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Auf bundespolitischer Ebene wird zur Zeit das Bundesteilhabegesetz diskutiert. In der Fachliteratur ist viel zur Teilhabe von - auch älteren - Menschen mit Beeinträchtigung zu finden. Wir haben Ihnen hier die entsprechenden Literaturempfehlungen der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen zugänglich gemacht.

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Zunächst können Sie einige Werke direkt online nachlesen bzw. kostenfrei ausdrucken:


Zwischenberichte zum Forschungsprojekt Lebensqualität inklusiv(e). Innovative Konzepte unterstützten Wohnens älter werdender Menschen mit Behinderung (LEQUI):


Dieckmann, F. / Metzler, H. (2013): Alter erleben. Lebensqualität und Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Abschlussbericht.

Dieckmann, F. / Schäper, S. / Thimm, A. / Dieckmann, P. / Dluhosch, S. / Lucas, A. (2015): Die Lebenssituation älterer Menschen mit lebenslanger Behinderung in Nordrhein-Westfalen.

Gärtner, C. / Hartmann, B. / Kranich, M. / Luthe, H. / Mierelmeier, S. (2015): Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten. Eine Handreichung für Mitarbeitende in der Behinderten- und Altenhilfe.

Klein, P. (2012): Barrierefreiheit im Quartier. Untersuchung der Anforderungen älterer Menschen mit Gehbehinderung an eine barrierefreie Quartiersgestaltung in Neuwiedenthal.


Im Folgenden nun eigenständige Werke bzw. Sammelausgaben:

Franz, D. (2016): Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Impulse zur inklusiven Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen.

Grunwald, K. (2013): Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung. Eine empirische Bestandsaufnahme.

Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft; Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.) (2012): Alter und Behinderung. Behinderung und Alter. Herausforderungen für die Gesellschaft.

Krause, G. / Schwantje, G. (2012): Gel(i)ebtes Leben.

Lennermann-Knobloch, M. (2013): Ich will Rentner sein. Das Abenteuer: individuelle Ruhestandsgestaltung mit Senioren mit geistiger Behinderung. Ein Erfahrungsbericht.

Lubitz, H. (2014): "Das ist wie Gewitter im Kopf!" Erleben und Bewältigung demenzieller Prozesse bei geistiger Behinderung. Bildungs- und Unterstützungsarbeit mit Beschäftigten und Mitbewohner/innen von Menschen mit geistiger Behinderung und Demenz.

Lude, P. / Willi Studer, M. / Vischer, F. (2014): Warum das Leben weitergeht. Auch im Alter und mit Behinderung: Mit Einschränkungen Lebendigkeit und Lebensfreude bewahren.

Maier-Michalitsch, N. J. / Grunick, G. (2015): Leben pur. Alternde Menschen mit komplexer Behinderung.

Meixner, J. (2015): Hundegestützte Intervention bei älteren Menschen mit einer geistigen Behinderung. Eine videogestützte Verhaltensbeobachtung: ein Aspekt der Salutogenese.

Müller, S. V. / Gärtner, C. (2016): Lebensqualität im Alter. Perspektiven für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen.


Diese Beiträge finden Sie in Sammelwerken:

Augustin, B. / Augustin. J. (2012): Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung - Begleitung in einer Wohnstätte. In: Schulz, J. / Wessel, K.-F. (Hrsg.): Rehabilitation und Pflege im Spannungsfeld von Entwicklung und Tod. S. 80-92.

Eiben, A. (2013): Konzepte für Menschen mit Trisomie 21 und einer diagnostizierten Demenz - eine qualitative Studie zur Exploration zu Demenzkonzeptionen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In: Boschert, S. / Eiben, A. / Knörr, A.-L. (Hrsg.): Zukunft der Pflege. S. 71-131.

Pfaff, H. / Driller, E. (2013): Behinderung und Alter. In: Haller, M. / Meyer-Wolters, H. / Schulz-Nieswandt, F. (Hrsg.): Alterswelt und institutionelle Strukturen. S. 107-120.

Stöppler, R. (2015): "Neue Alte" inklusive?! Risiken und Chancen der Teilhabe von älteren Menschen mit geistiger Behinderung. In: Maier-Gräwe, U. (Hrsg.): Die Arbeit des Alltags. S. 165-180.

Wiesli, U. (2016): Ältere Menschen mit Behinderung in Pflegeinstitutionen - neue Herausforderungen für die Pflege. In: Heussler, F. / Wildi, J. / Seibl, M. (Hrsg.): Menschen mit Sehbehinderung in Alterseinrichtungen. S. 186-199.

Zander, M. (2012): Behinderung und Hilfebedarf im erwachsenen und hohen Alter. Ähnliche Problemlagen - andere Lösungen? In: Kümpers, S. (Hrsg.): Autonomie trotz Armut und Pflegebedarf? S. 221-231.


Diese Aufsätze aus Fachzeitschriften beschäftigen sich ebenfalls mit dem Thema:

Pro Alter, Heft 48 (2016):

  • Dieckmann, F. / Rodekohr, B. / Rohleder, C.: Alter(n) mit Chance auf Teilhabe, S. 14-20.
  • Lubitz, H.: Total vergesslich - und ein bisschen durchgeknallt, S. 25-29.
  • Woltering, F.: Inklusive Sozialplanung in der Kommune, S. 21-24.

Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie:

  • Schäper, S.; Graumann, S. (2012): Alter(n) als wertvolle Lebensphase erleben. Herausforderungen und Chancen für Menschen mit geistiger Behinderung, S. 630-636.
  • Wolff, C. / Müller, S. V. (2014): Die Lebenssituation von geistig behinderten Menschen mit Demenz in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ergebnisse einer Befragung in Niedersachsen und Bremen, S. 397-402.

Bruhn, R. / Straßer, B. (2015): Zu Hause gut begleitet sterben. In: Neue Caritas, S. 26-29.

Frewer-Graumann, S. / Schäper, S. (2015): Die unsichtbaren Alten. Bilder über das Altern von Menschen mit lebenslanger Behinderung. In: Journal für Psychologie, S. 25.

Kampmann, S. (2015): Sehen, was geht. Sehverlust. In: Altenpflege, S. 48-52.

Kostrzewa, S. / Sayim, A. (2013): Wohnstätten als Orte zum Sterben? Palliative Care in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Die Hospiz-Zeitschrift, S. 21-23.

Sonnenberg, K. (2013): Ältere Menschen mit geistiger Behinderung in Wohnheimen und Werkstätten. Herausforderungen für die sozialen Professionen. In: Sozialer Fortschritt, S. 99-104.

Tessmer, N. (2013): Die Gestaltung eines "inklusiven Sozialraums" in Kommunen. Anforderungen oder Überforderungen? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, S. 76-84.

