Weiterlesen Liegt bei den Angesprochenen eine neurologische Erkrankung vor, gelangen die Täter*innen ggf. ohne Schwierigkeiten an Wertgegenstände oder das Bankkonto der Betroffenen. Eine von der DRV veröffentlichte Broschüre soll nun über diese skrupellose Vorgehensweise aufklären und dabei helfen, Betrüger*innen von echten Angestellten zu unterscheiden. Sie fasst sämtliche Arten eines solchen Tricksbetrugs zusammen und gibt Ihnen wichtige Maßnahmen an die Hand, durch die Sie sich schützen und die Täter*innen ggf. anzeigen können. Im Falle eines Anrufes, in welchem Sie zu einer Überweisung von Geld aufgefordert werden, ist es ratsam, stets einen Rückruf bei der DRV unter der 0800 1000 4800 zu tätigen und den vorherigen Anruf zu schildern. Betrügerische Briefe, welche angeblich von der DRV stammen, können Sie daran erkennen, dass Ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Schreiben fehlt. Da die Berater*innen Sie nur nach Absprache persönlich besuchen, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei scheinbaren DRV-Personen um Betrüger*innen handelt, wenn diese spontan an Ihrer Haustür stehen. Bitten Sie bei persönlichen Besuchen in jedem Fall um eine Einsicht des Mitarbeiterausweises. Aber auch dieser kann gefälscht sein. Und wer könnte überhaupt einen einigermaßen gut gefälschten Ausweis der DRV erkennen? E-Mails oder SMS, in welchen Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, sind grundsätzlich Betrugsmaschen, auch Anrufen gegenüber sollten Sie stets skeptisch begegnen und zunächst nach dem Namen des Anrufers fragen, selbst aber anonym bleiben. Vor Trickbetrug aller Art können Sie sich schützen, indem Sie unter gar keinen Umständen fremden Personen Ihre Daten zukommen lassen. Beenden Sie Telefonate, in welchen Sie danach gefragt werden und lassen Sie entsprechende Nachrichten unbeantwortet. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung einer Vertrauensperson ein oder fragen direkt bei der DRV nach. Die Kontaktdaten möglicher Betrüger*innen (Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), sollten Sie nach Möglichkeit notieren und unter der 110 an die Polizei durchgeben. Vermeiden Sie es auch, unbekannte Personen in Ihre Wohnung zu lassen. Sind Sie trotzdem Opfer eines Betruges geworden, bewahren Sie die Ruhe und wenden Sie sich an DRV und Polizei. Alle wichtigen Anlaufstellen hierfür befinden sich am Ende der Broschüre, die Sie kostenfrei herunterladen können.
Weiterlesen Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung. Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH: Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen. Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst. Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen. Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung. Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen. „Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“
Weiterlesen Das zugehörige Jahresprogramm für 2025 wurde kürzlich veröffentlicht und lässt sich als PDF herunterladen. 25 Präsenz- und sechs Online-Fortbildungen in ganz Schleswig-Holstein sind nach jetzigem Stand geplant. Mit Menschen ins Gespräch kommen, den eigenen Horizont erweitern und Hinweise bezüglich der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen zu erhalten – dies soll mit Hilfe der zahlreichen kostenpflichtigen Veranstaltungen vereinfacht werden. Die erste Veranstaltung des Jahres findet am Dienstag, dem 18. Februar via Zoom statt und widmet sich dem Thema „Menschen mit Demenz im Krankenhaus“: Sich als Patient*in im Krankenhaus unwohl zu fühlen, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, doch für Menschen, die an Demenz leiden, kann ein Klinikaufenthalt nahezu beängstigend und überfordernd sein. Auf dieser dreistündigen Online-Fortbildung sollen mögliche Umgangsformen für demente Patient*innen gesammelt werden, durch die das Krankenhauspersonal einen besseren Bezug zu ihnen herstellen und Ängste sowie Unsicherheiten nehmen kann. Falls Sie eine Präsenzfortbildung bevorzugen, können Sie am Mittwoch, dem 12. März im Westküstenklinikum Heide an der Veranstaltung „Hallo!, Hilfe!, Hallo!“ – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ teilnehmen. Dort werden in einem Zeitrahmen von vier Stunden die auf Außenstehende befremdlich wirkenden Verhaltensweisen demenzkranker Personen Bezug genommen und versucht, ihren Ursprüng zu ergründen. Da sich Demenz von Mensch zu Mensch anders äußert, wird davon ausgegangen, dass einzelne Verhaltensweisen Betroffener tief in deren Lebenserfahrungen verwurzelt sind. Möchten Sie an diesen und/oder anderen Fortbildungen zum Thema Demenz teilnehmen, nutzen Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen steht ihnen das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein telefonisch, per Mail und per Fax zur Verfügung.
Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt beschlossen
7. Januar 2025Weiterlesen Das kürzlich erschienene Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ des Bundeskriminalamts (wir berichteten) hat erneut verdeutlich, dass die Gewalt gegen Frauen weiter zu nimmt und dringender Handlungsbedarf besteht. Die neue Gewaltschutzstrategie umfasst 120 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Neben der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll digitale Gewalt bekämpft werden. Ein Gewalthilfegesetz soll darüber hinaus den kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beraten sicherstellen. Aktionspläne, Präventionsangebote und Monitorings mit verschiedenen Schwerpunkten sollen die Strategie abrunden. Bei der Konzeptualisierung des neuen Gesetzes und der Maßnahmen waren Expert*innen der Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt, wie Ministerin Lisa Paus erläuterte. In die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind diverse Ministerien und Ressorts eingebunden. Um die Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen konstruktiv zu koordinieren, wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Mit der neuen Strategie kommt die Bundesregierung Forderungen der Istanbul-Konvention nach, einem internationalen, völkerrechtlichen Abkommen des Europarats. Alle Maßnahmen sowie weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.
Weiterlesen Die Umfrage beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage älterer Menschen sowie den individuellen Problemen, Sorgen und Anliegen der Teilnehmer*innen mit Blick auf die kommenden Jahre. Die Auswertung der Ergebnisse soll den politischen Akteuer*innen die gesamtgesellschaftliche Situation der Bevölkerung widerspiegeln und Rückschlüsse auf politische Herausforderungen ermöglichen. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und richtet sich an alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland. Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre persönliche Lebensqualität zu bewerten und Ihren Eindruck von Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie Ihnen wichtige Themen hinsichtlich Älterwerden darzulegen. Anschließend sollen Sie angeben, welche Lebens- und politische Bereiche für Sie welche Priorität haben, ehe Sie Vorschläge unterbreiten können, welche aus Ihrer Sicht zu einer Verbesserung Ihrer individuellen Lebenslage beitragen. Dieselben Fragen beantworten Sie dann noch auf die Allgemeinheit bezogen, wobei Sie auch hier eigene Vorschläge und Anliegen nennen können. Zum Schluss werden Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Person gestellt – diese behandeln u. a. Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Wohnsituation und Ihr Geschlecht. Unter allen Teilnehmer*innen wird eine Einladung zum 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim verlost, wo die Umfrageergebnisse erstmalig veröffentlicht werden. Die gesamte Umfrage nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch. Mit Ihrer Teilnahme erfahren Sie nicht nur grundlegende politische Partizipation, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Zweiten Altenweltplan, der die Umfrageergebnisse berücksichtigt und daraus eine bedürfnisorientierte Herangehensweise für das zukünftige politische Handeln ableitet. Auf langfristige Sicht soll das Altern der Bevölkerung angenehmer und sicherer gestaltet werden, damit Sie und die Gesellschaft zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Nehme Sie bis zum 20. Januar 2025 an der Online-Version der Umfrage teil oder füllen Sie sie handschriftlich aus. Darüber hinaus existiert auch ein barrierefreies Exemplar.
