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Junge Menschen stark durch die Ausbildung zu bringen: Das ist seit gut 15 Jahren das Ziel von VerAplus – ein Angebot des Senior Expert Service (SES). Das bundesweite Mentorenprogramm steht allen offen, die bei ihren ersten Schritten in Richtung Beruf auf Schwierigkeiten stoßen. Und das sind viele: In Deutschland werden seit Jahren rund 25 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Nur die Hälfte der Betroffenen findet einen neuen Ausbildungsberuf oder -betrieb.

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Coaching mit Erfolg dank Tandem-Modell

VerAplus bringt Auszubildende, die Unterstützung wünschen, mit ehrenamtlichen Fachleuten im Ruhestand zusammen – immer nach dem 1:1-Prinzip. In der Individualität liegt das Erfolgsrezept: VerAplus-Begleitungen führen nach eigenen Angaben zu über 75 Prozent zum Ziel. Bislang haben mehr als 22.000 junge Menschen von dem Angebot profitiert.

VerAplus hilft bei

  • Problemen in der Berufsschule
  • Konflikten im Ausbildungsbetrieb
  • fehlender Lernmotivation
  • der Suche nach zusätzlichen Unterstützungsangeboten

Ziele

  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
  • Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Bewältigung von Prüfungsstress
  • Verbesserung der Selbstorganisation
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Für die Fachkräfte von morgen

VerAplus richtet sich an Auszubildende in allen dualen oder schulischen Ausbildungen, auch an junge Menschen, die berufsvorbereitende Angebote und Programme wie „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) in Anspruch nehmen. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Förderung des Fachkräftenachwuchses im ländlichen Raum und in Pflege- und Gesundheitsberufen ein. VerAplus-Ausbildungsbegleitungen dauern zunächst ein Jahr, können bei Bedarf aber verlängert werden. Die Anmeldung erfolgt online unter vera.ses-bonn.de.

Profis im Ruhestand als Coaches

Die Mentoringaufgaben bei VerAplus werden von Profis im Ruhestand übernommen: Sie alle sind beim SES registriert, haben ein zweitägiges Vorbereitungsseminar durchlaufen und nehmen regelmäßig an Treffen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch teil. Der SES unterstützt das ehrenamtliche Engagement mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.

Ein direkter regionaler Kontakt kann per E-Mail hergestellt werden: Flensburg@vera.ses-bonn.de, Kiel@vera.ses-bonn.de, Luebeck@vera.ses-bonn.de oder sued-holstein@vera.ses-bonn.de

Auf der Website www.ses-bonn.de können sich Interessierte als Coach ("Expert") registrieren.

Kosten und Förderung

VerAplus-Begleitungen sind für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenfrei. Partner des SES bei VerAplus sind der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Über den SES

Der SES ist die größte deutsche Ehrenamtsorganisation für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit (Weltdienst 30+). Seit 1983 unterstützt der SES den Know-how-Transfer in der Entwicklungszusammenarbeit. In Deutschland setzt er sich für den Nachwuchs in Schule und Ausbildung ein. Bundesweit kann der SES auf mehr als 13.000 Expert*innen zurückgreifen. 5.000 von ihnen stehen als VerAplus-Coaches zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten

  • Senior Expert Service (SES) gGmbH, Kaiserstraße 185, 53113 Bonn
  • 0228 26090-40
  • vera@ses-bonn.de

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„Omas bringen Erfahrung und Geduld mit sowie die Erkenntnis, dass es keine einfache Lösung zu komplexen Problemen gibt!“. So lautet das Motto des 2019 gegründeten Vereins OMAS GEGEN RECHTS Deutschland e.V., der aus Seniorinnen besteht und sich – wie der Name bereits vermuten lässt – für die gezielte Bekämpfung von Faschismus, Rechtspopulismus und -extremismus einsetzt. Der politisch unabhängige Verein steht für Vielfalt, Toleranz und Integration, und tritt daher häufig auf Demonstrationen gegen rechte Strömungen in Erscheinung. Auch die Stärkung von Frauenrechten sowie der Klimschutz sind Anliegen.