Theunissen, G. (2014): Altern mit Autismus. In: Neue Praxis, S. 494-509.

Tiesmeyer, K. (2015): Unterstützung von älteren Menschen mit Behinderung und erhöhtem Pflegebedarf. Wissenschaftliche Herausforderungen. In: Pflege & Gesellschaft, S. 241-262.

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Ein Leitfaden des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unterstützt PflegeberaterInnen beim Thema psychische Problemlagen älterer und pflegebedürftiger Menschen.

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Immer mehr ältere Menschen müssen in ihrem Alltag nicht nur mit Hilfe- und Pflegebedarf umgehen, sondern zum Teil auch gravierende Einschränkungen der psychischen Gesundheit bewältigen. Dazu zählen unter anderem demenzielle Erkrankungen, Depressionen und Abhängigkeitserkrankungen. Um PflegeberaterInnen im Umgang mit diesen Herausforderungen zu unterstützen, hat das ZQP einen Leitfaden zu psychischen Problemlagen entwickelt. Dieser richtet sich an psychiatrisch nicht spezialisierte Berufsgruppen aus der psychosozialen Beratung. Gut verständlich und auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands werden wichtige Informationen zu sogenannten psychischen Störungen, Entstehungsmodellen und Interventionsansätzen kompakt aufbereitet. Der Leitfaden hilft vor allem dabei, Hinweise auf psychische Problemlagen zu erkennen und gegebenenfalls gezielt auf ärztliche und psychotherapeutische Interventionen und Behandlungsoptionen hinzuweisen zu können. Damit leistet das Kompendium auch einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

„Die komplexe Lebenssituation von pflegebedürftigen Menschen stellt anspruchsvolle Anforderungen an Berufsgruppen, die sich in der Beratung, Betreuung und Versorgung von älteren Menschen engagieren. Dies gilt insbesondere für die Beratung älterer Menschen, die trotz ihrer vielfältigen Einschränkungen einschließlich psychischer Erkrankungen weiterhin zu Hause leben wollen. Vor diesem Hintergrund finden Pflegeberater einen wissenschaftlich fundierten Überblick zum aktuellen Stand des medizinischen und psychotherapeutischen Wissens. Sie können so gezielt den Zugang zu ärztlichen und psychotherapeutischen Interventionen erleichtern“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Das Kompendium ergänzt die einschlägigen fachlichen Leitlinien mit Empfehlungen und Orientierungshilfen für den nichtärztlichen Bereich. Grundlage dafür waren unter anderem die Empfehlungen der aktuellen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“.

Strukturell bietet der Leitfaden neben einer allgemeinen Einführung und konkreter Beschreibungen psychischer Störungen und Problemlagen auch praktische Hinweise für den problembezogenen Beratungsprozess. Die LeserIn wird dabei zunächst über Auftretenswahrscheinlichkeit, Verlauf, Ursachen und Risikofaktoren informiert. Durch anschauliche Flussdiagramme werden den Beratenden zudem Empfehlungen zum Erkennen und zum Management in Bezug auf die Problemlage aber auch detaillierte Informationen zu angezeigten psychosozialen Interventionen gegeben.

Der Leitfaden kann online heruntergeladen werden oder in einer kostenlosen Papierversion unter info@zqp.de bestellt werden. Mehr Informationen zu Qualität in der Pflege findet sich auf der Homepage des ZQP.

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Schleswig-Holstein muss seniorenfreundlicher werden. Das fordert das Altenparlament und gibt konkrete Anregungen. So soll es flächendeckend ausreichend ÄrztInnen und Pflegekräfte geben - durch mehr Studienplätze und eine attraktivere Ausbildung. Im Straßenverkehr fordern die AltenparlamentarierInnen weniger Hindernisse sowie mehr Ampeln, Laternen und Zebrastreifen. Auch Busse und Bahnen sollen durchgehend barrierefrei werden. Es soll sich aber auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt werden.

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Die 84 Delegierten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien haben am Freitag im Landeshaus ein gemeinsames Abschlusspapier verfasst, das nun den Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeht. Die drei Arbeitskreise teilen sich auf in die Themen aktive SeniorInnen, Altersarmut und Digitalisierung.

Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog, der in drei Arbeitskreisen vorbereitet und in einer Plenardebatte beschlossen wurde: Bankgeschäfte und Steuererklärungen sollen auch weiterhin auf Papier erledigt werden können - und nicht nur per Internet. Kfz-Versicherungen sollen keine Zusatzbeiträge von älteren AutofahrerInnen mehr kassieren dürfen. Mehr Polizeistreifen sollen für Sicherheit sorgen. Die SeniorInnen rufen Radio- und FernsehmoderatorInnen auf, im Interesse hörgeschädigter Menschen deutlicher zu sprechen. Keine Chance hatte hingegen die Forderung nach einer Quote für deutschsprachige Schlager und Operetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Nun sind die Fraktionen des Landtages, die schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie die Landesregierung am Zug. Sie werden zu den rund 70 Anregungen Stellung beziehen. Abgeschlossen wird der Austausch zwischen Senioren und Politik mit einer weiteren Diskussionsrunde im März 2017.
Zur Eröffnung der diesjährigen 28. Auflage des Altenparlaments unterstrich Landtagspräsident Klaus Schlie die Bedeutung der Seniorenvertretung: „Wir brauchen Ihren Fach- und Sachverstand“, sagte Schlie zu den Delegierten: „Sie setzen Themen, die der Landtag in seine Arbeit einbeziehen wird.“

Präsident des Altenparlaments ist in diesem Jahr der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Peter Schildwächter aus Lübeck. Er unterstrich den Stellenwert der älteren Schleswig-HolsteinerInnen: „Wir sind die Generation, die dieses Land aufgebaut hat, und die einen gewissen Anteil daran hat, dass dieses Land gut dasteht.“

Im folgenden können Sie die detaillierten Forderungen aus den drei Arbeitskreisen nachlesen.


Arbeitskreis 1: „Aktive Senioren“

Mehr Informationen über Seniorensportprogramme: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportverband beim Ausbau des Seniorensportbereichs weiter zu unterstützen.

Vergünstigtes Sportangebot für SeniorInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für ein flächendeckendes und kostengünstiges Sportangebot für SeniorInnen zu sorgen.

Schaffung von barrierefreien multifunktionellen Bewegungs- und Begegnungsräumen im Wohnumfeld der Älteren: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweit die Einrichtung barrierefreier multifunktionaler Bewegungs- und Begegnungsräume im Wohnumfeld der älteren Menschen zu unterstützen.

