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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich mit den Anträgen der Arbeitskreise, aus denen sich einige Beschlüsse ergeben haben, beschäftigt. Zu dem Arbeitskreis 1 – Kriminalitätsprävention und Verbraucherschutz, dem Arbeitskreis 2 – Armutsprävention sowie dem Arbeitskreis 3 – Gesundheitsprävention können Sie sich auf der Homepage des Landtages einen Überblick über die einzelnen Anträge verschaffen und diese jeweils als PDF abrufen.

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Nachfolgend werden einige alterspolitisch relevante Beschlüsse skizziert:

Spezielles Opferschutzprogramm für Senior/innen (Arbeitskreis 1): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein spezielles Programm des Opferschutzes für Senior/innen im Land einzusetzen. Demnach sollen Organisationen wie beispielsweis die Polizei besonders geschulte Ansprechpartner/innen zur Verfügung stellen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen auf finanzieller, personeller und sächlicher Ebene sicherzustellen.

Vergrößerte Schriftgröße auf Verpackungen (Arbeitskreis 1): An den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung wird die Bitte formuliert, Beschriftungen für Nahrungs- und Genussmittel sowie für Arzneimittel leichter lesbar zu gestalten.

Einsicht in die Patient/innenakte (Arbeitskreis 1): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat für die einfache, klare und übersichtlich gestaltete Möglichkeit der Einsicht in die Patient/innenakte. Darüber sollen die Patient/innen mittels eines Flyers informiert werden.


Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut im Alter (Arbeitskreis 2): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung erhalten die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich wirkungsvoller Maßnahmen gegen stetig steigende Armut im Alter.

Um Altersarmut zu vermeiden, sei die politische Umsetzung der folgenden Maßnahmen notwendig:

  • ein Arbeitslohn, der zum Leben reicht durch einen deutlichen Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie eine zeitnahe Steigerung des Lohnniveaus,
  • eine Beschäftigungspolitik, die einer sozialen Orientierung folgt (z.B. Begrenzung der Leiharbeit),
  • eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns,
  • eine sozialgerechter ausgestaltete Gesetzliche Rentenversicherung, die drastischen Kürzungen des Rentenniveaus rückführen, die Anhebung des Renteneintrittsalters abschaffen
  • eine Altersvorsorge, in der die gesetzlichen Rente wieder eine wesentliche Rolle einnimmt.

Das Deutsche Rentensystem grundlegend überarbeiten (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur nachhaltigen und generationenverträglichen Stärkung des Rentensystems in der Bundesrepublik und zum Start einer Bundesinitiative zur grundlegenden Überarbeitung des Rentensystems mit dem Ziel, allen arbeitenden Personen im Alter eine zur Sicherung des Lebensunterhalts und -standards ausreichende Rente gewährleisten zu können. Gefordert wird eine solidarisch finanzierte Rente, die keiner weiteren staatlichen Unterstützung bedarf.

Erhöhung des Rentenniveaus (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für den Einsatz im Bundesrat hinsichtlich einer Novellierung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes. Die Steigerung und künftige Konsistenz des Rentenniveaus auf 55% muss erreicht werden.

Grundfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die folgenden Zielsetzungen:

  • ab 2018 ist für alle Steuerzahler/innen der Grundfreibetrag zur Vermeidung eines Rückfalls unter die Armutsgrenze bei Renten- bzw. Lohnerhöhungen neu zu berechnen
  • neues Überdenken der 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Renten unter Berücksichtigung der steigenden prekären Arbeitsverhältnisse und deren Folgen für die künftigen Rentner/innen mit der Agenda 2010

Grundsicherungsfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung.

Neuordnung der Pflege- und Krankenversicherung (Arbeitskreis 2): Die gesetzliche Krankenversicherung sollte zur Pflichtversicherung und die bisherige Privatversicherung zur Zusatzversicherung für alle umgestaltet werden. Die Ermöglichung eines Wechsels der Krankenkasse zu jeder Zeit sollte eingeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenze bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abschaffen (Arbeitskreis 2): Zur gerechteren Beteiligung der Besserverdiener/innen an den steigenden Kosten, sollte eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stattfinden.

