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Der Bundesverband der Volkssolidarität kritisiert die Verrentung von über 63jährigen, die Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten.

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Eine ersatzlose Streichung dieser Zwangsverrentung wird gefordert. Dabei bezieht sich die Volkssolidarität auf das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 2015, welches diese "Zwangsverrentung" eines 63jährigen bestätigte. Die Betroffenen müssen wegen des unfreiwillige vorzeitigen Renteneintrittes die Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Pikanterweise werden diese Abschläge durch das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren höher.

Die Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sorgt also dafür, dass Arbeitslose keine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden. Die Politik gibt sich laut Volkssolidarität damit zufrieden, dass ältere Langzeitarbeitslose durch Abschläge auf eine Mini-Rente herabgestuft werden und somit in Altersarmut landen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II), welches zur Zeit als Referentenentwurf vorliegt, wird grundsätzlich begrüßt, ist im Detail jedoch nicht unumstritten. Ob mit dem PSG II eine Lösung des Pflegenotstandes erreicht werden kann, ist fraglich. Daher zeigen wir Ihnen zu diesem Entwurf Positionen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Interessenvertretungen auf.

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Das PSG II soll dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) folgen. Die Aussprachen zum PSG I in Bundestag und Bundesrat können Sie hier nachlesen. Das PSG II wird einige Veränderungen bringen. Im Rahmen eines neuen Pflegebegriffes soll es z.B. nun 5 Pflegestufen geben, der Zugang zur Pflegeversicherung soll erweitert werden und das ambulante Hilfesystem soll gestärkt werden. Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums wird Ihnen die Darstellung der Bundesregierung präsentiert.

Zu dem erwähnten neuen Pflegebegriff können Sie die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, bestehend aus 30 Fragen, und die Antwort der Bundesregierung nachlesen. Dem neuen Pflegebegriff ist auch eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gewidmet. In vielen nachfolgenden Texten werden die kurzen Fristen zum Verfassen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf des PSG II bemängelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) geht auf die 5 Themenkomplexe Informations- und Beratungsauftrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument, Leistungsrecht, Beteiligungsrechte und Qualitätsausschuss ein. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BAGSO.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge (DV) begrüßt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment ausdrücklich, bemängelt jedoch z.B. dass "wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII und SGB V vom Entwurf außen vor gelassen werden". Lesen Sie die gesamte Stellungnahme online nach.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat mit 78 Seiten eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, Vorschläge zur Veränderung des Gesetzentwurfes sind auf 18 weiteren Seiten angefügt.

Die Landesverbände Schleswig-Holsteins der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) äußerten sich im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum PSG II. "Der Fachkräftemangel und die aktuellen Weichenstellung in der Pflege, insbesondere das geplanten Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs, stellen uns vor große Herausforderungen", erklärte Wolfgang Baasch, Mitglied des Landesvorstandes der SPD und Vorsitzender der AWO Schleswig-Holsteins. Es müssten die tatsächlichen Pflegebedarfe der Menschen fachlich fundiert erfasst werden, um eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem PSG II will die Bundesregierung sowohl einen neuen Begriff auf den Weg bringen als auch die dazugehörigen Instrumente bis spätestens 2017 umgesetzt haben. "Dabei muss aber auch eine langfristige Absicherung der Menschen, durch eine Dynamisierung der Leistungen umfassend berücksichtigt werden", forderte Wolfgang Schneider vom SoVD. "Es ist wichtig sicherzustellen, dass Menschen nicht erneut auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen, wenn Sie einen Pflegebedarf haben. Pflege darf nicht zu Armut führen." Wolfgang Baasch fordert in dem Zusammenhang auch für die Pflege die Bürgerversicherung, welche zuletzt am 3.7.15 im Bundestag diskutiert wurde.

Der Paritätische begrüßt das Vorantreiben des Prinzipes ambulant vor stationär, zeigt sich jedoch auch besorgt, dass einzelne zu Pflegende schlechter gestellt werden könnten. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme und weitere Forderungen des Wohlfahrtverbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in ihrer Stellungnahme z.B. die Vermeidung neuer Gerechtigkeitslücken und die Gleichstellung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt ebenfalls den Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Dadurch sollen kognitiv eingeschränkte Menschen einen leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Der DGB weist aber darauf hin, dass die Reform nur ein Erfolg werden kann, wenn die Leistungen mit ausreichend Personal hinterlegt werden. Sie können die Beurteilungen des DGB im Detail nachlesen.

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HelpAge hat eine Petition gestartet, welche Unterschriften für eine UN-Konvention für Ältere sammelt. In der Begründung wird auch auf die bereits existierenden Konventionen für andere benachteiligte Gruppen hingewiesen, wie z.B. für Menschen mit Beeinträchtigungen.

