Nach etwa dreiwöchigen Verhandlungen hatten CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen im Juni ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landesseniorenvertretung NRW e.V. kritisiert das fast 150-seitige Ergebnis, die ältere Generation sei darin „vollkommen unterrepräsentiert“.
„Zukunftsvertrag“ – so nennt die kürzlich gebildete Koalition aus CDU und Grünen ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten finden sich über 7.000 Textzeilen mit Vorhaben, die man für die kommenden Jahre geplant hat. Doch nur 8 der mehr als 7.000 Zeilen seien den Senior*innen gewidmet, kritisiert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) und weist darauf hin, dass die über 65-jährigen mit rund 20 % zahlenmäßig immerhin die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe des Bundeslandes sei. Der kleine Passus zu Senior*innen im „Zukunftsvertrag“ entspreche nicht dem Stellenwert der Altersgruppe für das gesellschaftliche Leben in Deutschlands bevölkerungsreichsten Land.
Man habe zuvor an die Politik appelliert und sich deutlich mehr erhofft, erklärt der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher: „Wir hatten im Mai deutlich gemacht, dass wir z. B. in den Bereichen bezahlbares, barrierefreies Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe in Zeiten der Digitalisierung oder auch der Bekämpfung der Altersarmut wirklich entscheidende Schritte von der neuen Regierung erwarten. Unsere Erwartungen wurden in keiner Weise erfüllt.“
Die Landesseniorenvertretung fordert konkret vor allem eine Berücksichtigung der nicht erwerbstätigen Rentner*innen bei Ausgleichszahlungen vor dem Hintergrund der Inflation und der hohen Energiekosten. Von den über 1,8 Millionen Rentenbeziehenden im Land hätte rund ein Viertel nur unter 1.200 Euro zur Verfügung. Der Senior*innenvertretung gehe es auch um soziale Teilhabe, die nicht nur eine Frage des Geldes sei: „Wir brauchen dringend eine vom Land koordinierte Schulungsinitiative für den Gebrauch von digitalen Geräten und Medien speziell für Ältere“, so Büscher weiter, da das auch von den Kommunen oder der Kreis- und Landesebene ausgeweitete Online-Angebot zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes andernfalls an großen Teilen der Bevölkerung über 65 Jahre vorbeigehe.