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Pflegeeinrichtungen stehen vor dem Spagat, einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Personen mit oft komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden, während der Personalmangel das Arbeitsklima belastet. Vor diesem bekannten Hintergrund befasst sich das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) mit der Frage nach einer besser gestaltbaren Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

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In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern.

Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen:

Regelungen für Individuen

  • Individuum-Individuum: Informelle Absprachen, z. B. Diensttausch.
    Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
  • Individuum-Team: Flexible Lösungen für einzelne Teammitglieder (z. B. bei Krisensituationen).
    Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
  • Individuum-Organisation: Vertragsbasierte oder mündliche Regelungen (z. B. nur Frühdienste).
    Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.

Regelungen für Teams

  • Team-Individuum: Teambasierte Entscheidungen mit Einstimmigkeit, z. B. Vertretungsregelungen.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
  • Team-Team: Mehrheitsentscheide innerhalb eines Teams, z. B. Flexibilisierungstage.
    Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
  • Team-Organisation: Organisationsgestützte Regelungen, z. B. mobiles Arbeiten für bestimmte Teams.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.

Organisationale Regelungen

  • Organisation-Individuum: Verträge mit individuellen Vereinbarungen, z. B. für Leiharbeitskräfte.
    Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
  • Organisation-Team: Organisationsweite Regelungen, z. B. Flex-Pool-Modelle.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
  • Organisation-Organisation: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
    Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.

Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen.

Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken.

Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen.

Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) hat seniorenpolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025 erstellt. Diese können - auch von Seniorenvertretungen - genutzt werden, um mit den Kandidat*innen in eine Diskussion über deren seniorenpolitischen Standpunkte zu kommen.

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Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden.

Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11).

Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt.

Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter

  • Wie werden Sie dem Problem der wachsenden Altersarmut begegnen, insbesondere im Hinblick auf…
    • ... das Wohnen? (Stichwort: Förderung bezahlbaren Wohnraums)
    • ... niedrigschwellige, vernetzende und präventive Hilfs- und Unterstützungsangebote vor allem im ländlichen Raum?
    • ... einen Abbau der (befürchteten) Stigmatisierung und der bürokratischen Barrieren[1] bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung)?
  • Was werden Sie zur Senkung der steigenden Anzahl älterer Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, unternehmen?[2]
  • Inwiefern reichen aus Ihrer Sicht die Maßnahmen des „Digitalpakt Alter“ aus, um Menschen in Schleswig-Holstein beim Umgang mit digitalen Medien wohnortnah und niedrigschwellig zu unterstützen und so digitale Teilhabemöglichkeiten zu gewährleisten? Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie voranbringen?
  • Digitalisierung bringt viele Vorteile, gleichzeitig muss es auch ein Recht auf analoges Leben geben. Die BAGSO fordert aktuell, dass insbesondere öffentliche Dienstleitungen [z. B. Beantragung staatlicher Leistungen, Kauf von Fahrkarten] „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und deshalb immer auch analog angeboten werden“[3] müssen. Was werden Sie unternehmen, um dies zu gewährleisten?
  • Inwiefern setzen Sie sich für Menschenrechte Älterer und gegen Altersdiskriminierung ein (Stichwort: Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“[4])?[5]

Rente

  • Wie sieht für Sie eine stabile Rentenanpassung aus und wie werden Sie sich dafür einsetzen?
  • Wie stehen Sie zu einer Erweiterung des Sozialpartnermodells?[6]
  • Wie werden Sie Geringverdiener*innen zu einer besseren Förderung verhelfen?

Wohnen

  • Wie werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier, bezahlbarer und altersgerechter Wohnungen einsetzen?
  • Wie werden Sie die Umsetzung alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“, Mehrgenerationenwohnen), die es Senior*innen ermöglichen können, länger selbstständig zu wohnen, fördern? Werden Sie sich für klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen (z. B. steuerliche Regelungen) einsetzen?[7]
  • Inwieweit werden Sie sich für eine Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen für Senior*innen einsetzen?

Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung

  • Inwiefern werden Sie sich für eine Behebung des Pflegekräftemangels einsetzen?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie pflegende Angehörige unterstützen?
  • Wie wollen Sie eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege für die Betroffenen erreichen?[8]
  • Was werden Sie dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Therapien, Apotheken), insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen?
  • Inwiefern werden Sie dazu beitragen, das Angebot sozialer Dienstleistungen für Senior*innen insbesondere in ländlichen Regionen auszuweiten?
  • Wie sieht Ihre Unterstützung der Länder beim Ausbau der Kommunen aus, so dass diese den strukturellen Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII entsprechen? (Stichworte: Beratung, Begegnung und Engagementförderung, lebendige Sozialräume)[9]
  • Was werden Sie gegen Einsamkeit im Alter unternehmen?

Mobilität und Verkehrssicherheit

  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und Barrieren abzubauen (z. B. Tempobegrenzungen, gute Straßenbeleuchtungen, Zebrastreifen, Bordsteinhöhe, Radwegausbau)?
  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Fußverkehr und die Fahrradnutzung zu fördern?[10]
  • Inwiefern setzen Sie sich für ein zuverlässigeres/ausgeweitetes Angebot des ÖPNV insbesondere in ländlichen Regionen ein (z. B. engere Taktung, neue Anbindungen)?
  • Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, insbesondere ländliche Räume für Senior*innen besser zu erschließen (z. B. Mitfahrbänke, Bürgerbusse)?
  • Wie setzen Sie sich für bezahlbare Beförderungskosten ein (z. B. vergünstigtes Seniorenticket)?
  • Inwiefern setzen Sie sich für einen barrierefreien Zugang im öffentlichen Raum ein? Dazu zählen z. B. Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder der Einzelhandel.[11]

Kultur und Teilhabe

  • Mit welchen Maßnahmen werden Sie sich dafür einsetzen, Senior*innen den Zugang zu Kulturveranstaltungen zu erleichtern und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern? (Stichworte: „KulturTafel“, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit)
  • Inwiefern werden Sie die gesellschaftliche und politische Partizipation Älterer stärken - insbesondere in strukturschwachen Regionen und von bisher wenig teilhabenden Gruppen?[12]

Sicherheit

  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie insbesondere Senior*innen vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen? (z. B. Beratungsangebote zur Kriminalitätsprävention)[13]

Migration

  • Welche Vorschläge haben Sie, generationenübergreifend Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu fördern?[14]

[1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten.

[4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes

[6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

[7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen.

[8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität

[11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023

[14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung steigt von Jahr zu Jahr – eine Folge des demographischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung. In einem Zeitraum von nur 30 Jahren hat sich die Anzahl der Menschen ab 65 um etwa 55% erhöht, während die Gruppe der Hochbetagten (85 Jahre oder älter) sich sogar mehr als verdoppelt hat. Aus politischer Sicht sind die Bedürfnisse und Interessen älterer Menschen daher immer mehr in den Fokus geraten – Seniorenpolitik stellt schon länger ein eigenständiges, gesellschaftlich hochrelevantes Feld dar, welches u.a. die Themen Rente und Pflege, aber auch kulturelle Teilhabe und Inklusion umfasst.

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Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 hat die  Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Kooperation mit allen ihr angehörenden Organisationen und Verbänden kürzlich Wahlprüfsteine in 8 Handlungsfeldern entwickelt. Sie beinhalten politische Anliegen und Forderungen, welche die Lebensqualität älterer Menschen stärken und wahren sollen, und richten sich an alle Parteien, die in der kommenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertreten sein werden und „ […] unser Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage unserer Demokratie teilen“. Dabei wird nach konkreten Lösungsansätzen und Strategien zur Überwindung seniorenpolitischer Herausforderungen gefragt.

