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9. Oktober 2025

Online oder offline: Teilhabe muss für alle möglich sein

Immer mehr Dienstleistungen des Alltags – von Bahn-Tickets über Bankgeschäfte bis hin zu Behördengängen – sind inzwischen fast ausschließlich online verfügbar. Für Millionen ältere Menschen in Deutschland wird der Zugang zu solchen Angeboten dadurch erschwert.

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Laut dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein verfügen viele Senior*innen weder über einen Internetanschluss noch über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit digitalen Geräten. Weitere Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung, insbesondere Menschen ab 80 Jahren, keinen Zugang zum Internet hat oder digitale Angebote nicht nutzen kann. Neben fehlender Technik oder Kompetenzen spielt auch der Schutz persönlicher Daten eine Rolle bei der bewussten Entscheidung gegen digitale Angebote.

Die Senioren-Union fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe, damit Bankgeschäfte, Gesundheitsdienste und Behördengänge auch ohne digitale Medien möglich bleiben. Unterstützt wird die Forderung unter anderem von Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter, der vor Diskriminierung durch ein rein digitales Angebot warnt.

Projekte wie der DigitalPakt Alter versuchen, ältere Menschen beim Zugang zur digitalen Welt zu unterstützen. Dennoch leben laut BAGSO rund 4 bis 5 Millionen Menschen über 60 Jahre komplett ohne Internet. Viele sind dadurch zunehmend von alltäglichen Angeboten ausgeschlossen.

Fachleute betonen, dass Digitalisierung zwar Fortschritte bringe, aber auch Risiken birgt. Es brauche daher einen fairen Ausgleich: Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, gleichzeitig müsse aber sichergestellt sein, dass analoge Zugänge bestehen bleiben – etwa als Ausweichlösung bei technischen Ausfällen oder für Menschen ohne digitale Kompetenzen.

Ein positives Beispiel liefert Schleswig-Holstein, wo seit 2014 in der Landesverfassung der persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden garantiert ist.

Ein Recht auf analoges Leben würde laut Deutschlandfunk Menschen schützen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, und sicherstellen, dass sie weiterhin an gesellschaftlicher Teilhabe beteiligt sind. Das Recht würde die Wahlfreiheit wahren, digitale Angebote abzulehnen, ohne von öffentlichen Leistungen ausgeschlossen zu werden, und die Grundversorgung wie Mobilität, Zahlungsverkehr und Behördengänge auch in analoger Form sicherstellen. Besonders geschützt würden ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Eine rechtliche Verankerung könnte über eine Ergänzung des Grundgesetzes oder spezielle Gesetze erfolgen, um Digitalzwang zu begrenzen und Freiheitsrechte zu sichern.

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