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Das Projekt „Digital-Kompass“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) unterbreitet in einer Handreichungen Vorschläge, wie Präsenzveranstaltungen während noch nicht überwundener Pandemie-Zeiten mit größtmöglicher Sicherheit geplant werden können.

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Im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen, also das zusammenkommen mehrerer Personen trotz Corona-Pandemie, hat es innerhalb der letzten Wochen und Monate wieder Lockerungen gegeben. Auch, wenn viele Organisationen oder Gremien vorerst weiterhin auf digitale Lösungen setzen, sind Veranstaltungen seit einiger Zeit grundsätzlich wieder möglich. Großveranstaltungen hingegen bleiben vorerst bis Oktober 2020 untersagt.

Wer allerdings derzeit eine Veranstaltung oder größere Gruppentreffen plant, steht vor der Frage, wie die Sicherheit für alle Beteiligten bestmöglich gewährleistet werden kann. Was ist zu beachten? Wie kann ein Infektionsrisiko für die Teilnehmer/innen gesenkt werden? Auf diese Fragen gibt der Digital-Kompass der BAGSO Antworten. In einer Handreichung werden die wichtigsten Aspekte zusammengetragen, dazu zählen zum Beispiel Abstandsregelung, Desinfektionsmöglichkeiten oder ein Mund-Nasen-Schutz. „Im Interesse aller Anwesenden muss bei Krankheitssymptomen auf eine Teilnahme verzichtet werden. Dieser Satz kann gar nicht oft genug wiederholt werden“, heißt es beispielsweise in dem 7-seitigen Hinweiskatalog. „Weisen Sie gern in der Einladung, in der Bestätigungsmail und im Kontaktformular darauf hin.“

Hingewiesen wird in den Empfehlungen auch auf die Wichtigkeit regelmäßigen Lüftens, wenn Veranstaltungen abgehalten werden. Auch auf ausreichend Seife sollte geachtet werden, um allen Teilnehmenden auch die empfohlene Handhygiene zu ermöglichen.

„Verlieren Sie nicht den Spaß an der Sache. Sicherlich erscheinen Ihnen diese Hinweise als befremdlich“, heißt es in der Handreichung abschließend. „Sie sind aber mit wenig Aufwand gut umzusetzen und bieten darüber hinaus den bestmöglichen Schutz, wenn alle mitmachen.“

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Ende April ist die dritte Ausgabe des Verbandsmagazin des Paritätischen in diesem Jahr herausgegeben worden. Darin veröffentlicht die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) zusammen mit dem Verband Lesben und Alter einen Artikel zum Thema Teilhabe älterer Schwuler und Lesben.

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Das Verbandsmagazin „Der PARITÄTISCHE“ dreht sich in seiner dritten Ausgabe 2020 um das Thema „Queer“ – so auch der Titel der Ausgabe. Unter dem englischsprachigen Fremdwort werden alle Menschen zusammengefasst, die sich nicht in das heteronormative Raster einordnen. Darunter zählen zum Beispiel Lesben und Schwule oder Bi-, Trans- und Intersexuelle. Einer der im Magazin erschienen Artikel befasst sich mit dem Thema „Queer“ aus einer Perspektive der älteren Generation. Sie finden den zweiseitigen Artikel unter der Überschrift „Queer im Alter: Ältere Lesben und Schwule fordern Teilhabe“ auf den Seiten 20 und 21 des Magazins.

„Es gibt kaum Orte oder Gruppen für ältere queere Menschen“, bemängeln die Autor/innen in dem Beitrag. „Am ehesten finden wir sie in Städten und Gemeinden, die verlässliche Strukturen aufgebaut haben mit gut aufgestellten Aidshilfen, langjährigen Lesbengruppen, schwule, lesbische und queere Beratungszentren oder den wenigen verbliebenen Frauenzentren.“

Vor allem mehr soziale Teilhabe fordern die Organisationen. Diese hänge jedoch auch „von Faktoren wie Geld, Gesundheit und Mobilität ab.“ So beeinflussten beispielsweise enge finanzielle Ressourcen die Gesundheit und die Lebenszeit. „Wer gesund und beweglich ist, kann in der Rente hinzuverdienen. Aus dem ‚kann‘ wird vor allem bei Frauen oft ein ‚muss‘“, heißt es in der Veröffentlichung. BISS und Lesben im Alter fordern in dem Artikel:

  • „diskriminierungsfreie, gesellschaftliche Teilhabe
  • zielgruppenspezifische Berücksichtigung in den Angeboten der Senior*innenarbeit
  • Sensibilisierung der Träger der Wohlfahrtspflege für die Zielgruppe
  • Berücksichtigung ihrer Lebenslagen in der kommunalen Sozialplanung und Altenberichterstattung
  • bundes- und landesweit koordinierte Förderung ihres Engagements
  • Förderung einer handlungsfähigen bundesweiten Interessenvertretung“

Weitere hier erschienene Beiträge zum Thema LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) finden Sie hier.