„Seniorentickets“ als Service für alle älteren Bürger/innen Schleswig-Holsteins flächendeckend einführen (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Schaffung der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen verbilligter Fahrpreise für alle älteren Mitbürger/innen im Rentenalter.


Eine Strategie bezüglich der landesweiten Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeiten (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung einer landesweiten Umsetzungsstrategie des Präventionsgesetzes sowie zur Erarbeitung und Realisierung von speziellen Präventionsprogrammen für Personen über 70 Jahren auf der Basis der Landesvereinbarung und des neuen Koalitionsvertrages.

Gesundheitsprävention für Senior/innen durch Sport (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur weiteren finanziellen Unterstützung für präventiven Senior/innensport nachdem die bisherigen Projekte diverser Verbände oder Institutionen ausgelaufen sind.

Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Demenzplans (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zur Fokussierung der Prävention in der Weiterentwicklung des Demenzplans mit vor allem folgenden Zielen:

  • flächendeckende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung der Ernährung für das Gehirn und den Körper,
  • umfassende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Relevanz von sportlichen und bewegungsreichen Aktivitäten sowie die Sicherstellung von flächendeckenden altersgerechten Bewegungs- und Sportangeboten durch mehr Kooperationen mit den Kommunen,
  • flächendeckende Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung sowie diverse Aktivitäten zum Erhalt der geistigen Fitness gewährleisten und fördern,
  • flächendeckende Angebote des sozialen Austauschs und des gemeinschaftlichen Engagements fördern.

7. Altenbericht der Bundesregierung umsetzen (Arbeitskreis 3): Alle Kommunen erhalten die Aufforderung zur Umsetzung der Vorschläge des 7. Altenberichtes.

In der vom Landtag als PDF zur Verfügung gestellten Datei erhalten Sie ausführliche Beschreibungen zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2017.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 14. 09.2017 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. In dem Tätigkeitsbericht 2016, der im September 2017 veröffentlicht wurde, berichtet die Bürger/innenbeauftragte von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen.

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Die Bürger/innen richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.

Der Bericht unterteilt sich inhaltlich in die drei Schwerpunkte: Anregungen und Vorschläge, Berichte sowie Fallbeispiele und enthält darüber hinaus u.a. Statistiken (z.B. Anzahl der Gesamtneueingaben, Entwicklung der Eingaben nach Sachgebiet, Eingaben nach Schwerpunkt der Beratung, Eingaben nach Petent/in, Entwicklung der absoluten jährlichen Eingabezahlen 2007 bis 2016, Abschließend bearbeitete Eingaben im Berichtsjahr mit Erledigungsart, Öffentlichkeitsarbeit) sowie ein Positionspapier zur Novellierung des SGB II mit Änderungsvorschlägen im Hinblick auf u.a. Zwangsverrentung; Kosten der Unterkunft; Hilfebedürftigkeit – Abschaffung der horizontalen und Einführung der vertikalen Berechnungsmethode; Leistungen zur Teilhabe und Bildung – Abschaffung des gesonderten Antrags nach „ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II; Ermittlung/Anpassung der Bedarfe zu den Leistungen zur Teilhabe und Bildung; Leistungen für Auszubildende aus dem SGB II ins BAföG und SGB III – „Doppelzuständigkeiten vermeiden“; Aufrechnung ($ 43 SGB II); Überprüfungsantrag $ 44 SGB X; Anrechnung einer einmaligen Einnahme bei vorzeitigem Verbrauch sowie mit Ausführungen zu einem grundlegenden systematischen Reformbedarf.

Anregungen und Vorschläge beziehen sich auf:

  • die Abschaffung der Zwangsverrentung nach § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Vorschlag einer schrittweisen Anpassung dieser Regelung an das gestiegene Renteneintrittsalter;
  • die Bekämpfung von Altersarmut durch gestaffelte Rentenfreibeträge, die im SGB XII festgehalten werden und für private oder betrieblich sowie gesetzliche Renten Gültigkeit haben;
  • die Stärkung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Erleichterung des Zugangs durch z.B. Teilkostentarife für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtberatungen bei einem Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.

