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8. Dezember 2016

Landesbeauftragter zum Bundesteilhabegesetz

Wir berichteten bereits mehrfach über das Bundesteilhabegesetz. Nun hat sich auch der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, dazu geäußert. Er stellt Veränderungen bei dem verabschiedeten Bundesteilhabegesetz fest. Das Parlament habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Sinne der Menschen mit Behinderungen verbessert. Die UN-Konvention wurde jedoch nicht umgesetzt.

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Hase bilanziert dazu: „Allen Beteiligten war nach der Vorlage des Entwurfes klar, dass es ein Gesetz nach den Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen nicht geben wird. Das heute beschlossene Gesetz ist der Auftakt für eine längst fällige Systemänderung und wir müssen für weitere Verbesserungen kämpfen!“

Die gesamte Pressemitteilung können Sie online nachlesen.

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