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Von Pflegepersonal wird im Allgemeinen ein rücksichtsvoller, empathischer und auf Augenhöhe beruhender Umgang mit Patient*innen erwartet. Dennoch sind auch in Pflegeeinrichtungen Bewohner*innen regelmäßig Diskriminierung und ähnlichen Herabwürdigungen seitens dort tätiger Pflegefachkräfte ausgesetzt. Ein häufiger Grund hierfür sind körperliche oder geistige Einschränkungen. In solchen Fällen spricht man von Ableismus, also Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

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Die vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) bereitgestellten Daten zum Thema Diskriminierung basieren auf einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen. Vor wenigen Tagen wurden diese erneut vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Meinungsforschung (DeZIM) ausgewertet. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass in Deutschland weiterhin ein insgesamt hohes Maß an Diskriminierung besteht. Etwa jeder fünfte Fall lässt sich im Pflege- und Gesundheitsbereich verorten. Ableismus stellt dabei nach Rassismus die zweithäufigste Form der Diskriminierung in der Pflege dar. Mehr als ein Viertel aller berichteten Diskriminierungserfahrungen steht in direktem Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Fachleute gehen zudem davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die erfassten Fälle vermuten lassen.

Diskriminierung kann erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Diese äußern sich unter anderem in einer verminderten Lebensqualität, aber auch in Einsamkeit oder psychischen Belastungen wie Trauer und Angst. Bezogen auf die pflegerische Versorgung kann dies zu einem starken Misstrauen gegenüber Fachkräften und dem gesamten Gesundheitssystem führen. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, ruft daher zu konkreten Handlungsschritten auf. Dazu zählen unter anderem eine konsequentere Strafverfolgung sowie Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurden.

Die hohe Präsenz von Diskriminierung spiegelt sich auch in der Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider. Noch nie haben sich so viele Menschen aufgrund diskriminierender Erfahrungen an die Beratungsstelle gewandt wie in den vergangenen Jahren. In den gemeldeten Fällen wird Ableismus inzwischen häufiger genannt als Sexismus.

Gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist es von zentraler Bedeutung, dass Patient*innen eine verständnisvolle, respektvolle und auf Gleichbehandlung beruhende Atmosphäre erleben. Die aktuellen Zahlen deuten jedoch auf deutliche Defizite hin. Fachleute fordern daher, dass sich die Bundesregierung stärker für Barrierefreiheit und präventive Maßnahmen einsetzt. Diese sollten bereits in der Ausbildung von Pflegekräften und anderem medizinischen Personal beg*innen, damit Patient*innen unabhängig von ihrer gesundheitlichen Situation respektvoll und diskriminierungsfrei behandelt werden.

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Sie leben in Schleswig-Holstein und möchten sich ehrenamtlich engagieren oder mehr zu dem Thema erfahren und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Dann ist die Seite engagiert-in-sh Ihre erste Anlaufstelle.

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In Schleswig-Holstein sind rund 43 % der Bürger*innen ehrenamtlich aktiv. Das sind über eine Million Menschen, die sich besonders in kleinen Vereinen mit weniger als 100 Mitgliedern engagieren. Dies zeigt der aktuelle ZiviZ Survey für Schleswig-Holstein.

Besonders bemerkenswert ist, dass kleine Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern den größten Teil dieses Engagements tragen. Insbesondere in Dörfern mit weniger als 1.000 Einwohner*innen ist das ehrenamtliche Engagement stark ausgeprägt. Die Hauptbereiche des Engagements liegen zu rund 60 % in den Bereichen Sport, Bildung und Erziehung sowie Kultur. Das Portal engagiert-in-sh, betrieben vom Landesverband der Volkshochschulen und unterstützt vom Sozialministerium, bietet hierzu umfassende Informationen rund um das Ehrenamt in Schleswig-Holstein.

