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7. November 2025

Mehr Assistenzkräfte für Deutschlands Pflegesystem: Bundestag beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung

Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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