Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.
Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.
Vorgehensweise und Verwendung
Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht.
Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet.
In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019.
Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.
Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob
- sie nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
- sie umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
- eine Diskussion bzw. engere Befassung mit dem Inhalt des Beschlusses angekündigt wird;
- neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
- umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.
Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.
In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:
- niedergeschriebene Beschlüsse des Altenparlaments
- niedergeschriebene Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen
Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:
- Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
- Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
- Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
- Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.
Zusammenfassung der Ergebnisse
15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.
Landesebene
Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert.
Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind.
Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen.
Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch.
Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben.
Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht.
Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.
Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert.
In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden.
Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben.
Bundesebene
Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert.
CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen.
Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt.
Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen.
Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken.
Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.
Weitere Lektüre
Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden.
Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.
Schließen