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Ende 2024 startete OMAS GEGEN RECHTS Nord e.V. seinen eigenen Podcast, der in unregelmäßigen Abständen erscheint. Ein Podcast ist ein auditives Unterhaltungsmedium, das aus mehreren Episoden besteht und Erzählungen, Berichte, Meinungen oder Sachvorträge zu bestimmten Themen beinhaltet – sozusagen eine Talkshow ohne Bild. Essentielles Merkmal eines Podcasts ist, dass dieser auf jedem digitalen Endgerät mit Internetzugang verfügbar ist und abgespielt werden kann. Insbesondere seit den vergangenen Jahren erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit.

In ihrem Podcast thematisieren der Verein u. a. das Frauenwahlrecht, Bildungspolitik sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gelegentlich sind auch originale Reden von Demonstrationen und anderen politischen Veranstaltungen zu hören, die je nach Thematik aufklären oder auch erheitern. Der Verein hat alle bisher erschienenen Episoden des Podcasts aufgelistet und kostenlos zum Anhören zur Verfügung gestellt. Dabei existiert zu den meisten Folgen auch eine verschriftlichte Version der Inhalte.

Feste Gesprächsteilnehmer*innen des Podcasts gibt es nicht, da dazu aufgerufen wird, eigene Folgen aufzunehmen und diese anschließend dem Verein zukommen zu lassen, um die Sammlung stetig zu erweitern. Technische Kenntnisse oder professionelle Ausstattung sind dabei nicht nötig. Anregungen und Tipps für die gelungene Aufnahme einer eigenen Podcast-Folge hat der Verein zusammengestellt. Das Anmelden einer eigenen Episode kann per E-Mail an  kontakt@omasgegenrechts-nord.de erfolgen.

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Auch für Rentner*innen besteht eine Steuerpflicht. Allerdings müssen sie selbst im Blick haben, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Das schreibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. und bezieht sich auf Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf.

„Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen.

Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten.

Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“

Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig.

Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin:

  • Werbungskosten: z. B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente
  • Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: z. B. für gemeinnützige Organisationen oder Vereine
  • Kirchensteuer
  • Haushaltsnahe Dienste: z. B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Unterhalt: z. B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt.

Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.)

Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen.

Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen.

Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:

Fristen für die Steuererklärung:

  • Reguläre Abgabe: Bis 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein: Bis 30. April 2026
  • Freiwillige Steuererklärung: Bis 31. Dezember 2028
  • Fristverlängerung: Kann bei triftigen Gründen beantragt werden.

Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich.

Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner.

Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig

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Demenz verändert nicht nur den Alltag der Erkrankten, sondern wird auch von Partner*innen, Verwandten und Freund*innen als große persönliche, körperliche und mentale Herausforderung empfunden. Überforderung und Hilflosigkeit sind oft die Folge, da das nötige Wissen für den angemessenen Umgang mit Demenzpatient*innen fehlt und für gewöhnlich auch zahlreiche Fragen hinsichtlich Pflege aufkommen.

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Viele dieser Fragen versucht der Ratgeber Demenz zu beantworten. Die Autorin Susan Scheibe widmet sich auf 192 Seiten allen zentralen Themen, die bei der Betreuung demenzkranker Personen eine Rolle spielen, um die Leser*innen hierfür bestmöglich aufzuklären. Er richtet sich an alle Menschen, die mit demenzkranken Menschen zu tun haben oder sich freiwillig weiterbilden möchten, und wird über die Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt.

Scheibe steigt mit einer umfassenden und klar nachvollziehbaren Definition von Demenz ein, stellt verschiedene Formen der Erkrankung vor und nennt Anzeichen und Merkmale von Demenz, um die Entstehung und den Verlauf der Krankheit besser einschätzen zu können. Auch erläutert sie mehrere Möglichkeiten um ärztliche Beratung und Therapie, geht darauf ein, wie der Alltag für Demenzkranke idealerweise gestaltet werden sollte und was im zwischenmenschlichen Umgang mit ihnen zu beachten ist. Darüber hinaus schreibt sie ausführlich über potentielle Betreuungs- und Pflegekonzepte, die sowohl die Versorgung in den eigenen vier Wänden als auch in Pflegeeinrichtungen abdecken. Zuletzt geht sie auf rechtliche Aspkete ein, die u. a. die Vollmacht, das Erbe und die Versicherung umfassen und gibt einen Überblick über staatliche Leistungen sowie Angebote für Patient*innen. Auch ein alphabetisches Stichwortverzeichnis ist vorhanden.

