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Bund und Länder haben am 11. Dezember 2025 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ vorgestellt. Mit dem Pakt soll die soziale Pflegeversicherung langfristig stabil, finanziell tragfähig und bürgernah weiterentwickelt werden. Die erarbeiteten Eckpunkte sollen in einen Gesetzesentwurf einfließen, der nach aktuellem Stand möglichst Ende 2026 in Kraft treten soll.

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Dringender Handlungsbedarf in der Pflege

Das deutsche Pflegesystem steht zunehmend unter Druck. Durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig, während gleichzeitig weniger Beitragszahler*innen das System finanzieren. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen deutlich schneller als ihre Einnahmen, wodurch bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Fachleute sehen daher die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gefährdet. Ohne grundlegende Anpassungen drohen Versorgungslücken sowie steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die geplante Reform soll diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken und das Pflegesystem zukunftsfähig aufstellen.

Zentrale Ziele der Reform

Die Pflegereform verfolgt mehrere zentrale Ausrichtungen:

  • Nachhaltige Finanzierung sichern
    Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden überprüft und neu ausgerichtet, um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern und die Finanzierung generationengerecht zu gestalten.
  • Prävention und Gesundheitsförderung stärken
    Durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsangebote soll Pflegebedürftigkeit möglichst hinausgezögert oder vermieden werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.
  • Versorgung vor Ort verbessern
    Insbesondere Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um regionale und bedarfsgerechte Pflegeangebote auszubauen. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen Versorgungsengpässe häufiger auftreten.
  • Bürokratie abbauen und Leistungen bündeln          
    Pflegeleistungen sollen übersichtlicher zusammengefasst und Zugangswege vereinfacht werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten.

Bestehende Strukturen bleiben bestehen

Trotz der geplanten Reformen soll das Grundprinzip der Pflegeversicherung erhalten bleiben. Die bestehenden Pflegegrade sollen weiterhin gelten, und auch künftig übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben damit Bestandteil des Systems.

Zeitplan und politische Umsetzung

Die Ergebnisse des Zukunftspakts bilden die Grundlage für die weitere gesetzgeberische Arbeit. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Reform schrittweise weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und in Kraft zu setzen.

Kritische Stimmen und offene Fragen

Trotz der ambitionierten Reformziele gibt es auch kritische Stimmen. Fachverbände und Expert*innen bemängeln, dass viele Vorschläge bislang noch wenig konkret seien und verbindliche Entscheidungen – insbesondere zur langfristigen Finanzierung – noch ausstehen. Ob die Reform den wachsenden Anforderungen gerecht wird, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderungen ab.


Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ können online nachgelesen werden.

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Politische Beteiligung im späteren Lebensalter ist in Deutschland insgesamt eher selten. Nur ein kleiner Teil der Menschen ab etwa 40 Jahren engagiert sich aktiv in Parteien oder Bürgerinitiativen. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen jedoch deutlich, dass nicht das Alter allein über politische Aktivität entscheidet, sondern vor allem soziale Ungleichheiten, insbesondere der Bildungsstand.

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Datengrundlage der Untersuchungen

Die Aussagen beruhen auf empirischen Analysen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Grundlage ist der Deutsche Alterssurvey (DEAS), eine bundesweit repräsentative sozialwissenschaftliche Langzeitstudie. Der DEAS befragt seit den 1990er-Jahren regelmäßig mehrere Tausend Menschen in der zweiten Lebenshälfte zu ihren Lebensbedingungen, Einstellungen und ihrem gesellschaftlichen Engagement.

Für die hier zusammengefassten Ergebnisse wurden Daten von Personen ab etwa 40 Jahren ausgewertet. Der Survey ermöglicht es, politische Beteiligung differenziert nach Alter, Bildung, Geschlecht, Einkommen und Region (Ost-/Westdeutschland) zu untersuchen. Dadurch lassen sich nicht nur Altersunterschiede, sondern auch soziale Ungleichheiten zuverlässig abbilden.

Bildung als zentraler Einflussfaktor

Die Auswertungen des Alterssurveys zeigen, dass der Bildungsstand den stärksten Einfluss auf politisches Engagement im Alter hat. Menschen mit höherer formaler Bildung sind deutlich häufiger Mitglied in Parteien oder aktiv in Bürgerinitiativen als Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss. Besonders im Rentenalter wird dieser Unterschied sichtbar, da gut ausgebildete Personen langfristig bessere Zugänge zu politischen Strukturen haben.

Alter und Formen der Beteiligung

Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit einer Parteimitgliedschaft mit zunehmendem Alter leicht an, doch dieser Effekt betrifft vor allem formal gebildetere Gruppen. Jüngere Altersgruppen beteiligen sich seltener an Parteien, sind aber etwas häufiger in zeitlich begrenzten und themenbezogenen Initiativen aktiv. Der Alterssurvey erlaubt es, diese Unterschiede zwischen konventionellen (Parteien) und unkonventionellen Beteiligungsformen systematisch zu vergleichen.

