Der Landesseniorenrat nimmt Stellung zu dem Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein“, welcher zur Zeit im Landtag diskutiert wird. Begrüßt wird prinzipiell die gesetzliche Regelung der Verteilung von Finanzmitteln und die wohnortnahe Leistungserbringung. Der Seniorenrat Schleswig-Holsteins lehnt jedoch ab, dass ausschließlich die Dachverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert werden sollen.
Lokale Vereine werden mit der Fokussierung auf die Dachverbände ausgeschlossen, diese kleinen Vereine haben laut dem Landesseniorenrat jedoch häufig die besseren Kenntnisse vor Ort. In seiner Stellungnahme wird daher gefordert
- die Förderung mindestens zu einem großen Teil zweckgebunden an die Kommunen auszuschütten;
- nur ehrenamtlich tätige Vereine und Verbände zu unterstützen, aber keine, die auch als Wirtschaftsunternehmen fungieren;
- notwendige Erfolgskriterien der Arbeit so zu gestalten, dass sie ohne großen bürokratischen Aufwand einen guten Überblick über die Leistungen geben;
- die weitere Förderung jährlich zu prüfen.
Die Begründung der einzelnen Punkte können Sie in dem Dokument des Landtages nachlesen. Den Gesetzesentwurf der CDU und den Änderungsantrag der FDP können Sie ebenfalls online nachlesen. Weitere Stellungnahmen und andere Dokumente zu dem Vorgang finden Sie z.B. mit dem Suchbegriff „18/3809“ im Informationssystem des Landtages.