In der Presse wurde der Ratgeber für die verständliche Schreibweise und seine anschauliche Struktur gelobt. Sie können den Ratgeber online bestellen. Für das Buch zahlen Sie 20 Euro, während die Version als E-Book 15,99 Euro kostet. Die ersten paar Seiten des Ratgebers können Sie für einen ersten Eindruck kostenlos einsehen.

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Mit zunehmendem Alter wird oft erwartet, dass man sich „ruhig und würdevoll“ verhält. Menschen, die diese Konventionen brechen, erleben nicht selten belächelnde Blicke oder offene Ablehnung. Diese Altersdiskriminierung zeigt sich besonders in einem Raum, der eigentlich für Offenheit und Freiheit stehen sollte – der Clubszene.

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Zwar bieten Großstädte wie Berlin und Hamburg Möglichkeiten, Generationen zusammenzubringen, doch die visuelle und auditive Außenwirkung der Clubkultur wird meist von jungen Menschen geprägt. In unserer digitalen Zeit spielen dabei besonders Plattformen wie TikTok und Co. eine kaum zu unterschätzende Rolle. Diese Darstellung verstärkt den Druck, sich „alterskonform“ zu verhalten, und weicht selten von stereotypischen Bildern des Alters ab.

Frauen sind hier besonders betroffen. Das Nachtleben ist oft mit Jugend und einem bestimmten Schönheitsideal verbunden, wodurch insbesondere ältere Frauen häufig ausgeschlossen oder unterrepräsentiert sind. Während Männer wie David Guetta (57) oder Armin van Buuren (48) weiterhin ohne Probleme die Szene prägen und auch im Mainstream präsent sind, sind weibliche DJs über 40 so gut wie unsichtbar. Das beschreibt Lydia Huckebrink, Journalistin beim SWR, in ihrem Artikel „DJ mit 70: Wie ältere Frauen die Clubszene aufmischen“. Für Frauen so heißt es weiter, fehlen hingegen häufig Angebote und Räume. Ein Positivbeispiel liefert hier der Workshop „Forever fresh“:

Um diese Strukturen aufzubrechen, hat die DJ Pia Leonhardt in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat NRW den Workshop ins Leben gerufen – für Frauen über 70. Das Ziel: Sichtbarkeit und Raum schaffen, wo dieser oft verwehrt bleibt. Beim diesjährigen C/O-Pop Festival in Köln werden die Teilnehmerinnen ihr Können zum ersten Mal vor Publikum zeigen. Der Workshop bietet ein umfassendes Programm, von Mixing über Social Media bis hin zur technischen Ausrüstung. Auch wenn die Plätze des Projekts auf 11 begrenzt sind, kann das Projekt durchaus als Inspirationsquelle dienen, die auch für andere Bereiche des Kulturbetriebs, des Sports und andere Sphären adaptiert werden kann.

Sexismus und Altersdiskriminierung verstärken sich gegenseitig. Das ist keine neue Erkenntnis, aber es unterstreicht die Tragweite. Besonders dann, wenn man berücksichtigt, dass Frauen im Alter statistisch länger leben (hierzu ein Artikel der AOK) und geistig fitter bleiben (hierzu ein Beitrag des Deutschlandfunks), stehen sie über die Lebensphasen hinweg stärker unter gesellschaftlichem Druck.

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Am 08. Mai 1945 kam es zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht, womit das Ende des Zweiten Weltkrieges so gut wie besiegelt war. Der tödlichste Krieg der Weltgeschichte forderte ca. 65 Millionen Menschenleben und hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche mit sich gezogen, die bis heute spürbar sind. Dies gilt v.a. für Deutschland, das für viele Historiker*innen als klarer Aggressor des Zweiten Weltkrieges benannt wird und jahrelang schwersten Angriffen auf Städte ausgesetzt war. Noch immer gilt dieses Thema in vielen Lebensbereichen als tabuisiert.

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Inzwischen sind 80 Jahre vergangen und erneut herrschen internationale Konflikte von einer zum Teil erheblichen Tragweite. Täglich lassen sich Berichte und Bilder aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder dem Gazastreifen finden und auch die Politik vieler NATO-Staaten orientiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vermehrt an Aufrüstung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Besonders Zeug*innen des Zweiten Weltkrieges fühlen sich dadurch oft an die eigenen, möglicherweise verdrängten Erlebnisse erinnert.

Umso wichtiger ist es in diesen Tagen, auf das unsagbare Leid, das mit jedem Krieg einhergeht, aufmerksam zu machen, wie es auch die 2001 gegründete AGE Platform Europe tut. Ihr gehören über 100 Seniorenorganisationen aus ganz Europa an, darunter auch die BAGSO sowie HelpAge Deutschland mit Beobachterstatus. Der Dachverband repräsentiert seniorenpolitische Interessen und setzt sich für ihre europaweite Durchsetzung ein, weshalb auch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) besteht.

In einer offiziellen Erklärung unter dem Titel „Den Frieden retten, die Demokratie verteidigen und die Freiheit in einem starken Europa fördern“ mahnt die AGE Platform Europe, Krieg nicht zu verharmlosen oder gar zuzulassen, und erinnert an die Generation, die während des Zweiten Weltkrieges geboren wurde und schon im jungen Alter mit unmenschlichen Zuständen konfrontiert war. Zeitgleich werden alle Menschen, die am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur beteiligt waren, für ihren Beitrag gelobt. Dies schließt auch die Wahrung von Frieden und Stabilität mit ein.

„Wir müssen uns daran erinnern, dass uns Frieden, Demokratie und Freiheit nicht ein für allemal gewährt werden. Sie müssen jeden Tag unterstützt und verteidigt werden, sonst zerbrechen sie“ heißt es in der Stellungnahme, die gegen sämtliche Konflikte mit Einsatz von Waffengewalt eintritt und betont, dass sich die Geschichte auf keinen Fall wiederholen dürfe, zumal die aktuelle Weltlage als besorgniserregend bis erschreckend eingeschätzt wird. Auch spricht sich die AGE Platform Europe klar dafür aus, älteren Menschen im Ernstfall Schutz und die bestmögliche Versorgung zu leisten.

Die gesamte Erklärung können Sie als PDF-Datei hier nachlesen.

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Ein Alltag ohne Mediennutzung ist für viele Menschen längst undenkbar. Sowohl im Arbeits- als auch Privatleben dienen das Internet, soziale Medien, aber auch analoge Formen der Mediennutzung häufig als essenzielle Möglichkeiten um die Vereinfachung von Aufgaben, Kommunikation und den Konsum von Unterhaltung und Informationen. Häufig unterscheidet sich das Maß der Medienkompetenz zwischen einzelnen Nutzer*innen deutlich voneinander und es kommt mitunter zu einer eingeschränkten Möglichkeit um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie ältere Menschen die Mediennutzung handhaben und welche besonderen Herausforderungen dabei bestehen, untersucht die sogenannte SIM-Studie.

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Dabei werden Daten über das Nutzungsverhalten von Senior*innen ab 60 Jahren gesammelt, zusammengetragen und ausgewertet. Dies geschah bereits 2021, als die Durchführenden zu dem Ergebnis kamen, dass die meisten älteren Menschen zwar ein breites Feld an digitalen Geräten besitzen, gleichzeitig aber eine grundlegende Überforderung mit der angemessenen Bedienung und Nutzung besteht.

Ausgehend von den Ergebnissen der jüngsten SIM-Studie sollen mit Blick auf die Zukunft eine Optimierung medienpädagogischer und zukunftsorientiert Maßnahmen entwickelt werden, um die Mediennutzung von Senior*innen für alle möglichst zugänglich und einfach zu gestalten. Vorgestellt werden die neuen Erkenntnisse am Freitag, dem 23.05.2025 zwischen 10:30 und 12:00 in einer Videokonferenz via Zoom. Referent*innen aus den Fachbereichen Mediennutzung und Geriatrie fassen die zentralen Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zusammen und eröffnen eine Podiumsdiskussion, wo über konkrete Schritte in der Digitalisierung im Sinne älterer Menschen beraten werden soll.

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperation der gemeinnützigen Initiative DigitalPakt Alter, der LFK - Medienastalt für Baden-Württemberg, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Katholischen Hochschule Freiburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fungiert dabei als Sponsor. Verantwortlich ist der Medienpädagogische Forschungsverband Südwest, der sich in weiteren Studien auch mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigen Sie ein digitales Endgerät sowie die kostenfreie Kommunikationsplattform Zoom. Die Anmeldung ist noch bis zum 20.05. möglich und kann über das bereitgestellte Formular erfolgen. Einen Überblick über die SIM-Studie und die vorgestellte Online-Veranstaltung erhalten Sie hier.

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Seit Anfang 2024 geraten in Deutschland immer mehr Pflegeeinrichtungen in finanzielle Schieflage. Laut Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) haben seitdem 1.264 Pflegeeinrichtungen Insolvenzen oder Schließungen bekannt gegeben.

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Im Deutschen Ärzteblatt vom 08. April heißt es mit Bezug auf die Erhebung: „Tatsächlich dokumentierte der Arbeitgeberverband Pflege bereits Anfang vergangenen Jahres in einer eigens erstellten 'Deutschlandkarte Heimsterben', wie stark die Branche unter Druck steht. Mehr als 800 Insolvenzen oder Schließungen in der Altenpflege zählte der Verband demnach im Jahr 2023.“

Zentrale Ursache für die finanzielle Schieflage vieler Pflegeanbieter ist laut AGVP die „mangelnde Zahlungsmoral der Krankenkassen“. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner am 15. April: „Die Pflegekassen tragen laut Sozialgesetzbuch die Verantwortung für die Versorgung. Doch sie können diesen gesetzlichen Auftrag ignorieren, denn Konsequenzen müssen sie nicht fürchten. Also sanieren sich viele Kassen auf Kosten der Einrichtungen: Sie erkennen Kostensteigerungen nicht an, mauern bei Nachverhandlungen und verschleppen den Abschluss von Verträgen.“ Besonders problematisch ist dies mit Blick auf die notwendigen Gehaltserhöhungen in der Pflege. Hierzu erkennt der AGVP an: „Stetig steigende Mindest- und Tariflöhne sind ein nachvollziehbares Anliegen, aber sie müssen sich auch refinanzieren lassen, ohne Pflegebedürftige und -unternehmen zu belasten. Wenn Pflegeanbieter auf steigenden Lohnkosten sitzen bleiben, geraten sie in existenzielle Not.“

Hierbei handelt es sich allerdings um die Position des Interessenverbandes der Arbeitgeber. Die Kritik mag deshalb nicht falsch sein, allerdings gehört auch die Frage dazu, was der AGVP unter „existenzieller Not“ versteht. Hierbei ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen.

Während die Pflegekassen nach §12 Abs. 1 S. SGB XI „für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich [sind]“ und „dabei [nach Satz zwei] mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen[arbeiten], […] um eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu ermöglichen“, gilt auf der anderen Seite nach § 4 Abs. 3 SGB XI: „Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.“

Daraus ergibt sich die Fragestellung, ob bei Leistungserbringern, die nicht gemeinnützig arbeiten, zur „Wirtschaftlichkeit“ auch gehört, dass sich aus der Unternehmung „lohnende Gewinne“ ergeben. Wie und wo beeinflusst Marktversagen die Schließung von Pflegeeinrichtungen, und sollte es dort ergänzende Pflegeeinrichtungen geben, die unabhängig von ihrer Rentabilität direkt durch staatliche Träger betrieben werden, um den Versorgungsauftrag sicherzustellen?

Diese Frage gilt es besonders dann zu stellen, wenn es von Seiten des AGVP heißt: Die Innovationsfähigkeit und Effizienz in der Pflege werden durch strikte Vorgaben und Regularien behindert. Digitale Lösungen und optimierte Arbeitsorganisation stoßen auf Widerstand, da der Fokus auf der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden liegt, anstatt auf den Ergebnissen. Gleichzeitig erschweren politische Vorgaben wie Bauvorschriften, Fachkraftquoten und starre Regeln die Schaffung neuer Pflegeangebote.

Von Seiten der Betroffenen, Angehörigen und Fachkräfte darf jedoch mit Skepsis darauf geblickt werden. Ob es sich hierbei letztendlich um tatsächliche Verbesserungen handelt oder ob Effizienz und digitale Lösungen lediglich Kostensenkung durch mittelfristige Mehrbelastung bei Fachkräften und/oder einen Abfall bei der Qualität der Angebote – zu der in der Pflege zwangsläufig der Mensch-zu-Mensch-Kontakt gehört – bedeuten, bleibt an dieser Stelle noch zu klären.