Neben den neuesten Programmen, Nachrichten und Umfragen rund um das Thema finden Sie auf der Seite auch eine Freiwilligenbörse sowie Informationen über die „Engagementstrategie“ Schleswig-Holstein. Ziel der Strategie ist es, das bürgerschaftliche Engagement im Land zu fördern und zu stärken. Unter dem angegebenen Link finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Strategie sowie Angaben zu aktuellen und früheren Veranstaltungen und Maßnahmen.

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Ein gesunder Lebensstil steigert nicht nur die Lebenserwartung, sondern kann auch vor Demenz schützen oder deren Auftreten zumindest verzögern. Die Zahl der demenzerkrankten Personen in Deutschland liegt derzeit bei über 1,8 Millionen, ein weiterer Anstieg wird erwartet. Da die Erkrankung insbesondere in fortgeschrittenen Stadien das Leben von Betroffenen und Angehörigen stark einschränken kann, forschen Wissenschaftler*innen weiterhin intensiv zu präventiven Maßnahmen.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) wird am Mittwoch, dem 22. April, zum mittlerweile achten Mal eine Bundeskonferenz ausrichten. In diesem Jahr steht sie unter dem Motto „Demenzprävention im Dialog – Aufklärung verbessern, Strukturen stärken, Risiken reduzieren“. Ziel ist es, dem Thema Demenz mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, sodass wichtige Informationen zur Vorbeugung der Erkrankung nicht nur in medizinisch-wissenschaftlichen Kreisen bekannt sind, sondern auch möglichst viele Menschen erreichen.

Die Konferenz soll Konzepte und Modelle vorstellen, die sich bislang als wirksam gegen die Entstehung von Demenz erwiesen haben, und deren Weiterentwicklung fördern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Politik und Praxis gestärkt werden. Angesichts der erwarteten fachlichen Vielfalt der Teilnehmenden erhoffen sich die Veranstalter*innen einen intensiven Austausch über neue Ansätze in Prävention und Versorgung. Langfristig sollen daraus gezieltere Behandlungsstrategien für Demenzpatient*innen sowie ein Rückgang vermeidbarer Erkrankungen entstehen.

Offiziell beginnt die von der Journalistin und Fernsehmoderatorin Okka Gundel moderierte Konferenz um 9:15 Uhr. Nach einem Grußwort des BIÖG-Vorsitzenden Dr. Johannes Nießen folgen drei Impulsvorträge von Expert*innen aus dem klinischen und psychiatrischen Bereich. Anschließend treten die Vortragenden mit den Gästen in den Dialog, um zentrale Inhalte gemeinsam zu diskutieren und zu vertiefen.

In der zweiten Hälfte der Veranstaltung wird das Programm in vier parallel stattfindende Foren aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Demenzprävention behandeln:

  • Was gut fürs Herz ist, ist auch gut fürs Hirn – Aufklärung und Zugangswege
  • Öffentliche Gesundheit – welche Verhältnisse und Strategien braucht es, um Demenz und anderen nicht übertragbaren Erkrankungen vorzubeugen?
  • Diagnose Demenz: Anforderungen an Früherkennung und Prävention von Pflegebedürftigkeit
  • Voneinander lernen: Demenzstrategien und Good Practice in Europa

Die Konferenz endet mit einer abschließenden Diskussionsrunde, in der die Ergebnisse aus den Foren zusammengeführt werden. Gegen 16:15 Uhr wird die Veranstaltung von BIÖG-Mitglied Dr. Christoph Aluttis offiziell beendet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist barrierefrei und kostenlos. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, an welchem der vier Foren eine Teilnahme erwünscht ist.

Die Konferenz findet am 22. April an folgender Adresse statt: Hotel Hilton Köln, Marzellenstr. 13–17, 50668 Köln.

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Am Freitag, 17.04.2026, wird von 16 bis 20 Uhr in Kiel zum Fachtag UBUNTU eingeladen. Es soll erarbeitet werden, warum Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte in Vereinen der Jugendverbands- sowie Seniorenarbeit noch nicht so stark vertreten sind.