Weitere soziale Unterschiede

Neben Bildung zeigen die DEAS-Daten deutliche Unterschiede nach Einkommen, Geschlecht und Region. Menschen mit höherem Einkommen engagieren sich häufiger politisch als Personen mit geringem finanziellen Spielraum. Männer sind insbesondere in Parteien stärker vertreten als Frauen. Zudem ist politische Beteiligung in Westdeutschland verbreiteter als in Ostdeutschland.

Bedeutung der Ergebnisse

Die auf dem Deutschen Alterssurvey basierenden Befunde machen deutlich, dass politische Teilhabe im Alter sozial ungleich verteilt ist. Für eine funktionierende Demokratie bedeutet dies eine Herausforderung: Politische Organisationen müssen niedrigschwellige Zugänge schaffen, um auch Menschen mit einer formal geringeren Bildung oder weniger Ressourcen einzubeziehen. Gleichzeitig unterstreichen die Ergebnisse die wichtige Rolle von lebenslangem Lernen und politischer Bildung, um Beteiligungschancen über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu verbessern.

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Betreutes oder Service-Wohnen richtet sich an ältere Menschen, die selbstständig leben möchten, aber im Alltag Unterstützung benötigen. Sie wohnen in einer eigenen barrierearmen oder barrierefreien Wohnung und können Zusatzleistungen buchen.

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Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen.

Kosten: Miete plus Betreuungspauschale

Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat.

Was oft enthalten ist:

  • Notrufsystem
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Teilweise Freizeitangebote oder gemeinschaftliche Aktivitäten

Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden.

Wichtige Fragen vor Unterschrift

Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen:

Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich?

Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen?

Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht?

Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig?

Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen

Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag.

Denn dort kann festgelegt sein:

  • wer in der Anlage wohnen darf,
  • welche Dienstleistungen verpflichtend sind,
  • welcher Betreuungsdienst genutzt werden muss.

Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen.

Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen

Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex.

Deshalb gilt:

  • Leistungen und Preise genau prüfen
  • Teilungserklärung und Betreuungsvertrag juristisch bewerten lassen
  • Besonders auf verpflichtende Vertragsbindungen achten, da diese nur zeitlich begrenzt zulässig sind
  • Mehrere Angebote vergleichen, bevor man sich entscheidet

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Mit dem Rentenpaket 2025 wollen Bundesregierung und Bundestag die gesetzliche Rente “fit für die Zukunft” machen und sowohl Rentner*innen als auch Eltern und ältere Arbeitnehmer*innen entlasten. Das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ kombiniert drei zentrale Elemente:

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  • Haltelinie für das Rentenniveau
  • Reform der Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente)
  • neue Regeln für Erwerbstätigkeit im Rentenalter

Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil

Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln.

Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken.

Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr.

Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren.

Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung.

Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden

Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund.

Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern.

Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt

Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden.

Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen.

Bedeutung für die Zukunft der Rente

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet.

Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen.


Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.

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In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Während der COVID-19-Pandemie gestaltete sich die Pflege noch herausfordender als sonst. Die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen sorgten für weitgehende Hindernisse, die auch innerhalb von Familien deutlich spürbar waren. Zudem waren Besuche in Pflegeheimen aufgrund der behördlichen Auflagen verboten oder nur unter besonderen Umständen möglich. Selbst das Abschiednehmen von Verstorbenen fand in zahlreichen Fällen nicht wie gewohnt statt, wodurch zusätzliche mentale Belastungen für Hinterbliebene entstanden. Pflegende und trauernde Angehörige haben sich in ihrer hilflosen Situation allein gelassen gefühlt.

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Unter dem Titel „Kollateraleffekte der Pandemie“ wurde ein Forschungsprojekt gestartet, welches sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Maßnahmen in Zukunft angewandt werden können, damit Angehörige von Pflegepatient*innen im Falle einer weiteren Pandemie effektiver und zielgerichteter unterstützt werden. Ausgehend von den teilweise verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese vulnerable Gruppe entwickelte das Team aus Wissenschaftler*innen über 100 Empfehlungen für den richtigen Umgang mit pflegenden und trauernden Angehörigen, so wie diese bereits vor ein paar Jahrne notwendig gewesen wären.

