Der Deutsche Bundestag und anschließend der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das diskutierte Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen sicherstellen.
Mit 413 Stimmen wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gegen 235 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen am 18. November 2020 durch den Bundestag bestätigt. Auch im Bundesrat gab es noch am gleichen Tag eine Mehrheit – 49 von insgesamt 69 Stimmen fielen auf das neue Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Corona-Schutzmaßnahmen schaffen und Vorbereitungen für mögliche Impfprogramme treffen. Auch für Reisen sind neue Regelungen in dem Gesetzestext verankert.
Als zentral an dem Gesetz gilt der Paragraf 28a, der auch in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz immer wieder genannt wird. Darin werden mögliche Maßnahmen gelistet, die die Länder im Rahmen der Eindämmung der Pandemie verhängen dürfen. Das soll Rechtssicherheit schaffen – neben Maßnahmen wie Maskenpflicht sind beispielsweise auch Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen damit gesetzlich legitimiert. Das hat im Bundestag zu einer hitzigen Kontroverse geführt. Die AfD-Fraktion hat dabei mit einer Plakataktion das Ende des Grundgesetzes erklärt, was scharf kritisiert worden ist. Schon im Vorfeld der Debatte hatte die AfD den Koalitionsentwurf in sozialen Netzwerken mit dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten verglichen und dafür fraktionsübergreifende Kritik einstecken müssen.
Neben der AfD lehnten allerdings auch FDP und Linke das Gesetz ab. „Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte […] bedarf der Debatte und Zustimmung oder Ablehnung des Bundestages, und genau das ist nicht vorgesehen“, kritisierte beispielsweise Jan Korte (Die Linke) in seiner Rede. Korte warnte in dem Zusammenhang vor einer „schleichenden Demokratiekrise“.
Ähnliche Kritik gab es von der FDP: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird“, äußerte sich Christian Lindner (FDP) in der Plenardebatte. Der Handlungsspielraum der Regierung sei zu groß. Die Grünen stimmten trotz Bedenken und einzelner Kritik dem Koalitionsentwurf zusammen mit CDU/CSU und SPD zu.
Weitere Informationen zu dem Gesetz und der Debatte finden Sie auf der Seite der tagesschau. Die hier zitierten Reden können Sie sich auf der Seite des Bundestages als Video ansehen.