Logo DISW

28. Mai 2019

Kleinfahrzeuge auf Gehwegen?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht darin eine Gefahr für Fußgänger/innen.

Weiterlesen

Elektro-Tretroller sollen in Deutschland auf öffentlichen Straßen nun zugelassen sein. Dafür entschied sich das Bundeskabinett im Rahmen der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die BAGSO begrüße den Schritt im Kontext einer nachhaltigeren Mobilität, kritisiert aber einen anderen Aspekt der Verordnung. Dass Fahrzeuge bis 12 km/h auf Gehwegen zugelassen sein sollen, gefährde Fußgänger/innen, insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die BAGSO stellt folgende Forderungen auf:

„1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben.

2. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.

4. Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.- 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.

5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.“

Die Verordnung liegt nun dem Bundesrat vor.

Schließen



Weitere interessante Beiträge zu diesem Thema finden Sie auch in: Mobilität, Städtebau & Stadtteilplanung, Technische Hilfsmittel