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24. November 2018

Sozialverband zur Erwerbsminderungsrente

Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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