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Pflegeeinrichtungen stehen vor dem Spagat, einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Personen mit oft komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden, während der Personalmangel das Arbeitsklima belastet. Vor diesem bekannten Hintergrund befasst sich das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) mit der Frage nach einer besser gestaltbaren Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

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In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern.

Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen:

Regelungen für Individuen

  • Individuum-Individuum: Informelle Absprachen, z. B. Diensttausch.
    Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
  • Individuum-Team: Flexible Lösungen für einzelne Teammitglieder (z. B. bei Krisensituationen).
    Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
  • Individuum-Organisation: Vertragsbasierte oder mündliche Regelungen (z. B. nur Frühdienste).
    Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.

Regelungen für Teams

  • Team-Individuum: Teambasierte Entscheidungen mit Einstimmigkeit, z. B. Vertretungsregelungen.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
  • Team-Team: Mehrheitsentscheide innerhalb eines Teams, z. B. Flexibilisierungstage.
    Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
  • Team-Organisation: Organisationsgestützte Regelungen, z. B. mobiles Arbeiten für bestimmte Teams.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.

Organisationale Regelungen

  • Organisation-Individuum: Verträge mit individuellen Vereinbarungen, z. B. für Leiharbeitskräfte.
    Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
  • Organisation-Team: Organisationsweite Regelungen, z. B. Flex-Pool-Modelle.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
  • Organisation-Organisation: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
    Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.

Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen.

Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken.

Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen.

Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.

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Im Juni 2024 veröffentlichte die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ein 25-seitiges Dossier zur gegenwärtigen Situation der psychischen Gesundheit von Senior*innen in Europa. Dabei wird nicht nur auf die Risikofaktoren psychischer Erkrankungen hingewiesen, auch nennt die UNECE konkrete Förderungs- und Hilfsmaßnahmen aus mehreren Ländern.

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Zielsetzung

Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten.

Zentrale Ergebnisse

Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei.

Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen.

Regionale Unterschiede

Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord  wählen.

Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld.

Internationale Strategien

Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen.

Nationale Strategien

Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde.

In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen.

Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen.

Zusammenfassung

Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern.

Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen.

Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.

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Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundeswahl statt. Somit handelt es sich um eine Neuwahl, deren Ergebnisse sich unmittelbar auf die Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag auswirken werden und auch zu einem Machtwechsel in der deutschen Regierung führen können.

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Zwei Kanzlerkandidaten – Friedrich Merz (CDU) und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) – traten am 9. Februar im TV-Duell auf, um viele Wähler*innen für ihre jeweilige Partei zu gewinnen. Scholz und Merz wurden aufgefordert, zu verschiedenen Aspekten der politischen Agenda Stellung zu beziehen, so auch zur Zukunft der Pflege. Wie das Deutsche Ärzteblatt, eine Fachzeitschrift, welche hauptsächlich gesundheitliche Themen behandelt in einem Artikel berichtet, verfolgen die beiden Politiker sehr verschiedene Ansätze hinsichtlich der Pflegefinanzierung.

Der Sozialdemokrat Olaf Scholz befürwortet einen maximalen Eigenanteil an den Pflegekosten von 1.000 € und darüber hinaus eine Stärkung der Solidarität zwischen privaten und staatlichen Krankenkassen, ohne jedoch das duale Versicherungssystem aufzulösen. Gesetzlich versicherte Personen sollen auf diese Art und Weise finanzielle Entlastungen erfahren. In diesem Zusammenhang sprach der 66-Jährige im Rahmen des TV-Duells von einer „Verschränkung“.

Einen anderen Standpunkt vertritt Scholz‘ konservativer Kontrahent Friedrich Merz. Dieser sprach sich im TV-Duell aus Kostengründen für eine Erhaltung der Pflegeversicherung als Teilversicherung aus. Zudem plädiert der Unionspolitiker mitsamt seiner Partei für eine gemischte Finanzierung der Pflegeversicherung, welche sich aus staatlicher und betrieblicher Vorsorge zusammensetzt. Hierfür sei auch eine weitere verpflichtende Zusatzversicherung nötig. Deutschlands Industrie müsse jedoch wettbewerbsfähig und wachstumsorientiert bleiben, um die Pflegeversicherung weiterhin gewährleisten zu können. Pflegende Angehörige sowie Pflegepersonal sollen laut der CDU besser gefördert werden, indem u.a. die Pflegebeiträge erhöht werden.