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Es soll geklärt werden, ob es unbekannte Hürden bei der Beteiligung gibt und was zivilgesellschaftliche Gruppen tun können, damit die gesellschaftliche Vielfalt sich zukünftig stärker in der ehrenamtlichen Arbeit niederschlägt.

Teilnehmer*innen können mitdiskutieren, persönlichen Erfahrungen darstellen und Personen kennenlernen, die sich mit denselben Fragen beschäftigen.

Bei Interesse soll sich bis zum 15. April unter kurzlinks.de/Ubuntu angemeldet werden.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Der Deutsche Bundestag hat nach intensiver parlamentarischer Debatte das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Regelungen der bereits zuvor verabschiedeten Krankenhausreform konkretisiert und teilweise verändert. Während die Regierungskoalition die Anpassungen als notwendig für eine praktikable Umsetzung bezeichnet, sehen Kritiker*innen aus der Opposition darin eine Abschwächung der ursprünglichen Reform.

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Transformationsfonds für Umbau der Krankenhauslandschaft

Ein zentrales Instrument der Reform ist der sogenannte Transformationsfonds. Mit ihm soll der strukturelle Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen dafür bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und soll bis zum Jahr 2035 laufen.

Mit den aktuellen Anpassungen wird auch die Finanzierung des Fonds verändert. Anders als ursprünglich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen, wird der Anteil des Bundes nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sondern aus Steuergeldern. Möglich wird dies durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Aus Sicht der Regierungsfraktionen entlastet diese Änderung die gesetzliche Krankenversicherung erheblich. Kritische Stimmen aus der Opposition bemängeln dagegen, dass der Fonds künftig stärker auch für den Erhalt bestehender Strukturen eingesetzt werden könnte, anstatt primär strukturelle Veränderungen voranzutreiben.

Änderungen bei Leistungsgruppen und Fristen

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Struktur der sogenannten Leistungsgruppen. Sie sollen dazu beitragen, medizinische Leistungen künftig stärker bestimmten Krankenhausstandorten zuzuordnen und so eine stärkere Spezialisierung zu erreichen. Im Rahmen der Anpassungen wird die Zahl dieser Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf künftig 61 reduziert. Gestrichen wurden unter anderem eigene Gruppen für Infektiologie, Notfallmedizin sowie einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin.

Auch mehrere Fristen der ursprünglichen Reform werden verlängert. So wird beispielsweise die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben und wird erst ab 2030 finanziell wirksam. Zudem erhalten die Bundesländer größere Spielräume bei der Planung der Krankenhausstrukturen sowie bei Ausnahmeregelungen für einzelne Klinikstandorte.

Pflege und Qualitätsanforderungen

Im Gesetz werden außerdem verschiedene Regelungen zur Qualität der Versorgung festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig für alle Leistungsgruppen gelten sollen. Darüber hinaus wird präzisiert, welche Tätigkeiten im Rahmen des Pflegebudgets als unmittelbare Patient*innenversorgung gelten und damit über das Budget finanziert werden können.

Vertreter*innen der Regierungskoalition betonen, dass mit der Reform weiterhin eine stärkere Orientierung an Qualitätsanforderungen erreicht werden soll. Gleichzeitig müsse die Umsetzung für die Bundesländer praktikabel sein und ausreichend Planungssicherheit bieten.

Bundes-Klinik-Atlas

Der sogenannte Bundes-Klinik-Atlas, der Informationen über Leistungen und Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern bereitstellen soll, erhält künftig eine organisatorische Anbindung beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit soll die Transparenz über Versorgungsangebote und Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken verbessert werden.

