Durch Broschüren des Städtetages Baden-Württembergs liegen Arbeitshilfen zur Inklusion auf kommunaler Ebene vor. Dabei wird sich vor allem auf die UN-Behindertenkonvention bezogen.
Das Heft „Lebensraum Stadt. Inklusion kommunal. Reportagen und Momentaufnahmen zur Inklusion.“ liefert 7 Praxisbeispiele, wie Inklusion funktionieren kann. In der Arbeitshilfe „Kommunale Aktionspläne“ werden Instrumente zur Umsetzung vorgestellt – ausdrücklich auch für andere Bundesländer geeignet.
Das Thema Inklusion lässt sich nicht auf Menschen mit Beeinträchtigungen beschränken. Es wird festgestellt, dass Inklusion alle Menschen betrifft, ob „[…] mit oder ohne Behinderung, mit Migrationserfahrung oder ohne, alte oder junge, reiche oder arme. Und weil diese Gesellschaft – wahrscheinlich – erst am Anfang einer Entwicklung hin zur Teilhabe aller steht.“ Auf dieses Thema können also auch Seniorenräte einwirken, vertreten sie doch einen sehr heterogenen Teil der Gesellschaft.