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Anfang September hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zugestimmt. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hierzu unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes.

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Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer*innen mit einem eher geringen Einkommen sollen profitieren. Die Betriebsrente, welche bereits 2018 Geringverdiener*innen einen Anreiz bieten sollte, wird somit nun ausgeweitet. Sie soll einenn finanziell abgesicherten Ruhestand gewährleisten, welcher allein durch die gesetzliche Rente längst nicht in jedem Fall garantiert ist. Laut Statista war im vergangenen Jahr knapp jede fünfte Person im Rentenalter hierzulande von Armut bedroht – für keine andere Altersgruppe ist dieser Wert so hoch.

Am 10. November fand im Bundestag eine Anhörung zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. In dieser verteidigten die zuständigen Minister*innen den Beschluss des Gesetzes durch eine angebliche Entbürokratisierung und Flexibilisierung. Ebenso seien vertragliche Förderungen einer Betriebsrente für Geringverdiener*innen durch das Gesetz besser zugänglich.

Sektoren, die sich per Tarifvertrag für ein Betriebsrentenmodell entscheiden, werden aus der Verantwortung genommen, was der Bundesarbeitgeberverband Chemie ausdrücklich begrüßt. Zeitgleich wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz mögliche Abfindungen zu wenig berücksichtigt, da eine nennenswerte Erhöhung dieser im Bertriebsrentenstärkungsgesetz nicht vorgesehen ist.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zweifelt die Effektivität des Gesetzes an und verweist auf eine notwendige Abschaffung von Doppelverbeitragungen. Gleichzeitig wird gefordert, dass man sich bezüglich der Sozialversicherungsgrenze enger an der Steuerfreiheitsgrenze orientiere und die Förderung für alle Teilnehmer*innen des Arbeitsmarktes und damit auch für Arbeitgeber*innen erhöhe.

Ein weiterer Verband, der Stellung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen hat, ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese plädiert für einen wesentlich niedrigschwelligeren Zugang zum Sozialpartnermodell durch eine auf alle Gewerkschaftsverbände übergreifende Möglichkeit, diesem zu folgen. Nur so könne ein Anspruch auf die gesamte Fördersumme gewährleistet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließt die Verfügbarkeit einer Betriebsrente, sofern kein Tarifvertrag besteht, grundsätzlich aus. Arbeitnehmer*innen hätten dadurch kein Recht auf Kofinanzierung durch Arbeitgeber*innen. Letzteren solle ein Pflichtanteil zustehen, welcher jährlich mit der Lohnentwicklung steigen bzw. sinken solle. Liegen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge vor, sollen Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet werden, diese ohne Abschläge den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen. Alternativ können diese Beiträge für deren allgemeine Versorgung verwendet werden.

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Beachten Sie hierzu auch die Meldung der Bundesregierung.

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Die Löhne für Pflegekräfte in Deutschland sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – im Schnitt um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro pro Stunde. Zwar profitieren Pflegekräfte von der besseren Bezahlung, doch für Pflegeheimbewohner bedeutet das höhere Kosten: Ihre Eigenanteile steigen voraussichtlich um rund 100 Euro pro Monat. Etwa 40 Euro davon werden durch Zuschüsse der Pflegekassen abgefedert.

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Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Auch ambulante Pflege betroffen

Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können.

Lohnsteigerungen im Detail

Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ plant, noch dieses Jahr konkrete Eckpunkte für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Das kündigte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), beim Pflegeforum der AOK Bayern an. Ziel sei ein modernes, effizienteres und stärker auf Selbstbestimmung ausgerichtetes Pflegesystem, das trotz demografischer Herausforderungen finanziell stabil bleibe. Zusätzliche Ausgaben, die nicht auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, soll es kaum geben – die Belastung der Beitragszahler*innen dürfe nicht weiter steigen.

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Kernpunkte der Reform sind

  • Bedarfsorientierte Pflegeleistungen,
  • mehr Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige,
  • Fokus auf Pflege in der häuslichen Umgebung.

Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten.

Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte:

Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.

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Vor einem knappen Jahr hatten wir ein in Recklinghausen (NRW) durchgeführtes Projekt vorgestellt, das sich mit Hitzeprävention für Senior*innen auseinandersetzte. Dieses stach durch die individuelle telefonische Betreuung und Beratung der Proband*innen hervor, welche sowohl zu ihrem Verhältnis zur Hitze allgemein als auch zu den ihnen vertrauten Maßnahmen gegen hohe Temperaturen befragt wurden. Inzwischen wurden die Ergebnisse des Pilotprojekts ausgewertet.

