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Bei der Parkinson-Krankheit handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, bei der im Gehirn nach und nach Nervenzellen absterben. Sie äußert sich unter anderem durch Bewegungsverlangsamung, Gangunsicherheit und Muskelzittern, den sogenannten Tremor. Viele Betroffene sind über 60 Jahre alt und in ihrem Alltag durch die Erkrankung eingeschränkt. Damit gehört Parkinson zu den gesundheitlichen Herausforderungen, die mit einer alternden Gesellschaft aus seniorenpolitischer Sicht zunehmend an Bedeutung gewinnen.

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Der Verein Silbernetz e.V.,, über dessen Einsatz gegen Einsamkeit im Alter wir bereits mehrfach berichtet haben, bietet nun auch eine Hotline für Menschen mit Parkinson an. Da hohe Temperaturen die Symptome der Erkrankung verstärken können und der Sommer bevorsteht, macht Silbernetz gezielt auf das Parkinson-HilfeTelefon aufmerksam. Wie die bekannte Silbernetz-Hotline (0800 4 70 80 90) ist auch dieses Angebot kostenfrei, anonym und vertraulich.

Menschen mit Parkinson können dort anrufen, wenn sie über Ängste, Sorgen und Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung sprechen möchten. Darüber hinaus erhalten sie Unterstützung bei Fragen zu Beruf, Familie oder Freizeitgestaltung. Die Mitarbeitenden hören zu, beraten und übernehmen bei Bedarf auch kleinere Rechercheaufträge.

Das Parkinson-HilfeTelefon ist ein Projekt der Jens-Hibbe-Stiftung. Sie wurde nach dem Unternehmer Jens Hibbe benannt, der bereits Anfang 50 verstarb. Sein langjähriger Freund Helge-Werner Benke gründete die Stiftung auf Wunsch von Hibbes Mutter, die selbst an Parkinson erkrankt war. Um Betroffene besser unterstützen zu können, ging die Stiftung eine Partnerschaft mit Silbernetz e. V. ein. Ein Grund dafür ist, dass Menschen mit Parkinson häufig auch von Einsamkeit betroffen sind.

Unter der Nummer 030 544 533 0 600 ist das Parkinson-HilfeTelefon montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

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Ab 2028 sollen die Rentenbeiträge steigen. Bei Schlagzeilen wie „Renten-Knall“ oder „Rentenhammer“ entsteht schnell der Eindruck, die Bundesregierung plane einen massiven Anstieg der Beiträge. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung.

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Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein.

Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden.

In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich.

Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können.

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK:

  • höhere Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung,
  • die Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen,
  • eine stärkere Beteiligung der Arbeitgebenden an steigenden Beiträgen,
  • sowie Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes.

Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.

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Menschen mit Demenz sind in Deutschland rechtlich nicht in allen Bereichen ausreichend abgesichert. Um ihre Rechte insbesondere mit Blick auf Teilhabe, Unterstützungsleistungen und Versorgung zu stärken, wurde die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen.

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Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie aus Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie beschäftigt. Im Mittelpunkt seiner Expertise steht die Würde von Menschen mit Demenz, die seiner Einschätzung nach in der Praxis noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Würde umfasst sämtliche Menschenrechte und setzt einen respektvollen Umgang voraus, der frei von Diskriminierung, Herabwürdigung und Benachteiligung ist.

Die im Januar 2026 veröffentlichte, mehr als 160 Seiten umfassende Expertise untersucht verschiedene Rechtsgebiete – darunter das Zivil-, Familien- und Strafrecht – auf mögliche Verbesserungen für Menschen mit Demenz. Grundlage der Analyse sind die Nationale Demenzstrategie, Fachliteratur sowie Gespräche mit Expert*innen. Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben erleichtern können.

Klie diskutiert unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Demenz“. Darüber hinaus enthält die Expertise konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen. So wird beispielsweise angeregt, den rechtlichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu überprüfen. Auch eine flächendeckende Gewaltprävention wird gefordert, da Menschen mit Demenz überdurchschnittlich häufig von psychischer oder körperlicher Gewalt betroffen sind. Zudem spricht sich die Expertise dafür aus, Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und ehrenamtliche Angebote dauerhaft in kommunale Strukturen einzubinden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Themen gesellschaftliche Teilhabe sowie die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz. Beide Bereiche werden in der Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und waren auch Gegenstand der Fachgespräche mit Expert*innen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Analyse ein.

