beispielsweise etwa 12 Prozent der Befragten an, die Kinderbetreuung sei ausgeglichener geworden. Das sei allerdings oft durch Kurzarbeit oder Homeoffice bedingt und scheine laut den Forscherinnen dadurch „in erster Linie eine kurzfristige Anpassung an die Notsituation zu sein“.

Auch der Gender Pay Gap, also der Unterschied der durchschnittlichen Gehälter zwischen Männern und Frauen, sei gesunken. Das – so argumentieren die Autorinnen der Studie – liege jedoch vor allem daran, dass zunächst Männer stärker von Kurzarbeit und Gehaltseinbußen betroffen waren als Frauen, die häufiger in systemrelevanten Berufen tätig sind.

Die gesamte Studie können Sie hier einsehen. Zu der Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung gelangen Sie hier. Im unteren Teil finden Sie dort auch Vorschläge, welche Maßnahmen einer wachsenden Ungleichheit jetzt entgegenwirken könnten.

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Kommunale Gesundheitsförderung erreicht ältere Menschen mit besonderen Bedarfen oft nicht. Um dabei zu unterstützen, neue Zugangswege zu schaffen, hat das Projekt „Im Alter IN FORM“ eine Arbeitshilfe für die Senior*innenarbeit veröffentlicht.

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„Im Alter IN FORM – Potenziale in Kommunen fördern“ heißt das Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), welches die neue Arbeitshilfe herausgegeben hat. Das Projekt ist Teil von „IN FORM“, einer bundesweiten Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Die Gesundheitsförderung in den Kommunen versucht stets, möglichst viele Menschen zu erreichen und für entsprechende Angebote zu gewinnen. Gerade bei den Älteren funktioniere das allerdings nicht immer gut: „Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass es in manchen Kommunen nicht immer einfach ist, die verschiedenen Zielgruppen älterer Menschen zu erreichen und sie zur Teilnahme an Angeboten zur Gesundheitsförderung zu motivieren“, heißt es auf der Seite von „Im Alter IN FORM“ zu der Publikation.

„Oftmals fühlen sich ältere Menschen durch schriftliche Einladungen, Flyer oder Veröffentlichungen, die über Angebote zur Gesundheitsförderung informieren, nicht angesprochen oder sie können die Angebote aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder individuellen Hemmschwellen nicht wahrnehmen.“ Daher wird in der zweiteiligen Arbeitshilfe auf wichtige Aspekte beim Zugang zu älteren Menschen hingewiesen.

Zu beachten seien dabei unter anderem die unterschiedlichen und vielfältigen Lebenssituationen älterer Menschen, verständliche und motivierende Ankündigung zu Angeboten oder die gemeinsame Gestaltung der Angebote zusammen mit der Zielgruppe. Hilfreich sei es auch, mögliche Hemmschwellen im Vorfeld zu erkennen und zu überwinden.

Konkretisiert werden diese Punkte im ersten Teil der Arbeitshilfe mit dem Titel „Brücken bauen und Türen öffnen“. „Angebote niedrigschwellig gestalten“ heißt der zweite Teil, hier geht es weniger um die Frage, wie Senior*innen erreicht werden können, im Mittelpunkt stehen Aspekte möglichst barrierefreier Angebote.

Beide Teile richten sich an die Gesundheitsförderung und Senior*innenarbeit und sind unter diesem Link abrufbar.

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Eine Reihe von Verbänden und Organisationen haben sich zu dem Bündnis „Digital für alle“ zusammengeschlossen. Insbesondere Menschen mit einem höheren Lebensalter sind teilweise noch nicht „online“ aktiv. Das Bündnis fordert, den Erwerb digitaler Kompetenzen für alle zu ermöglichen.

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„Unser Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle zu fördern“, heißt es in einem gemeinsamen Appell des Bündnisses. „Wir sind der Überzeugung: Nur gemeinsam können wir den digitalen Wandel erfolgreich gestalten.“ Daher haben sich insgesamt 27 Organisationen zusammengetan, um für die gemeinsamen Ziele einzutreten.

