Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf.
„Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen.
Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten.
Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“
Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig.
Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin:
- Werbungskosten: z. B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente
- Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: z. B. für gemeinnützige Organisationen oder Vereine
- Kirchensteuer
- Haushaltsnahe Dienste: z. B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte
- Energetische Gebäudesanierung
- Unterhalt: z. B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt.
Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden.
Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.)
Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen.
Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen.
Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:
Fristen für die Steuererklärung:
- Reguläre Abgabe: Bis 31. Juli 2025
- Mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein: Bis 30. April 2026
- Freiwillige Steuererklärung: Bis 31. Dezember 2028
- Fristverlängerung: Kann bei triftigen Gründen beantragt werden.
Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich.
Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner.
Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig
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