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12. November 2018

Mieten weiter gestiegen

Deutschlandweit seien die Mieten um weitere 5,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Maßnahmen der großen Koalition haben diese Entwicklung nicht gebremst.

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des BBSR hervorgeht, seien die Mieten im ersten Halbjahr 2018 deutschlandweit um 5,4% gestiegen. Vergleichswert ist der gleiche Zeitraum im Vorjahr. Durchschnittlich sind das etwa 8,3 € nettokalt pro Quadratmeter. Deutlich spürbar stiegen die Mieten in den Großstädten: „In den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten demnach um 6,7 Prozent auf 11,09 Euro pro Quadratmeter. Berlin (+9,5 Prozent) und München (+7,0 Prozent) verzeichneten den stärksten Anstieg unter den Metropolen. Moderater entwickelten sich die Angebotsmieten dagegen in Köln (+4,5 Prozent) Frankfurt am Main (+4,4 Prozent) und Düsseldorf (+3,4 Prozent).“

Unter diesen Entwicklungen leiden vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten. Bei ihnen macht die Miete in vielen Fällen den größten Posten des Gehalts aus, wie beispielsweise in dem Fall einer Seniorin aus Hamburg, über den das Hamburger Abendblatt im Mai berichtete.

Die vorige große Koalition aus CDU, SPD und CSU habe versucht, mit der sogenannten Mietpreisbremse, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Da sich das damalige Gesetz allerdings in der Praxis nicht bewährte, soll es nun verschärft werden. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Die bisherigen Entwürfe müssen sich Vorwürfe bzgl. fehlender Sanktionen gegen Vermieter/innen und relativ offenen Formulierungen gefallen lassen.

Genauso bleibt die Berechnung des Mietenspiegels nicht zielführend: „Bei der Berechnung der Vergleichsmiete werden nur die Mieten berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren erhöht wurden oder aus neu geschlossenen Mietverträgen resultieren. Der Mietspiegel gibt folglich einen Überblick über den Ist-Zustand. Mieten aus dem sozialen Wohnungsbau fließen nicht mit ein, ebenso wenig wie länger als vier Jahre bestehende Mietverhältnisse ohne Erhöhung.“

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