Stiftung ProAlter: Engagementpreis 80plus 2024
30. Dezember 2024Weiterlesen Ausgezeichnet wurden sie durch die Stiftung ProAlter, die über 400 Nominierungen für den Preis von Einzelpersonen, Verbänden und Organisationen eingereicht bekam. „Die Vielfalt des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements von Personen im höchsten Lebensalter für Angehörige aller Generationen ist beeindruckend und sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ – so Franz Müntefering, Vorsitzender der Jury, welche die Gewinner*innen auswählte. Die Träger*innen wurden in Köln ausgezeichnet und erhielten neben einer Urkunde ein Preisgeld in Höhe von je 1.000 Euro. Alle ausgezeichneten Personen engagieren sich umfassend, langjährig und leidenschaftlich für andere Menschen. Durch ihren Einsatz unterstützen sie in Bereichen wie Bildung, Sport und Gemeinschaft tatkräftig hilfsbedürftige Menschen, machen sich für Integration und Partizipation stark und schließen mitunter auch einige Lücken im Fachkräftemangel. Materielle, kulturelle und soziale Ressourcen vieler Menschen konnten durch ihre Arbeit aufgefüllt werden. Alle Gewinner*innen des diesjährigen Engagementpreis 80plus werden in dieser Galerie aufgeführt. Da ProAlter deutschlandweit die einzige Stiftung ist, die gezielt Menschen ab 80 Jahren für ihre ehrenamtlichen Leistungen würdigt, wird das Engagement dieser Altersgruppe seitens der Gesellschaft eher übersehen. Die elf neuen Träger*innen des Engegamentpreis 80plus zeigen jedoch, dass es nie zu spät ist, eine ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen, und dass das Alter hierbei keine Rolle spielt. Darüber hinaus profitieren auch die ehrenamtlich Tätigen selbst, insbesondere im Hinblick auf ihre körperliche und geistige Gesundheit. Etwa jede sechste Person der Altersgruppe ab 80 übt ein Ehrenamt aus. Eine kurze Pressemitteilung zur Preisverleihung ist online abrufbar.
Sinkende Arbeitszufriedenheit vor dem Ruhestand
27. Dezember 2024Weiterlesen Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten aus dem sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewertet. Konkret wurden Angaben von rund 2500 Personen analysiert, die direkt aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergegangen sind, also keine anderweitige Unterbrechung aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit durchlebt haben. Die Forscher*innen konnten zum einen feststellen, dass die Arbeitszufriedenheit in Deutschland über das Berufsleben hinweg überwiegend ähnlich ausgeprägt ist und damit recht stabil bleibt. Zum anderen wird jedoch deutlich, dass es grade in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zu einem Rückgang der Arbeitszufriedenheit kommt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass Unterscheidungen anhand verschiedener Merkmale relevant sind: Besonders bei Personen, die ein hohes (formales) Bildungsniveau aufweisen, bleibt die Arbeitszufriedenheit auch im Alter hoch, wohingegen sie bei Personen mit mittlerer oder niedriger (formaler) Bildung eher sinkt. Die Forscher*innen vermuten, dass dies mit Freiheiten in bestimmten Berufsfeldern, die eine höhere formale Qualifikation voraussetzen, zusammenhängt sowie mit finanzieller Unabhängigkeit. Auch Personen, die ihre eigene Gesundheit als gut einschätzen, ist die Arbeitszufriedenheit recht konstant hoch ausgeprägt im Vergleich zu Personen, die ihre gesundheitliche Verfassung als schlechter einschätzen. Unterschiede zwischen Männer und Frauen konnten in der Studie nicht festgestellt werden. Deutlich wird darüber hinaus, dass vor allem jene, die eher spät in den Ruhestand gehen, eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen. Dr. Georg Henning, einer der Autoren der Studie, äußert in diesem Zusammenhang folgende These: „Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt“. In der Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu der Studie wird hervorgehoben, dass eine altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie eine Förderung der Arbeitszufriedenheit und -gesundheit für ältere Berufstätige wichtig ist. Konkrete Maßnahmen werden nicht diskutiert. Den Bericht zur Studie in englischer Sprache finden Sie hier.