Die gesammelten Handlungsoptionen wurden in Form einer umfangreichen Broschüre zusammengetragen und in jeweils verantwortliche Akteuer*innen unterteilt. So finden sich jeweils für pflegende Angehörige, für Leitungen, für die Politik, für die Gesellschaft allgemein sowie für weitere Akteuer*innen jeweils ca. 20 Anregungen für eine angemessene und auf eine Pandemie abgestimmte Bewältigung bezüglich Pflege und Trauer. Diese stützen sich u. a. auf die Auswertung von Fragebögen und Interviews (Zielgruppe waren hierbei pflegende Angehörige ab 18 Jahren im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2020), aber auch auf wissenschaftliche Literatur.

Dabei hat das Forschungsteam die entwickelten Bewältigungsstrategien auf mehrere Handlungsfelder ausgedehnt:

  • Regularien, Information, allgemeine Versorgung
  • Werte und Haltung in der Versorgung
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Kontakt in stationären Einrichtungen des Gesundheitssystems
  • Pandemieunabhängige Verbesserung der Angehörigenbetreuung

Das Projekt wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Ferner beteiligten sich folgende Institutionen:

Die gesamte Broschüre ist online zum Nachlesen verfügbar.

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Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

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Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

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Das Vertrauen in die pflegerische Versorgung in Deutschland befindet sich einer aktuellen Umfrage zufolge im freien Fall. Laut dem aktuellen Pflegereport der DAK Gesundheit bewerten 62 Prozent der Bevölkerung das System derzeit als „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“. Zugleich erwarten 46 Prozent eine weitere Verschlechterung innerhalb der nächsten zehn Jahre.

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Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage

Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %).

Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“

Reformen ohne Wirkung – große Risiken

Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen.

Pflegeberatung als Schlüsselelement

Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege.

Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen.

Fazit

Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Mehr zum Pflegereport der DAK Gesundheit erfahren Sie hier.

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Einsamkeit im Alter gilt als eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Zeit – besonders in Pflegeeinrichtungen. Wie digitale Technologien dazu beitragen können, das Wohlbefinden älterer Menschen zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, untersuchte das Forschungsprojekt REIKOLA an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH). Beim Abschlusssymposium mit dem Titel „Alter(n), Einsamkeit und digitale Teilhabe“ stellte das Projektteam zentrale Erkenntnisse vor.

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Ein-Knopf-Technik schafft Nähe

Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird.

Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch

Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe.

Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“

Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“

Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter

Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter.

Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).

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In Schleswig-Holstein wächst das Interesse an gemeinschaftlichen Wohnformen für ältere Menschen. Immer mehr Senior*innen entscheiden sich für Wohngemeinschaften (WGs), die ein Leben zwischen Eigenständigkeit und Gemeinschaft ermöglichen.

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Ein Beispiel ist die Wohngemeinschaft „Heimathafen“ in Rendsburg: Vier ältere Menschen wohnen dort gemeinsam, teilen Küche und Wohnzimmer – und vor allem den Alltag. Einsam bleibt hier niemand.

Der Bedarf an solchen Modellen steigt. Das Durchschnittsalter steigt: Rund 710.000 Menschen sind bereits über 60, bis 2040 sollen es fast 845.000 sein. Viele von ihnen leben allein, besonders auf dem Land, und sind dadurch gefährdet, zu vereinsamen. Gleichzeitig wächst der Pflegebedarf. Schon heute werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein zu Hause versorgt.

Alternative Wohnformen sollen Antworten auf diesen Wandel geben. Neben selbstorganisierten WGs entstehen auch institutionelle Projekte – etwa auf Sylt und in Schleswig, wo altersgerechtes Wohnen gezielt mitgeplant wird. Insgesamt gibt es etwa 140 Wohnpflegegemeinschaften im Land, die meisten davon für Menschen mit Demenz. Nur wenige richten sich an Senior*innen, die noch weitgehend selbstständig leben.

Warum diese Form so gefragt ist, zeigt der Alltag in Rendsburg: Gemeinsames Kochen, Gespräche, gegenseitige Hilfe – eine Mischung, die Isolation vorbeugt und die Selbstständigkeit erhält. Ambulante Pflegedienste können flexibel dazu kommen. Allerdings brauchen selbstorganisierte WGs Engagement: Bewohner*innen, Angehörige oder Initiativen müssen Abläufe und Aufgaben selbst koordinieren.

Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen (KIWA) sieht in solchen Modellen einen wichtigen Baustein für die Zukunft. Sie können Pflegekräfte entlasten, besonders in Regionen mit schwacher Versorgung. Grenzen gibt es dennoch: Menschen mit starker Demenz oder hohem Pflegebedarf benötigen häufig engmaschigere Betreuung.

Die Senioren-WG in Rendsburg macht deutlich, wie Alternativen zum klassischen Pflegeheim funktionieren können – mit mehr Nähe, mehr Mitsprache und einem Alltag, der nicht isoliert, sondern verbindet.

Infos zu Senioren-WGs in Schleswig-Holstein aber auch bundesweit findet man zum Beispiel unter www.seniorenwohngemeinschaften.de .

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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