Die ersten Wahlprüfsteine beziehen sich auf die finanzielle Sicherung von Senior*innen. Hier fordert die BAGSO Vorsorge- und Fürsorgemaßnahmen, um Altersarmut zu bekämpfen und Betroffenen dennoch gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Im zweiten Wahlprüfstein geht es insbesondere um eine Verbesserung der rechtlichen Situation als Vorbeugung von Altersdiskriminierung (Ageismus) sowie um die stärkere Aufklärung bezüglich Künstlicher Intelligenz.

Die BAGSO setzt sich jedoch auch für eine Gleichbehandlung von Senior*innen mit Internetnutzung und jenen, welche eher den analogen Weg wählen, ein. Die Parteien sollen sich laut dem dritten Handlungsfeld für eine Digitalisierung im Sinne älterer Menschen einsetzen, ohne dabei Senior*innen, die mit modernen Kommunikationsmittel weniger vertraut sind, den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu verwehren. Ein weiterer Wahlprüfstein thematisiert die Gewährleistung der kommunalen Altenhilfe unter verbesserten Umständen, wofür finanzielle wie personelle Mittel gefordert werden.

Eine wesentliche Rolle spielt auch das bezahlbare Wohnen, das in Form des fünften Handlungsfeldes von den Parteien stärker unterstützt werden soll. Die BAGSO appelliert, Wohnungs- und Mietpreise zu deckeln, dabei die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und Wohnungen im Sinne des Schutzes vor Hitze zu konstruieren. In den nächsten Wahlprüfsteinen werden Barrierefreiheit und Mobilität aufgegriffen, da aus Sicht der BAGSO noch immer zu wenig Wohnräume und Haushaltsgeräte nicht an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angepasst seien.

Im siebten Handlungsfeld wird die gegenwärtige Pflegesituation mit Blick auf Altenheime und Krankenhäuser bemängelt. Die Fraktionen des Bundestages werden durch die BAGSO dazu aufgerufen, allen Bedürftigen eine menschenwürdige, bezahlbare und niedrigschwellige Pflege zu ermöglichen und zeitgleich pflegende Angehörige zu entlasten. Das achte und letzte Handlungsfeld widmet sich schließlich der Förderung von gesellschaftlichem Engegament von Senior*innen. Dies beinhaltet eine angemessene Wertschätzung und Stärkung von ehrenamtlich Tätigen wie auch den Ausbau von kulturpolitischen und gesellschaftlich relevanten Einrichtungen zwecks Teilhabe und der Erweiterng von Sozialräumen.

Die genannten Wahlprüfsteine sollen ca. 22 Millionen Senior*innen in der Bundesrepublik Deutschland repräsentieren.

Die ausführliche Übersicht zu den acht Wahlprüfsteinen der BAGSO finden Sie hier.

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In einer Publikation des Institut Arbeit und Technik (IAT) werden Herausforderungen und Chancen bei der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beschrieben.

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Aktuelle Reformbestrebungen auf Bundes- und Landesebene (in Nordrhein-Westfalen), die eine Umstrukturierung des Kliniksektors in eine konzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgungslandschaft anstreben, könnten besonders in ländlichen Regionen zur Unterversorgung der Bevölkerung führen.

Auch der Fachkräftemangel und der demografische Wandel haben negative Auswirkungen für die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land: „Einerseits führt die zunehmende Zahl älterer, häufig chronisch kranker und multimorbider Menschen zu einem erhöhten Versorgungsbedarf, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Ärzt:innen, die vergeblich Nachfolgeregelungen für ihre Praxis suchen“.

Die Autor*innen fordern „regional passgenaue Versorgungslösungen“ in ländlichen Räumen. Dafür schlagen sie den Ausbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit sind MVZ „eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten“. Kommunen selbst können ein MVZ gründen, um die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern.

MVZ könnten eine „breite Palette von medizinischen Dienstleistungen“ anbieten und seien außerdem eine attraktive Arbeitsstätte, wie aus der Publikation hervorgeht. So könnten sie die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land besser gewährleisten.

