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Altersgerechtes Umbauen

Laut einer im April vorgelegten Studie zur Wohnsituation im Alter sei nur rund jede siebte Wohnung altersgerecht. Deutschland sei auf die kommende Ruhestandsgeneration nicht vorbereitet.

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Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu.

Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung.

Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher.

Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“

Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“.

Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.

Zur Studie und der Pressemitteilung gelangen Sie hier.

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In diesem Jahr wird der regelmäßig durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ausgeschriebene GERAS-Preis zu dem Thema „Selbst- und Mitbestimmung in Pflegeheimen während der Corona-Pandemie“ verliehen.

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„In die Entscheidung über Maßnahmen zum Infektionsschutz wurden die Bewohnerschaft und ihre Vertretungen häufig nicht einbezogen“, heißt es in einer Pressemitteilung der BAGSO. „Die Leitungen von Einrichtungen haben jedoch in unterschiedlicher Weise Spielräume zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt.“ Daher soll der GERAS-Preis, der in diesem Jahr zum fünften Mal vergeben wird, in diesem Jahr Einrichtungen auszeichnen, die während der Pandemie „im Rahmen des Möglichen auf Selbstbestimmung und Mitwirkung gesetzt haben.“

Somit sollen „gute Praxisbeispiele“ herausgestellt werden, deren Konzepte dazu beitragen könnten, dass auch „bei künftigen Krisen die Stimme der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen gehört und in die Entscheidungen der Einrichtungen einbezogen wird.“

Unter anderem sollte sich die jeweilige Pflegeeinrichtung dafür eingesetzt haben, dass Bewohner*innen die Einrichtung jederzeit verlassen konnten, Besuche möglich waren und Bewohner*innen an die Entwicklung entsprechender Besuchskonzepte beteiligt wurden.

Weiteres zu den Vorraussetzungen einer Bewerbung sowie zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2021. Der Preis, der mit insgesamt 5.000 Euro dotiert ist, wird im November verliehen.

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Wohnen. Sie können auch zwischen 2 Haupt·themen wählen:

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Alters·gerechtes Umbauen

Hier finden Sie Informationen zu barrierefreiem Wohnen im Alter.

Zum Beispiel:

  • Info·hefte über barrierefreies Wohnen.
  • Infos über Geld für barrierefreie Wohnungen.

Neue Wohn·formen

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu Wohnen im Alter.

Zum Beispiel Informationen zu:

  • neuen Wohn·projekten.
  • Broschüren zum Thema Wohnen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

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Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

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Die Mittel für das Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für 2017 verbraucht. Es können für dieses Jahr also keine weiteren Anträge auf einen Zuschuss der KfW für das Programm "Altersgerechtes Umbauen" (455) gestellt werden, bestehende Bewilligungen sind nicht betroffen.

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Obwohl die Mittel für 2017 bereits um 75 Millionen Euro aufgestockt wurden, werden dieses Jahr im Rahmen des Programmes 455 nur noch Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes gefördert. Ob für 2018 Anträge möglich sein werden, hängt davon ab, ob entsprechende Mittel im Bundeshaushalt berücksichtigt werden. Bauvorhaben können aber auch dann nur bezuschusst werden, wenn vor der Antragstellung noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen wurde.

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Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) besteht seit 10 Jahren. Anlässlich des Jubiläums wurde auch die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben" überarbeitet und veröffentlicht.

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Die KIWA hat im Rahmen ihrer Feierstunde die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben. Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Schleswig Holstein" veröffentlicht.

Sowohl die bundes- als auch die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert und eine vollständige Überarbeitung der Broschüre notwendig gemacht. In der überarbeiteten Broschüre konnten die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre einfließen und die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgenommen werden.

Diese Broschüre geht in den einzelnen Kapiteln den Fragen zu den Grundlagen von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, zur baulichen Planung und zu leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach. Die praxisnahen Informationen richten sich an jeden, der sich mit dieser Organisationsform von gemeinschaftlichem Wohnen auch bei steigendem Hilfe-, Unterstützungs- oder Pflegebedarf beschäftigt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften insbesondere für Menschen mit Demenz eignen.

Auf dem Weg zu einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bausteine für einen gelingenden Aufbau einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft werden in sechs Kapiteln beschrieben und mit zahlreichen Schaubildern verdeutlicht.

Sozialministerin Kristin Alheit gratuliert der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter zum 10-jährigen Bestehen: „Wir brauchen in Zukunft viel Kreativität und Flexibilität, um neue Wohn- und Pflegeformen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln“, sagte die Sozialministerin. „Die KIWA hat enorm viel bewegt. Sie war ein Schrittmacher, um in Zukunft immer mehr individuelle Lösungen zu ermöglichen und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben auch im Alter nachzukommen. Ich bin sicher, das wird auch so bleiben.“

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Im Rahmen des Programms "Altersgerechtes Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch dieses Jahr Zuschussanträge gestellt werden. Es können bis zu 12,5 Prozent bzw. 6.250 Euro je Wohneinheit bezuschusst werden.

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2017 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für Zuschüsse bereit. Die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren können über das Programm 455 beantragt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sollen einige Maßnahmenpakete klarer formuliert sein, um Fehlinterpretationen bezüglich der einzelnen Anforderungen zu vermeiden.

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In der Ausgabe 1/2017 der Zeitschrift "Forschung Aktuell" des Instituts Arbeit und Technik kann nachgelesen werden, was ein Quartier altengerecht macht und was Bewohner/innen von den Quartieren erwarten.

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Der Artikel beschreibt mehrere Erfahrung mit der Veränderung von Quartieren. Als Fundament gilt zunächst die Quartiersidentität, da diese sehr unterschiedlich wahrgenommen werden können. Im Quartier braucht  es Moderation und Unterstützung, um sowohl eine Identität als auch Strukturen zu entwickeln. Die Ansprüche der Bewohner/innen sind oft unterschiedlich und häufig nicht durch die Quartiersentwicklung zu erfüllen.

Im Vordergrund stehen für viele ältere Menschen die Nachbarschaft und die sozialen Teilhabemöglichkeiten, die Versorgungssicherheit ist also nicht ausschließlich für die Menschen wichtig. Die Versorgungsstrukturen sollten aber wohnortnahe erbracht werden, damit ältere Menschen auch an ihrem bisherigen Wohnort verbleiben können.

Den gesamten Artikel können Sie online nachlesen.

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