Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sind verschiedene Meldungen erschienen, die sich den neuen Pflegebegutachtungen widmen. In diesen Begutachtungen werden Menschen auf Antrag in keine oder eine der fünf neuen Pflegegrade eingestuft.
In einer Meldung aus dem Januar wird aufgeführt, in wie vielen Begutachtungen keine oder eine der fünf Pflegegrade folgte. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2017. Als nicht pflegebedürftig wurden 12,9% der begutachteten Personen eingestuft. Die weiteren Anteile je erhaltenem Pflegegrad lauten:
- Pflegegrad 1: 17,2%
- Pflegegrad 2: 29,4%
- Pflegegrad 3: 22,2%
- Pflegegrad 4: 12,7%
- Pflegegrad 5: 5,7%
Die weiteren Zahlen finden Sie auf der Seite des MDS.
Im April diesen Jahres veröffentlichte der MDS die bundesweite Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung. Ergebnisse waren z.B. dass sich die Versicherten ein stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation, mehr Beratung und mehr Zeit für die Begutachtung wünschten. Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen. Der verwendete Fragebogen kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Der entsprechende Ergebnisbericht der Region Nord – welche Schleswig-Holstein und Hamburg umfasst – sowie die Ergebnisse weiterer Bundesländer werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.