Neben den oben lediglich skizzierten Anregungen und Vorschlägen enthält der 116 Seiten lange Teilhabebericht 2016 weitere ausführlichere Anregungen und Vorschläge für die Themen:

  • BAB / BAföG: Vereinfachung der Regelungen für Auszubildende (SGB II),
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Mietrichtwerte (SGB II),
  • Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung (SGB VIII).

Berichte thematisieren folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Als ein Problem wird die eingestellte Zahlung des Krankengeldes bei mutmaßlicher Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bei verspäteter Arbeitsunfähigkeit angeführt. Entsprechend fordert die Bürgerbeauftragte die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ohne die Versicherten mit darauf bezogenen Streitigkeiten zu belasten. Ein weiteres Problem sei die sogenannte Notversorgung mit Leistungen nach dem SGB V durch Beitragsschulden, woraus sich die Forderung der Bürger/innenbeauftragten eines gesetzlich eindeutig geregelten Anspruchs auf Abschluss einer tragfähigen Vereinbarung über Ratenzahlungen ergibt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – Als problematisch ist die drohende Armut bei Erwerbsminderungsrenten zu nennen. In Anbetracht des oft zu niedrigen Rentenniveaus begrüßt die Bürger/innenbeauftrage den Bundesregierungsbeschluss über langfristige Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Andere Forderungen im Hinblick auf die Einführung eines Rentenfreibetrags, die Stärkung der Rentenversicherung, die verstärkte Vollerwerbsfähigkeit, die Steigerung der Rentenbeiträge mittels eines angemessenen Mindestlohns etc. liegen laut der Bürger/innenbeauftragten begründet in dem generell sinkenden Rentenniveau und der damit verbundenen steigenden Altersarmut. Des Weiteren sei die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen in Beobachtung der wachsenden Unzufriedenheit von Betroffenen mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherungsträger eine wichtige Aufgabe.
  • Soziale Pflegeversicherung – Anfragen wurden vor allem im Bereich des neu eingeführten Begutachtungssystems verzeichnet. Daneben bezogen sich andere auf die Voraussetzungen zur Förderung von Umbaumaßnahmen, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI). Erfreulich ist, dass zur Sicherstellung der Gewährung einer wohnortnahen Beratung in 14 von 15 Kreisen und allen kreisfreien Städten Pflegestützpunkte vorhanden seien.
  • Sozialhilfe – Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (mit Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der zahnärztlichen Behandlung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), gefolgt von den Petitionen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie abschließend derer zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen und den Hilfen zum Lebensunterhalt. Damit bildete auch in diesem Jahr der Teilbereich Eingliederungshilfe einen Schwerpunkt der Arbeit, wobei der Fokus vor allem auf die bis vor kurzer Zeit schwierige Thematik der Schulbegleiter/innen gelegen habe.

Die grob umrissenen obigen Berichte werden von weiteren Berichten ergänzt:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Arbeitsförderung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Beihilfe,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Rundfunkgebühren,
  • Schulangelegenheiten,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeld nach dem Wohngesetz.

Mittels der zum Schluss aufgeführten 19 Fallbeispiele werden die differenten Schwerpunktthemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe/Schulbegleitung, Sozialhilfe, BAföG, Beihilfe, Schulangelegenheiten) des Teilhabeberichts 2016 anschaulich illustriert.

Allen interessierten Personen steht der Teilhabebericht 2016 als PDF zur Verfügung.

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Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat einen Dossier Demografischer Wandel. In diesem Rahmen wird der Demografische Wandel inhaltlich in sechs Rubriken ausführlich betrachtet:

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  • Einführung: Der demografische Wandel,
  • Handlungsfelder,
  • Debatten und Standpunkte,
  • Demografie weltweit,
  • Infografiken,
  • Bildergalerie Demografie: Daten, Fakten Trends

Zudem werden diverse Materialien (z.B. zur Demografiestrategie der Bundesregierung, zum Demografieportal des Bundes und der Länder, zur Demografiepolitik in Deutschland u.v.m.) zur eingehenderen Beschäftigung mit dem Thema des demografischen Wandels bereitgestellt. Interessierte Personen gelangen hier zu dem Dossier Demografischer Wandel der bpb.