Jedoch empfehlen die Autor*innen genaue Bedarfs- und Standortsanalysen vor der Gründung eines MVZ. In der Publikation wird ein dreistufiges Analyseverfahren vorgestellt, welches am IAT entwickelt wurde, um „wichtige Hinweise zur Standortwahl [zu] liefern und prognostische Einschätzungen zu Fallprognosen geben, um zukünftige Gründer auch aus dem nicht-medizinischen Sektor bei der Standortwahl maßgeblich zu unterstützen.“

Dabei geht es im ersten Schritt um eine Analyse des Bestands, im zweiten um eine räumliche Einordnung und im dritten um eine Bedarfsprognose. Daraus könne eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Zur Publikation: Cirkel, Michael / Cramer, Elena / Ernste, Peter (2023): Bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum – Neue Chancen und Herausforderungen. Forschung aktuell, 11/2023. Online unter: doi.org/10.53190/fa/202311.

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Das Europäische Bildungsprojekt "Safeguarding Older People: Legal and Human Rights through Active Citizenship and Intergenerational Approach" befasst sich mit der Frage, wie die Menschenrechte im Alter besser geschützt werden können.

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Das Hauptaugenmerk des Projekts liegt darauf, Initiativen, Maßnahmen, Strukturen und Projekte zum Schutz der Menschenrechte im Alter kennenzulernen. Ebenso sollen Bereiche identifiziert werden, in denen die Menschenrechte älterer Menschen nicht ausreichend geschützt sind.

Dabei ist der internationale Austausch besonders wichtig. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) führt gemeinsam mit Projektpartner*innen aus Bulgarien, Irland und Österreich dreitägige Bildungsveranstaltungen durch, in denen bewährte Praxisbeispiele aus verschiedenen Ländern vorgestellt werden. Das Projekt wird über das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union gefördert.

Im September 2023 fand bereits ein dreitägiges Event statt. Die wichtigsten Ergebnisse der Bildungsveranstaltungen wurden in einem Handbuch festgehalten, das sich an Personen richtet, die aktiv in der Senior*innenenarbeit tätig sind.

Das Handbuch kann auf der Webseite der BAGSO heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) hat ihren Ratgeber „Berufsende in Sicht?! Annäherung an eine neue Lebensphase“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht.

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Der Ratgeber bietet Inspiration und Ideen, um die Zeit nach dem Berufsleben bewusst zu gestalten und möchte dazu ermutigen, sich frühzeitig mit den eigenen Erwartungen und Ängsten auseinanderzusetzen. So kann diese neue Lebensphase „in Ruhe aktiv“ angegangen werden.

Die BAGSO plädiert in dem Ratgeber dafür, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, wie die Umstellung aussehen soll. Dazu werden in dem Ratgeber zahlreiche Anregungen gesetzt, um sich dieser Frage zu nähern. Damit soll die (Um-)Strukturierung des Lebens nach dem Berufsende leichter gestaltet werden.

Der Ratgeber liefert hierbei nützliche Tipps. So wird zum Beispiel aufgezeigt, wie man durch Aktivitäten im Ruhestand Sinn erleben kann, indem man ein passendes Engagement für sich findet. Aber auch Gesundheit, Lernen und das soziale Umfeld sind Thema in der Publikation.

Für armutsgefährdete ältere Menschen sind die gesammelten Hinweise vermutlich realitätsfern. Denn die Situation älterer Menschen, die aus Armutsgründen weiterarbeiten müssen (da z. B. die gesetzliche Rente nicht für die Alltags- und Mietkosten ausreicht), wird nicht angesprochen.

Auf der Webseite der BAGSO kann der Ratgeber kostenlos heruntergeladen werden.

Der Ratgeber ist auch als barrierefreies Hörbuch im DAISY-Format erhältlich, welches per E-Mail bestellt werden kann: bestellungen@bagso.de

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In einer Gesellschaft vorherrschende Bilder über „das Alter“ drücken sich nicht zuletzt in der Sprache aus. Altersdiskriminierung findet dabei alltäglich statt, auch in der Medienberichterstattung. Ein aktueller Kommunikationsleitfaden zeigt Alternativen.