Der Landessportverband S.-H. ist Partner bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes und u. a. zuständig für gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere Menschen und für Hochbetagte in stationären Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Partner Landessportverband S.-H. e. V. das Präventionsgesetz im Lande umzusetzen, indem gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere und hochaltrige Menschen („Lübecker Modell Bewegungswelten“) unterstützt und bereitgestellt werden.

Umsetzung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf SeniorInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Auskunft über Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins zu geben.

Sport und Bewegung für Ältere als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu veranlassen, dass Gemeinden per Rechtsvorschrift gesetzlich verpflichtet werden, als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-) die Förderung des organisierten Sports im Hinblick auf Bewegung für ältere Menschen wahrzunehmen.

Verbot der Teilnahme von Vertretern eines Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates, des Landesseniorenrates an Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages an den für „nichtöffentlich“ erklärten Teil der Sitzungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die VertreterInnen des Seniorenbeirates an dem „nichtöffentlichen“ Teil der Gemeindevertretersitzung oder Kreistagssitzung und in den jeweiligen Ausschüssen teilnehmen können. Ausnahme: Der Vertreter des Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates selbst ist Betroffener.

§ 47 d und § 47 f der Gemeindeordnung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeindeordnung § 47 d „Sonstige Beiräte“ und § 47 e „Stellung der sonstigen Beiräte“ eine zeitgemäße Änderung erfahren.

Seniorenämter einführen – das Kommunalrecht ergänzen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht dahingehend zu ändern, dass Kommunen verpflichtet werden, Seniorenämter einzuführen.

Stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes einzusetzen.

Sicherstellung und Ausbau der ärztlichen Versorgung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert,

  1. mehr Studienplätze für die ärztliche Ausbildung zu schaffen und dies auch auf Bundesebene mit Nachdruck zu fordern und die neu zu schaffenden Studienplätze von Beginn an darauf auszurichten Ärzte für den ländlichen Räume verpflichtend zu qualifizieren und
  2. die neu auszubildenden Ärzte zu einem Teil dazu zu verpflichten, einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Studium im Lande zu verbleiben und dort ihre Tätigkeit auszuüben.

Die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung SH sollen in stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH im „§ 18 der Landesverordnung in den stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden. Der Bewohnerbeirat sollte zur Bewältigung seiner Aufgaben einE BeraterIn hinzuziehen.

Namentliche Aufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH e.V. in die zu überarbeitende DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden „Überarbeitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.

Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Durchführungsverordnung ein neuer Absatz 2 in § 14 eingefügt wird, der folgenden Inhalt hat: „Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“

Mitwirkung und Mitbestimmung – Verstöße der Einrichtungsleitungen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verstöße gegen die Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Die stationären Einrichtungen müssen die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte gemäß § 19 Abs. 2 (SbStG-DVO) umsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in stationären Einrichtungen auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung angeboten und umgesetzt werden.

Personalstellenschlüssel anpassen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Personalstellenschlüssel in den stationären Einrichtungen dem tatsächlichen pflegerischen Bedarf angepasst wird.

Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Menschen motiviert, eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. ab 2018 in der generalistischen Pflege aufzunehmen und im Berufsfeld zu verbleiben. Für Pflegeausbildungen müssen endlich die gleichen bildungspolitischen Prinzipien realisiert werden wie es für andere Erstausbildungen in Schleswig-Holstein selbstverständlich ist, nämlich die Integration in das System der staatlichen Berufsschulen*. Damit gewährleistet werden soll

  • die Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht im Umfang von mind. 360 Stunden (wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Mobilität),
  • die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife zu erreichen (Durchlässigkeit z. B. zu einem Pflegestudium),
  • die Verknüpfung von Theorie- und Praxisunterricht durch qualifizierte Lehrer/innen (Standard an den staatlichen Berufsschulen: Ausbildung im Berufsfeld + Hochschulstudium + Referendariat),
  • dass SchülerInnen reguläre Schulbusse zu den Berufsschulstandorten nutzen können und nicht mehr zu weit auseinanderliegenden Lernorten mit eigenem PKW fahren müssen (hoher Zeitaufwand und hohe Kosten),
  • Gendergerechtigkeit (oben beschriebene Maßnahmen gelten in den männerdominierten Berufsausbildungen als selbstverständlich!).

Darüber hinaus muss durch flankierende Maßnahmen (Beratung, Schulung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe) gewährleistet werden, dass die Schülerinnen in erster Linie als Auszubildende und nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden).

Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben einsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben eingesetzt werden.

Verbesserung der ärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Maßnahmen, basierend auf dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 29. Juni 2012, durchgesetzt werden, die ärztliche und fachärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeinrichtungen zu verbessern. Dazu gehören:

  • Auswertung der Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge aufgrund des PNGes bis Dezember 2015 abgeschlossen haben,
  • Kooperationsverträge als Standardvorgaben festlegen,
  • Kooperationsverträge, wenn möglich mit Ärzten mit der Zusatzausbildung Geriatrie abschließen,
  • in die Kooperationsverträge übrige Fachärzte mit einbeziehen (Augenärzte, Dermatologen, Endokrinologen, Neurologen, (Geronto)-Psychiater, Urologen, Gynäkologen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte etc.),
  • Bereitstellung eines Behandlungszimmers mit einer vereinbarten Grundausstattung (zu finanzieren aus den beträchtlichen Investitionskostenzuschüssen), Einrichtung einer Basis-Haus-Apotheke in der Pflegeinrichtung (Vereinbarung wie beim Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen).

Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass wegen der Ausdünnung der notdiensthabenden Apotheken die Ärzte im Notdienst die benötigten Arzneimittel selbst beim Patienten abgeben dürfen. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass der Arzt im Notdienst ein Grundsortiment an dringend erforderlichen Arzneimitteln mit sich führt. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. {Vereinbarung auf einer Grundlage wie beim SSB (Sprechstundenbedarf) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen bzw. wie beim Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 7 SGB V bei der Verordnung von Arzneimitteln}.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Zu gewährleisten ist daher:

  1. Eine verpflichtende Erstellung und regelmäßig zu aktualisierende Liste essentieller Medikamente aus speziellen Fachgebieten mit Kennzeichnung unverzichtbarer, in 24 Stunden auszuliefernder Arzneimittel,
  2. verpflichtende Eintragung der Hersteller ihrer Lieferengpässe in diese Engpassliste,
  3. angemessene Vorhaltepflicht lebensnotwendiger Medikamente entlang der Lieferkette,
  4. angemessene Vorhaltepflicht entlang der Produktionskette,
  5. keine Monopolanbieter für lebenswichtige Medikamente,
  6. wenn Rabattverträge, dann mindestens zwei Anbieter,
  7. wenn Rabattverträge, dann mit Kontrolle der Lieferfähigkeit, Festlegen der Dauer der Lieferfähigkeit und Sanktionen bei Ausfall der Lieferfähigkeit,
  8. landesweites/nationales Vorratslager entsprechend der aktualisierten Liste,
  9. Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Landesebene, besser Bundesebene BfArM), die Hilfestellung bei den auftretenden Problemen (Kontakte zu anderen Herstellern, Beschaffung von Rohstoffen, beschleunigte Inspektionen, Parallelimporten, Ausnahmeregelungen) leistet.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen wie z. B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige und diagnostisch sichere kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.

Mindeststandards ÖPNV – seniorengerechte Leistungsangebote: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es seniorengerechte Leistungsangebote im ÖPNV gibt und die Tarife entsprechend für Senioren attraktiv gestaltet werden. Hierzu gehört ein im NAH.SH-Verbund geltendes Seniorenticket, das die Individualverkehre verringert sowie der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient.

Mindeststandards ÖPNV: ÖPNV-Haltepunkte dort einrichten, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Betreiber der ÖPNV-Verkehrsbetriebe gefordert sind, Haltepunkte so auszuwählen und auszustatten, dass für die Versorgung wichtige und lebensnotwendige Einrichtungen mit verträglichem Aufwand barrierefrei erreicht werden können.

Mindeststandards ÖPNV: Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte) über die NAH.SH GmbH die Barrierefreiheit 1. in den Transportmitteln des ÖPNV, 2. an den Haltepunkten des ÖPNV bis 2022 herstellen. Zu 1. gehören einheitliche Standards für die Ausstattung der Transportmittel (Busse und Bahnen), die es erlauben, den Beförderungsauftrag zu erfüllen. Zu 2. gehören die stufenlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, gut lesbare Informationen und überdachte Wartehäuschen mit behinderten- und seniorengerechten Sitzmöglichkeiten.

Geltungserweiterung des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO (sonstige Parkerleichterung ohne parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol): Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Geltungsbereich des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO für alle Bundesländer gilt, insbesondere für Hamburg und Niedersachsen.

§ 2 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – Ergänzung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die "Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen" in Bezug auf öffentliche Garagen dahingehend erweitert wird, dass für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (Merkzeichen G) mindestens zwei Parkplätze vorgehalten und als solche gekennzeichnet werden.

Mindeststandards für den öffentlichen Verkehrsraum – Querungshilfen für Fußgänger: Das Wirtschafts- und Innenministerium sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, dass die Mindeststandards altersübergreifend für sicher zu begehende Querungen der Fahrbahn von Straßen mit öffentlichem Verkehr senioren-, familien- und kinderfreundlich gestaltet werden und deshalb die Entscheidungen die Straßenverkehrsämter, Kommunen und Landkreise des Landes die nachstehenden Punkte verbindlich beachten müssen:

  1. Leicht erkennbare wie erreichbare sichere Übergänge in fairen Entfernungen nach Bedürfnis und nicht nach Querungshäufigkeit zu installieren,
  2. genügend breite, für mindestens 2 Rollstühle geeignete Schutzinseln in der Fahrbahnmitte bei Querungshilfen zu errichten,
  3. Ampeln fußgängerfreundlich mit unkomplizierten Schaltungen, deutlich wahrnehmbaren multisensorischen Signalen und genügend Querungsdauer einzurichten,
  4. Zebrastreifen innerörtlich von den Kommunen regeln zu lassen und durch frühzeitige Voranzeigen, Vorwarnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzung zu sichern.

Verordnungen, die diesen Standards nicht genügen, sind zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Sofern sie Bundesrecht betreffen, ist auf deren Änderung hinzuwirken. Das schließt bei Nichtachtung höhere Bußgelder, Strafpunkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.

Mindeststandards: Sichere Ausgestaltung der Geh- und Fahrradwege. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Straßenverkehrsbehörden sowie die Städte und Gemeinden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verpflichten und folgende Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung zeitnah durchzuführen:

  • Rad-und Gehwege sollen immer getrennt und breit genug gestaltet werden. Wenn ein Radfahren auf der Fahrbahn mit Fahrradstreifen zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, ist dies entsprechend zu regeln.
  • Radwege bzw. Radfahrstreifen müssen stets sicher erkennbar markiert sein (durch Verkehrsschilder und/oder Bodenmarkierungen).
  • Absenkungen des Gehwegs für Rollstuhlfahrende, Rollatoren nutzende oder Kinderwagen schiebende Menschen sowie Blindenleitstreifen bzw. Bordsteinmarkierungen für Blinde müssen ebenso selbstverständlich sein wie die Beseitigung von Stolperfallen nach Frost oder baulichen Eingriffen in die Pflasterung.
  • Die Beleuchtung der Gehwege muss möglichst flächendeckend sein. Durch LED-Leuchten mit Kegellicht dürfen keine gravierenden Helligkeitsdefizite entstehen. Vordringlich bedarf es einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit folgender Zielrichtung:

Die Straßenbaulastträger und die sonstigen Veranlasser von Straßenbaumaßnahmen werden verpflichtet, bezüglich der Gestaltung von Gehwegen und Bürgersteigen etwaige Abweichungen von der DIN-Norm 18040-3 bzw. der im Entwurf befindlichen DIN-Norm 18070 schriftlich zu begründen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden haben die Begründung auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist öffentlich zugänglich zu machen.

Politikevaluation: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Politikevaluation zur Umsetzung der Beschlüsse des Altenparlaments (2009 bis 2014) bei einem unabhängigen und dafür prädestinierten politikwissenschaftlichen Institut in Auftrag zu geben und dem Altenparlament zu berichten.

Gesellschaftliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten im Pflegebereich gesellschaftliche Anerkennung erhalten und ihre Vergütung den tatsächlichen Leistungen entspricht.


Arbeitskreis 2: „Altersarmut/Generationengerechtigkeit“

Rentenniveau: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des 2004 beschlossenen RV-Nachhaltigkeitsgesetzes einzusetzen. Das Rentenniveau muss wieder auf mindestens 50 Prozent angehoben und dort für künftige Generationen gehalten werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu befassen.

Hälftige Zahlung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung durch den Rententräger für RentnerInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und auch im Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung wie die Regelbeiträge hälftig von allen Pflichtversicherten und hälftig von den Rentenversicherungen getragen werden. Die jetzige Regelung, dass Zusatzbeiträge allein von den Pflichtversicherten getragen werden, muss entfallen.

Kostenlose Kinderbetreuung, Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten aufheben: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, dass auch in Schleswig-Holstein die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten generell kostenfrei ist.

„Mütterrente“: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.

Erhöhung des Barbetrages für BewohnerInnen stationärer Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundestag den derzeitigen Barbetrag nach § 27 b SGB XII in Höhe von 109,08 € auf 200,00 € erhöht, um mittellosen BewohnerInnen von stationären Einrichtungen ein Leben in Würde und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Altersarmut endlich wirkungsvoll eindämmen! Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Landesebene und im Bundesrat für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine deutliche Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Jobs, damit der Arbeitslohn zum Leben reicht,
  • eine entsprechend deutliche Anhebung des Mindestlohns,
  • ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, unter anderem für Alleinerziehende durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote und flexiblere Arbeitszeitmodelle,
  • eine sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge.

Einführung einer Erwerbstätigenpflichtversicherung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer Pflichtversicherung für Erwerbstätige einzusetzen.

Schonbetrag für GrundsicherungsbezieherInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Schonbetrag von GrundsicherungsbezieherInnen von 2.600 € (lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (DVO) auf 10.350 € angehoben wird, wie bei den SGB II-Leistungsempfängern.

Freibetrag SGB XII: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.

Zwangsverrentung durch das SGB II: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Zwangsverrentung durch das SGB II erfolgt. Der Weg zu einer vorgezogenen, verminderten Altersrente sollte allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Pharmaindustrie soll unterschiedliche Verpackungsgrößen anbieten, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pharmaindustrie die Medikamente in unterschiedlichen Verpackungsgrößen anbietet.

Neuregelung der Renten und Altersversorgung: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Renten und die Altersversorgung neu geregelt und für alle RentnerInnen erneuert werden.
Alleinerziehende Mütter und Väter sozial besserstellen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Alleinerziehende sozial besser gestellt werden, damit sie nicht in Altersarmut abrutschen.

Intergenerativer Dialog: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regionalkonferenzen zur Verständigung von Jung und Alt über die Ausgestaltung des demografischen Wandels durchzuführen.

Kostenlose Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen im Lande: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Verbraucherzentralen des Landes finanziell so auszustatten, das diese zum Wohle aller Bürger wieder kostenfrei Auskünfte und Hilfe erteilen. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus den verhängten Bußgeldern des Bundeskartellamtes bereitgestellt werden.

Abschaffung der Anliegerkosten im Straßenbau: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert wird, dass die Anliegerkosten entfallen.

Auch im Alter gut und sicher leben: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat einzusetzen für: Gut und sicher leben – auch im Alter – für einen neuen Generationenvertrag.

Informationen bezüglich zuzahlungsbefreiter (rezeptpflichtiger) Medikamente an den Patienten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Zuzahlungsbefreiung von rezeptpflichtigen Medikamenten ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen (Beispiel von der AOK 2007). Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung nachzufragen.

Hilfsmittelversorgung durch Kranken- und Pflegekassen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass nach Verordnung von Hilfsmitteln auf notwendige Qualität und Eignung der gelieferten Produkte geachtet wird. Niedrigstpreise dürfen nicht mit noch niedrigerer Qualität bzw. Unbrauchbarkeit verbunden sein.

Seniorenzuschläge bei Autoversicherungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Autoversicherer nicht mehr Aufschläge von Senioren fordern.

Sprachkurse für Flüchtlinge: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jedem sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden registrierten Flüchtling, unabhängig von seiner Bleibeperspektive, sofort Sprach- und Integrationskurse (im Herbst 2015 noch Einstiegskurse genannt) zu vermitteln und die dafür entstehenden Kosten aus Landesmitteln zu tragen.

Bestattungsordnungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschließen, dass das Bestattungswesen liberalisiert wird.

Lockerung des Friedhofszwangs: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Friedhofszwangs aufzuheben, eine neue Art der Beerdigung einzuführen und eine gebührenfreie Privatbestattung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche, wenn es der letzte Wille des Verstorbenen ist, auf seinem eigenen Grundstück, auf privaten Grundstücken, in Parks, Flüssen oder ausgewiesenen Flächen zu gestatten.


Arbeitskreis 3: „Senioren und Digitalisierung“

Freier und kostenloser Zugang zum Internet, offenes WLAN für alle öffentlichen Gebäude: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, in den öffentlich genutzten Gebäuden des Landes einen offenen und kostenfreien Zugang zum Internet anzubieten und sich dafür einzusetzen, dass dies in allen öffentlich genutzten Gebäuden angeboten wird.

Digitalisierung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Störerhaftung ersatzlos gestrichen wird.

Digitales Testament: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eindeutige und einheitliche Regelungen zum Wohle aller Bürger für das digitale Erbe im Internet geschaffen werden, dass die Regelungen öffentlich gemacht werden und die bestehenden Broschüren, PDF-Dateien und sachbezogene Schriftstücke, unter Beachtung der neu geschaffenen Regelungen, geändert werden.

Mehr Verbraucherschutz im Internet: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet und in der Telekommunikation einzusetzen.

Sicherheit der Bürger im Land: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Bürger durch eine dichte Polizeipräsenz, Einsatz von digitaler Technik, vermehrte Streifen und Neueinrichtung von Polizeiposten im ländlichen Bereich erhöht wird.

Rentenbesteuerung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mehr Informationsangebote für RentnerInnen zur Überprüfung der Steuerpflichtigkeit anzubieten.

Informationen bezüglich der Wahlfreiheit rezeptpflichtiger Medikamente, für die es Nachahmer-Präparate (Generika) gibt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Wahlfreiheit zwischen dem Wunschmedikament und dem Vertragsmedikament ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen. Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich seines Wunschmedikamentes nachzufragen.

Digitalisierung aller Lebensbereiche – Rechte der SeniorInnen berücksichtigen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, durch gesetzliche bzw. administrative Regelungen zu gewährleisten, dass auch zukünftig Behördenkontakte und Bankgeschäfte, insbesondere Steuererklärungen ohne Verwendung des Internets und ohne zusätzliche Kosten getätigt werden können, damit auch zukünftig in allen Lebensbereichen die mündliche und schriftliche Beteiligung möglich bleibt. Auf die Entwicklung technischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist auf benutzergerechte und damit altersgerechte Handhabung im Interesse vor allem der Senioren durch geeignete Maßnahmen Einfluss zu nehmen.

Einfluss der Digitalisierung auf soziale und ökonomische Informationsverbreitung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die zu erwartende Digitalisierung sozialverträglich und barrierefrei umzusetzen.

Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Ausbau der Hilfen für die Einkommensteuererklärung einzusetzen.

Broschüren und PDF-Dateien und weitere betroffene Schriftstücke auf Bundes- und Landesebene zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Broschüren, Schriftstücke und digitalen Dateien um den Passus Einkäufe, Versicherungsabschlüsse und Geschäftsabschlüsse über das Internet erweitert werden.

Niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV der Landesprogramme eine umfangreichere Sendezeit erhält.