Thomas Klie verfasste die Expertise im Auftrag der Nationalen Demenzstrategie und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Können oder wollen Angehörige pflegebedürftiger Menschen deren Versorgung nicht selbst übernehmen, werden häufig Pflegedienste hinzugezogen. Diese beschäftigen Fachkräfte, deren zentrale Aufgabe darin besteht, Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen und zu versorgen. Damit stellen sie eine Alternative zum Pflegeheim dar und ermöglichen es vielen Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten kann es jedoch auch zu Missverständnissen, Problemen und Mängeln in der Versorgung kommen.

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Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich derzeit mit möglichen strukturellen Problemen in der ambulanten Pflege und sammelt deshalb Berichte über negative Erfahrungen mit Pflegediensten. Die Erfahrungen von Betroffenen können dazu beitragen, Schwachstellen in der ambulanten Pflege sichtbar zu machen und den Schutz Pflegebedürftiger langfristig zu stärken. Über ein niedrigschwelliges Online-Formular können verschiedene Beschwerden direkt an die Verbraucherzentrale übermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Gemeldet werden können unter anderem Probleme mit Kündigungsfristen, fehlerhafte Abrechnungen, Abtretungserklärungen oder Schwierigkeiten in der Kommunikation. Auch negative Erfahrungen mit Drittanbietern können geschildert werden, wenn diese unmittelbar in die Organisation der Pflegedienste eingebunden sind. Darüber hinaus können Beschwerden über Leistungen eingereicht werden, die gegen den Willen der Betroffenen erbracht wurden. Für die Schilderung der Erfahrungen steht ein Freitextfeld zur Verfügung.

Wie die Verbraucherzentrale betont, können Vertragsinhalte von Pflegediensten mitunter zum Nachteil Pflegebedürftiger ausfallen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass kurzfristige Kündigungen möglich sind oder Leistungen und Kosten nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Darüber hinaus sind Fälle bekannt geworden, in denen Pflegebedürftige Verträge oder Zusatzangebote abgeschlossen haben, die sich später als Kostenfalle erwiesen.

Viele Betroffene sprechen Probleme nicht offen gegenüber ihrem Pflegedienst an, weil sie befürchten, dadurch Nachteile bei der Versorgung zu erfahren. Die Verbraucherzentrale möchte deshalb mithilfe der Erfahrungsberichte für mehr Transparenz sorgen, mögliche Missstände sichtbar machen und dazu beitragen, dass Pflegebedürftige faire und verlässliche Leistungen erhalten.

Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wahl eines Pflegedienstes zu unterstützen, hat die Verbraucherzentrale zudem einen Leitfaden zusammengestellt.

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Sämtliche Zeitzeug*innen des Nationalsozialismus sind heute hochbetagt. Viele von ihnen leben mit den Folgen traumatischer Erfahrungen und sind auf soziale Unterstützungs- und Begegnungsangebote angewiesen. Doch obwohl ihre Erfahrungen für die deutsche Erinnerungskultur von großer Bedeutung sind, fühlen sich viele von ihnen von Politik und Gesellschaft nicht ausreichend wahrgenommen.

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Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte setzt sich für die Belange von alten Menschen ein, die den Nationalsozialismus und den Zweiten Weltkrieg unmittelbar erlebt haben. Dabei schafft der Verein auch Begegnungsmöglichkeiten, damit Betroffene miteinander ins Gespräch kommen und Erfahrungen austauschen können. Ein etabliertes Angebot ist das Projekt „Warmes Zuhause“, das in den Wohnungen von Zeitzeug*innen stattfindet und sie beim Umgang mit belastenden Erinnerungen unterstützen soll.