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Manchmal wird im Kontext ehrenamtlicher Senior/innen-Projekte zuerst an junge Menschen gedacht, die in ihrer freien Zeit ältere Menschen unterstützen, die Älteren würden also von Jüngeren profitieren. Dies ist zwar durchaus anzutreffen, als eines von vielen Beispielen zeigt die Initiative „Nachbarschaftshilfe“ des Landratsamtes in Altötting, dass es auch anders geht: „Ehrenamtliches Engagement von Senioren (aber nicht nur) für Senioren“. In diesem Beitrag der Reihe Beispielsweise… Gute Ideen für ein besser Leben im Alter können Sie sich dazu näher informieren.

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Das Landratsamt Altötting ist sich der vielfältigen Qualitäten älterer Menschen durchaus bewusst und sucht in seinen Projekten nicht nur die Reintegration von Senior/innen, sondern auch die Einbringung derer Fähigkeiten. Ob Babysitten, Vorlesen, kleine Hausarbeiten oder Hausaufgabenhilfe: Es gibt viele Bereiche, bei denen Menschen im sogenannten Ruhestand Erfahrung haben und gewillt sind, ihre Zeit zu schenken. Wie gut das wirklich klappt, zeigen die Beispiele, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe stattfinden.


1. Die Nachbarschaftshilfe Mehring

„Die Idee ist so einfach wie simpel.“, so beginnt der Bericht über dieses Programm. Hier kann man kaum widersprechen: Das Konzept der Nachbarschaftshilfe organisiert lediglich das, was in Gemeinden zum Teil selbstverständlich ist: „Jeder hilft seinem Nachbarn, wie er kann.“ Das heißt, dass zwar jüngere Menschen Ältere in Angelegenheiten wie Arztbesuchen, Behördengängen und Einkäufen unterstützen, auch aber dass Senior/innen ihre Fähigkeiten einbringen. Dabei entlasten sie vor Allem Alleinerziehende und überbelastete Familien, indem sie bei den Hausaufgaben oder beim Lernen helfen. Dies mache Spaß und sei eine schöne Aufgabe, so Stefan Eichinger, ein pensionierter Teilnehmer der Nachbarschaftshilfe.


2. Die Oma-Opa-Vermittlung

Dieser Name, der vielleicht zunächst etwas seltsam klingen mag, erklärt in sich eigentlich schon das Konzept dieser Initiative. In Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund werden hier Senior/innen an junge Eltern, die sich die Unterstützung von „jemanden mit Lebenserfahrung“ wünschen, vermittelt. Gerade für Familien, bei denen die biologischen Großeltern nicht in der Nähe wohnen, kann dies stark entlastend wirken: Ihre Kinder werden liebevoll betreut und es findet ein wertvoller Generationenaustausch statt - wie es früher, als es noch üblicher war, dass sich mehrere Generationen ein Dach teilten, geläufig war. Dazu kommt, dass die sogenannten Leihgroßeltern durch die Aufgabe Anerkennung und Wertschätzung erfahren, die ihnen vielleicht zum Teil, durch ein gewisses Maß an mangelnder Integration im Alter, vorbehalten wird.


3. Das Mehrgenerationenhaus der Arbeiterwohlfahrt in Altötting

Das Mehrgenerationenhaus Altötting wird seinem Namen mehr als gerecht: Auf ganz verschiedene Art kommen die Generationen hier zusammen. Ob bei Angeboten wie Generationenfrühstück, bei Musik und Tanz oder anderen Projekten, bei denen Senior/innen nicht nur die Möglichkeit haben Hilfe zu beanspruchen, sondern auch, sich selbst einzubringen: Als Lesepat/innen, in Deutschkursen oder beim Seniorenturnen. Darüber hinaus soll über eine öffentliche Vermittlungsbank der Austausch der Leistungen gegen eine kleine Vergütung ermöglicht werden. Das Konzept, welches vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, zielt auf die Förderung von Senior/innen- und Integrationsarbeit sowie Ehrenamt und wird von den Organisator/innen als Erfolg bewertet.


Wenn Sie von dem Erfolg und den Ideen der Projekte des Altöttinger Landratsamtes so begeistert sind wie wir vom DISW, finden sie auf der Webseite des Projekts nicht nur weitere Informationen, sondern haben auch die Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme – oder Sie lassen sich einfach inspirieren und ergreifen die Initiative selbst.

