Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Es gibt darüber hinaus jedoch immer wieder fehlende Zeiten, was sich negativ auf die Rente auswirken kann. Eine Kontenklärung kann das vermeiden.
Bei einer Kontenklärung handelt es sich um einen Abgleich Ihres tatsächlichen Lebenslaufes mit den (bislang) berücksichtigten Zeiträumen Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Beitragspflichtige Beschäftigungen und einige andere Zeiträume werden in der Regel automatisch in ihrem Konto bei der DRV hinterlegt. Aus der Höhe und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse wird der individuelle Rentenanspruch errechnet.
Dabei kann es passieren, dass Zeiten, die für den Rentenanspruch relevant sein können, nicht an die Rentenversicherung übermittelt worden sind. So entstehen Lücken im Lebenslauf, die den Anspruch ungerechtfertigt mindern könnten. „Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen“, empfiehlt beispielsweise der schleswig-holsteinische Sozialverband (SoVD) in einem Beitrag.
Auch die Rentenversicherung verweist in einer Broschüre auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kontenklärung. „Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind“, heißt es darin. Zu den relevanten Zeiten können neben Beitragszeiten auch Erziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten gehören. Welche Zeiten für den Anspruch relevant sind können Sie im Detail auch der DRV-Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“ entnehmen. Berücksichtigte Zeiträume ihres Versicherungskontos können Sie über die DRV jederzeit einsehen.
„Warten Sie mit der Kontenklärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum“, empfiehlt der SoVD weiter. In der Regel gehe so ein Verfahren zwar schnell, gerade bei vielen Lücken und entsprechend vielen nachzureichenden Unterlagen kann eine Prüfung jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.“ Eine Kontenklärung können Sie auch im Internet beantragen, den Antrag dazu können Sie hier herunterladen.