Derzeit kann das Projekt aufgrund des Wegfalls einer Förderung jedoch nicht wie bisher fortgeführt werden. Deshalb wurde eine Spendenkampagne ins Leben gerufen, um die Finanzierung langfristig zu sichern. Mehr als 160 Betroffene nutzen das Angebot als geschützten Raum, in dem ihre Erfahrungen und Erinnerungen gehört werden. Sarah Frecker vom Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte betont, dass das Projekt nicht nur der Verarbeitung belastender Erlebnisse diene, sondern auch soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe fördere. Ein Wegfall des Angebots könne für manche Betroffene schwerwiegende Folgen haben.

Neben dem Projekt „Warmes Zuhause“ organisiert der Verein auch Begegnungscafés. In Köln, Düsseldorf und Recklinghausen können NS-Überlebende bei Kaffee und Kuchen miteinander ins Gespräch kommen und neue Kontakte knüpfen. Darüber hinaus gibt es einen Besuchs- und Begleitdienst, bei dem Ehrenamtliche an Zeitzeug*innen vermittelt werden. Ziel ist es, regelmäßige Begegnungen zu ermöglichen und einen vertrauensvollen Rahmen für Gespräche über belastende Kriegserfahrungen zu schaffen.

Für seine präventive und aufklärende Arbeit sowie seinen Einsatz für Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus traumatische Erfahrungen gemacht haben, wurde der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte bereits mehrfach ausgezeichnet. Die Berichte der Zeitzeug*innen tragen dazu bei, die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten und das Bewusstsein für die Gefahren rechtsextremer Ideologien zu stärken.

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Der eingetragene Verein Silbernetz bietet Menschen ab 60 Jahren Unterstützung gegen Einsamkeit und soziale Isolation. Sein zentrales Angebot ist die Silbernetz-Hotline. Dort können ältere Menschen täglich von 8 bis 22 Uhr anrufen, wenn sie Gesprächsbedarf haben. Am anderen Ende der Leitung sitzen ehrenamtliche Mitarbeitende, die ein anonymes und vertrauliches Gespräch ermöglichen.

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Silbernetz e. V. bietet darüber hinaus feste „Telefonfreundschaften“ sowie weitere Angebote vor Ort an. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Vereins.

Die Bekämpfung von Einsamkeit im Alter gehört inzwischen zu den zentralen Themen der Seniorenpolitik. Angebote wie die Silbernetz-Hotline sollen dazu beitragen, soziale Teilhabe zu stärken und Isolation entgegenzuwirken.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Rahmen des Projekts ReWiSil (Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline) untersucht, welche Menschen durch das Angebot erreicht werden und welche Wirkung die Gespräche entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem folgende Fragen:

  • Wie groß ist die Reichweite von Silbernetz und wie vielfältig ist die Gruppe älterer, einsamer Menschen, die erreicht wird?
  • Reduzieren die Gespräche mit den Mitarbeiter*innen der Silbernetz-Hotline das subjektive Einsamkeitserleben? Verringern sich Schamgefühle oder negative Altersselbstbilder?

Am 24. Juni 2026 werden die Ergebnisse der Studie von 9:30 bis 12:00 Uhr in Berlin vorgestellt und gemeinsam mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Interessierte können sich anmelden und entweder vor Ort im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) oder online teilnehmen. Die Zahl der Plätze vor Ort ist begrenzt.

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Die häusliche Pflege ist das mit Abstand am weitesten verbreitete Pflegemodell in Deutschland. Schätzungsweise werden hierzulande knapp fünf Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt – in vielen Fällen durch Angehörige.

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Pflegende Angehörige stehen dabei oft vor der Herausforderung, die Pflege mit Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen zu vereinbaren. Nicht selten investieren sie täglich oder wöchentlich erhebliche körperliche, mentale und zeitliche Ressourcen in die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die eigenen Bedürfnisse treten dabei häufig in den Hintergrund, was langfristig zu Stress, Erschöpfung und Überlastung führen kann.

Der Impulstag am 20. Juni im nordrhein-westfälischen Siegburg (rund zehn Kilometer südöstlich von Köln) widmet sich deshalb der Selbstfürsorge und Regeneration pflegender Angehöriger. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, und soll neben dem gegenseitigen Austausch auch dabei unterstützen, persönliche Grenzen wahrzunehmen und chronischer Überlastung vorzubeugen. Veranstalter ist der Interessenverband wir pflegen NRW e.V., der den kostenlosen Impulstag als eine „wohlverdiente Pause vom Pflegealltag“ beschreibt.