Falls Sie das TV-Duell mit Friedrich Merz und Olaf Scholz verpasst haben oder noch einmal anschauen möchten, können Sie dies in der ARD-Mediathek tun.

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Bereits im Dezember 2024 hatten wir einen Artikel zu den BAGSO-Wahlprüfsteinen geschrieben und kürzlich unsere eigenen veröffentlicht. Dabei ist nicht erst seit unserem Blick auf die Wahlen im Februar 2025 klar, dass im Zuge des demografischen Wandels eine adäquate Politik für Ältere immer mehr an Bedeutung gewinnt.

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Während sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) selbstverständlich auf ihre Kernklientel konzentriert, fokussieren die Wahlprüfsteine des VDK soziale Themen, die darüber hinausgehen. Auch wird dabei auf eine gerecht finanzierte Sozialpolitik Bezug genommen.

Auch hier geht es dabei um „eine gute Rente für alle“, eine einheitliche solidarische Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Stärkung der ambulanten Pflege. Aber ebenso um die „Bekämpfung von Armut aller Altersklassen“ und „wirksame Schritte zu mehr Barrierefreiheit und weniger Diskriminierung“. Wie die dazugehörigen Fragen der beiden aufgeführten Prüfsteine (von insgesamt acht Prüfsteinen) hervorheben, geht es um nichts Geringeres als um eine „gesamtgesellschaftliche Solidargemeinschaft“:

  • „Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um ein wirksames Verbot der Benachteiligung von Menschen wegen Behinderung, Erkrankung oder Alters umzusetzen?“
  • „Wie gedenkt Ihre Partei, Armut in allen Altersgruppen zu bekämpfen? Welche Vorschläge haben Sie spezifisch zur Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut?“

Parteien, aber auch andere institutionelle politische Akteure, die es nicht schaffen, über ihre Partikularinteressen hinauszudenken, werden spätestens am „kategorischen Imperativ“ scheitern. Übertragen auf eine solidarische Gesellschaft bedeutet das: Wer nur die eigenen Interessen im Blick hat – egal wie legitim diese erscheinen mögen – und nicht zugesteht, dass auch andere marginalisierte Gruppen berücksichtigt werden müssen, legitimiert, dass jede Gruppe nur an sich denken darf. Damit untergräbt man allerdings eben jene Solidarität, die eigentlich notwendig – und zu Recht – eingefordert werden müsste. Hier geht es vor allem um jene Personen, die nicht bereits durch ihre Position Einfluss und Interessen geltend machen können, sondern um diejenigen, die hierfür auf „Interessenvertreter*innen“ angewiesen sind.

Mit dieser Überlegung im Hinterkopf bieten die Antworten der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und BSW auf die Fragen des VdK-Wahlprüfsteins einen weiteren Einblick in die Grundhaltungen der Parteien.

Die AfD wurde vom VdK explizit nicht befragt. Zur Begründung heißt es mit Verweis auf die eigene Satzung: „Der VdK bekennt sich in seiner Satzung klar zu Demokratie, Rechtsstaat, Solidarität und Menschenwürde. In § 2 der Satzung heißt es: ‚Der Bundesverband hält es für seine Pflicht, durch Aufklärung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus jeder Art zu wirken, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, alle Bemühungen zur Sicherung des Friedens zu unterstützen und für die Schaffung eines freiheitlichen und sozial gerechten Europas einzutreten.‘ Vor diesem Hintergrund seien die Aussagen der AfD nicht mit dem Menschenbild des VdK vereinbar.“

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Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein digitales System, durch das alle medizinischen Informationen von Patient*innen in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet werden. Damit sollen bisherige Papierakten abgelöst werden. Die Umsetzung wird in Deutschland seit dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen erprobt.

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Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden.

Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt.

Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar.

Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."

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Der Wahl-O-Mat zum Aufkleben ist eine Möglichkeit, sich niedrigschwellig zu verschiedenen Themen, die für Wahlentscheidungen relevant sind, zu informieren und ins Gespräch zu kommen. In den kommenden Wochen vor der Bundestagswahl ist der Wahl-O-Mat an verschiedenen öffentlichen Orten auch in Schleswig-Holstein anzutreffen.

