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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

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Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

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Im Oktober letzten Jahres berichteten wir über geplante Anlaufstellen des Digital-Kompasses, durch den ältere Menschen beim Thema Internet unterstützt werden sollen. Ende letzten Monats wurde nun der erste Standort eröffnet.

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Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und des Vereins Deutschland sicher im Netz (DsiN). Er bietet unterschiedliche Angebotsformen, wozu zum Beispiel Tipps und Übungen zur Internetnutzung gehören, die über die Internetseite des Projektes abrufbar sind. Nun gibt es auch Anlaufstellen in verschiedenen Orten, um ältere Menschen auch vor Ort zu erreichen. Den Startschuss für die Eröffnungsserie machte am 26.03.2019 Gelsenkirchen, gefolgt von Siegen, Hamburg und Ingolstadt (u.a.) in den Tagen darauf. Bundesweit sind insgesamt 75 Anlaufstellen geplant.

Unterstützt wird das Projekt Digital-Kompass vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Staatssekretär Gerd Billen erklärt in einer Pressemitteilung das Ziel der Förderung: „Wir fördern den lokalen Ansatz des Digital-Kompass, um vor Ort und vor allem auch in ländlichen Räumen noch mehr Menschen an den Vorteilen der Digitalisierung teilhaben zu lassen.“  

Über weitere Angebote und Entwicklungen des Projekts informieren wir auch auf diesem Portal.

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Im November berichteten wir über die Verleihung des GERAS-Preis, der an Einrichtungen verliehen wurde, die Tiere in der Arbeit mit Senior/innen einsetzen. Dazu ist nun eine Broschüre erschienen.

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Einmal im Jahr verleiht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) den GERAS-Preis, der besondere Projekte mit Senior/innenbezug auszeichnen soll. 2018 ging der Preis an Einrichtungen, die älteren Menschen ein Leben mit Tieren ermöglichen. Zu diesem Preis und dem Thema „Leben mit Tieren in Pflegeinrichtungen“ hat die BAGSO nun eine Broschüre veröffentlicht. „Tiere halten ihre Menschen auf Trab, sie tragen mit ihren Bedürfnissen zur Tagesstrukturierung bei und stimulieren damit Körper und Geist“, heißt es unter anderem in der Broschüre. Neben einer Einführung in das Thema werden auch die Preisträger/innen des letzten Jahres noch einmal vorgestellt.

Online können Sie die vollständige Broschüre lesen. Für gedruckte Exemplare können Sie sich direkt an BAGSO wenden: bestellungen@bagso.de.

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Der Bundestag hat am 14.März 2019 einige gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen beschlossen, die in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind. Patient/innen sollen davon insbesondere durch schnellere Termine profitieren.

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Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (kurz: Terminservice- und Versorgungsgesetz) ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums mit folgenden Worten zitiert: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen nun 24 Stunden an 7 Tagen geöffnet haben sollen. Außerdem soll das Budget von Ärztinnen und Ärzten erhöht werden, wenn sie neue Patient/innen aufnehmen. Bisher haben Praxen häufig neue Patient/innen wieder weggeschickt, auch wenn Kapazitäten frei waren, da sie für diese bei einer Ausschöpfung des Budgets kein zusätzliches Geld bekommen haben. Auch das Mindestsprechstundenangebot von Praxen soll von 20 auf 25 Stunden in der Woche erhöht werden. Eine Regelung die sicherstellt, dass dieses Mehrangebot vor allem gesetzlich Versicherten zu Gute kommt, gibt es nicht. So können Ärztinnen und Ärzte auch mehr Privatversicherte aufnehmen, um auf die Wochenstunden zu kommen.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz wenig ändern werde, wenn es weiterhin grundsätzlich ungleiche Versichertenverhältnisse gebe. So stellt Achim Kessler (Die Linke) in der Plenardebatte fest: „Solange Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von Privatpatientinnen und -Patienten viel höhere Honorare erhalten, werden gesetzlich Versicherte immer den Kürzeren ziehen“. Auch auf dem Land sei das Problem dasselbe: Ärztinnen und Ärzte ließen sich in der Hoffnung auf viele Privatversicherte vor allem in wohlhabenderen Regionen nieder. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren auf ihrer Homepage auch die „erhebliche[n] Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und damit die gesetzlich Versicherten, über die die Bundesregierung nur teilweise Transparenz hergestellt“ habe.

Im Einzelnen werden die neuen Regelungen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt.

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Am 08.03.2019 war wieder der jährliche Weltfrauentag, zu dem sich Frauen und Männer auf der ganzen Welt für Gleichberechtigung von Frauen stark machen. Hier finden Sie einige Stellungnahmen verschiedener Verbände.

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Edda Schliepack, Frauensprecherin des Sozialverbands, wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Frauen bekommen für dieselbe Arbeit 21 Prozent weniger Geld als Männer. Zudem arbeiten mehr als zwei Drittel der Mütter in Teilzeit. Bei den Vätern sind es nur knapp zehn Prozent“.

Bei der AWO heißt es: „Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.“

Auch die Volkssolidarität hat in der Pressemitteilung „Für Gleichstellung in allen Bereichen“ Stellung bezogen. Kritisiert wird darin insbesondere, dass Frauen deutlich häufiger im Niedriglohnsektor arbeiten würden als Männer. Dadurch verwundere nicht, dass Altersarmut vorwiegend ein weibliches Phänomen sei.

In einer Pressemitteilung schreibt der Sozialverband VdK: „Es darf nicht sein, dass 17,1 Prozent der Frauen in Deutschland armutsgefährdet sind. Die Politik ist aufgefordert, die vielfachen Ursachen von Frauenarmut endlich zu bekämpfen. Zu den Ursachen gehören unter anderem: fehlende Kinderbetreuung, die Müttern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert, Teilzeittätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich sowie Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen. Wichtig ist vor allem, Frauen Chancen auf sichere und gut bezahlte Arbeitsstellen zu geben und sie nicht in prekäre Beschäftigungen wie Minijobs oder Teilzeitjobs ‚abzuschieben‘.“

Mechthild Heil von der katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) äußert auch an der Kirche Kritik: „Wir erwarten von denen, die in unserer Kirche führen und leiten, dass sie Konsequenzen aus Fehlverhalten ziehen. Missbrauch von Menschen oder Macht ist für mich ein solcher Verstoß, der nicht nur kirchenrechtliche, sondern selbstverständlich auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.“

Der Internationale Frauentag findet seit 1921 jährlich zum 8. März statt. Der Frauentag geht zurück auf die Zeit vor dem ersten Weltkrieg, in der sozialistische Organisationen den Kampf für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen führten.

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Zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen kam im Februar ein neuer Sachverständigenrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Ernannt wurde der Rat von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

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„Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des neuen Sachverständigenrates.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden an die Mitglieder des Sachverständigenrates durch den Gesundheitsminister Jens Spahn kam es zur konstituierenden Sitzung, auf der erste Schritte geplant worden sind. Erstes Ziel soll ein Gutachten über Digitalisierung im Gesundheitsbereich sein, in dem unter anderem Chancen und Risiken erläutert werden sollen.

Nähere Informationen, wie z.B. eine Übersicht der Sachverständigen, können Sie dem Internetauftritt des Sachverständigenrates entnehmen. Über weitere Entwicklungen und Berichte des Rates informieren wir auch auf diesem Portal.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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