Unterschiedliche Bewertungen der Reform

Die politischen Bewertungen der Reform fallen unterschiedlich aus. Vertreter*innen der Regierungskoalition sehen in den Anpassungen einen notwendigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern, um die Reform praktisch umsetzen zu können. Kritiker*innen aus der Opposition befürchten hingegen, dass zentrale Ziele der ursprünglichen Reform, insbesondere eine stärkere Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen, abgeschwächt werden könnten.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Anschließend beginnt vor allem auf Ebene der Bundesländer die konkrete Umsetzung der Reform, die sich über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Einzelne Fristen reichen bis 2030, manche Ausnahmeregelungen können sogar bis 2032 gelten.

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Die Frage nach einer verlässlichen Pflegeversorgung im Alter gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen werden in den kommenden Jahren auf Pflegeleistungen angewiesen sein. Die deutsche Bevölkerung zeigt sich jedoch weiterhin überwiegend skeptisch gegenüber dem bestehenden Pflegesystem.

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Eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Sozialverbands VdK Deutschlands zeigt, dass viele Menschen in Deutschland Zweifel an einer ausreichenden Versorgung im Pflegefall haben. Nur rund 30 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausreichend versorgt zu werden. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) geht hingegen davon aus, dass eine angemessene Pflege künftig eher nicht gewährleistet sein wird.

Die Umfrage erhob zudem Einschätzungen zur Verantwortung für eine verlässliche Pflegeversorgung. Eine deutliche Mehrheit der Befragten schreibt dem Staat hierbei eine zentrale Rolle zu. 82 Prozent sehen eine große oder sehr große staatliche Verantwortung für die Sicherstellung der Pflege. Zwar werden auch Familie oder Angehörige als wichtige Unterstützungsinstanzen genannt, insgesamt gilt eine starke staatliche Absicherung für die meisten Befragten jedoch als unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund sieht der Sozialverband VdK Reformbedarf in der Organisation und Finanzierung der Pflege. Der Verband spricht sich unter anderem dafür aus, Pflege stärker als öffentliche Aufgabe zu begreifen und die staatliche Verantwortung auszubauen. Kritik äußert der VdK in diesem Zusammenhang insbesondere an geplanten Kürzungen, die sich aus aktuellen Vorschlägen zur Pflegereform ergeben könnten. Diese widersprächen nach Ansicht des Verbands der Lebensrealität vieler Menschen, wie auch die Umfrageergebnisse nahelegten.

Darüber hinaus plädiert der VdK für eine stärkere Rolle der Kommunen bei der Planung und Koordination von Pflegeangeboten. Dadurch könnten Unterstützungsstrukturen vor Ort besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Leistungserbringenden verringern.

Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt und ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Die genauen Ergebnisse der Befragung sowie entsprechende Diagramme finden Sie hier.

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Die mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Bereits zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, Hinweise auf einen möglichen Missbrauch des Instruments prüfen zu lassen. Dabei geht es um die Frage, ob über das Pflegebudget finanzierte Stellen tatsächlich in der direkten Versorgung von Patient*innen eingesetzt werden.

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Wie bereits in einem früheren Artikel zu der Debatte berichtet, wurde das Pflegebudget im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Gleichzeitig kritisierten Krankenkassen jedoch, dass ein Teil der finanzierten Stellen nicht unmittelbar in der Pflege am Krankenbett eingesetzt werde. Sie fordern daher eine genauere Klärung darüber, welche Tätigkeiten über das Budget abgerechnet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund plant die Regierungskoalition nun gesetzliche Änderungen. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, die Zweckbindung des Pflegebudgets künftig stärker zu präzisieren. Demnach sollen die Mittel ausschließlich für Pflegepersonal eingesetzt werden, das unmittelbar in der Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen tätig ist. Werden Mittel nicht entsprechend verwendet, müssten Krankenhäuser diese zurückzahlen.

