Von April bis Juni vergangenen Jahres galt das sogenannte „Mietenmoratorium“, welches Mieter*innen bundesweit vor Kündigungen wegen Corona-bedingter Zahlungsverzügen schützte. Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert seit Monaten, inwieweit sich die Landesregierung für ein weiteres Moratorium einsetzen solle.
Weiterlesen Bereits im November 2020 hatte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!“ eingereicht. Seitdem diskutiert der Landtag das Thema im Plenum und in verschiedenen Ausschüssen. Zuletzt hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen – die Fraktionen konnten bis zum 31. März 2021 Anzuhörende benennen. Zu den Organisationen, von denen in den kommenden Wochen Stellungnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein oder die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale. „Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen, fehlende Einnahmen bei Selbstständigen, Freiberufler*innen und Kunstschaffenden oder Freistellung für die Betreuung von Familie – je nach ihrem sozialökonomischen Status sind die Menschen unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, heißt es in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion. „Die möglichen Folgen für die Betroffenen sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung. Diese Gefahr wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.“ Daher solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein erneutes Inkrafttreten des im Sommer letzten Jahres ausgelaufenen Mietenmoratoriums einsetzen. In ihrer Rede im Plenum des Landtags erklärte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal im Dezember ergänzend: „Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.“ Dem Antrag kritisch gegenüber standen die anderen Fraktionen. So wies beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa darauf hin, dass es im März 2020 eine andere Situation gegeben habe, die nicht vergleichbar sei: „Zum Zeitpunkt des ersten Mietenmoratoriums im März 2020 war völlig unklar, welche wirtschaftlichen und insbesondere finanziellen Auswirkungen die Coronapandemie für Mieter haben würde. Aus diesem Grund war es richtig, hier zunächst einmal einen gewissen Schonzeitraum einzuräumen“, argumentiert der Abgeordnete. Für dieses Instrument gebe es allerdings keinen neuen Anlass, da es kaum zu Verzügen gekommen sei. Zudem weist der FDP-Politiker darauf hin, dass es soziale Sicherungssysteme gebe, die geholfen hätten. Auch Erleichterungen beim Wohngeld-Bezug seien bereits beschlossen worden. Wie der Bayrische Rundfunk (BR) im Februar 2021 in einem Artikel berichtete, habe das Bundesjustizministerium eine Verlängerung des Mietenmoratoriums in Angriff genommen, dafür innerhalb der Bundesregierung allerdings keine Mehrheit erlangen können. Selbst wenn der Landtag nach Durchführung der schriftlichen Anhörung (hier eine Übersicht) also zu dem Schluss kommen sollte, sich tatsächlich für ein weiteres Moratorium einzusetzen, scheint eine entsprechende Umsetzung daher fraglich. Die im Rahmen der Regelung gestundeten Mietzahlungen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 müssen spätestens bis Juli 2022 zurückgezahlt werden. Hier finden Sie den Antrag der SPD-Fraktion aus November 2020. Das Plenarprotokoll der Landtagssitzung im Dezember mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie unter diesem Link.