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9. Februar 2017

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Kiel – 23.02.2017

Seit dem 01.01.2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Zu den eingeführten Änderungen – wie z.B. Pflegegrade statt Pflegestufen – wird das PflegeNotTelefon und der Pflegestützpunkt eine Veranstaltung in Kiel anbieten.

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Zum Hintergrund: Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft seit dieser Zeit im Rahmen von Gutachten, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt oder Leistungen erhält. Schon 1995 wurde kritisiert, dass im Rahmen der Begutachtung zwar die körperlichen und organischen Einschränkungen erfasst werden, jedoch kaum die psychischen und kognitiven. Mit der Gesetzesänderung soll nun der Fokus der Begutachtungen auf die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen liegen.

Dr. Andrea Kimmel vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird im Rahmen der Veranstaltung Fragen aufgreifen und beantworten.

Ort der Veranstaltung: Amt für Soziale Dienste, Stephan-Heinzel-Str. 2 (Wilhelmplatz), 2. Stock, Raum 208, 24116 Kiel

Zeit: 23. 02.2017, 16:30 bis ca. 18:00

Es fallen keine Kosten an. Die Veranstalter bitten wegen des begrenzten Platzes um Anmeldung unter einer der folgenden Kontakte:

  • PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel. Tel. 0431/5114-551,  Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de
  • Pflegestützpunkt Kiel im Amt für Soziale Dienste, Stephan-Heinzel-Str. 2, 24116 Kiel, Tel. 0431/90136-96 oder -27, pflegestuetzpunkt@kiel.de

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