Die Zukunft der Pflege – eine Frage der Qualifikation?
23. Dezember 2024Weiterlesen Das Ziel laut Anfrage (Teil II) ist es, durch die Akademisierung des Berufsfeldes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Dennoch bleibt die Auslastung der angebotenen Studienplätze überschaubar (Anfrage Teil I): Die Fachhochschule Kiel bietet seit 2023 jährlich 60 Plätze an, ist jedoch nur zur Hälfte ausgelastet. Die Universität zu Lübeck startete im Wintersemester 2024/25 mit 66 Plätzen in zwei Pflege-Studiengängen. Ab dem Studienjahr 2025/26 plant die Hochschule Flensburg einen weiteren Studiengang mit jährlich 40 Plätzen. Um dabei eine praxisrelevante Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt in Kiel eine Anbindung an die berufliche Pflegeausbildung. In Lübeck findet ein berufsbegleitendes Studium statt, das durch Fortbildungen für Praxisanleiter*innen ergänzt wird. Beide Hochschulen bieten zudem Weiterbildungen und Qualifikationsprogramme für Absolvent*innen und Anleitende an. Dennoch verfügen aktuell lediglich 1,79 % aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein über einen akademischen Abschluss. „Gründe für den geringen Akademisierungsgrad liegen u. a. in fehlenden qualifikationsgerechten Jobchancen nach dem Studium und zu wenigen Möglichkeiten und Befugnissen, das erworbene Fachwissen anzuwenden. Nach Rückmeldungen aus der Praxis fehlen aktuell insbesondere Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (sog. Qualifikationsniveau 3) sowie Pflegefachpersonen (sog. Qualifikationsniveau 4).“ Kurz: Es gibt momentan zu wenig Bedarf an akademisch qualifizierten Kräften und gleichzeitig einen Mangel an Hilfs- und Fachpersonal. Dass dieses Problem bekannt ist, verdeutlicht die Frage von Pauls, inwieweit die Zahlen der Absolvent*innen den Bedarf im Pflegebereich des Landes decken können. In ihrer Antwort verweist Prien auf das Ziel, mit Hilfe des Personalbemessungsinstrumentes (PeBeM) die Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege weiterzuentwickeln, indem Kompetenzen berücksichtigt werden. Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte brächten durch ihr Fachwissen und ihre Professionalität wesentliche Beiträge, etwa bei der Beurteilung des Pflegebedarfs sowie der Steuerung komplexer Pflegeprozesse. Sie sollen mittelfristig zur Übernahme bestimmter ärztlich vorbehaltener Aufgaben befähigt werden. Wie Prien jedoch betont, hängt der Einsatz der Mitarbeitenden nach Qualifikation im neuen PeBeM letztlich von der Struktur der Bewohnenden ab. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben, ist für die nächsten Jahre mit einem immer stärkeren Anstieg an pflegebedürftigen Personen zu rechnen – und dafür braucht es Personal, das Geld kostet. Ohne praktische Anpassungen, einschließlich finanzieller Mittel und ausreichendem Personal, bleibt die Wirkung der Qualifikationsoffensive fraglich. Die Akademisierung könnte zwar Qualität und Effizienz steigern, aber der wachsende Pflegebedarf erfordert ausreichend Personal, das sich gegenseitig ablösen kann. Höhere Qualifikationen führen zwangsläufig zu steigenden Kosten – die Frage bleibt, wer diese trägt. Was nicht von den Einrichtungen, den Kassen oder den Kommunen übernommen wird, wird entweder durch eine Unterbezahlung der Absolvent*innen eingespart – so findet sich im PeBeM bisher kein direkter Hinweis auf Personal über „Qualifikationsniveau 4“ – oder führt zum Abbau geringer qualifizierter Kräfte an anderer Stelle. Letzteres würde den Fachkräftemangel nur verschärfen. Denn trotz aller Qualifikationen bleibt die Pflege ein körperlich belastender Beruf. Ohne ausreichend Personal, das Entlastung und Erholung ermöglicht, bleibt das „Steuern komplexer Prozesse“ fraglich.