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Befragt wurden 23 Senior*innen im Alter zwischen 71 und 95 Jahren, welche allesamt aus Recklinghausen stammen. Die deutliche Mehrheit dieser Gruppe lebt allein und leidet zudem an einer chronischen Erkrankung und ist daher auf Medikation angewiesen. Kombiniert stellen diese Merkmale ein erhöhtes Risiko dar, im Fall von heißem Wetter ernsthafte gesundheitliche Beschwerden zu entwickeln, beispielsweise Kreislaufprobleme.

Die Hälfte aller Befragten gab an, die Hitze als problematisch zu empfinden bzw. bewertete diese grundsätzlich negativ. Es zeigt sich, dass mit der Zunahme der Temperatur in der Wohnung der befragten Senior*innen das allgemeine Wohlbefinden insgesamt zurückging. Die regelmäßigen Erinnerungen seitens der Durchführenden des Projekts, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, wurde darum als sehr hilfreich empfunden – die Teilnehmer*innen berichteten im Anschluss, dass sie dadurch im Schnitt mehr als sonst zu einem Getränk griffen, um damit den Körper vor dem Austrocknen zu schützen.

Auch weitere Informationen rund um das Thema Hitzeschutz, welche den Senior*innen telefonisch zukamen, wurden als bereichernd wahrgenommen. Es wurde zurückgemeldet, dass nicht nur bereits vertraute Maßnahmen wie das Lüften verstärkt durchgeführt wurden, sondern auch, dass sie im Rahmen des Projekts ihren Wissensstand bezüglich der veränderten Wirkungen von Medikamenten unter hohen Temperaturen erweitern konnten. Gemäß aller Befragten sei dies weder in Arztpraxen noch in Apotheken bislang angesprochen worden.

Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hatte für die Teilnehmenden auch die Art und Weise der Betreuung, welche als sehr empathisch, verständnisvoll und auf Augenhöhe empfunden wurde. Durch den regelmäßigen telefonischen Kontakt, die hohe fachliche Kompetenz der Durchführenden sowie durch die persönliche Gesprächsebene hatten die Senior*innen das Gefühl, mit Sorgfalt und Rücksicht durch die Hitzewellen begleitet worden zu sein. Die Kommunikation bezeichnen alle Befragten übereinstimmend als qualitativ hochwertig, ebenso wurde das gesamte Projekt einstimmig weiterempfohlen.

Ausgehend von den Ergebnissen, kann gefolgert werden, dass es dem Projekt gelang, Lücken in der Hitzepräventionen gegenüber Senior*innen aufzudecken.  Vor allem alleinstehende Personen mit eingeschränkter Mobilität erfahren häufig keine Unterstützung bezüglich Hitzeschutz. Darüber hinaus unterscheidet sich bei diversen älteren Wahrnehmung die subjektive Wahrnehmung der durch Hitze drohenden Gefahren von der tatsächlichen Gefährdung, sodass der individuelle Schutz vor heißen Temperaturen vernachlässigt wird. Diese Ergebnisse können bei der geringen Anzahl der Befragten durchaus skeptisch hinterfragt werden.

Ein effizienter Ausbau der Aufklärung, welche die gesamte Bevölkerung erreicht, könnte die allgemeine Situation verbessern, doch dafür benötige es zumeist eine flexible und damit an individuelle Bedürfnisse und Hintergründe angepasste Form der Prävention. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese auch zu vulnerablen Gruppen durchdringt und in der Zukunft für mehr Lebensqualität während heißer Sommer sorgen kann.

Zum Projekt mitsamt Ergebnissen und Fazit können Sie online mehr erfahren.

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Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Union und SPD stimmten dafür, die Grünen und Linken enthielten sich, die AfD lehnte ab.

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Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortung zu geben und sie von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Dadurch sollen sowohl die Attraktivität des Berufs als auch die Versorgungsqualität steigen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, Pflegekräfte könnten weit mehr leisten, als sie bisher dürften. Jede Minute weniger Bürokratie sei eine Minute mehr für die Pflege am Menschen. Die CDU-Abgeordnete Anne Janssen sprach von einem wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte, die künftig eigenständiger und ohne ärztliche Weisung handeln können. Auch SPD-Politikerin Claudia Moll hob hervor, dass das Gesetz klare Zuständigkeiten und bessere Abläufe bringe.