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Die Würde und Rechte älterer Menschen werden laut den InitiatorInnen in zahlreichen Ländern, auch in Deutschland, vielfach missachtet. Altersarmut, Pflegemissstände und Probleme der sozialen Absicherung treffen alte Menschen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich aktiv für die UN-Konvention für Ältere einzusetzen.

Wenn Sie sich diesen Forderungen anschließen möchten, können Sie die Petition online unterschreiben. Der Verein HelpAge Deutschland stellt Interessierten weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung.

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Die Anzahl der LeistungsbezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird weiter anwachsen. Jedoch schützt die Grundsicherung nicht ausreichend vor Armut, daher werden Verbesserungen in der Grundsicherung gefordert. Lesen Sie hier die Gründe für den mangelnden Schutz vor Armut und die daraus resultierenden Forderungen der Volkssolidarität.

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Die Grundsicherung setzt ein, wenn die Rente oder andere Einkünfte für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Für diesen Fall haben alle BürgerInnen ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf staatliche Unterstützung zur Sicherung ihres Existenzminimums und zur Gewährleistung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.

Zwischen der Armutsgefährdungsschwelle (2013: 892 Euro) und dem durchschnittlichen Bruttobedarf von EmpfängerInnen der Grundsicherung (2013: 740 Euro) klafft eine Lücke von 152 Euro. Nach Berechnungen der Armutsforschung bezieht deutlich weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten über 65 tatsächlich die Leistungen der Grundsicherung. Das führt zu einem großen Anteil sogenannter verdeckter Altersarmut.

In der heutigen Form trägt die Grundsicherung im Alter auch unzureichend altersspezifischen Anforderungen Rechnung. Alter müsste als eigenständiger Lebensabschnitt betrachtet werden, es fehlen Möglichkeiten zur Verbesserung des eigenen sozialen Status.

Bei einer Reform der Grundsicherung sollen auch die gesellschaftlichen Ursachen von Armut bekämpft, die gesetzliche Rente wieder verstärkt auf die Lebensstandardsicherung ausgerichtet, das Absinken des Rentenniveaus gestoppt und besonders von Altersarmut bedrohte Gruppen besser abgesichert werden.


Folgendes fordert daher die Volkssolidarität:

Erhöhung des Regelsatzes für eine alleinstehende Person auf 450 Euro monatlich (2014).

Einführung eines Freibetrags für Alterseinkünfte bei der Einkommensanrechnung: Ein Grundfreibetrag von 100 Euro und ein zusätzlicher Freibetrag für Renten- bzw. Alterseinkünfte in Höhe von 15 % des Regelsatzes, d. h. beim aktuellen Regelsatz ca. 60 Euro.

Anhebung des Vermögensfreibetrags auf 150 Euro pro Lebensjahr und Erlaubnis zum Besitz eines Kraftfahrzeugs im Wert bis zu 7.500 Euro.

Öffnung der Grundsicherung im Alter für Arbeitslose, die ab dem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen beziehen, sowie für Bezieher einer befristeten Erwerbsminderungsrente.

Das Antragsverfahren für Leistungen der Grundsicherung soll erleichtert werden.


Für eine bessere Sicherung des Wohnraums von Menschen, die über geringe Alterseinkünfte verfügen, wird gefordert:

Eine Anhebung des Wohngeldes und die Einführung einer Energiekostenkomponente.

Eine stärkere Berücksichtigung von altersspezifischen Aspekten bei Überschreitung der Kriterien für 'angemessenen' Wohnraum auf kommunaler Ebene.


Sie können hier den gesamten Bericht und die Forderungen im Detail nachlesen.

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Die BAGSO hat vor einigen Tagen einen Bericht zur Umsetzung seniorenpolitischer Zielsetzungen der Bundesregierung veröffentlicht.

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Im November 2013 beschlossen CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Deutschland Zukunft gestalten“. Im Rahmen dieses Vertrages wurden auch seniorenpolitische Zielsetzungen verfolgt (wir berichteten), unter anderen sollten Gesetzesreformen auf den Weg gebracht werden um Altersarmut zu verhindern sowie die Versorgung mit Pflege- und Gesundheitsleistungen zu verbessern. Ein Jahr ist seit dem vergangen und es ist festzustellen, dass bereits einige Gesetzesentwürfe auf dem Weg sind und andere bereits verabschiedet wurden. Genauere Angaben zur Umsetzung der Zielvorhaben entnehmen Sie dem Bericht der BAGSO.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Bericht „Ein Jahr Große Koalition: Zum Stand der Umsetzung der seniorenpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung“

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Am 26.09.2014 hat in Kiel das 26. Altenparlament mit knapp 90 Delegierten getagt, um relevante gesellschaftliche Themenkomplexe wie Inklusion, Pflege, Altersamut und den Bau bezahlbaren Wohnraums zu disktuieren. Neben den Arbeitskreisen "Inklusion aller gesellschaftlichen Gruppen", "Generationengerechtigkeit" und "Armut macht krank" wurden auch weitere Aspekte erörtert, welche nicht nur  politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen des alltäglichen Lebens von Senior_innen , sondern von Bürger_innnen jeden Alters betreffen.