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„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

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Wie auch in den vergangenen Jahren üblich hat Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, für das Jahr 2019 einen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

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Das rund 100-seitige Dokument besteht aus Vorschlägen und Anregungen der Bürgerbeauftragten an politische Entscheidungsträger/innen, aus Berichten über Anfragen und Themen für einzelne Bereiche und aus Fallbeispielen.

Zu den Anregungen gehört zum Beispiel, Unterschiede der Krankenkassen transparenter zu machen, um Versicherten mehr Informationen zur Kassenwahl zu geben. „Zur besseren Vergleichbarkeit sollten Krankenkassen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. So sollten z. B. Zahlen über abgelehnte Leistungsansprüche oder erfolgreiche Widersprüche transparent und detailliert dargestellt werden“, so die Bürgerbeauftragte im Bericht.

„Versicherte müssen nachvollziehen können, wie hoch die Bewilligungsquoten für einzelne Leistungen jeweils sind und wie viele Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide Erfolg haben.“ Weitere Themen des Berichts sind beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Krankengeld, Rente und viele weitere soziale Angelegenheiten.

Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zur Bürgerbeauftragten El Samadoni und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier .

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Die Alterssicherung für Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtags wird künftig zu einem Pensionsmodell umgestellt. Das hat der Landtag im Juni durch Änderungen im Abgeordnetengesetz beschlossen.

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Im Juni hat der Landtag in Kiel einem Gesetz nach zweiter Lesung mehrheitlich zugestimmt, nachdem die bislang private Altersvorsorge der Abgeordneten zu einem Pensionsmodell umgestellt werden soll. Das Gesetz soll mit der nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Den Entwurf zu dem Gesetz hatten die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abgeordnete des SSW im März eingebracht. „Unbestritten ist, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben muss. Denn auch eine angemessene Alterssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, die im Juni 2018 vom Landtag zur Evaluierung der Alterssicherung von Abgeordneten eingesetzt worden war. Die Kommission hielt das bisherige Modell der privaten Eigenvorsorge nicht mehr für geeignet, eine krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. „Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kommission vollständig gefolgt wird“, so Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) zum Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung im März.

Vorgesehen ist künftig ein Anspruch auf Alterssicherung für Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten. Die Höhe der Bezüge soll auf Grundlage der Diäten berechnet werden. Mit jedem weiteren Jahr als Abgeordnete/r steigt dann die Summe der Bezüge um 1,5 Prozent der Diät. Der Höchstbetrag von einem Anspruch auf Altersvorsorge in Höhe von 60 Prozent der Diäten soll allerdings erst bei 40 Parlamentsjahren gelten. Bislang hatten Abgeordnete monatlich rund 1800 Euro für die eigene, private Alterssicherung zur Verfügung.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Umstellung gerade zum jetzigen Zeitpunkt. "Durch die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise fürchten viele Selbstständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes und Menschen, die für ihr Alter mit Wertpapieren vorgesorgt haben, fürchten durch die fallenden Aktienkurse um ihr Erspartes", sagte Verbands-Präsident Aloys Altmann laut dpa-Meldung zu dem Gesetzentwurf im März. "Dass sich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die bislang ebenfalls privat für ihr Alter vorsorgen müssen, ausgerechnet in der jetzigen Situation von diesem Risiko befreien und eine staatlich garantierte Altersversorgung aus Steuergeldern beschließen wollen, ist nicht akzeptabel."

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Bei dem „Digital-Kompass“ handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Senior/innen, bei dem diese in Fragen rund um die Internetnutzung unterstützt werden sollen. Nun sollen mit Hilfe des Verbraucherschutzministeriums weitere Anlaufstellen geschaffen werden.

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Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz (DsiN) und bietet Senior/innen Unterstützung bei der Nutzung des Internets. Diese Unterstützung findet nicht nur durch hilfreiche Beiträge und Tipps auf der Internetseite des Projekts statt, sondern auch durch Anlaufstellen vor Ort. Über die zunächst geplanten 75 Standorte berichteten wir bereits im letzten Jahr , nun sollen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weitere 25 Standorte folgen. „Unser Ziel ist, dass Seniorinnen und Senioren in allen Lebenslagen aktiv an der Gesellschaft teilhaben können“, wird Staatssekretär Prof. Dr. Kastrop in einer Pressemitteilung zum Thema zitiert. „Der Digital-Kompass vermittelt älteren Menschen digitale Fertigkeiten, damit sie die Chancen der Digitalisierung nutzen können und zugleich vor den Risiken gewappnet sind. Gerade während der Coronavirus-Krise bieten vor allem digitale Kommunikationskanäle vielen älteren Menschen die Möglichkeit, ihre Beziehung zu Familie und Freunden lebendig zu halten“, so Kastrop weiter. Damit leiste das Projekt einen Beitrag zu Selbstbestimmung, Partizipation und Lebensqualität im Alter. „Niemand darf abgehängt werden“, so Digital-Kompass Projektleiter Joachim Schulte von Deutschland sicher im Netz. „Mit der neuen Förderung werden wir Seniorinnen und Senioren im ländlichen Raum noch besser unterstützen können.“

Die Anlaufstellen werden vor Ort mit Partner/innen wie Bibliotheken oder Volkshochschulen organisiert. Eine Übersicht über bereits eingerichtete Anlaufstellen finden Sie in Form einer Karte auf der Internetplattform. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit noch keine, allerdings nahe der schleswig-holsteinischen Grenze in Hamburg-Bergedorf.

