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Mitte Juli adressierte das Netzwerk AGE Platform Europe in einem offenen Brief die erneut gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und forderte die Entwicklung einer EU-Strategie zur Altersgleichheit.

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Die AGE Platform Europe ist das größte Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die die Interessen älterer Menschen vertreten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Mitglied.

In dem Brief werden die Erfolge der europäischen Alterspolitik während von der Leyens letzter Amtszeit hervorgehoben, wie beispielsweise die Priorisierung älterer Menschen bei den Impfungen während der Corona-Pandemie. Gleichzeitig äußern die Verfasser*innen jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer neuen Amtszeit:

„Wir sind überrascht, dass ältere Menschen von heute und morgen weder in Ihren politischen Leitlinien noch in der Präsentation vor dem Europäischen Parlament erwähnt wurden. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Lücke schließen und Initiativen zur Gleichstellung im Alter vorschlagen werden, die auf den Schlussfolgerungen der Kommission und den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der Weltgesundheitsorganisation basieren. Sie alle konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung als Schlüsselkomponente politischer Maßnahmen anzugehen, die die Vorteile eines längeren Lebens nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.“

Konkret fordert AGE, dass dem Gleichstellungskommissar ein Mandat zugewiesen wird, um eine EU-Strategie für Altersgleichheit zu entwickeln. Darüber hinaus hat das EU-weite Netzwerk bereits im Januar dem Europäischen Parlament weitere Forderungen unterbreitet. Im AGE-Manifest wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Altersgleichheit sicherstellen sollen.

Auch die BAGSO hat ihre Forderungen an die neuen Europäischen Gesetzgeber 2024 bis 2029 unter dem Titel „Für ein solidarischen Miteinander aller Generationen in Europa“ bereits im Januar 2024 veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um den Abbau von Altersdiskriminierung sowie die Stärkung von Solidarität und Demokratie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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Der Dachverband Lesben und Alter e.V. startet eine bundesweite Umfrage, um die soziale Lebenssituation von Lesben ab 55 Jahren in Deutschland zu erfassen. Mit der Umfrage „Würdevolles Altern – Zur sozialen Lebenssituation älterer und alter Lesben* in Deutschland“ möchte der Verband herausfinden, wie die Befragten in verschiedenen Teilen des Landes leben, welche Erfahrungen sie gemacht haben und welche Wünsche sie für die Zukunft haben.

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Dass Menschen im Alter neben Themen, die spezifisch in dieser Lebensphase auf sie zukommen, immer auch ihre gesamte Lebensgeschichte mitnehmen, ist bekannt. Wir haben in unseren Artikeln das Thema von Mehrfachdiskriminierungen im Alter aufgegriffen. Dabei geht es allerdings nicht nur um sichtbare Probleme. Es gibt auch „blinde Flecken“, wie wir sie in unserem Artikel zur Demenz beschreiben.

In einer Gesellschaft, in der gerade ältere Menschen, die von mehrfacher Diskriminierung betroffen sind, häufig nicht mitgedacht werden, macht es Sinn, dass ein Verband wie Lesben und Alter e.V. sich für die spezifischen Bedürfnisse und Erfahrungen dieser Menschen interessiert.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 20 bis 25 Minuten und kann unter diesem Link anonym ausgefüllt werden. Sollte eine Online-Teilnahme nicht möglich sein, bietet der Dachverband eine Printversion an, die auf Anfrage per Post zugeschickt wird. Dafür gibt es hier ein Kontaktformular.

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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In wenigen Wochen feiert die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ihren 50. Geburtstag. Ein Grund mehr, um über die Organisation und ihre Tätigkeiten zu informieren.

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Der Grundgedanke der BIVA liegt im Wohlergehen aller pflegebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung deren individueller Bedürfnisse und schließt auch Angehörige mit ein. Grund, Intensität und Dauer der Pflege können variieren, ebenso wie die Art der Einrichtung (inkl. Heimpflege). Es handelt sich um einen übergreifenden Interessenverband mit rund 7.000 Mitgliedern. Obwohl politisch unabhängig, setzt sich die BIVA für eine kulantere Rechtslage gegenüber pflegebedürftigen Menschen ein und hat hierbei bereits Erfolge zu verzeichnen.