Sprache im Radio und Fernsehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunimmt und einher die Hörfähigkeit der Älteren altersbedingt abnimmt, die Rundfunk- und Fernsehsender dafür Sorge tragen müssen, dass die Moderatoren eine umfassende Sprachausbildung erhalten. Die Technik der Modulation, Sprache und Hintergrundmusik, auf das beste technische Niveau angehoben wird.


Weitere Informationen zum Altenparlament finden Sie auf der Homepage des Landtages.

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Die Geschäftsstelle Demenzplan des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaft hat den Demenzplan für Schleswig-Holstein veröffentlicht. An dem Demenzplan wirkten rund 50 VertreterInnen verschiedener Berufs- und Interessengruppen zum Thema Demenz mit.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, ist beeindruckt von der Arbeit, die die beteiligten Personen und Institutionen in den vergangenen zwei Jahren geleistet haben. „Die Mitwirkenden haben die Lebenssituation und die Herausforderungen für Betroffene äußerst detailliert dargestellt und sehr überzeugende Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Nun sind Politik und Verwaltung gefordert, die Empfehlungen aus dem Demenzplan umzusetzen“, sagte El Samadoni.

Der Bericht zeige deutlich, dass sich Betroffene und Angehörige oft allein gelassen fühlen. So fehlen häufig konkrete Ansprechpersonen in der Verwaltung der Kreise und kreisfreien Städte. Auch sei ein Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten notwendig. Ferner seien die Mobilität Erkrankter und eine Begleitung oder Beratung für Angehörige nicht ausreichend gewährleistet, hob El Samadoni hervor. „Der Demenzplan zeigt nicht nur konkrete Defizite auf, sondern begegnet diesen mit praktikablen Vorschlägen“, unterstrich die Bürgerbeauftragte. „Die Empfehlungen können und sollten daher als Arbeitsgrundlage verstanden werden“.

Die Ergebnisse können Sie in der Drucksache 18/4587 nachlesen. Weitere Hintergrundinformationen liefert die Homepage der Geschäftsstelle Demenzplan.

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Die diesjährige Engagementwoche des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE) steht unter dem Motto "Engagement macht stark!" und begann am 16.09.2016. Teilweise parallel läuft die Aktionswoche der Arbeiterwohlfahrt.

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Die Aktionswoche des BBE läuft noch bis zum 25.09.2016 und steht unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim Gauck. In ihrer Eröffnungsrede sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Demokratie lebt von der gesamten Vielfalt freiwillig Engagierter. Angefangen von der einfachen Hilfe im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft bis hin zu ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen. Ich freue mich, dass die vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisierte jährliche Aktionswoche das großartige Engagement der vielen freiwillig Tätigen sichtbar macht und ihre Verdienste anerkennt. Das macht auch anderen Menschen Mut und gibt ihnen Ideen, sich selbst für eine gute Sache zu engagieren."

Der Vorsitzende des BBE-SprecherInnenrats Dr. Röbke betonte die besondere Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement für die Integration von MigrantInnen. Die Ankunft von Hunderttausenden habe Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. Die Entwicklungen der letzten Monate habe ihm gezeigt, dass vor allem Menschen aus der Mitte der Zivilgesellschaft dies zu ihrem Thema gemacht hätten. "Trotz der vielen Negativ-Schlagzeilen stimmt mich der unermüdliche Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für Geflüchtete positiv und macht mir Mut", sagte Röbke. Anschließend wurden die diesjährigen Engagement-BotschafterInnen geehrt:

Die Arbeit der Engagement-BotschafterInnen, die zum Teil bereits TrägerInnen des Deutschen Engagementpreises 2015 sind, ist vorbildhaft für das freiwillige Engagement in Deutschland. Sie stehen zudem für die drei Schwerpunktthemen der diesjährigen Aktionswoche: "Unternehmensengagement für Arbeit und Integration", "Gesundheit und Prävention" und "Migration und Engagement".

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Aktionswoche.

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Als erstes Projekt unserer Reihe Beispielsweise... wollen wir Ihnen die Idee der Mitfahrerbank, andernorts auch Mitfahrbank genannt, vorstellen. Dazu sprachen wir mit der Ideengeberin aus Speicher, einer Verbandsgemeinde (VG) in Rheinland-Pfalz. Lesen Sie hier mehr über die Erfahrungen mit den Mitfahrbänken und ergänzende Projekte zum Thema Mobilität auf dem Lande.

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Die Ideengeberin Ursula Berrens ist in der örtlichen Anlaufstelle für Senioren und in dem Netzwerk für Mobilität in der VG Speicher tätig. Durch das Netzwerk wurde im August 2014 die Pilotbank an dem Rathaus des Ortes Speicher aufgestellt. Mit der Pilotbank sollte auch erfasst werden, ob die Mitfahrbank als solche akzeptiert und genutzt wird. Umfragen zum Thema wurden auch durch geführt, waren aber weniger aufschlussreich als das tatsächliche Erproben der Idee.

An der Pilotbank am Rathaus kann man über drei verschiedene Schilder die Intention der Sitzenden deutlich machen: Bahnhof, Bitburg oder Pause. Der Bahnhof Speicher liegt 3 Kilometer entfernt, durch die Steigung ist der Fußweg sehr anspruchsvoll. Am Bahnhof steht inzwischen eine weitere Bank, welche vor allem bei ankommenden Zügen genutzt wird. Nach einer Preisverleihung für die Pilotbank wurden weitere Mitfahrbänke in der Region geplant:

In Kyllburg, eine weitere Ortschaft des gleichen Landkreises, stehen drei Mitfahrbänke. Sie sind orange und unbeschildert, der Richtungswunsch wird durch den Standort klar: Am Ortsausgang in die Richtung des nächsten Ortes oder von Einkaufsmöglichkeiten aus in den Ort. Weitere beschilderte Mitfahrbänke stehen in Ortsgemeinden der VG Speicher, so zum Beispiel in Auw an der Kyll. Insgesamt stehen in Speicher inzwischen 13 Mitfahrbänke.

Vorhandenen Mitfahrbänke werden in einer Art Routenplaner-App aufgenommen. Auf der Karte auf der Homepage der Mitfahrbank werden die Mitfahrbänke aus Speicher und Umgebung angezeigt. Man kann dort aber auch andere Regionen bzw. Bundesländer anzeigen lassen. Bisher hat diese Möglichkeit die Gemeinde Graben-Neudorf aus dem Landkreis Karlsruhe genutzt. Menschen, die weitere Mitfahrbänke organisieren, sind herzlich eingeladen, ebenfalls "ihre" Mitfahrbänke dort eintragen zu lassen. So könnte langfristig ein Netz aus Mitfahrbänken entstehen.