Künftig sollen Pflegefachpersonen – je nach Ausbildung und Qualifikation – auch Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, etwa in den Bereichen Diabetes, chronische Wunden und Demenz. Ein sogenannter „Muster-Scope of Practice“ soll genau festlegen, welche Leistungen darunterfallen. Zudem sollen neue Weiterbildungs- und Studienangebote zusätzliche heilkundliche Kompetenzen vermitteln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Gesetz grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. DKG-Vize Henriette Neumeyer betonte, dass die Reform die Pflegeberufe attraktiver mache und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitrage. Dennoch müsse beim Bürokratieabbau weiter nachgebessert werden – insbesondere bei Doppel- und Mehrfachdokumentationen.

Zuvor wurde das geplante Gesetz von zahlreichen Verbänden als unzureichend kritisiert.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einem „Etikettenschwindel“: Obwohl das Gesetz Entbürokratisierung verspreche, enthalte es kaum konkrete Schritte, sondern überwiegend Prüfaufträge. Auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) forderten deutlich mehr Engagement beim Bürokratieabbau. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelte zudem, dass für Krankenhäuser keinerlei Entlastungen vorgesehen seien.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sah im Entwurf zwar einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Fachkompetenz und Eigenverantwortung in der Pflege, kritisierte aber, dass die Regelungen zu stark an der ärztlichen Diagnostik orientiert seien und so keine echte Ausweitung pflegerischer Befugnisse bewirkten.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte grundsätzlich die geplante Kompetenzerweiterung, da sie Ärzt*innen entlasten könne. Allerdings forderte sie – ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – klare Vorgaben zu Qualifikationen, Haftung und Finanzierung sowie eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Berufsgruppen, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden.

So stellt sich am Ende die Frage: Welche Wirkung entfaltet das neue Pflegegesetz in der Praxis – und bestätigt sich die Kritik an seinen begrenzten Reformansätzen?

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Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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Um von Demenz Betroffene angemessen versorgen zu können, setzen nahezu alle stationären Einrichtungen auf klare Strukturen und Richtlinien – ein sich wiederholender Tagesablauf mit festen Zeiten gilt allgemeinhin als Norm. Diesem Muster widerspricht Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Kostrzewa vehement, seit der gelernte Altenpfleger beruflich im Hospiz tätig war.

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Überzeugt vom Gedanken, dass Menschen mit Demenz beim Missachten von Regeln oder Grenzen voreilig mit Konsequenzen belegt oder durch Medikamente ruhiggestellt werden würden, gründete er 2023 im nordrhein-westfälischen Marl die erste „Gammeloase“.

Das Seniorenwohnheim gehört dem Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO an und beherbergt meist 14 Bewohner*innen, welche allesamt an einer Form von Demenz leiden. Markantes Alleinstellungsmerkmal der Unterkunft ist das Fehlen sämtlicher Alltagsstrukturen – stattdessen dürfen die Bewohner*innen selbstständig ihren Tag frei gestalten und müssen sich dabei weder an die Uhr noch an Tischmanieren halten. Die 16 Mitarbeitenden greifen nur im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ein, halten sich davon abgesehen allerdings vollständig aus den Handlungen und Entscheidungen der Bewohner*innen heraus.

Die Einrichtung beherbergt zahlreiche Ruhemöglichkeiten wie Sofas, Sessel und Stühle, auf denen jederzeit geschlafen oder schlichtweg „gegammelt“ werden kann. Selbst wenn der Fußboden oder ein Tisch zum Entspannen zweckentfremdet werden, wird dies nicht unterbunten, da es zum Konzept des Wohnheims gehört – was auf Außenstehende zum Teil befremdlich wirken kann, ist laut Kostrzewa Teil einer Haltung, die alle Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellt. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen findet diesbezüglich allmählich ein Umdenken statt: Starre Strukturen werden aufgebrochen, Flexibilität gewinnt an Bedeutung.

Die „Gammeloase“, in der Ordnung und Berechenbarkeit keine große Rolle spielen, konzipierte Kostrzewa aus Trotz gegenüber herkömmlichen Pflegeeinrichtungen, wo insbesondere von Demenz betroffene Bewohner*innen häufig Diffarmierungen ausgesetzt seien. Routine und Gewohnheiten seien aufgrund des voranschreitenden Gedächtsnisverlusts für Erkrankte kaum mehr zu verinnerlichen, die daraus entstehende Überforderung münde häufig in aufbrausendes, impuslives und auch aggressives Verhalten, das auch das Personal belasten könne.