Genauso bietet die BIVA auch juristische Beratung an und klärt u. a. Ansprüche auf Pflege, die Rechtmäßigkeit von Verträgen und beantwortet Fragen bezüglich der Finanzierung. Darüber hinaus kann die Bewohnervertretung einer stationären Pflegeeinrichtung auf Wunsch vor Ort Schulungen seitens der BIVA-Akademie in Anspruch nehmen.

Neben der Lobbyarbeit und der Beratung bezieht sich die dritte Säule der Organisation auf Aufklärung. Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte können sich durch umfassendes von der BIVA zur Verfügung gestelltes Material, wie beispielsweise hier, über Wissenswertes um Themenfelder wie z. B. Pflege und Wohneinrichtungen informieren. Von häuslicher Pflege über stationäre Pflege bis zu alternativen Wohnformen wie z. B. der Mehrgenerationen-WG werden hierbei sämtliche Möglichkeiten um die Gestaltung der Pflege abgedeckt und beleuchtet.

Die BIVA finanziert sich über Spenden, es besteht die Möglichkeit, im Verein als Mitglied einzutreten. Die BIVA ist auch auf Facebook vertreten.

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Von Demenz betroffene Menschen sind oftmals nicht mehr dazu in der Lage, Ausflüge zu unternehmen. Mehrere Organisationen und Vereine aus Schleswig-Holstein haben ein Projekt erarbeitet, um genau dies zu ändern. Zwei Angebote für das sogenannte Naturabenteuer wurden hierfür erarbeitet.

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Zunächst lädt der Tierpark Arche Warder am Mittwoch, den 28.08.2024 zu einem vierstündigen Naturerlebnis für alle an Demenz erkrankten Menschen sowie deren Angehörigen ein. Den Senior*innen wird dadurch die Möglichkeit geboten, trotz ihrer Krankheit den gesamten Vormittag im Grünen zu verbringen. Geplant ist eine informative Führung durch den Tierpark, bei der u. a. Esel, Hühner, Schweine, Ziegen, Kühe und Hasen beobachtet werden können. Der Kontakt mit Flora und Fauna habe eine beruhigende Wirkung und könne die aus einem überfordernden Alltag herausholen. Darüber hinaus wird ein Mittagessen für alle Besucher*innen und Besucher angeboten.

Einige Wochen später folgt am Dienstag, den 15.10.2024 ein weiteres Naturangebot auf dem Ponyhof Reesdorf. Zwischen Kiel und Neumünster können die Gäste einen herbstlichen Vormittag umgeben von Zwergeseln und Ponys erleben, in welchem ebenfalls Verpflegung enthalten ist. Der Hof liegt inmitten der norddeutschen Natur und stellt für diesen Tag zudem einen Fotografen, der die Erinnerungen der Menschen festhalten kann.

Beide Angebote sind barrierefrei, finden unter der Begleitung und Betreuung durch geschultes Personal und Freiwillige statt und erfordern eine Anmeldung beim Kompetenzzentrum Demenz (hier geht es direkt zum Online-Anmeldeformular) sowie einen Eintritt von 5,00 Euro (Mahlzeit inbegriffen). Die Anreise muss eigenverantwortlich von den Teilnehmenden organisiert werden.

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Laut eines Briefes zur „mentalen Gesundheit von älteren Menschen“ der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) bleiben psychische Erkrankungen oft unbemerkt und unbehandelt, werden als normales Altern abgetan oder durch andere Gesundheitsprobleme überschattet.

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Laut „Policy Brief“ der UNECE vom Juni 2024 zählen dabei ältere Frauen, Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Bewohner*innen von Langzeitpflegeeinrichtungen zu den zentralen Risikogruppen. Insbesondere Depressionen machen dabei mit fast 30 % einen großen Teil der Problemlage aus. Fast 80 % der Depressionen bleiben dabei unbehandelt.

Mit ca. 25 % an Depression erkrankten Personen unter Personen ab 60 Jahren liegt Deutschland dabei im Mittelfeld der UNECE-Länder. Betrachtet man die Unterschiede nach Geschlecht und Alter, so liegt Deutschland auf Platz 19 bzw. 22 von 28 Ländern.