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Der Kongress Armut und Gesundheit in Deutschland erfreut sich inzwischen an ca. 2000 Teilnehmer/innen jährlich. Der Kongress wird von Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. organisiert und stellt eine Informationsplattform zu aktuellen Themen auf dem Gebiet Public Health dar. Das Motto des Jahres 2018 lautet für den Kongress „Gemeinsam. Gerecht. Gesund.“. In diesem Rahmen soll der Ansatz „Health in All Policies“ mit dem Ziel der politischen Entscheidungsberücksichtigung der Gesundheit weiterdiskutiert werden. Demnach fordert der Ansatz die Fokussierung von den Themenschwerpunkten der Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit im politischen Handeln.

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Für den Kongress Armut und Gesundheit im Jahr 2018 können Sie sich bis zum 2. Januar 2018 zu Frühbucherkonditionen (90 € statt 110 € bzw. ermäßigt 30 € statt 40 €) anmelden. Weitere Hintergrundinformationen zu dem Kongress, den Link zur Anmeldung und das Diskussionspapier zum Kongress finden Sie auf der Homepage Kongress Armut und Gesundheit.

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Wir berichteten bereits im Sommer über den Bericht, in dem etwa 1000 Telefonbefragungen zu Bedarfen und Bedürfnissen älterer Türkeistämmiger in Deutschland im Hinblick auf das Leben im Alter ausgewertet wurden. Nun ist in der Zeitschrift "Forschung Aktuell" ein zusammenfassender Artikel erschienen.

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Den kompletten Bericht können Sie hier einsehen. Die Zusammenfassung steht Ihnen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.

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Die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen hat sich in diesem Jahr auch mit politischer Partizipation von älteren Menschen - vor allem im Kontext der parlamentarischen Wahlen – befasst. Lesen Sie hier eine Auswahl der entsprechenden Literaturhinweise.

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Direkt kostenfrei und online können Sie folgende Quellen abrufen:

Brenke, Karl / Kritikos, Alexander S. (2017): Wählerstruktur im Wandel. DIW-Wochenbericht, S. 595-606.

Stadtmüller, Sven (2014): Demografische Alterung und politische Machtverhältnisse.


Folgende Bücher bzw. Herausgeberbände sind zu dem Thema erhältlich:

Biermann, Paul (et al, 2016): Politische Bildung im Alter. "Wir waren ein bisschen wilder und sind jetzt altersmilde geworden".

Bundeswahlleiter (Hrsg., 2014): Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen (Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014; H. 4).

Holtmann, Everhard (2017): Der Parteienstaat in Deutschland. Erklärungen, Entwicklungen, Erscheinungsbilder. Bundeszentrale für Politische Bildung.

Kaeding, Michael / Haußner, Stefan / Pieper, Morten (2016): Nichtwähler in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Ursachen und Konsequenzen sinkender Wahlbeteiligung.

Konzelmann, Laura / Bergmann, Michael / Rattinger, Hans (2014): Demographic change in Germany - its political.

Wiesendahl, Elmar (Hrsg., 2017): Parteien und soziale Ungleichheit.


Diese Beiträge finden Sie in Herausgeberbänden und Fachzeitschriften:

Arndt, Christoph (2014): The electoral consequences of reforming a Bismarckian welfare state. In: Staffan Kumlin / Isabelle Stadelmann-Steffen (Hrsg.): How welfare states shape the democratic public. S. 132-155.

d'Antonio, Oliver / Munimus, Bettina (2017): Parteien und die Altenrepublik Deutschland. In: Elmar Wiesendahl (Hrsg.): Parteien und soziale Ungleichheit. S. 303-329.

Arnold, Felix / Freier, Ronny / Kroh, Martin (2015): Geteilte politische Kultur auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung? DIW-Wochenbericht, S. 803-814.

Europawahl 2014. Mit der EU verbinden die Bürger vor allem Freiheit und Mobilität. Informationsdienst Alter & Forschung, S. 3-15.

Kobold, Kevin (2014): Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 - ein Vergleich. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistiken. Wirtschaft und Statistik, 2014, S. 718-732.