Mit dem Aufstellen der Bänke werden verschiedene Ziele verfolgt. Das Busnetz soll nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Denn dem Busnetz auf dem Land fehlt häufig eine vernünftige, alltagstaugliche Taktung. Ein Netz aus Mitfahrbänken kann zur verstärkten Vernetzung zwischen und innerhalb von Gemeinden führen. So werden Feiern oder Messen für BewohnerInnen erreichbarer.

Der Ort, an dem die Bank aufgestellt wird, kann Einfluss auf die Nutzung haben. So führt ein durch andere gut sichtbares Einsteigen in ein möglicherweise unbekanntes Auto zu sozialer Sicherheit. Manche Bänke sind zu bestimmten Zeiten nutzbar: An Einkaufszentren führen die Öffnungszeiten, an Bahnhöfen die Ankunftszeiten der Züge zur zeitlichen Fokussierung.


Über die tatsächliche Nutzung lassen sich nur begrenzt Aussagen treffen, Frau Berrens erreichen als Rückmeldung vor allem Geschichten. Erfahrungen sind, dass bekannte und vertraute Menschen schneller mitgenommen werden, in der Rush Hour sind die Wartezeiten kürzer. In kleineren Orten ist das Verkehrsaufkommen zwar geringer, aber fast jedeR AutofahrerIn nimmt Wartende mit. Allgemein ist eine höhere Bereitschaft zu beobachten, wartende Menschen mitzunehmen, als sich selbst auf die Bank zu setzen. Für Wartende lässt sich empfehlen, ein Vorbeifahren von Autos nicht als soziale Auswahl zu verstehen. Allgemein lässt sich aber klar sagen, dass Mitfahrbänke kein Massentransportmittel darstellen können.

Zur Weiterentwicklung der bereits stehenden Mitfahrbänke in der Region gibt es noch einige Ideen: In Bitburg, dem größten Ort in der näheren Umgebung, könnten Mitfahrbänke für den Rückweg aufgestellt werden. Die Beschilderung der Bänke sollte regelmäßig überprüft werden und bei Bedarf angepasst werden. So kann es passieren, dass bestimmte Ort oder Richtungen nicht berücksichtigt werden, diese jedoch von einigen AnwohnerInnen gewünscht werden.


In der VG Speicher gibt es noch weitere Überlegungen und Projekte, wie Mobilität in ländlichen Regionen verbessert werden kann. Bei allen Ideen und Projekten lassen sich die beiden wichtigsten Fragen nach dem vorhandenen Bedarf und der Finanzierung stellen.

Nahe an der Idee der Mitfahrbank ist die Ausruhebank. Diese soll FußgängerInnen eine Möglichkeit zur Pause geben. Dazu können AnwohnerInnen eine private Bank an Haus oder Gehweg stellen. An ihr wird ein Schild, welches von der Anlaufstelle für Senioren zur Verfügung gestellt wird, angebracht. Damit werden PassantInnen zum Hinsetzen eingeladen. AnwohnerInnen und PassantInnen ergibt sich dadurch auch eine unkomplizierte Möglichkeit, um in Kontakt zu kommen. Mobilität und Kommunikation werden so verknüpft. Einer, manchmal auch in kleineren Ortschaften zu beobachtende, zunehmende Anonymität soll damit ebenfalls entgegengewirkt werden.

Allgemein geht es bei einem Mobilitätskonzept um das Reduzieren von Barrieren. Dazu könnten z.B. auch Planungsverantwortliche ein Rollatortraining absolvieren, um selbst zu erfahren, welche Barrieren im Alltag aufkommen können.

Eine Analyse des Busfahrplans und des Busverkehrs kann zeigen, wie Busse in Orten genutzt werden könnten und wie sie tatsächlich genutzt werden. Idealerweise führt dies zu einer Veränderung und Verbesserung des Busfahrplanes. Es können aber auch Bedarfe deutlich werden, die gezielter gedeckt werden sollten.

Ein Rufbus kann solche unerfüllten Bedarfe decken. In der VG Speicher fährt zur Zeit ein solcher Rufbus an einem Tag in der Woche, Zielgruppe sind vor allem BewohnerInnen einer SeniorInneneinrichtung. Die ehrenamtlichen FahrerInnen sind über den Besuchsdienst der Caritas versichert. Eine logistische Zentrale nimmt die Wünsche auf und koordiniert, wenn möglich, die Fahrten.

Noch gezielter sind sogenannte Eventshuttles, welche nur zu bestimmten Anlässen verkehren. Aber all diese Ideen sollten keinen Ersatz für einen öffentlichen Personennahverkehr mit einer alltagstauglichen Taktung darstellen. Sowohl Mitfahrbänke als auch die hier aufgeführten Ideen sollen ein charmantes, leicht nutzbares Angebot für persönliche Freiheit darstellen. Als Ziel gilt, neben erhöhter Mobilität, der Isolation und Vereinzelung entgegenzuwirken.

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"Beispielsweise… Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter." ist eine neue Serie dieses Portals. Hier werden wir vorbildhafte Konzepte präsentieren, die das Leben im Alter erleichtern und zum Nachahmen anregen sollen.

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Der Anteil der SeniorInnen an der Gesamtbevölkerung wächst in nahezu allen Kommunen stetig. Doch nicht nur die Altersstruktur ändert sich und bringt neue Bedarfe mit sich - auch kulturelle Unterschiede, ein Wandel der Familienstrukturen, Tendenzen von Vereinsamung und vorzeitiger Berufsaufgabe zählen zu den neuen Herausforderungen. Ein gutes Leben im Alter muss:

  • der zunehmenden Vielfalt von Lebensentwürfen entsprechen
  • die individuellen Kompetenzen jedes Menschen zur freien Gestaltung seines Lebens fördern.

In diesem Sinne bedarf es neuartiger Ansätze, um einem solchen veränderten Altersbild zu begegnen. Oftmals braucht es „nur“ einen Anstoß, um Ideen und konkrete Handlungsschritte umzusetzen. Vielfach haben BürgerInnen dies bereits getan, so dass das Rad nicht immer wieder neu erfunden, sondern nur den lokalen Bedingungen angepasst werden muss.

Die Serie "Beispielsweise…" stellt gute Ideen aus dem gesamten Bundesgebiet vor und zeigt konkrete Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten auf, damit eine Umsetzung auch bei Ihnen vor Ort attraktiv und realisierbar wird.

Als „gute Ideen“ werden hier solche Ansätze und Konzepte bezeichnet, die durch mindestens zwei Merkmale gekennzeichnet sind: Sie weisen als lokale Kleinstprojekte innovativen Charakter auf und wurden von engagierten BürgerInnen oder einzelnen Kommunen und Organisationen initiiert.