Insbesondere Bildung, die zudem häufig mit sozioökonomischen Faktoren wie einem geringeren Verdienst korreliert, stellt laut UNECE in Deutschland einen bedeutenden sozioökonomischen Ungleichheitsfaktor in Bezug auf Depressionen dar. Ein weiterer zentraler Risikofaktor ist Einsamkeit. Auch hier sind in einigen europäischen Ländern fast 30 Prozent der älteren Menschen betroffen. Durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wurde der Einsamkeitsfaktor zudem noch verschärft.

Dabei beginnen die Ursachen bereits weit vor den Symptomen, unter denen Menschen in einer späten Lebensphase zu leiden haben. „Die physische und soziale Umgebung, in der Menschen leben und altern, prägt ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Laufe ihres Lebens und spielt eine bedeutende Rolle für die psychische Gesundheit. Zum Beispiel kann das Leben in Wohnvierteln mit hohen Kriminalitätsraten oder der Angst vor Verbrechen zu chronischer Angst führen, was die soziale Interaktion und Teilnahme am Gemeinschaftsleben einschränken kann.“

Auch individuellere Umstände spielen eine Rolle. Für Personen, die bspw. sozioökonomisch schlecht abgesichert sind, können hohe Behandlungs- und Pflegekosten zu Stress und Angst beitragen, was das Risiko für psychische Störungen erhöht.

Der Bericht stellt konkrete Strategien und Beispiele aus verschiedenen Ländern vor, die sich mit einer Verbesserung im Umgang mit der psychischen Gesundheit befassen. Für Deutschland ist es der Ratgeber „Entlastung für die Seele. Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Neben der Beschreibung von „typischen“ Belastungen, auf die pflegende Angehörige treffen können, geht es hierbei auch um „Wege […], wie ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen kann“. Dazu zählt auch, rechtzeitig Entlastung und Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck gibt der Ratgeber konkrete Unterstützungsangebote. Allerdings fokussiert der Ratgeber der BAGSO auf individueller Hilfe, es werden keine systemischen, präventiven Maßnahmen benannt.

Die UNECE kommt zu dem Ergebnis: „Die psychische Gesundheit älterer Menschen wird durch die Ansammlung von Erfahrungen und Herausforderungen beeinflusst, denen sie im Laufe ihres Lebens begegnet sind, einschließlich im späteren Leben. […] Durch Investitionen in frühzeitige Präventionsinitiativen wie Bildungsprogramme zur psychischen Gesundheitskompetenz und die Förderung sozialer Kontakte in Kindheit und Jugend können politische Maßnahmen dazu beitragen, Menschen mit den Werkzeugen auszustatten, um den Stress des Lebens zu bewältigen. Darüber hinaus kann die Förderung gesunder Lebensgewohnheiten, einschließlich regelmäßiger körperlicher Aktivität, sozialer Kontakte sowie psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz während des gesamten Erwachsenenalters erheblich zur psychischen Gesundheit im späteren Leben beitragen. Diese frühen Investitionen können nachhaltige Auswirkungen haben und eine Grundlage für Resilienz und psychische Gesundheit im Alter schaffen.“

Die Bekämpfung psychischer Erkrankungen in den späten Lebensphasen beginnt also damit, sozioökonomische Ungleichheiten in der Kindheit zu kompensieren und die Menschen während und über die Erwerbsphase hinaus nicht allein zu lassen.

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„Dritte Orte“ sind wichtige Begegnungsräume für ältere Menschen, um Gemeinschaft, Kultur und Bildung zu erleben. Gerade in einer Lebensphase ohne Erwerbsarbeit können soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe am Arbeitsplatz (als zweitem Ort) und in der Familie (als erstem Ort) für viele Menschen seltener werden oder sogar ganz verschwinden.

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Zu diesem Schluss kommt auch die 2023 von der Körber Stiftung veröffentlichte Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“. Dritte Orte sind öffentliche Räume, die durch ihre Funktion und Struktur eine solche Gemeinschaft in kultureller oder bildender Atmosphäre erschaffen. Sie sind „[…] einladend, offen, kommunikativ, niedrigschwellig und gut erreichbar.“ Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft bieten sie einen nicht zu unterschätzenden Hebel für eine gute Quartiersgestaltung, auch zwischen den Generationen.

