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Wohnen

Die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Hansestadt Lübeck, Bauvereinen und Wohnbaugenossenschaften. Ab März bietet der Verein regelmäßig kostenfreie Führungen durch die Ausstellung in Lübeck.

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Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können. Ab sofort startet der Verein jeden 1. Donnerstag im Monat um 15 Uhr eine kostenfreie Führung durch die Ausstellung.

„Natürlich kann nicht jede Wohnung bautechnisch auf einen seniorengerechten Standard angepasst werden. Doch oft helfen schon kleine Veränderungen der Einrichtung oder der Einsatz von Alltagshilfen, um die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern“, ist auf der Internetseite des Vereins zu lesen. Daher hält die Ausstellungen auch kleinere Exponate für den Alltag wie Spezialbesteck, Trinkhilfen, einfach zu bedienende Telefone oder Notrufsysteme vor. Ziel des Vereins ist es, mit Anpassungen zum Wohnumfeld und mit Beratungen zu Hilfsmitteln im Alltag zu einem möglichst langen und selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden beizutragen.

Wer vorbeischauen möchte wird um eine Anmeldung, per Mail (info@wohnberatung-luebeck.de) oder telefonisch (0451 / 989 508 10), gebeten.

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Der Deutsche Caritasverband hat ein rund 20-seitiges Positionspapier zur Digitalpolitik vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen.

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„Ohne digitale Teilhabe ist die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben kaum mehr möglich“, heißt es in dem Positionspapier des größten Wohlfahrtsverbands in Deutschland. „Sozioökonomische und kulturelle Benachteiligung hängt mit digitaler Ungleichheit zusammen und kann diese verstärken. Die notwendige Ausstattung, barrierefreie Zugänge sowie digitale Kompetenzen sind Schlüsselfaktoren für digitale Teilhabe.“

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband höhere Beträge für Hard- und Software sowie sichere Internetzugänge für Sozialleistungsempfänger*innen. Neben Bürgergeld- oder Kinderzuschlagsberechtigten schließt der Verband auch Beziehende der Grundsicherung im Alter mit in die Forderung ein. Allein die Technik reiche dabei aber nicht, es brauche zugleich zielgerichtete Angebote für benachteiligte Personengruppen, um digitale Kompetenzen zu erlernen.

Eine weitere der zentralen Forderungen der Caritas ist der leichtere Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – sowohl online als auch offline („mehrkanalfähige Verwaltung“). Dabei geht es insbesondere um den Zugang zu Sozialleistungen. „Für Menschen aus vulnerablen Gruppen, die besonders auf Sozialleistungen angewiesen sind, muss sichergestellt sein, dass digitale Verfahren keine Hürde werden“, so der Caritasverband.

Das digitalpolitische Positionspapier ist am 18. Januar erschienen und kann hier heruntergeladen werden.

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KIWA steht für „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ und ist eine kostenlose, neutrale, landesweite Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Mit der Koordinationsstelle soll die Angebotsvielfalt und die Qualität des Wohnens für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein gestärkt und weiterentwickelt werden.

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Leistungsumfang der KIWA

Die KIWA berät zu Optionen, möglichst selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu wohnen. Den Ort der Beratung können die Adressat*innen wählen. Konkret können folgende Personengruppen beraten werden:

  • Menschen im Alter
  • Menschen mit Behinderungen
  • Angehörige/gesetzliche Betreuer*innen
  • Vermieter*innen
  • Bauunternehmen
  • Initiator*innen und Pioniere
  • Kommunen
  • Vereine und Genossenschaften
  • Betreuungs- und Pflegedienste

Auf diese Themen konzentriert sich die Beratung:

  • innovative und alternative Wohnformen für ein gemeinschaftliches Wohnen, z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG)
  • technische Unterstützungsmöglichkeiten (AAL-Systeme) sowie Digitalisierung, damit z.B. ein Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist

Mit der KIWA sollen neue und innovative Wohn-Pflege-Angebote begleitet und unterstützt werden sowie Lücken in den Versorgungsstrukturen sichtbar gemacht werden. Im Idealfall können Lösungen zur Schließung dieser Lücken gefunden werden.

Aus dem bisherigen Verlauf der Arbeit - so die Einschätzung der KIWA - seien besonders Lücken an Wohnangeboten für junge, an Demenz erkrankter Menschen und Menschen mit Behinderung im Alter aufgefallen. Die KIWA ist bemüht, Projekte, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, bestmöglich zu unterstützen.

Die KIWA kann per E-Mail unter post@kiwa-sh.de erreicht werden.

Vorstellung einer Wohngruppe

Die KIWA ist in der Beratung bei mehreren Wohnprojekten, welche sich derzeit gründen, beteiligt. Eine davon – die Aktiv-WG in Klein Rönnau (Kreis Segeberg) – soll hier vorgestellt werden.

Das Haus bietet Platz für 5 bis 6 Mieter*innen, die trotz leichter Vergesslichkeit oder einer beginnenden Demenz ein selbstständiges und erfülltes Leben führen möchten. Die Wohnform richtet sich besonders an Menschen, die ihrer Diagnose aktiv entgegentreten möchten.

Es wird in diesem Projekt besonderer Wert auf die Förderung der Lebensqualität gelegt. Durch die Anleitung und Durchführung der MAKS®-Therapie sollen die Mieter*innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und zu erhalten. Angehörige sind jederzeit willkommen, können sich mit einbringen und so den Umgang mit der Erkrankung erlernen.

Eine erfahrene Präsenzkraft ist täglich für 3 bis 4 Stunden vor Ort, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die notwendige Unterstützung zu bieten. So soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

Das Landhaus in Klein-Rönnau soll durch großzügige Räume und einen parkähnlichen Garten eine angenehme Atmosphäre bieten. Hier haben die Mieter*innen die Möglichkeit, sich mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Haustiere sollen hier auch gerne gesehen sein.

Wenn Sie Interesse an der  Wohngemeinschaft haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie den Eintrag auf der Homepage der KIWA anschauen und die KIWA kontaktieren.

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Die meisten Menschen mit Demenz werden von ihren Familien versorgt, was für diese oft mit psychischen und physischen Belastungen einhergeht. Die Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Selbsthilfe Demenz veranstaltet deshalb vom 31.01. bis 20.03.2024 die Online-Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ für Zu- und Angehörige von Menschen mit Demenz.

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An acht Terminen soll Raum für Information und Austausch geschaffen, um die Angehörigen von Demenzerkrankten zu entlasten. Die Schulungen finden am 31.01., 07.02., 14.02., 21.02., 28.02., 06.03., 13.03. und 20.03.2024 jeweils von 18:30 bis 20:30 Uhr statt. Es werden Themen wie allgemeine und rechtliche Informationen, der Alltag, Pflegeversicherung, Herausforderungen und Entlastungen für Angehörige behandelt.

Das Angebot ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 24.01.2024. Weitere Informationen auf dem Flyer zur Online-Schulung.

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Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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Die Langzeitpflege wurde durch die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit lädt zu einem Diskurs zu Coronalehren und zukünftiger Krisenresilienz am 6. Dezember ein.

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Inzwischen liegen durch Erfahrungsberichten und zahlreiche Studien umfangreiche Erkenntnisse über die Zeit der Corona-Pandemie vor. Sie eröffnen die Chance, Schlüsse zu ziehen und Einrichtungen der Pflege für künftige Krisen zu stärken. Unter dem Titel „Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“ lädt das Bundesgesundheitsministerium daher zu einem gemeinsamen Diskurs ein.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist digital im Livestream möglich. Sie ist kostenlos, auch eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Austausch findet am 06.12.2023 in der Zeit von 13 bis 17 Uhr statt. Eröffnet wird die Veranstaltung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD).

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Am 14. Und 15. Dezember lädt die Deutsche Gesellschaft für Demographie (DGD) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu einer Fachtagung ein, die sich den Auswirkungen und Herausforderungen des demografischen Wandels in den Regionen widmet.

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Die Veranstaltung findet unter dem Titel „So vielfältig der demografische Wandel, so verschieden die regionalen Herausforderungen und Anpassungsstrategien“ statt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen dabei thematisiert werden, beispielsweise bezogen auf Wohnungsmärkte oder den Pflege- und Gesundheitssektor. Regionale Bevölkerungsvorausberechnungen sollen dabei ebenso besprochen werden wie neue Formen der Gesundheitsversorgung für unterversorgte Regionen,  regionale Trends der Wohnungsnachfrage oder die Integration von Zugewanderten in ländlichen Räumen. Ein Vortrag wird sich der Rolle Älterer bei der Gestaltung zukunftsfähiger Städte und Regionen widmen.

Die Dezembertagung des DGD-Arbeitskreises „Städte und Regionen“ in Kooperation mit dem BBSR Bonn findet am 14. und 15. Dezember 2023 in Berlin statt. Um Anmeldung wird bis zum 8. Dezember gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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