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Wohnen

Mit kurzen Videoclips informiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit Januar 2023 im Internet über die Beiratsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden für alle Interessierten nun nach und nach kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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BIVA steht ausgeschrieben für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“. Der über 40 Jahre alte BIVA-Pflegeschutzbund ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen in betreuten Wohnformen einsetzt. In Veröffentlichungen betont der Verein dabei immer wieder die Bedeutung von Bewohner*innenvertretungen in den Einrichtungen. Anschaulich hat die Interessenvertretung nun Informationen zur Arbeit in Beiräten entwickelt, die nach und nach auf dem YouTube-Kanal des Verbands veröffentlicht werden.

Los geht es mit dem ersten Video „Was ist eine Bewohnervertretung in einem Pflegeheim?“, weitere der bereits zahlreichen hochgeladenen Clips heißen beispielsweise „Was ist das Wohn- und Teilhabegesetz?“ oder „Wie läuft die Wahl des Beiratsgremiums ab?“. Insgesamt wurden 42 kleine Videobeiträge produziert. Entstanden sind die Videos im Rahmen eines Projekts des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entstanden.

Hier gelangen Sie zum YouTube-Kanal des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Mehr zu dem Verein und weitere Informationen rund um Beiratsarbeit in Heimen finden Sie auch auf der Internetseite von BIVA.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Der 2021 ins Leben gerufene „DigitalPakt Alter“ zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser neue Partner*innen gewonnen. Damit hat das Projekt bundesweit nun zwölf aktive Partner*innenorganisationen.

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Auf lokaler Ebene arbeiten bereits viele Mehrgenerationenhäuser und Senior*innenbüros an den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter zusammen, ab sofort unterstützen die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser die Ziele des Projekts auch bundesweit als Partner*innen.

Der DigitalPakt Alter wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufen. Von der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner heißt es zu den neuen Partnerschaften: „Es braucht langfristig angelegte und wohnortnahe Angebote, um älteren Menschen einen nachhaltigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser haben wir zwei Partner an unserer Seite, die sich seit Jahren für nachbarschaftliches Engagement einsetzen. Umso mehr freut es uns, die Zusammenarbeit mit beiden Partnern nun auch im Bereich ‚Digitaler Kompetenzerwerb älterer Menschen‘ auszubauen“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros ist das Netzwerk der über 450 Seniorenbüros in Deutschland und unterstützt diese in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Netzwerk vertritt zudem die Interessen der lokalen Seniorenbüros auf Bundes- und Landesebene.

Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser nimmt entsprechende Aufgaben für die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm des BMFSFJ wahr. Mehrgenerationenhäuser schaffen Begegnungsorte und fördern das Miteinander sowie das nachbarschaftliche Engagement in den Kommunen. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, eine Kooperation und Partnerschaft mit dem DigitalPakt Alter, denn das Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sieht insbesondere die digitale Teilhabe als bedeutsame Vorrausetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und somit ist diese auch als immanentes Mittel einer sorgenden Gemeinschaft, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge, anzusehen“, heißt es aus dem Sprecherinnenrat des Bundesnetzwerks Mehrgenerationenhäuser zur Unterstützung des DigitalPakts.

2021 haben die Partnerinnen und Partner der Initiative das Ziel des DigitalPakt Alter in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, die Sie unter diesem Link finden können. Die hier zitierten Beiträge sind der im November veröffentlichten Meldung „DigitalPakt Alter begrüßt neue Partner“ auf der Internetseite des Projekts entnommen, dort sind auch weitere Informationen zu finden.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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Gerade in ländlichen Räumen fehlen Wohnangebote zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflege-, Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die Fachtagung „Mit Neuen Wohnformen ländliche Räume entwickeln“ will Beispiele neuer Wohnformen und Möglichkeiten ihrer Weiterverbreitung aufzeigen.