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Bei dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben handelt es sich um eine Initiative von zehn Landesbeauftragten für politische Bildung. Er soll Menschen auch in Schleswig-Holstein auf eine spielerische und interaktive Art und Weise die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen ermöglichen. Diese reichen von Klima, Steuern, über Migration und Handel bis hin zu sozialen Fragen.

Die Funktionsweise ähnelt einem Lochkartensystem. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten 38 Thesen zu den verschiedenen Themen und können diesen über kleine Aufkleber, die an Plakatwände angebracht werden, zustimmen, sie ablehnen oder als neutral bewerten. Während den Entscheidungsprozessen besteht auch die Möglichkeit, mit anderen zu diskutieren. Am Ende wird das Ergebnis anhand eines Lochkartensystems ausgelesen und ein persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis erstellt und ausgedruckt, das zeigt, welche Partei den eigenen politischen Positionen am nächsten steht.

Der Wahl-O-Mat wird sowohl an Schulen eingesetzt als auch an öffentlichen Orten wie Marktplätze oder Einkaufszentren und von ausgebildeten Teamer*innen betreut.

An folgenden Terminen und Orten können Sie den ‚Wahl-O-Mat zum Aufkleben‘ jeweils von circa 10-16 Uhr antreffen:

  • Donnerstag, 06. Februar: Stadtbücherei Schleswig, Moltkestr. 1, Schleswig
  • Freitag, 07. Februar: VHS Wedel, ABC Str. 3, Wedel
  • Dienstag, 11. Februar: Foyer Audimax in der Christian-Albrechts-Universität, Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel
  • Donnerstag, 13. Februar: Stadtbücherei, Oldesloerstraße 20, Bad Segeberg
  • Freitag, 14. Februar: Herold-Center, Berliner Allee 40 B, Norderstedt
  • Mittwoch, 19. Februar: VHS in der Flensburg Galerie, Holm 57 - 61, Flensburg
  • Freitag, 21. Februar: Sophienhof, Sophienblatt 20, Kiel

Weitere Informationen rund um den Wahl-O-Mat zum Aufkleben finden die auf der Homepage des Landesbeauftragten für politische Bildung in Schleswig-Holstein. Die Online-Version des Wahl-O-Maten für die Bundestagswahl wird hier ab dem 06.02. abrufbar sein.

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Obwohl Smartphones und das Internet von vielen Menschen sowohl im Beruf als auch in der Freizeit tagtäglich genutzt werden, sind auch Bücher, Zeitungen und das Radio nicht verschwunden. Sie spielen noch immer eine wichtige Rolle im Hinblick auf Bildung und Unterhaltung.

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Wie ältere Menschen, welche mit klassischen Medien aufgewachsen sind, ihre Mediennutzung handhaben, offenbaren die Ergebnisse der Deutschen Alterssurvey (DEAS), einer deutschlandweiten empirischen Umfrage an Personen ab 40 Jahren, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.

Die Ergebnisse der 2023 durchgeführten Umfrage zeigen, dass analoge Medien tendenziell umso mehr genutzt werden, je älter die rund 4.000 Befragten sind. Demzufolge haben sich jüngere Menschen im Schnitt mehr mit digitalen Medien auseinandergesetzt.

In der Gruppe der 42- bis 60-jährigen gaben 60% an, regelmäßig Zeitungen zu lesen, während es unter den 61- bis 75-jährigen bereits gut drei Viertel und unter den 76- bis 90-jährigen knapp 80% sind.

Mit 98,3% gaben nahezu alle Befragten zwischen 42 und 60 Jahren an, über einen Internetzugang wie beispielsweise W-LAN zu verfügen. Auch die Gruppe der 61- bis 75-jährigen weist hierbei mit fast 92% noch einen hohen Wert auf, wohingegen lediglich 62% der 76- bis 90-jährigen die Frage nach einem eigenen Anschluss ans Internet bejahten.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob das Internet zur Beschaffung von Informationen genutzt werden würde. Hier zeigte sich die Gruppe der 42- bis 60-jährigen mit einer Zustimmung von 85% mit dem Internet als Quelle am besten vertraut. Es folgen die 61- bis 75-jährigen mit an die 70%, während die Nutzung in der Gruppe der 76- bis 90-jährigen mit 55% am geringsten vertreten ist.