Vertreter*innen der Krankenhäuser weisen die Vorwürfe eines systematischen Missbrauchs jedoch zurück. Sie warnen davor, politische Maßnahmen auf Grundlage einzelner, bislang nicht ausreichend belegter Vorwürfe zu entwickeln, ohne die tatsächlichen Abläufe und Anforderungen der Pflegepraxis in den Kliniken zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass Pflegefachpersonen im Klinikalltag häufig auch organisatorische oder logistische Aufgaben übernehmen müssten. Einzelne gesetzliche Eingriffe ohne eine umfassendere Reform des Finanzierungssystems könnten daher neue Abgrenzungsprobleme schaffen.

Für die Senior*innenpolitik ist die Diskussion von besonderer Bedeutung, da ältere Menschen einen großen Anteil der Patient*innen in Krankenhäusern ausmachen und häufig eine intensivere pflegerische Betreuung benötigen. Die Frage, wie Pflegepersonal finanziert und eingesetzt wird, hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung älterer Patient*innen im Krankenhaus.

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Studierende der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) haben eine Online-Plattform programmiert, die älteren Menschen mit wenigen sozialen Kontakten Unterhaltung und Beschäftigung bieten soll. Unter dem Namen „CAREBELLS“ begann vor Kurzem die Testphase des Projekts, an der sich zehn freiwillige Senior*innen aus dem Raum Würzburg/Schweinfurt beteiligen.

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Mit Einsamkeit als weltweit verbreiteter gesellschaftlicher Herausforderung befassen sich nicht nur Wissenschaftler*innen, sondern auch zahlreiche Studierende, darunter einige der über 9.000 Studierenden der THWS. Durch eine umfangreiche Netzwerkarbeit, beispielsweise mit der Seniorenvertretung Würzburg, konnten wertvolle Informationen und Erkenntnisse gewonnen werden, um Gestaltung und Inhalte von CAREBELLS möglichst genau auf die Bedürfnisse älterer Menschen abzustimmen.

In der dreiwöchigen Testphase, die auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, erhalten die teilnehmenden Senior*innen jeweils ein Tablet, auf dem CAREBELLS installiert ist. Dieses kann frei genutzt werden. Parallel dazu werden die Teilnehmenden vor, während und nach dem Testzeitraum zur Nutzung der Plattform befragt. Die Entwickler*innen erhoffen sich durch die Eindrücke, Anmerkungen und Empfehlungen der Testpersonen wichtige Impulse zur weiteren Optimierung von CAREBELLS.

Das Programm ist barrierearm gestaltet und verfügt unter anderem über einen sprachgesteuerten Kalender mit der Möglichkeit, Termine einzutragen. Auch Videoanrufe lassen sich über CAREBELLS tätigen. Darüber hinaus enthält die Plattform einfach gehaltene Spiele, Videos zu für ältere Menschen relevanten Themen sowie einen Nachrichtenfeed, der überwiegend regionale Meldungen bündelt. Der Sprachassistent „Bella“ – vergleichbar mit ChatGPT oder Siri – bietet Senior*innen außerdem die Möglichkeit, Konversationen zu führen, die menschliche Gespräche simulieren sollen und so Gefühle von Einsamkeit verringern können.

Alle an der Entwicklung von CAREBELLS beteiligten Akteur*innen legen Wert auf einen einladenden und vertrauenswürdigen Rahmen. Das Design ist daher bewusst schlicht gehalten, und auch persönliche Daten müssen nicht zwingend angegeben werden. Ältere Menschen sollen so behutsam an die Nutzung der für sie zunächst neuen Plattform herangeführt werden.

An CAREBELLS wirkten Studierende verschiedener Studiengänge ehrenamtlich mit, darunter Soziale Arbeit, Gesundheits- und Medienmanagement sowie Wirtschaftsingenieurwesen. Prof. Dr. Ulrich Gartzke von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, der das Pilotprojekt leitete, zeigt sich zufrieden und lobt das Engagement der Studierenden. Auch der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. unterstützt die Initiative in ihrem Ziel, Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken.

Mehr über CAREBELLS erfahren Sie in der Pressemitteilung der THWS.

