Ende 2024 verabschiedete die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dessen zentraler Bestandteil die Krankenhausreform ist. Die bisherige Bilanz fällt jedoch eher ernüchternd aus. Bereits im Oktober billigte das Bundeskabinett daher das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das die Umsetzung der bislang verfehlten Ziele unterstützen soll, ohne die Reform insgesamt zu verschieben.
Kritik kommt unter anderem von der Krankenkasse BARMER. Ihr Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bemängelt, dass die Qualität der Versorgungsstrukturen in deutschen Kliniken weiterhin verbesserungsbedürftig sei. Zudem dürfe das KHVVG den Bundesländern nicht zu großen Entscheidungsspielraum lassen, etwa bei Anforderungen an Fachkliniken, sondern müsse bundesweit einheitliche Maßstäbe setzen. Auch Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, warnt vor einer möglichen Verschärfung des ohnehin gravierenden Personalmangels in der Pflege.
Ursprünglich sollte das KHVVG das Vergütungssystem reformieren und dazu beitragen, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Dafür wurden Krankenhausleistungen in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Patientinnen sollen künftig gezielter in Einrichtungen behandelt werden, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Davon sollten sowohl die Krankenhäuser selbst, etwa finanziell, als auch die Patientinnen profitieren.
Mit dem KHAG erhofft sich die Bundesregierung nun eine bessere Umsetzung der Reform. Neben zusätzlicher finanzieller Unterstützung vom Bund – etwa durch die Möglichkeit für Länder, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Krankenhäuser zu investieren – sieht das Gesetz unter anderem eine stärkere Einbindung von Belegärzt*innen und eine Anpassung der Leistungsgruppen vor. Ziel ist es, den Beteiligten mehr Zeit zu verschaffen, um die Reformschritte umzusetzen.
Zudem soll das KHAG mehr Flexibilität im System ermöglichen und durch die elektronische Patientenakte Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser durch ein Abrechnungsverbot dazu angehalten werden, Leistungen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Kapazitäten zu erbringen. In Kraft getreten ist das Gesetz bislang jedoch noch nicht.
Auch diese Anpassungen stoßen jedoch auf Skepsis. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt, die Länder könnten ihrem Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung künftig kaum noch nachkommen. Patient*innen müssten sich möglicherweise auf längere Wartelisten, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen einstellen. Für viele Krankenhäuser bleibe der wirtschaftliche Druck in einem stark regulierten System weiterhin hoch.

