Seit März gelten aufgrund der Covid-19-Pandemie Besuchsverbote in Pflegeheimen und andere Einschränkungen, die sich auf die Arbeit der Beiräte in stationären Einrichtungen auswirken. Der BIVA Pflegeschutzbund hat dazu eine kleine Artikelserie unter dem Titel „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ gestartet.
Bislang sind zwei Teile der aktuellen Reihe „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ erschienen, die die Bundesinteressenvertretung Alter und pflegebetroffene Menschen (kurz: BIVA Pflegeschutzbund) veröffentlicht hat. „Auch und gerade in diesen Zeiten ist der Beirat als Bewohnervertretung gefragt, um bei der Gestaltung des Lebens in der Einrichtung mitzuwirken“, heißt es in dem zweiten Artikel auch im Hinblick auf die ersten Lockerungen der strikten Besuchsverbote.
Das wichtigste für die Beiratsarbeit in diesen Zeiten sei grundsätzlich, dass die Beiräte die jeweiligen Regelungen ihrer Bundesländer kennen, die sich derzeit schnell ändern können. Die geltenden Maßnahmen definieren auch den Rahmen und die Möglichkeiten, die die Beiräte haben. Hier bietet die BIVA auch Hilfe an und informiert auf ihrer Internetseite über Änderungen. Außerdem können Sie sich in den E-Mail-Newsletter des Pflegeschutzbundes eintragen, der für aktuelle Informationen zur Corona-Situation eingerichtet wurde.
Im Rahmen der (gesetzlichen) Möglichkeiten sollte die Beiratsarbeit auf Empfehlung des BIVA Pflegeschutzbundes auch in dieser Phase fortgesetzt werden. „In dieser neuen Situation können und sollten Sie sich einbringen. Das ergibt sich aus Ihren vom Gesetz übertragenen Mitwirkungsaufgaben. Dabei geht es auch um die Übersicht, ob Pflege und Betreuung qualitativ angemessen gewährleistet sind, aber vor allem um Ideen, die Situation für alle leichter zu machen“, heißt es dazu im Artikel. So könne beispielsweise überlegt werden, inwieweit Geschenke abgegeben werden können, ob es Balkone gibt, über die man sich zu einer bestimmten Uhrzeit verabreden kann oder wie mit Bewohner/innen verfahren werden kann, die keine digitalen Hilfsmittel zur Verfügung haben. Beispiele zeigen, dass es geht: „Mitglieder berichten uns von Gottesdiensten und Konzerten von ehrenamtlich engagierten Künstlern via Hausanlage, ‚Frischluft-Programmen‘ mit Betreuungskräften, gemeinsamem Singen über die Balkone etc. Solange die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.“
Den ersten Artikel der Serie „Beiratsarbeit in Zeiten von Corona“ finden Sie hier . Kürzlich berichteten wir auch über Anregungen der BIVA, wie Regeln für Heimbeiräte aufgestellt werden könnten. Zu dem Artikel gelangen Sie hier .