Die Projekte sollen das Potential haben, in Gemeinden, Kommunen, Kreisen oder Städten in Schleswig-Holstein übernommen zu werden, Nachahmende bzw. MitstreiterInnen zu finden und so zu einem guten Leben im Alter beizutragen. Es sollen konkrete Handlungsschritte erkennbar sein und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, damit eine Umsetzung attraktiv und realisierbar wird. Es werden einzelne Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet dargestellt.

Insbesondere sollen durch die Reihe Personen angesprochen werden, die sich vor Ort für die Umsetzung innovativer Vorhaben einsetzen möchten. Neben der Darstellung der „Gute Idee-Projekte“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Initiativen zu dokumentieren, die sich davon anregen ließen, selbst etwas zu starten.

Auch Sie können dabei mitwirken:

  • Sie kennen ein Projekt, welches das Leben im Alter einfacher macht oder möchten ein eigenes Projekt vorstellen? Schreiben Sie uns an unten stehende Kontaktadresse. Bitte nennen Sie uns vor allem den Namen des Projektes und eine AnsprechpartnerIn, falls bekannt.
  • Sie haben Fragen zu einem der vorgestellten Projekte? Schreiben Sie uns! Die Anfragen werden zudem (Ihr Einverständnis vorausgesetzt und in anonymisierter Form) zusammen mit den Antworten auf den Seiten des Portals veröffentlicht. So können viele Menschen von Ihren Fragen und unseren Antworten profitieren.

Kontakt:

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft e.V.
Ringstr. 35, 24114 Kiel
Ansprechpartner: Henning Kiani
E-Mail: kiani@institut-sozialwirtschaft.de

Bildrechte: De Visu / fotolia / Foto-ID #115118583

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will durch die in dieser Woche gestarteten Rentenkampagne die gesetzliche Rente stabilisieren und stärken. Diese Kampagne soll auf die anstehende Bundestagswahl wirken.

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Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte zum Kampagnenstart am Dienstag in Berlin: „Unsere zentrale Forderung für den Kurswechsel in der Rentenpolitik ist eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. Wir fordern außerdem, dass das Rentenniveau langfristig deutlich erhöht werden muss. Und wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und ausweiten. Der erste zwingende Schritt ist die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. [...] Denn wenn wir nichts ändern, werden 2040 oder 2050 Millionen der heute noch jungen Menschen von sozialem Abstieg oder gar Altersarmut betroffen sein. [...] Den demographischen Wandel mit Leistungskürzungen zu beantworten, ist keine Lösung und mutlos. Im Mittelpunkt der Rentenpolitik muss wieder eine verlässliche Leistung stehen. Unsere Vorschläge: Jetzt muss damit begonnen werden, die aktuell gute Situation der Rentenversicherung und die Rücklage zu nutzen, um Spielräume zu gewinnen. Dazu muss die Politik endlich alle versicherungsfremden Leistungen voll aus Steuermitteln erstatten, allen voran die rund sieben Milliarden Euro jährlich für die Mütterrente. Und wir müssen so früh wie möglich beginnen, den Beitragssatz maßvoll, in kleinen Schritten, auf 22 Prozent anzuheben. Dies wird bis 2030 sowieso notwendig sein. Ziehen wir die Erhöhung vor, können wir die Demografiereserve ausbauen und das Rentenniveau stabilisieren.  Wir brauchen aber auch gute und gutbezahlte Arbeit. [...] Auch daran messen wir die Rentenpolitik. [...]“

Die Kampagne des DGB wird von der Linken und der SPD begrüßt. Es gibt jedoch auch Kritik an der als zurückhaltend beschriebenen Position des DGB, dieser habe sich z.B. bei der erfolgten Anhebung des Renteneintrittsalters und bei Rentenkürzungen nicht klar gegen diese positioniert.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft führt die Initiative "Demenz Partner" durch, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt wird. Es soll über Demenzerkrankungen sowie die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Familien aufklärt werden.

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"Demenz braucht Dich" lautet der Slogan der Initiative. Damit ist gemeint, dass jeder mit seinem Verhalten dazu beitragen kann, die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz zu verbessern. In bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit demenzerkrankten Menschen vermittelt. Wer an den 90-minütigen kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker, der die TeilnehmerIn als "Demenz Partner" ausweist.

Vorbild ist die Aktion "Dementia Friends" der englischen Alzheimer-Gesellschaft, die die Initiative aus Japan aufgenommen hat. Mehr dazu erfahren Sie in dem englischsprachigen Beitrag des Guardian sowie in der Beschreibung der us-amerikanischen NPO Alzheimer's Disease International.

In Deutschland leben gegenwärtig 1,6 Millionen Menschen mit Demenz. Ungefähr 60 Prozent davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf voraussichtlich 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Behandlung oder Prävention gelingt. "Demenz Partner" fordert alle Menschen auf, sich über das Krankheitsbild zu informieren. Denn Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz.

Die Initiative hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach der Anschubfinanzierung durch das BMG unterstützt die gemeinnützige SKala-Initiative die bundesweite Initiative für die nächsten fünf Jahre.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Initiative.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum fordern die Bundesregierung auf, das Zuschussprogramm zum altersgerechten Umbauen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu sichern und aufzustocken. Lesen Sie hier, wie die BAGSO diese Forderung begründet.

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Bis 2030 braucht Deutschland drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.

Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Am 05.09. begann Haushaltswoche des Bundestags. Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Mio. Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 sind mindestens 100 Mio. Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“ betont Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Vor allem viele ältere EigenheimbesitzerInnen überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

Im Alter wollen die Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weiß auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: „Ich begrüße es sehr, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!“

Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, zu dem das BMUB eingeladen hatte, publizierte im Oktober 2015 die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Altersgerechter Umbau im Quartier“.

Aufstockung und Weiterentwicklung des KfW‐Zuschussprogramms „Altersgerechter Umbau“ stehen an erster Stelle. Die Umsetzung muss nun im Bundeshaushalt festgeschrieben werden. Die Alternative der KfW-Kreditförderung greift bei älteren Menschen erfahrungsgemäß nicht. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für diese Gruppe noch schwieriger geworden, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Der Investitionszuschuss wurde im Oktober 2014 als zweites Förderprogramm neben der Variante eines verbilligten Kredits erneut eingerichtet, nachdem er 2011 erstmals für ein Jahr aufgelegt war. Gab es anfangs kritische Stimmen, der Investitionszuschuss werde nicht abgerufen und dafür sei der Verwaltungsaufwand zu hoch, wird das Programm bei den Betroffenen zunehmend bekannt.

Vor allem die Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat den politisch gewünschten Effekt. Sie kommt so gut an, dass die Mittel genau aus diesem Grund jetzt angehoben werden müssen – um diesen Schwung nicht auszubremsen. Der Bundestag wird deshalb aufgefordert, bei den aktuellen Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel zu bewilligen.

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