Neben Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie der Diakonie, der Caritas oder der AWO gehören unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), ver.di oder der Deutsche Kulturrat zu den Bündnispartner*innen. Insbesondere vier Ziele formuliert der Zusammenschluss der Verbände und Organisationen im Hinblick auf die Digitalisiserung:

  • Digitale Spaltung überwinden
  • Digitale Kompetenzen in den Fokus rücken
  • Digitales Engagement stärken
  • Digitalisierung überall erlebbar machen

Die jeweiligen Punkte werden in dem mehrseitigen Appell ausführlich erläutert.

Über das Bündnis berichteten wir auf diesem Portal bereits vor etwa einem Jahr, da der Zusammenschluss der genannten Organisationen dort den bundesweit ersten „Digitaltag 2020“ ins Leben gerufen hatte. Nun – am 18. Juni 2021 ­– steht der Digitaltag 2021 bevor.

Mit dem jährlichen Aktionstag will die Initiative die Themen rund um Digitalisierung in die Öffentlichkeit tragen: „Gemeinsam wollen wir Einblicke geben, Digitalisierung erlebbar und damit verständlich machen. Bei der Organisation der Veranstaltungen und Aktivitäten können sich alle Interessierten einbringen – ob Privatperson, Verein, Betrieb, Unternehmen oder öffentliche Akteurinnen und Akteure.“ Eine Anmeldung ist über die Internetseite des Digitaltags möglich.

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Das Landesnetzwerk „Anlaufstellen für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz“ hat ein 120-seitiges Compendium mit Positionspapieren, Berichten von Aktionen gegen Vereinsamung Älterer und Zeitungsartikeln zur Situation von Senior*innen in der Pandemie zusammengestellt.

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Das vergangene Jahr war weitgehend geprägt durch die Corona-Pandemie. Gerade für ältere Menschen haben Kontaktbeschränkungen, Schließungen kultureller Einrichtungen und andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie oft eine große soziale Herausforderung dargestellt, da Gefühle wie Isolation und Einsamkeit leicht um sich greifen können.

Um einen Einblick in die Pandemie-Zeit aus Sicht der Senior*innen zu geben, hat die Anlaufstelle für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz ein Logbuch veröffentlicht, in dem sich zahlreiche Positionspapiere von Senior*innenverbänden (z.B. der BAGSO oder Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros) und Zeitungsartikeln zur Pandemie befinden. Außerdem werden Aktionen beschrieben, die es im vergangenen Jahr gegen Einsamkeit im Alter gegeben hat.

Die gesammelten Aktivitäten beziehen sich zwar auf lokale Projekte in Rheinland-Pfalz, sollen aber auch als Anregungen verstanden werden. „Diese Aktivitäten und wertvollen Erfahrungen sollen sich nicht im Sande verlaufen oder nach der Pandemie in Vergessenheit geraten. Sie sollen in diesem Logbuch festgehalten werden und Anregungen für weitere Aktivitäten bieten“, heißt es im Vorwort der Publikation.

Dargestellt werden Aktionen wie beispielsweise die „Pinsel-Post“ für Pflegebedürftige, einem Projekt des Sozialverbandes VdK, bei dem zahlreiche Kinder für ältere Menschen gemalt, gebastelt und geschrieben haben. Auch von Online-Angeboten, Konzerten, die aus den Fenstern der Einrichtungen verfolgt werden konnten oder Freiluft-Gottesdiensten wird in dem Logbuch berichtet.

Das 120-seitige Dokument können Sie hier herunterladen.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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„Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ ist ein Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In mehreren Modulen soll die Lernhilfe Menschen ab 50 Jahren im „digitalen Alltag“ zur Seite stehen.

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Insgesamt neun Module zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz und Ethik im Internet umfasst das kostenlose Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Übersicht über das Projekt und die einzelnen Module finden Sie unter diesem Link. Dort können die jeweiligen Themen angeklickt werden. Jedes Modul umfasst inklusive Glossar rund 40 Seiten.

„Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation“, schreibt die Verbraucherzentrale zu der Lernhilfe, die sich insbesondere an die Generation „50 plus“ richte. In das Projekt sei das Fachwissen von Expert*innen der Verbraucherzentrale, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest und der Clearingstelle Medienkompetenz der Katholischen Hochschule Mainz eingeflossen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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