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In den vergangenen Tagen und Wochen hat das Deutsche Ärzteblatt wiederholt auf die prekäre Situation zahlreicher pflegebedürftiger Menschen hingewiesen. Die bestehenden Versorgungsstrukturen werden von vielen Seiten als unzureichend wahrgenommen. Gleichzeitig steht der Pflege- und Gesundheitsbereich aufgrund des demografischen Wandels vor immer größeren personellen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

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Der Fachkräftemangel in der Pflege trifft dabei auf eine stetig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Pflegerat für eine stärker familien- und personenorientierte Gestaltung der Langzeitpflege ausgesprochen und hierzu bereits ein Positionspapier veröffentlicht. Auf acht Seiten werden darin zentrale Probleme der aktuellen Pflegepraxis benannt sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems formuliert.

Dabei geht es nicht nur um einzelne Anpassungen, sondern um grundlegende Veränderungen in der Organisation der Langzeitpflege. Ein wichtiges Element ist laut Deutschem Pflegerat eine stärkere Zentralisierung bestimmter Strukturen. Pflegefachpersonen sollen dadurch effektiver und zielgerichteter arbeiten können, um Patient*innen eine bedürfnisorientierte Versorgung zu ermöglichen. Damit dies gelingt, plädiert der Verband zudem für eine bessere Organisation von Ressourcen auf Landes- und Bundesebene.

Darüber hinaus sollen Pflegefachpersonen durch intensivere Netzwerkarbeit, etwa durch regelmäßige Beratungen mit weiteren Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens, entlastet werden. Auch die Weiterentwicklung digitaler Systeme im Pflegealltag soll dazu beitragen, Zeit zu sparen. Diese könne dann stärker für die direkte Betreuung von Patient*innen sowie für Gespräche mit Angehörigen genutzt werden.

Zudem solle Prävention künftig eine größere Rolle spielen. Dafür seien flächendeckende und möglichst niedrigschwellige Beratungsangebote notwendig. Gleichzeitig brauche es ausreichend qualifiziertes Personal, das frühzeitig fachliche Einschätzungen zur Pflegebedürftigkeit treffen kann und Betroffene sowie Angehörige beraten kann.

Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Situation vieler Pflegebedürftiger dar. Schon heute ist mehr als ein Drittel aller Patient*innen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen, wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit kürzlich bestätigte. Fachleute gehen davon aus, dass diese Quote in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Besonders stark betroffen ist die stationäre Pflege, da hier hohe Eigenanteile für Pflegebedürftige anfallen.

Damit ist der Umzug in ein Pflegeheim für viele Menschen mit einem erheblichen Armutsrisiko verbunden. Um die finanzielle Belastung der Patient*innen zu reduzieren, setzt sich die DAK-Gesundheit für eine Senkung der Eigenanteile an den Pflegekosten ein. Eine solche Deckelung wird jedoch von verschiedenen Seiten kritisch gesehen. Kritiker*innen argumentieren, dass sie die soziale Pflegeversicherung zusätzlich belasten könnte und an den grundlegenden strukturellen Problemen des Systems wenig ändern würde.

Als mögliche Maßnahme zur Entlastung wird zudem immer wieder eine solidarische Pflegevollversicherung diskutiert. Mehrere Verbände haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für deren Einführung einzusetzen. In einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erläuterten sie ihren Vorschlag sowie mögliche Vorteile eines solchen Modells. Demnach könnte die Pflege langfristig auch ohne steigende Beitragssätze finanziert werden, sofern parallel eine Bürgerversicherung eingeführt würde. Die Bundesregierung reagierte bislang jedoch zurückhaltend auf diese Forderungen.

Politiker*innen, Pflegefachpersonen, Wissenschaftler*innen und Fachverbände sind sich jedoch weitgehend einig, dass umfassende Reformen im Pflegesystem notwendig sind. Nur so könne auch künftig gewährleistet werden, dass pflegebedürftige Menschen eine bezahlbare und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung im Alter erhalten.

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Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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