In einem Artikel der taz erzählt Pflegefachkraft Christian Löbel von seinen Erfahrungen in der „Gammeloase“. Zwischenmenschliche Spannungen unter den Bewohner*innen seien hier eher die Ausnahme als die Regel, dagegen sieht er die Schuld an den ständigen Missverständnissen zwischen Demenzkranken und Pflegenden, wie sie sich v.a. in Pflegeheimen mit engeren Strukturen beobachten lassen, in der Ausbildung, wo Demenz kaum thematisiert werde. Gleichzeitig äußert er auch Verständnis dafür, dass weder alle Mitarbeitenden noch alle Bewohner*innen mit dem neuartigen Konzept zurechtkommen, da Demenz sich auf jeden Menschen unterschiedlich auswirkt.

Insgesamt reagieren Bewohner*innen und Angehörige jedoch positiv auf den Grundsatz der „Gammeloase“. Aufgrund dessen strebt Kostrzewa an, diese um eine weitere Etage zu ergänzen, damit zukünftig noch mehr an Demenz erkrankte Menschen die Einrichtung beziehen können. Eine flächendeckende Umsetzung eines vergleichbaren Konzept ist jedoch nicht absehbar.

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Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Bundesrat beschloss diese Erhöhung, um die wachsenden Kosten der Pflege langfristig zu finanzieren und die Pflegekassen stabil zu halten.

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Während Arbeitnehmer*innen diese Erhöhung sofort zahlten, betraf sie Rentner*innen erst ab Juli 2025 – dann jedoch rückwirkend für das erste Halbjahr. Das führte dazu, dass im Juli ein einmaliger Nachzahlungsbeitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente fällig wurde, selbst für Personen, die erst im Laufe der ersten sechs Monate 2025 in Rente gegangen waren.

Kritik des Bundesverbands der Rentenberater

Der Bundesverband der Rentenberater kritisierte diese Regelung deutlich. Zum einen führte die Berechnungsweise dazu, dass die Nachzahlung auf die zum 1. Juli 2025 angepasste, also höhere Rente erhoben wurde. Dadurch entstand ein rechnerischer Zinsaufschlag von rund 13,3 Prozent, den die Rentner*innen ungewollt tragen mussten – eine Art „Zwangszins“. Zum anderen sei es ungerecht, dass auch Neu-Rentner*innen, die nur ein oder zwei Monate vom niedrigeren Beitragssatz profitiert haben, den vollen Nachzahlungsbetrag leisten müssen.

Der Verband betont, dass es einfachere und gerechtere Lösungen gegeben hätte. So wäre es möglich gewesen, die Beitragserhöhung mit einer kurzen Verzögerung, etwa ab März 2025, umzusetzen – ganz ohne Rückwirkung. Bei neuen Rentenzugängen hätte der höhere Beitrag zudem direkt berücksichtigt werden können.

Begründung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung begründete ihr Vorgehen wie folgt: Die Rentenanpassung, also die jährliche Erhöhung der Renten, erfolgt traditionell zum 1. Juli. Da die Systeme der Deutschen Rentenversicherung für Berechnung und Auszahlung auf diesen Termin abgestimmt sind, konnten sie nicht kurzfristig an die neue Beitragserhöhung zum 1. Januar angepasst werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, entschieden sich die Rentenversicherungsträger daher für eine sogenannte „verwaltungsarme Lösung“. Diese sollte die Umsetzung vereinfachen, führte jedoch dazu, dass die Beitragserhöhung für Rentner*innen erst verzögert und rückwirkend umgesetzt wurde – was für die Betroffenen eine finanzielle Mehrbelastung bedeutete.

Fallbeispiel aus Schleswig-Holstein

Die Rentnerin Marina Thyen aus Schönwalde erhält seit rund zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Sie bemerkte, dass ihre Rente im Juli 2025 niedriger ausfiel, weil ein einmaliger Pflegeversicherungs-Aufschlag abgezogen wurde. Zwar ist der finanzielle Unterschied gering, doch sie empfindet die Regelung als ungerecht, da der Beitrag auf die bereits erhöhte Juli-Rente berechnet wurde und damit mehr Geld einbehalten wurde, als eigentlich fair wäre.

Marina Thyen kritisiert vor allem den Umgang mit Rentner*innen, die ihrer Meinung nach wieder einmal benachteiligt werden. Rechtlich könne man dagegen nichts unternehmen, sagt sie, doch sie empfindet die Situation als moralisch unfair und nicht in Ordnung.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Deutschland steht in der Pflege vor einer Herausforderung: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig mangelt es an Pflegefachkräften. Pflegekammern auf Landesebene sollen dazu beitragen, das Berufsbild aufzuwerten und mehr Menschen für diesen Bereich zu gewinnen. Derzeit gibt es solche Kammern jedoch nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar.

Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft

Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben.

Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu.

Reaktionen von Kammer und Politik

Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen.

Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge.

Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen.

Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer

Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift.

Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe.

Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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