Milic, Thomas / Sidler, Andreas (2016): Politische Partizipation im Alter - Entwicklung und Interpretationen. Angewandte Gerontologie appliquée, S. 12-14.

Parteibindung im Zeitverlauf. wenn die Gesellschaft immer älter wird - wählt sie dann zunehmend konservativ? Informationsdienst Alter & Forschung (2014), S. 17-20.

Schmidt, Manfred G. (2015): Auf dem Weg in die Gerontokratie. Der Bürger im Staat, S. 88-94.

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Zum fünften Mal vergab die Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft heute den Rudi Assauer Preis. Insgesamt wurden fünf Projekte ausgezeichnet und ein Medienpreis vergeben. Die Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft zeichnet mit dem Preis fünf innovative Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen aus, die zum Ziel haben, die Lebensqualität von an Demenz erkrankten Menschen und betreuenden Angehörigen zu verbessern. Einer der Preise ging nach Schleswig-Holstein.

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Ebenfalls ausgezeichnet werden im Rahmen des sogenannten „Medienpreises“ Informationskampagnen oder Medienberichte, die  dazu beitragen, das Krankheitsbild Demenz in der Öffentlichkeit weiter zu enttabuisieren.

Der erste Preis, dotiert mit 4000 Euro, ging an die Oper Köln mit dem Projekt „Oper für Jung und Alt“. Seit der Spielzeit 2013/2014 ermöglicht das Projekt Menschen mit Demenz und deren Angehörigen sowie Kindern Opernbesuche. Neben der Anpassung der Rahmenbedingungen des Opernbesuchs entsprechend der kognitiven und körperlichen Fähigkeiten unterstützt das Projekt auch die intergenerative Begegnung von Kindern und Demenzerkrankten.

Der zweite Preis mit 3000 Euro ging an das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein. „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ wurde als Kooperationsprojekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ins Leben gerufen. Seit 2015 werden Freizeitangebote auf dem teilnehmenden Höfen für Menschen mit Demenz angeboten. Wir berichteten z.B. über das Angebot aus Krukow.

Das Projekt „Gesundheit in Bewegung 2.0“ der Fachhochschule Kärnten  in Österreich wurde mit dem dritten Preis von 1000 Euro ausgezeichnet. Das Projekt befasst sich mit der partizipativen Entwicklung eines bedürfnis- und bedarfsgerechten Bewegungsprogramms für Menschen mit Demenz im Bereich Pflegeheim, sowie dessen Umsetzung, Evaluation und nachhaltiger Verankerung in der Lebenswelt von Menschen mit Demenz.

Die Mitarbeiter/innen des Caritas SeniorenHauses in Schönenberg-Kübelberg in Rheinland-Pfalz freuten sich über den vierten Rudi Assauer Preis über 700 Euro. Ausgezeichnet wurde das seit 2011 bestehende Projekt „Mitternachtsbetreuung“. Täglich zwischen 18.30 und Mitternacht werden in dem Haus verschiedene Angebote, wie Gesellschaftsspiele, Vorlesungen, Singen, Spaziergänge, für Menschen mit Demenz gemacht. Das Projekt hat zum Ziel, veränderten Schlafgewohnheiten der Erkrankten gerecht zu werden sowie die Gabe von Psychopharmaka und Schlafmedikationen zu reduzieren.

Karola Becker, aus Rehweiler in Rheinland-Pfalz erhielt den fünften Preis, der mit 500 Euro Preisgeld versehen ist. Becker ist seit 2013 Marte Meo Fachberaterin für Angehörige von Menschen mit Demenz sowie für Pflege- und Betreuungskräfte.

Der Medienpreis, der mit 1000 Euro dotiert ist, ging in diesem Jahr an Dr. Bernhard Albrecht, Autor der Stern-Redaktion, Ressort Wissen. Ausgezeichnet wurde Albrecht für sein stern-Gespräch „Auch wenn die Krankheit das Leben nimmt, die Liebe kann sie nicht nehmen“, erschienen am 08.06.2017 im Stern.

Mehr zur Rudi-Assauer-Initiative finden Sie online.