Im digital verfügbaren Flyer finden sich alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung sowie das vollständige Programm. Dort wird betont, dass der Impulstag dazu anregen soll, die eigenen Bedürfnisse bewusster wahrzunehmen und Ideen für einen entlastenderen Umgang mit Belastungen im Pflegealltag zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei Selbstreflexion und neue Impulse für die persönliche Stressregulation.

Zu Beginn erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich den Themen des Impulstags individuell anzunähern und Fragen einzubringen. So kann herausgefunden werden, welche Inhalte für die eigene Situation besonders relevant sind. Im weiteren Verlauf finden zwei jeweils gut einstündige Workshop-Runden statt. Dabei stehen die vier Themenbereiche Ressourcenstärkung, Regeneration, Bewegung und Ernährung im Mittelpunkt. Für die Verpflegung während einer Mittags- und Kaffeepause ist gesorgt.

Datum, Zeit und Ort der Veranstaltung:

Samstag, 20. Juni 2026, von 10 bis 16 Uhr
Katholisch-Soziales Institut (KSI)
Bergstraße 26
53721 Siegburg

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Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.

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Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.

Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.

Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.

Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Um den Sozialstaat zu entlasten und die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Vorschläge diskutiert. Ein weiterer, nicht unumstrittener Ansatz stammt vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann.

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Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“.

Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten.

Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen.

Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.

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Natur
Dem bevorstehenden Sommer ist bereits eine Hitzewelle vorausgegangen, die mehrere Todesopfer in Westeuropa forderte. Aufgrund des Klimawandels gelten weitere Hitzeperioden in den kommenden Wochen und Monaten als wahrscheinlich. Besonders für ältere Menschen können hohe Temperaturen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig verfügen viele Wohnungen und Pflegeeinrichtungen noch immer nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Hitze, und auch das Wissen über wirksame Vorsorge ist nicht überall vorhanden.

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Um stärker auf die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze aufmerksam zu machen, findet am 11. Juni der 4. Bundesweite Hitzeaktionstag statt. Mit einer Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen möchte das Bündnis für mehr Hitzeschutz und Prävention sensibilisieren. Dem Netzwerk haben sich zahlreiche Partner*innen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angeschlossen, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Unter dem Motto „Gemeinsam vorgehen gegen Extremhitze“ können in ganz Deutschland Aktionen angemeldet werden, die über die Folgen von Hitzewellen informieren und Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze aufzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge von Institutionen, Organisationen oder Privatpersonen stammen.

Auf der Internetseite „Mitmachen“ finden Interessierte Anregungen, Materialien und praktische Hinweise für die Planung eigener Veranstaltungen. Vorgestellt werden dort unter anderem Informationsstände, Demonstrationen und digitale Formate. Ebenso sind kreative, kulturelle oder spielerische Projekte möglich, sofern sie sich mit den Themen Hitze und Hitzeschutz befassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Beteiligung und gemeinschaftlichem Engagement.

Der seit 2023 jährlich stattfindende Hitzeaktionstag versteht sich zudem als politisches Signal. Das Bündnis fordert unter anderem mehr finanzielle und personelle Ressourcen für den Hitzeschutz, den Ausbau bestehender Maßnahmen sowie eine stärkere Einbindung von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus wird eine flächendeckendere und frühzeitigere Warnung vor Hitzewellen gefordert. Auch der Zusammenhang zwischen Hitzeschutz und Klimawandel wird dabei thematisiert.

Grundsätzlich reagiert jeder Mensch unterschiedlich auf hohe Temperaturen. Kinder, ältere Menschen sowie chronisch kranke Personen gelten jedoch als besonders gefährdet. Jana Luntz vom Deutschen Pflegerat betont: „Hitze kann tödlich sein – vor allem für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen.“ Pflegefachpersonen seien oft die Ersten, die Risiken erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Deshalb brauche es verbindliche Strukturen, die ihre Expertise bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen stärker berücksichtigen.

Eigene Beiträge zum Hitzeaktionstag 2026 können per E-Mail an kontakt@hitzeaktionstag.de angemeldet werden.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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