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„Ageismus ist ein häufiges, wenig erkanntes und oft unwidersprochenes Phänomen“, heißt es im WHO Global Report on Ageism (2021). Unter dem Begriff Ageismus (im Englischen: ageism) wird die ungleiche Behandlung und Diskriminierung älterer Menschen verstanden, die auf defizitäre Altersbilder zurückzuführen sind. Hier komme auch den Medien große Bedeutung zu: Verbreitete Texte und Bilder können entscheidend das Denken, Fühlen und Handeln in Bezug auf ältere Menschen beeinflussen.

Einer Kommunikation, die der Diversität im Alter gerecht wird, hat sich der Kommunikationsleitfaden verschrieben, der vom Bundesseniorenministerium veröffentlicht wurde. „Ältere Menschen kommen medial relativ selten vor, und wenn, fallen die Darstellungen tendenziell eher negativ aus, punktuell aber auch übertrieben positiv, sodass sie nicht selten unauthentisch wirken“, stellt die Autorin Prof. Dr. Eva-Marie Kessler in der Publikation fest. Der Leitfaden hat das Ziel, für medialen Ageismus in Wort und Bild zu sensibilisieren und eine wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zu geben. Zielgruppe sind daher Akteur*innen aus dem Medienbereich, aber auch Menschen, die im Kontext von Senior*innenarbeit kommunizieren.

Als typisch nennt der Leitfaden beispielsweise das sogenannte „Othering“ in der Kommunikation über das Alter, also das Sprechen im Sinne von „den Anderen“. „Die Älteren“ oder „Die alte Generation“ sind Beispiele dafür. Als Alternative dazu wird vorgeschlagen, von „Menschen im höheren und höchsten Lebensalter“ oder „Menschen (zum Beispiel) über 70 Jahren“ zu sprechen.

Auch apokalyptische Bilder vom Altern wie „Die überalterte Gesellschaft“ oder „Demographische Alterung“ sollten laut Leitfaden durch ein Verständnis des demographischen Wandel als gestaltbare Chance abgelöst werden (z.B. „Die Gesellschaft des längeren Lebens“).

Beispiele für Ageismus in Bildform sind typische defizitäre Darstellungen, die häufig Zeitungsartikel zum Thema Alter bebildern und ältere Menschen zum Beispiel mit Gehwagen im Krankenhaus zeigen. Die Autorin des Kommunikationsleitfadens kritisiert: „Statt Gesichtern sieht man oft nur einzelne Körperteile – häufig faltige, knöchrige Hände. Typischerweise kommen solche anonym anmutenden Fotos im Zusammenhang mit Problemen bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und der Pflege zum Einsatz.“

Diese und weitere Beispiele zur Sensibilisierung der Sprache finden Sie in dem Kommunikationsleitfaden „‚Altern - ältere Menschen - demografischer Wandel‘ in Sprache und Bild“. Die Broschüre ist Teil des Programms Altersbilder des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Der Deutsche Caritasverband hat ein rund 20-seitiges Positionspapier zur Digitalpolitik vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

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„Ohne digitale Teilhabe ist die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben kaum mehr möglich“, heißt es in dem Positionspapier des größten Wohlfahrtsverbands in Deutschland. „Sozioökonomische und kulturelle Benachteiligung hängt mit digitaler Ungleichheit zusammen und kann diese verstärken. Die notwendige Ausstattung, barrierefreie Zugänge sowie digitale Kompetenzen sind Schlüsselfaktoren für digitale Teilhabe.“

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband höhere Beträge für Hard- und Software sowie sichere Internetzugänge für Sozialleistungsempfänger*innen. Neben Bürgergeld- oder Kinderzuschlagsberechtigten schließt der Verband auch Beziehende der Grundsicherung im Alter mit in die Forderung ein. Allein die Technik reiche dabei aber nicht, es brauche zugleich zielgerichtete Angebote für benachteiligte Personengruppen, um digitale Kompetenzen zu erlernen.