Wenn „Fachkraftquoten“ unrentabel erscheinen, dann stellt sich eben nicht automatisch die Frage nach weniger Quote, sondern ebenso danach, ob es an dieser Stelle eines staatlichen Trägers bedarf oder ob die Pflegesätze nicht „die Versorgung der Versicherten sicherstellen“ (zu diesem Thema siehe auch: Effizienz in der Pflege?). Auf der anderen Seite gilt aber auch: Dort, wo es keine Fachkräfte gibt, braucht es neue Konzepte. Es zeigt sich also eine komplizierte Gemengelage mit unterschiedlichen Blickwinkeln, die alle unter einen Hut gebracht werden wollen.

Für bestehende Angebote, die den Leistungsarten des § 28 SGX XI entsprechen, ist es allerdings mehr als legitim, dass der AGVP fordert, dass die Kassen ihre Fristen zur Genehmigung und zur rechtzeitigen Kostenerstattung einhalten.

Zusammenfassend bleibt die Refinanzierung von Kostensteigerungen ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens ein komplexes Problem, das über die Verantwortung von Kassen, Trägern und Gesundheitsämtern hinausgeht. Alle Akteure teilen das Anliegen einer angemessenen und ausreichenden Finanzierung, die letztlich von der Entscheidung der Regierung, insbesondere des Finanzministeriums und erst in zweiter Linie des Gesundheitsministeriums, abhängt. Wie bereits in unserem Artikel zur Pflegereform erläutert, liegt hierin eine Herausforderung für die Zukunft der Pflege.

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Dem Thema Queerness im Alter wurde lange wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

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Vor einem halben Jahr hatten wir über die Demonstration zum Inflationsausgleich für Rentner*innen in Berlin berichtet. Die Kundgebung fand am 06. November 2024 statt und kam auf weit über 2.000 teilnehmende Senior*innen, welche sich vor dem Brandenburger Tor versammelten, um den Inflationsausgleich von 3.000 Euro einzufordern, der ursprünglich ausschließlich Pensionär*innen bedachte.

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Einer der Redner*innen auf der Demonstration war Jürgen Fischer, Vorsitzender des Seniorenbeirats Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). In einem Interview erklärt dieser, dass nicht nur Vorsitzende von Verbänden für die Interessen von Senioren, sondern auch Mitglieder des Deutschen Bundestags die Demonstration unterstützen und begleiteten. Zwei von ihnen, Mathias W. Birkwald (Linke) und Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne), trugen jeweils eine öffentliche Ansprache zur Kundgebung bei.

Ferner begrüßt Fischer die rege Beteiligung sowie die Aufmerksamkeit, die die Demonstration bundesweit auf sich und die Vernachlässigung der Rentner*innen bezüglich des Inflationsausgleichs auf sich gelenkt habe. „Meine Erwartungen wurden voll erfüllt. Ich hatte ein Gänsehautgefühl beim Betreten der Bühne“, so der 70-jährige.

Jürgen Fischer hatte nach zahlreichen internen Sitzungen zwecks der Beratung über den Inflationsausgleich die groß angelegte Demonstration in der Bundeshauptstadt initiiert. Darüber hinaus kümmerte er sich um die Organisation von Bussen, mit denen Rentner*innen aus Stockelsdorf nach Berlin gelangten, um dort für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Berlin konnte er auch vor Ort mehrere hundert Rentner*innen für die Kundgebung gewinnen.

Obwohl Fischer maßgeblich zum Erfolg der Demonstration beigetragen hat, sieht er diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. „Leider haben über ein Jahr lang nur sehr wenige Seniorenbeiräte des Landes von meinen Aktivitäten erfahren“, bedauert er in der Hoffnung, zukünftig noch mehr Verbände und damit auch betroffene Rentner*innen rechtzeitig erreichen und von seinen weiteren Vorhaben überzeugen zu können.

Auf die Frage, welche Aktionen sich Fischer ebenfalls vorstellen könne, bringt dieser einen flächendeckenden Streik ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ins Spiel. Damit zeigt er sich weiterhin bereit, sich für die Interessen von Ruheständler*innen in ganz Deutschland zu engagieren, bis eine Reaktion seitens der Regierung erfolgt.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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