Neben ihrer Beschreibung des Phänomens „Dritte Orte“ beleuchtet die Studie auch die Schwierigkeiten bei ihrer Gestaltung. Während es sich durch die vorhandene Infrastruktur in Städten lohnt, bereits in der Stadtplanung „Dritte Orte“ mitzudenken und es genügend Träger mit unterschiedlichstem Angebot gibt, stellt sich auf dem Land zunächst die Frage: Wer kommt und vor allem, wie, wohin? Die Studie betont, dass es hier vor allem Dorffeste und Vereine sind, die den „Dritten Ort“ ausmachen.

Aber Vereine sind nicht für jeden etwas und manchmal möchte man in der Gesellschaft auch etwas für sich machen können. Gemeinschaft und Eingebundensein müssen schließlich nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Person, die von Einsamkeit betroffen ist, ständig Aktion und Programm sucht. Vor diesem Hintergrund bekommen Cafés und auch Bibliotheken einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Während in Universitätsstädten in Zeiten digitaler Medien und Ausleihe die Bibliotheken fast durchgehend voll besucht sind, werden „gewohnheitsmäßige Leser*innen seltener“. Auch die Medienausleihe ist in Zeiten von Streamingdiensten ein selten genutztes Angebot.

Die Studie liefert deshalb einige gute Ideen für Initiativen, Vereine, lokale Politiker*innen und Privatpersonen, was möglich ist bzw. was man ausprobieren könnte. Ein gutes Beispiel für Orte, die bereits auch in kleinen Städten und sogar in einigen Gemeinden existieren, sind Bibliotheken. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht erst gebaut werden müssen. Sie bieten einen kostenlosen und öffentlichen Raum und haben meist Platz für Veranstaltungen. Die Körber-Studie führt hier die etwas pathetische Konzeptidee an, Bibliotheken zu „Palästen des Volkes, die dem Gemeinwesen Stabilität verleihen“, umzugestalten. „In den USA, den Niederlanden und Nordeuropa verstehen sich bereits viele Bibliotheken ausdrücklich als Dritte Orte – und erschließen so neue Nutzergruppen aller Generationen.“

Allerdings wirft dies in ländlichen Regionen wieder die Frage auf, wie Menschen dort hin- und wegkommen. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen stellt sich die Frage, wie Umbau oder Neugestaltung hin zu einer Begegnungsstätte finanziert werden könnte.

Für Interessierte, die sich damit näher auseinandersetzen möchten, findet am 7. Oktober 2024 von 14 bis 16.30 Uhr, ein online Gespräch des Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (Kubia) statt.

  • Darin stellt Karin Haist, Demografie-Expertin der Körber-Stiftung, die Ergebnisse der Studie „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ vor.
  • Zudem berichten Heike Pflugner von der Stadtbibliothek Solingen und Anja Wansing von der Stadtbücherei St. Felizitas in Lüdinghausen von ihren Praxiserfahrungen mit Senior*innencafés, Lesepat*innen-Projekten, Bücherplauschstunden und anderen Formaten für Ältere.
  • Im Anschluss gibt es Gelegenheit, sich in Kleingruppen über eigene Erfahrungen und Ziele auszutauschen.

Hier geht es zur Anmeldung für die Online-Veranstaltung. Dort finden sich auch Kontaktdaten der Veranstalter für etwaige Nachfragen.

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Ob und was gemeinnütziges Engagement für die Gemeinschaft ist, lässt sich nicht immer anhand eines offiziellen Status festmachen. Das gilt besonders für kleine und/oder informelle Gruppen. Das Förderprogramm "Initiativ" der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) richtet sich an diese Organisationen, die den formalen Status der Gemeinnützigkeit (noch) nicht haben und an nicht rechtsfähige Initiativen.

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Bis zum 30. September 2024 können Interessierte online einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind laut DSEE, Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, „die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen.“ Die Fördersumme beträgt bis zu 500 Euro, in Ausnahmen können es auch bis zu 1.000 Euro sein.

Gefördert werden dabei die unterschiedlichsten Anliegen: von Ausgaben für eine bessere Vernetzung, Geld für Weiterbildungen und Schulungen im Ehrenamt oder Fundraising, aber auch Sachkosten für regelmäßige Stammtische der Initiativen oder einmalige Workshops. Auch das Einladen von Trainer*innen oder die Verpflegung für einen solchen Workshop sind förderfähig. Auch ein besserer Webauftritt oder das Erstellen von Broschüren können gefördert werden.