Während die jüngere Generation mit eindeutiger Mehrheit virtuelle Medien und die darin enthaltenden Angebote nutzt, bleiben zahlreiche Senior*innen den klassischen Medien treu. Dies verdeutlicht, dass trotz der Digitalisierung und der Entwicklung von künstlicher Intelligenz Bildschirme allein nicht für die kulturelle Teilhabe ausreichen und es auch Bücher und Zeitungen braucht, um allen Menschen Zugang zu Bildung und Unterhaltung ermöglichen.

Zur Pressemitteilung des DZA gelangen sie hier.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) hat seniorenpolitische Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2025 erstellt. Diese können - auch von Seniorenvertretungen - genutzt werden, um mit den Kandidat*innen in eine Diskussion über deren seniorenpolitischen Standpunkte zu kommen.

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Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden.

Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11).

Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt.

Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter

  • Wie werden Sie dem Problem der wachsenden Altersarmut begegnen, insbesondere im Hinblick auf…
    • ... das Wohnen? (Stichwort: Förderung bezahlbaren Wohnraums)
    • ... niedrigschwellige, vernetzende und präventive Hilfs- und Unterstützungsangebote vor allem im ländlichen Raum?
    • ... einen Abbau der (befürchteten) Stigmatisierung und der bürokratischen Barrieren[1] bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung)?
  • Was werden Sie zur Senkung der steigenden Anzahl älterer Menschen, die auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, unternehmen?[2]
  • Inwiefern reichen aus Ihrer Sicht die Maßnahmen des „Digitalpakt Alter“ aus, um Menschen in Schleswig-Holstein beim Umgang mit digitalen Medien wohnortnah und niedrigschwellig zu unterstützen und so digitale Teilhabemöglichkeiten zu gewährleisten? Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie voranbringen?
  • Digitalisierung bringt viele Vorteile, gleichzeitig muss es auch ein Recht auf analoges Leben geben. Die BAGSO fordert aktuell, dass insbesondere öffentliche Dienstleitungen [z. B. Beantragung staatlicher Leistungen, Kauf von Fahrkarten] „für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und deshalb immer auch analog angeboten werden“[3] müssen. Was werden Sie unternehmen, um dies zu gewährleisten?
  • Inwiefern setzen Sie sich für Menschenrechte Älterer und gegen Altersdiskriminierung ein (Stichwort: Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“[4])?[5]

Rente

  • Wie sieht für Sie eine stabile Rentenanpassung aus und wie werden Sie sich dafür einsetzen?
  • Wie stehen Sie zu einer Erweiterung des Sozialpartnermodells?[6]
  • Wie werden Sie Geringverdiener*innen zu einer besseren Förderung verhelfen?

Wohnen

  • Wie werden Sie sich für den Ausbau barrierefreier, bezahlbarer und altersgerechter Wohnungen einsetzen?
  • Wie werden Sie die Umsetzung alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“, Mehrgenerationenwohnen), die es Senior*innen ermöglichen können, länger selbstständig zu wohnen, fördern? Werden Sie sich für klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen (z. B. steuerliche Regelungen) einsetzen?[7]
  • Inwieweit werden Sie sich für eine Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen für Senior*innen einsetzen?

Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung

  • Inwiefern werden Sie sich für eine Behebung des Pflegekräftemangels einsetzen?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie pflegende Angehörige unterstützen?
  • Wie wollen Sie eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege für die Betroffenen erreichen?[8]
  • Was werden Sie dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung mit ärztlichen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Therapien, Apotheken), insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen?
  • Inwiefern werden Sie dazu beitragen, das Angebot sozialer Dienstleistungen für Senior*innen insbesondere in ländlichen Regionen auszuweiten?
  • Wie sieht Ihre Unterstützung der Länder beim Ausbau der Kommunen aus, so dass diese den strukturellen Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII entsprechen? (Stichworte: Beratung, Begegnung und Engagementförderung, lebendige Sozialräume)[9]
  • Was werden Sie gegen Einsamkeit im Alter unternehmen?