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Das 11. Europäische Filmfestival der Generationen findet in diesem Jahr vom 01.10. bis zum 15.11.2020 in verschieden Städten und Gemeinden in ganz Deutschland statt. Noch bis Ende Juni haben potenzielle Veranstalter/innen Zeit, sich anzumelden und am Festival zu beteiligen.

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Das Filmfestival, das 2010 in Frankfurt (Main) und Heidelberg gegründet wurde, will den Dialog der Generationen und bürgerschaftliches Engagement fördern. Präsentiert werden dabei aktuelle Filme (Spiel- und Dokumentarfilme), die sich mit Themen des Älterwerdens oder dem demografischen Wandel auseinandersetzen. Bei der Auswahl der Filme sieht das Konzept des Festivals vor allem zwei Voraussetzungen vor: Die gezeigten Filme sollen das Alter auch ressourcenorientiert darstellen und nicht nur als Lebensphase, die von Verlust und Krankheit geprägt ist, außerdem sollen möglichst Inhalte transportiert werden, die Anknüpfungspunkte für Diskussionen bieten. Aufgrund des Konzepts hatte das Europäische Filmfestival der Generationen den Deutschen Altenpreis 2013 verliehen bekommen.

Das Festival findet nicht an einem zentralen Ort statt, sondern über den Zeitraum von anderthalb Monaten in diversen Städten und Gemeinden. Im letzten Jahr hatten die Veranstalter/innen über 13.000 Besucher/innen gezählt, die an 150 verschiedenen Orten an Filmvorstellungen teilgenommen hatten. Bis zum 30.06.2020 haben Kommunen und kulturelle oder soziale Einrichtungen die Möglichkeit, sich für das Festival anzumelden. Ausführlichere Informationen zur Teilnahme finden Sie unter anderem in einem Infoblatt.

Trotz der Covid-19-Pandemie halten die Veranstalter/innen an dem geplanten Zeitraum im Oktober und November fest. „Auch wenn bedingt durch die Pandemie weiterhin Planungsunsicherheiten und besondere Herausforderungen für Filmveranstaltungen bestehen, will das Festival ein positives Signal, insbesondere an die ältere Generation, setzen und am Terminplan festhalten“, heißt es dazu auf der Internetseite des Filmfestivals.

Weitere Einblicke bietet auch ein 2016 in „Heilberufe. Das Pflegemagazin“ erschienener Artikel über das Konzept des Filmfestivals der Generationen.

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Eine Allianz aus Wissenschaftler/innen und gemeinnützigen Organisationen fordern die Bundesregierung zu finanziellen Hilfen für den gemeinnützigen Sektor auf. Dieser sei von der Covid-19-Pandemie nicht weniger betroffen als die Wirtschaft.

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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Verbände und Expert/innen die Bundesregierung aufgefordert, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch gemeinnützige Organisationen durch Soforthilfen zu unterstützen. „Der Erhalt der für unsere Demokratie, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unseren Sozialstaat so wichtigen Zivilgesellschaft darf nicht aus dem Blick geraten“, warnen die Verfasser/innen. Unterzeichnet haben die Stellungnahme zum Beispiel der Dachverband BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen), der Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Deutsche Kulturrat.

Im Einzelnen fordern die Verbände:

  • Zugang zu Mitteln aus Schutzfonds für gemeinnützige Organisationen
  • Weitergehende Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, um den rechtlichen Handlungsspielraum zu erweitern
  • Innerhalb der EU auch grenzüberschreitende Hilfen zu ermöglichen
  • Digitalisierungsmaßnahmen möglichst zeitnah auch für den gemeinnützigen Sektor durchzuführen und
  • Forschungsmaßnahmen zu den zivilgesellschaftlichen Folgen der Pandemie zu fördern.

Der Fokus müsse „auch darauf liegen, einschneidende negative Folgen durch die aktuelle Lähmung des öffentlichen Lebens in der Zivilgesellschaft zu verhindern. Dabei muss auch die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und zivilgesellschaftlichen Handelns bewahrt werden.“ In Deutschland gibt es nach Angaben der Stellungnahme über 600.000 gemeinnützige Organisationen, in denen sich mehr als 30 Millionen Menschen engagieren. Außerdem weisen die Verfasser/innen darauf hin, dass im Bereich der gemeinnützigen Sozialwirtschaft über 3,7 Millionen Menschen in Deutschland beschäftigt seien.

Die vollständige Stellungnahme können Sie beispielsweise hier einsehen.

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