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Am 7. Dezember laden das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, das Sozialministeriums Rheinland-Pfalz und die Landesberatungsstelle Neues Wohnen zu der Veranstaltung ein, die im Kulturzentrum Mainz stattfindet und online im Livestream übertragen wird. Die Fachtagung richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wohnungs- und Pflegewirtschaft und andere Engagierte und soll Gelegenheit bieten, richtungsweisende Projekte kennenzulernen. Dazu heißt es in der Einladung zur Veranstaltung: „Bundesweit finden sich gute Beispiele, die zeigen, wie gemeinnützige Organisationen und Initiativen, auch im Verbund mit den Kommunen, in ländlichen Räumen generationengerechte Wohnumfelder entwickeln und Wohnperspektiven für pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen schaffen können.“

Zu den Neuen Wohnformen, die sich als Impulsgeber auf der Fachtagung präsentieren, gehört auch das interkulturelle Generationendorf Hitzacker Dorf, über das wir auf diesem Portal vor geraumer Zeit berichtet hatten.

Die Tagung ist kostenfrei. Um Anmeldung – auch bei digitaler Teilnahme – wird bis zum 25. November gebeten.

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Ende September fand die jährliche Netzwerktagung Nationale Demenzstrategie statt, auf der die Mitglieder des Netzwerkes Erfahrungen austauschen, Fragen diskutieren und die Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen fördern. In diesem Jahr war Wohnen das Schwerpunktthema. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun im Internet verfügbar.

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Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung zusammen mit Ländern, Kommunen und zahlreichen Organisationen die „Nationale Demenzstrategie“ ins Leben gerufen, um die Situation von Menschen mit Demenz nachhaltig zu verbessern. Mit der Verabschiedung der Strategie wurde zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Förderung der Zusammenarbeit aller Beteiligten das Netzwerk Nationale Demenzstrategie gegründet. Das erste Netzwerktreffen fand im Frühjahr 2021 statt, dort wurden Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Demenzstrategie diskutiert. Die zweite Tagung im September 2021 hatte den digitalen Wandel zum Schwerpunktthema.

Bei der diesjährigen Netzwerktagung am 26. September 2022 stand das Thema Wohnen für Menschen mit Demenz im Vordergrund. Inzwischen ist eine umfangreiche Dokumentation verfügbar, die neben den Präsentationen der Referent*innen auch Videomaterial und Fotos von der Veranstaltung beinhaltet. Zu der Dokumentation gelangen Sie über diesen Link.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Bewohnerinnen und Bewohner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gemeinschaftsbereichen der Pflegeheime. Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und Lebensqualität der Betroffenen und fordern eine Aufhebung.

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„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, lässt sich Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemeldung zitieren. Hintergrund der Kritik ist die im Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem die Maskenpflicht in Pflegeheimen vorsieht. Zwar kann die Maske im eigenen Zimmer abgenommen werden, in allen öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtungen, bei Wegen zu gemeinsamen Mahlzeiten oder bei der Teilnahme an Freizeitangeboten muss seit diesem Monat wieder zwangsläufig eine Maske getragen werden.

Die BAGSO sieht darin einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Die Regelungen würden zu einem hohen Isolationsrisiko führen und Bedürfnisse von Bewohner*innen nach sozialen Kontakten und nach Nähe und Berührung verkennen. „Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen.“ Solche drastischen Eingriffe seien vor dem Hintergrund einer hohen Impfquote – die Bewohner*innen in Pflegeheimen sind in der Regel vierfach geimpft ­– regelmäßigen Testungen und besseren medizinischen Versorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.

Senior*innen- und Pflegeverbände weisen darauf hin, dass es sich bei Pflegeheimen um das Zuhause der Bewohner*innen handelt. So argumentiert Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund: „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“. Er ergänzt an anderer Stelle in der Pressemitteilung: „Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“. Auch die BAGSO-Vorsitzende appelliert an die Politik: „Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

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Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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100 ältere Menschen, 100 Junge, 100 Geflüchtete – so soll es einmal aussehen, das Dorf im Wendland, in dem man solidarisch und ökologisch zusammenleben will. Die ZEIT vom 15. September 2022 berichtet über den Traum vom „Dorf der Zukunft“ und die alltäglichen Herausforderungen.