BAGSO-Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025
17. Dezember 2024Weiterlesen Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Kooperation mit allen ihr angehörenden Organisationen und Verbänden kürzlich Wahlprüfsteine in 8 Handlungsfeldern entwickelt. Sie beinhalten politische Anliegen und Forderungen, welche die Lebensqualität älterer Menschen stärken und wahren sollen, und richten sich an alle Parteien, die in der kommenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertreten sein werden und „ […] unser Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage unserer Demokratie teilen“. Dabei wird nach konkreten Lösungsansätzen und Strategien zur Überwindung seniorenpolitischer Herausforderungen gefragt. Die ersten Wahlprüfsteine beziehen sich auf die finanzielle Sicherung von Senior*innen. Hier fordert die BAGSO Vorsorge- und Fürsorgemaßnahmen, um Altersarmut zu bekämpfen und Betroffenen dennoch gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Im zweiten Wahlprüfstein geht es insbesondere um eine Verbesserung der rechtlichen Situation als Vorbeugung von Altersdiskriminierung (Ageismus) sowie um die stärkere Aufklärung bezüglich Künstlicher Intelligenz. Die BAGSO setzt sich jedoch auch für eine Gleichbehandlung von Senior*innen mit Internetnutzung und jenen, welche eher den analogen Weg wählen, ein. Die Parteien sollen sich laut dem dritten Handlungsfeld für eine Digitalisierung im Sinne älterer Menschen einsetzen, ohne dabei Senior*innen, die mit modernen Kommunikationsmittel weniger vertraut sind, den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu verwehren. Ein weiterer Wahlprüfstein thematisiert die Gewährleistung der kommunalen Altenhilfe unter verbesserten Umständen, wofür finanzielle wie personelle Mittel gefordert werden. Eine wesentliche Rolle spielt auch das bezahlbare Wohnen, das in Form des fünften Handlungsfeldes von den Parteien stärker unterstützt werden soll. Die BAGSO appelliert, Wohnungs- und Mietpreise zu deckeln, dabei die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und Wohnungen im Sinne des Schutzes vor Hitze zu konstruieren. In den nächsten Wahlprüfsteinen werden Barrierefreiheit und Mobilität aufgegriffen, da aus Sicht der BAGSO noch immer zu wenig Wohnräume und Haushaltsgeräte nicht an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angepasst seien. Im siebten Handlungsfeld wird die gegenwärtige Pflegesituation mit Blick auf Altenheime und Krankenhäuser bemängelt. Die Fraktionen des Bundestages werden durch die BAGSO dazu aufgerufen, allen Bedürftigen eine menschenwürdige, bezahlbare und niedrigschwellige Pflege zu ermöglichen und zeitgleich pflegende Angehörige zu entlasten. Das achte und letzte Handlungsfeld widmet sich schließlich der Förderung von gesellschaftlichem Engegament von Senior*innen. Dies beinhaltet eine angemessene Wertschätzung und Stärkung von ehrenamtlich Tätigen wie auch den Ausbau von kulturpolitischen und gesellschaftlich relevanten Einrichtungen zwecks Teilhabe und der Erweiterng von Sozialräumen. Die genannten Wahlprüfsteine sollen ca. 22 Millionen Senior*innen in der Bundesrepublik Deutschland repräsentieren. Die ausführliche Übersicht zu den acht Wahlprüfsteinen der BAGSO finden Sie hier.
Weiterlesen Egal ob mit Android- oder iPhone, mit Tablet oder iPad, es ist für alle etwas dabei. Das SNK verfolgt einen flexiblen Ansatz, bei dem jede*r in ihrem bzw. seinem eigenen Tempo Fortschritte machen kann. Hier finden sie weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungen. Hier geht es zur offiziellen Webseite: SeniorenNetKiel (SNK)Das Angebot umfasst: