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20. Juli 2026

Neue Pflegefachassistenzausbildung geplant – was bereits bekannt ist

Durch den Fachkräftemangel fehlen gegenwärtig zehntausende Pflegekräfte in Seniorenheimen, Krankenhäusern, Rehakliniken und ähnlichen Einrichtungen. Die Ausbildung im Pflegebereich soll in Deutschland daher attraktiver, niedrigschwelliger und einheitlicher gestaltet werden, weshalb die zuständige elfköpfige Fachkommission am 30. Juni einen ersten Entwurf für die angekündigte Pflegefachassistenzausbildung vorlegte.

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Erste Überlegungen zur Erneuerung der Strukturen in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz wurden bereits im vorletzten Jahr seitens der Ampelregierung geäußert, verbunden mit dem Ziel eines Starts im Jahr 2027. Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen. Langfristiges Ziel ist es, mehr Interessent*innen für den Pflegeberuf zu gewinnen, um Lücken in der Personalabdeckung zu schließen und die Bürokratie zu reduzieren.

Der an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelte Entwurf umfasst sowohl einen Rahmenlehrplan als auch einen Rahmenausbildungsplan. Darin sind Inhalte, Strukturen, Regelungen, Rechte und Pflichten festgehalten, welche die geplante Pflegefachassistenzausbildung charakterisieren sollen. Diese sind nicht bindend; die Länder können jedoch Anpassungen vornehmen.

Laut einer Ministeriumssprecherin bietet der Ausbildungsplan Anregungen für (verpflichtende) Praxiseinsätze und Übungsaufgaben, um den Auszubildenden möglichst viele Kompetenzen zu vermitteln, die im Pflegeberuf von entscheidender Bedeutung sind. Die Dauer der Ausbildung wird mit 1,5 Jahren angegeben, sie lässt sich im Falle beruflicher Vorerfahrung allerdings verkürzen.

Die Pflegefachassistenzausbildung soll den bisherigen bundesweiten Flickenteppich vergleichbarer Ausbildungen ersetzen. Darüber hinaus soll es Absolvent*innen möglich sein, in jeder beliebigen Pflegeeinrichtung tätig zu sein und mehr Aufgaben als bislang übernehmen zu können, um diese je nach Bedarf gemeinsam mit Pflegefachpersonen wahrzunehmen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) befürworten die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit des Modells und erhoffen sich eine langfristige Stabilisierung der seit Jahren angespannten Pflegesituation.

Im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 64.000 Personen in Deutschland für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, was einem Plus im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Einen ähnlichen Anstieg verzeichnet auch das Pflegestudium, das 2025 von rund 1.800 Menschen begonnen wurde. An diese Entwicklung soll die Pflegefachassistenzausbildung anknüpfen – nicht zuletzt durch eine höhere Vergütung.

Das BMBFSFJ und das BMG werden die Vorschläge der Fachkommission innerhalb der nächsten Monate prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Entwurf mit dem Pflegefachassistenzgesetz vereinbar ist, bevor die Pflegefachassistenzausbildung voraussichtlich am 1. Januar 2027 startet.

Die Pflegefachassistenzausbildung ist nicht mit Advanced Practice Nursing (APN) zu verwechseln. Dabei handelt es sich um Pflegefachpersonen mit erweiterten Befugnissen, unter anderem in der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patient*innen. Darüber hinaus sollen sie eine Vermittlerrolle zwischen verschiedenen Akteur*innen im Gesundheits- und Pflegebereich übernehmen, um nicht notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz formuliert werden, das das genaue Profil der APN definiert. Gespräche zwischen Nina Warken und einem Expert*innenstab laufen bereits.

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