Als Bedingungen gelten:

  • Die Projektziele sollen über das unmittelbare eigene Interesse der antragstellenden Gruppe hinausgehen,
  • das Projekt muss im öffentlichen Interesse liegen und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden.
  • Zusätzlich müssen „Initiativen […] eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.“

Vereine und Initiativen, die bereits gemeinnützig sind und sich auf der Suche nach Nachwuchs befinden, wird auch auf das Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken“ verwiesen. Hier fördert die DSEE z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte oder auch Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro.

Besonders an „ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ will sich das Programm richten. Einen Antragszeitraum gibt es dabei nicht.

Unter folgendem Link finden Interessierte zudem eine Videoanleitung, in der sie schrittweise durch das Anlegen eines Benutzerkontos und das Stellen eines Online-Antrags geführt werden.

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Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Ehefrau Wilhelmine Lübke gegründet. Das KDA steht unter der Schirmherrschaft des amtierenden Bundespräsidenten und verfolgt das Ziel, eine humane Gesellschaft des langen und selbstbestimmten Lebens aktiv mitzugestalten.

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Es setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für das Altern zu verbessern, das Zusammenleben von Menschen jeden Alters zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe - einschließlich der digitalen Teilhabe - älterer Menschen zu sichern.

Das KDA ist ein gemeinnütziger Verein, der als Dienstleister und Ratgeber für öffentliche und private Einrichtungen sowie für die Politik fungiert. "Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Pflegekassen, Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern führt die KDA-Projekte durch. Ziel der Projektarbeit des KDA ist die Entwicklung und Umsetzung von praxisorientierten Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und derjenigen, die sie unterstützen." Damit nährt sich das KDA den Fragen von Alter in der Gesellschaft aus einer forschenden Perspektive.

Unter folgendem Link können Sie mehr zu den aktuellen Projekten erfahren. Abgeschlossene Projekte sind im Projektarchiv zu finden.

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Einsamkeit, Pflege und altersgerechtes Wohnen sind wichtige Themen für ein würdiges Leben im Alter geht. Diese Themen zeigen auch, wie relativ Alter(n) sein kann: Es ist nicht das Altwerden selbst, sondern mögliche Nebenerscheinungen, auf die die Person, ihr soziales Umfeld oder die baulichen Strukturen im Wohnumfeld (noch) keine Antwort haben.

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Das Thema Einsamkeit haben wir bereits mehrfach aufgegriffen. Auch das Thema Pflege und ihr massiver Reformbedarf gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde von uns schon öfter behandelt. Beim Thema Wohnen hatten wir zuletzt über die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ in Lübeck berichtet: „Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können.“ Aber auch handliche Exponate für den alltäglichen Gebrauch können hier begutachtet werden.

Ein Aspekt, der beim Wohnraum allerdings weniger beleuchtet ist, ist die Frage, wie viele potenzielle Wohnungen es überhaupt gibt, die altersgerecht sind oder das Potenzial haben, bei Bedarf umgebaut zu werden. Nicht in jeden Hausflur passt ein Treppenlift. Hiermit will sich das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befassen. Laut den Verantwortlichen fehle es bundesweit und regional an belastbaren Informationen über die Anzahl altersgerechter Wohnungen sowie über qualitative Merkmale der Anbieter, Belegung und Preissegmente. Auch eine Definition von „altersgerecht im baulichen Sinne“ gebe es nicht. Frühere Studien zeigen allerdings, so das BBSR, dass altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum knapp sind.

„Das Forschungsprojekt soll klären, ob die derzeitige und künftige Neubauentwicklung altersgerechter Wohnungen einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung älterer und anderer bedürftiger Personen leistet.“

Vor diesem Hintergrund steht die Quartiersentwicklung. Selbst wenn es gelingt, dass sich ein Quartier pflegerisch gut aufstellt und sich Ältere - oder auch jüngere Bewohner*innen mit Bedarf - über die Pflegekassen oder andere Töpfe mit diesen Angeboten ausstatten können, bleibt immer noch die Frage: Können ob sie überhaupt in ihren Wohnungen langfristig bleiben können oder ob diese  ungeeignet sind.

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