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„Sie wollen das Dorf der Zukunft bauen“, heißt es in dem ZEIT-Artikel über die Bewohner*innen von Hitzacker Dorf, die die 14 Häuser geplant und errichtet haben. „Ein Dorf, in dem Junge und Alte zusammenleben, einander helfen und unterstützen. In dem jeder und jede wohnen kann, egal ob arm oder reich.“ Das Dorf will auch für andere Kulturen offen sein und neben Alten und Jungen auch zu etwa gleichen Teilen Geflüchtete aufnehmen. Derzeit leben dort insgesamt 66 Erwachsene, 9 Jugendliche und 16 Kinder. Die Idee für das Projekt war 2015 entstanden, auch vor dem Hintergrund der vielen Menschen, die zu jener Zeit aus Syrien nach Deutschland gekommen waren.

Das Zusammenleben in Hitzacker Dorf soll solidarisch, ökologisch und bunt sein. Die Häuser im autofreien Dorf sind zementfrei gebaut, geheizt wird mit einer Biogasanlage, gegessen wird überwiegend vegetarisch – wenn Fleisch, dann bio ­– und nachts werden die Wege nicht beleuchtet, wegen der Insekten. Man will hier einiges anders machen.

Vorgestellt wird in dem Beitrag unter anderem Folkert Knoops, der sich damals kurz vor der Rente entschied, in das Dorfprojekt zu ziehen. Seine Motive: „Er brauchte eine neue Aufgabe. Und: Er wollte nicht allein alt werden. Folkert hat keine Partnerin, sein Sohn ist längst erwachsen. Er wollte Gemeinschaft.“ Auch die 72-jährige Christel Wirringa hat sich dem Projekt angeschlossen. Ihr Haus in einem Dorf in Ostfriesland hatten sie und ihr Mann nach 40 Jahren verkauft, um nach Hitzacker Dorf zu ziehen.

Der 69-jährige Folkert Knoops ist gelernter Maler und Lackierer, hat aber auch Erfahrungen als Dachdecker und Gerüstbauer und bis zum Ruhestand einen Fahrradladen besessen. Er bringt also genau das mit, was es auf der Baustelle im Dorf, wofür jede*r einen Beitrag leisten soll, dringend braucht. Auch Christel Wirringa bringt sich mit ihren Fähigkeiten in der Gemeinschaft ein. Die ehemalige Schulleiterin hat Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten und führt durch ihre Kontakte immer wieder Familien in das Dorf, die nicht aus Deutschland stammen und auf der Suche nach einer neuen Heimat sind.

Das alles klingt wie eine gelebte Vision. So auch auf der Internetseite des Projekts: „Ein Traum? Nein, wir sind schon dabei, unser Dorf zu bauen. Und fangen an, unsere Vision zu leben.“ Der Beitrag in der ZEIT beleuchtet jedoch zudem den Alltag, den es trotz dieser Visionen eben auch noch gibt. Da viele im Dorf Kinder haben oder einen Job und dazu keine handwerkliche Ausbildung, hing viel von der Baustelle an Folkert, der das Dorf sogar verlassen hatte. Auch die ganzen Arbeitsgruppen und Beiräte nervten ihn. Er habe ein Vordach ein Jahr lang beantragen müssen. „Früher haben wir einfach gemacht.“ Auch Christel zweifele inzwischen an einigem: „Die Vision, mit so vielen Geflüchteten zu leben, war der Grund, warum ich hergezogen bin. Jetzt bin ich diejenige, die sagt: Wir schaffen das nicht mehr.“ Sie ist inzwischen aus der Interkulturellen Arbeitsgemeinschaft ausgetreten.

Einen bildlichen Eindruck vom Dorf bekommen Sie über den YouTube-Kanal des Projekts. Im Dezember 2021 berichtete auch der SPIEGEL über das „Dorf der Zukunft“.

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