Eine weitere der zentralen Forderungen der Caritas ist der leichtere Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – sowohl online als auch offline („mehrkanalfähige Verwaltung“). Dabei geht es insbesondere um den Zugang zu Sozialleistungen. „Für Menschen aus vulnerablen Gruppen, die besonders auf Sozialleistungen angewiesen sind, muss sichergestellt sein, dass digitale Verfahren keine Hürde werden“, so der Caritasverband.

Das digitalpolitische Positionspapier ist am 18. Januar erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

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Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlichte die Landesregierung am 9. Januar 2024 einen Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein. Darin wird die zahlenmäßige Entwicklung von Suiziden, Suizidversuchen und Suizidalität in Schleswig-Holstein aufgezeigt und bewertet. Zudem werden Hilfestrukturen und Präventionsmaßnahmen aufgelistet, die im Bundesland vorhanden sind.

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In dem Bericht wird deutlich gemacht, dass Suizide alle Alters- und Gesellschaftsschichten betrifft und Suizidprävention von zentraler Bedeutung in der Gesellschaft ist.

Die altersstandardisierte Sterberate durch Selbsttötungen betrug im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. Während in dem Zeitraum von 2011 bis 2022 die Zahl der Suizidversuche um 42 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl der vollendeten Suizide um 6,2 Prozent leicht zugenommen. Die Angaben beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Da es oft schwierig ist festzustellen, was tatsächlich als Suizid(-versuch) oder als Unfall gekennzeichnet wurde, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ältere Menschen sind laut internationalen Studien verstärkt von Suiziden betroffen. In Schleswig-Holstein sind Menschen aus der Altersgruppe 50 bis 59 am stärksten betroffen, danach folgen die Altersgruppen 70-79 und 60-69 Jahre. Etwa jeder zweite Suizid wird in Schleswig-Holstein von Menschen über 60 Jahren verübt (nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen den Jahren 2011 und 2022). Etwa 67 Prozent der Suizide wurde von Männern begangen. Unter jungen Menschen sind Mädchen und junge Frauen jedoch deutlich überproportional von Suizidalität betroffen.

Risikofaktoren für Suizidalität seien dabei vorrangig psychische Erkrankungen. Weitere Risikofaktoren sind:

  • frühere Suizide/Suizidversuche in der Familiengeschichte
  • übermäßiger Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen oder Suchtstoffen
  • außergewöhnlich belastende Erlebnisse
  • finanzielle Probleme und Arbeitsplatzverlust
  • chronische Schmerzen
  • Impulsivität oder aggressive Persönlichkeit
  • biologische Faktoren
  • Konflikte in und Verlust von Beziehungen sowie soziale Isolation
  • Zugang zu tödlichen Mitteln bzw. Methoden
  • fehlende Bitte um Hilfe

Diese Faktoren können sich auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Zu den Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen in Schleswig-Holstein zählt die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Diese kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr vermittelt werden. Hierbei sind jedoch Wartezeiten zu beachten.

Zudem gibt es 24 Einrichtungen der stationären psychiatrischen bzw. psychosomatischen Versorgung mit insgesamt 2.769 Betten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus gibt es sozialpsychiatrische Dienste, offene psychische Hilfen, Selbsthilfegruppen und andere spezifische Angebote für Betroffene in Lebenskrisen. Auch für Angehörige gibt es Hilfestrukturen.

Zu den Präventionsangeboten werden im Bericht niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote genannt, die vor allem über die offenen psychischen Hilfen gefördert werden. Diese seien bewusst kommunal aufgestellt, um lokale Bedarfe besser abdecken zu können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird die Beschränkung des Zugangs zu typischen Selbsttötungsmethoden aufgelistet. Auch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die die Landesregierung im Jahr 2021 im Rahmen ihres Arbeitsprogramms mit Maßnahmen angegangen sei, wird genannt.

Hier geht es zum vollständigen Bericht der Landesregierung.

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