Mobilität und Verkehrssicherheit

  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und Barrieren abzubauen (z. B. Tempobegrenzungen, gute Straßenbeleuchtungen, Zebrastreifen, Bordsteinhöhe, Radwegausbau)?
  • Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Fußverkehr und die Fahrradnutzung zu fördern?[10]
  • Inwiefern setzen Sie sich für ein zuverlässigeres/ausgeweitetes Angebot des ÖPNV insbesondere in ländlichen Regionen ein (z. B. engere Taktung, neue Anbindungen)?
  • Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, insbesondere ländliche Räume für Senior*innen besser zu erschließen (z. B. Mitfahrbänke, Bürgerbusse)?
  • Wie setzen Sie sich für bezahlbare Beförderungskosten ein (z. B. vergünstigtes Seniorenticket)?
  • Inwiefern setzen Sie sich für einen barrierefreien Zugang im öffentlichen Raum ein? Dazu zählen z. B. Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder der Einzelhandel.[11]

Kultur und Teilhabe

  • Mit welchen Maßnahmen werden Sie sich dafür einsetzen, Senior*innen den Zugang zu Kulturveranstaltungen zu erleichtern und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern? (Stichworte: „KulturTafel“, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit)
  • Inwiefern werden Sie die gesellschaftliche und politische Partizipation Älterer stärken - insbesondere in strukturschwachen Regionen und von bisher wenig teilhabenden Gruppen?[12]

Sicherheit

  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie insbesondere Senior*innen vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen? (z. B. Beratungsangebote zur Kriminalitätsprävention)[13]

Migration

  • Welche Vorschläge haben Sie, generationenübergreifend Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu fördern?[14]

[1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten.

[4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes

[6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

[7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen.

[8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität

[11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO

[13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023

[14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Einsamkeit beschreibt das subjektive Empfinden von qualitativ und/oder quantitativ unbefriedigender sozialer Interaktion. Menschen im hohen Alter sind besonders gefährdet, da oftmals Partner*innen oder enge Freund*innen und weitere wichtige Bezugspersonen bereits verstorben sind. Auch die häufig eingeschränkte Mobilität erschwert die gesellschaftliche Teilhabe vieler Senior*innen, wodurch Möglichkeiten der Begegnung ausbleiben. Darüber hinaus sind ältere Menschen nicht flächendeckend im Besitz virtueller Kommunikationsmittel.

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Bei Einsamkeit handelt es sich nicht nur um ein unangenehmes und mit Scham verbundenes Gefühl, sie ist dazu auch so gesundheitschädigend. Einige Wisschenschaftler*innen sprechen gar von einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Großbritannien verfügt schon seit 2018 über ein Einsamkeitsministerium und auch hierzulande ist Einsamkeit insbesondere seit der Corona-Pandemie verstärkt auf politischer Ebene debattiert worden. Ende 2023 beschloss das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitete Strategie gegen Einsamkeit, durch die man sich einen Rückgang der Einsamkeit in Deutschland erhoffte.

Nach etwas mehr als einem Jahr zeichnen sich nun erste Erfolge des Konzeptes ab, wie vor Kurzem in einer Pressemitteilung des BMFSFJ auf Basis des ersten Monitoring-Berichts verkündet wurde. Seit ihrem Beschluss ist die Strategie gegen Einsamkeit um 21 Maßnahmen ergänzt worden. Laut Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) sollen die Hilfsangebote und Projekte gegen Einsamkeit nach Möglichkeit alle betroffenen Bundesbürger*innen erreichen. Darüber hinaus sei Einsamkeit ein häufiger Grund für die Inanspruchnahme der Telefonseelsorge – unabhängig vom Alter der Anrufer*innen.

Die meisten der 132 Maßnahmen sind aktuell aktiv und umfassen ein breites Feld an Projekten, Workshops, Telefonangeboten und Veranstaltungen, aber auch eine konsequente theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema. Darüber hinaus soll der Bund verstärkt mit den Ländern in den Dialog gehen, um die Koordination der Maßnahmen zu optimieren und Entwicklungen diesbezüglich zu dokumentieren. So soll auch die Stigmatisierung von Einsamkeit beendet werden, damit Betroffene den Mut finden, sich an eines der Hilfsangebote zu wenden und Menschen kennenzulernen, die die individuellen sozialen Bedürfnisse erfüllen können.

Sie finden die Pressemitteilung hier. Wenn auch Sie sich einsam fühlen, nutzen Sie folgende Angebote des Kompetenznetz Einsamkeit.

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