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„Tante Inges Enkel werden!“, „Ein eigenes Tandem starten!“ und „Im Netz live dabei sein!“ – diese Buttons zieren die Homepage der Webseite des Projekts Tante Inge. Der Initiativgedanke dafür entstand Anfang 2014, als Mitgründerin Kerstin Müller als junge Frau zum ersten Mal ihre Großtante Inge kennenlernte. Die Grundidee: Die Reintegration von Senior/innen durch unmittelbare Kontaktaufnahme der Generationen. Mehr zu der Entstehung der Idee, den Inhalten des Projektes sowie zu hilfreichen Materialien, mit denen Sie ein ähnliches Projekt vor Ort umsetzen können erfahren Sie in diesem Beitrag der Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besser Leben im Alter.

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Durch einen Post auf Facebook, in dem Kerstin Müller Gedanken zu Beziehungen zwischen Jüngeren und Älteren äußerte, entstanden erste Ideen: Das Team aus Berlin, welches sich bis heute für die Reintegration von Senior/innen durch unmittelbare Kontaktaufnahme der Generationen einsetzt, teilte am 21.01.2014 zum ersten Mal die Webseite auf Facebook.

Seither fanden im Rahmen der Initiative zahlreiche Projekte statt, ein Teil des Erfolges wird durch einen Preis abgebildet: Am 25.09.2017 nahmen zwei Vertreterinnen des Projekts von dem Ministerium für Soziales und Integration in Stuttgart den Sonderpreis von 5000 Euro des Großen Präventionspreises 2017 der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg entgegen: „Das ermöglicht uns in Zukunft Möglichkeiten der Gestaltung unserer Projekte, an die wir momentan noch nicht einmal denken.“, so das Team.

Doch auch ohne die neuen finanziellen Mittel, die der Geldpreis nun verspricht, hat die Tante Inge Initiative schon vielfach erfolgreiche Projekte umgesetzt. Es ginge nicht darum, perfekte Projekte zu konzipieren, die viel Geld kosten, sondern Ideen und Ansätze zu entwickeln, mit denen man auch im Kleinen die Vision von Tante Inge umsetzen könne.

Dabei findet im Rahmen von Tandems zwischen Jung und Alt Verschiedenes statt, die Jung und Alt im Alltag wieder näher zusammenbringen sollen: Tante Inge strickt, trinkt Cocktails und schaut Kino.

Diese Projekte sollen, so das Team, gerne und unbedingt nachgemacht werden. „Engagement lebt vom Ideen teilen. Wir erlauben es ausdrücklich.“ Auf der Webseite gibt es Projektkonzepte, Checklisten und alles nötige zum Herunterladen. Die Menschen hinter der Initiative fordern tatsächlich jede/n auf, das Konzept in ihren Regionen anzuwenden und sich mit Impulsen und Ideen zu beteiligen: „Hauptsache Tante Inge lebt!“. Es gibt sogar die Möglichkeit, sich sogenannte Tante Inge Pakete kostenfrei schicken zu lassen, in denen Flyer, Postkarten und weiteres zum Projektstart enthalten sind. So wird die Umsetzung eines solchen Projektes noch weiter vereinfacht – es fehlen zu dem Erfolg quasi noch die Menschen, die sich für die Umsetzung engagieren. Wie wichtig Projekte wie dieses sind bringt das Team selbst auf den Punkt: „Ältere Menschen verdienen den gleichen Respekt wie jüngere – wir können voneinander noch wahnsinnig viel lernen.“

Diese Überzeugung treibt wohl auch die vielen Events und Aktionen an, die regelmäßig stattfinden: In den letzten Monaten haben im Rahmen von Tante Inge Senior/innen gemeinsam mit Student/innen Waffeln gebacken, zu Livemusik getanzt und im Seniorenzentrum Brettspiele gespielt. Über solche Ereignisse werden stets auf dem Blog der Website berichtet – so kann man sich immer über das aktuelle Programm von Tante Inge auf dem laufenden halten.

Die Anleitungen und Konzepte die auf der Homepage zu finden sind, ermöglichen die Umsetzung von erprobten Projekten, bei dem die ersten aufwändigsten Arbeitsschritte und Vorüberlegungen im Prinzip schon geleistet wurden. Wer sich also genauer informieren oder sogar engagieren will ist gut beraten, Tante Inge mal einen Besuch im Internet abzustatten.

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