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Dies umfasst Thematiken wie z.B. das Schulwesen oder die  inhaltlichen Ebenen des Inklusionsbegriffes sowie grundsätzliche Forderungen nach "menschenwürdigen" Arbeitsbedingungen, mehr soziale Teilhabe von Geringverdiener_innen, die aktuelle Beschaffenheit des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) und mehr Geld und Engagement zu Gunsten des Aufbaus eines barrierefreien und integrativen Alltaglebens. Dabei wurden auch konkrete Forderungen wie z.B. gut lesbare Verpackungsbeschriftungen für jeden Menschen, ein preisgünstiges "Seniorenticket" und die kostenfreie Benutzung von Toiletten in Super- bzw. Drogeriemärkten gefordert, da die wachsende Anzahl älterer Kund_innen in Zukunft immer weitere Wege zu Einkaufsgebieten bewältigen muss.

Das Altenparlament ist zwar nicht bindend beschlussfähig, nimmt jedoch laut Landtagspräsident Klaus Schlie eine wichtige Rolle als Impulsgeber, als "verlässlicher Aktivposten" für Gesellschaft und Landtag ein.

Die Beschlüsse des 26. Altenparlaments in Kiel finden Sie hier als PDF-Dokument.
Detaillierte Informationen zu Inhalten, dem Programm der Tagung oder den Aufgaben, Zusammensetzung und Verortung des Altenparlaments finden Sie auf der Internetseite des Landtag Schleswig-Holsteins.

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Aus einer neuen Veröffentlichung des Statistikamtes Nord geht hervor, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2013 rund 8% mehr ältere Menschen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich auf eine Grundsicherung für laufende Lebensführung angewiesen waren.

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Hierbei handelt es sich um die höchste Zahl seit Einführung der Statistik 2003. Gegenüber dem Jahr 2008 ist die Zahl um insgesamt 24% gestiegen.

Bei der Erhebung wurden alle Menschen ab einem Alter von 64 Jahren erfasst. Insgesamt erhielten 18 889 Menschen Grundsicherungsleistungen für die laufende Lebensführung. 63% der betroffenen Menschen waren Frauen, 14% lebten zum Zeitpunkt der Erhebung in Wohneinrichtungen. 78% erhielten Grundsicherung als Ergänzung zur Altersrente. Von diesen 78% erhielten zuvor 29% Arbeitslosengeld II (nach SGB II) und 18% Sozialhilfe (nach SGB XII).

Die hier dargestellten Zahlen belegen vorherrschende Tendenzen eines steigenden Risikos von Altersarmut.

Hier geht es zur Drucksache „Statistik informiert Nr. 116/2014

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Mit dem Projekt „Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein" werden landesweit quartiersbezogene und selbstorganisierte Nachbarschaftshilfeprojekte gefördert und entwickelt. Die Koordinatorin Bettina Süphke gewährleistet die Vernetzung und fachliche Begleitung.

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Die Bürgernetzwerke sollen zunächst in ausgewählten Wohnquartieren im Rahmen einer Pilotphase initiiert werden. Nach Möglichkeit sollen hierfür sowohl städtische wie auch ländliche Quartiere gewonnen werden, um Erfahrungen mit strukturell unterschiedlichen Sozialräumen zu gewinnen. Diese Erfahrungen sollen als Grundlage für die landesweite Implementierung von Bürgernetzwerken für Senioren dienen. Getragen wird das Modellprojekt vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und dem Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein. Es ist Bestandteil des Landesprogramms „Gutes Leben im Alter“.

 

Über das Engagement

Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligendienst, Ehrenamt, freiwillig Engagierte, Kümmerer…die Liste der Bezeichnungen für Menschen, die bereit sind, einen Teil ihrer Zeit für Andere zu geben ist lang. Ebenso groß ist der Rahmen, in dem sich dieses abspielen kann: Von der örtlichen Tafel über das Vorlesen in Kindergärten und Altenheimen, das Anleiten einer Sportgruppe oder den Brötchenverkauf in der Grundschule bis zur freiwilligen Feuerwehr und dem Vorstand  im Schützenverein. Aber beschreibt das  Bild des Ehrenamtes wie es uns bisher geläufig war, die Engagementbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger überhaupt noch zeitgemäß?

Unsere Gesellschaft neigt seit jeher zur Unterscheidung  zwischen Armut und Reichtum, Erwerbstätigkeit und Nicht-Erwerbstätigkeit, Krankheit und Gesundheit, Helfer und Hilfsbedürftige. Nach Klaus Dörner, einem der bedeutenden Denker und Streiter für die gesellschaftliche Verantwortung ist niemand nur Helfer oder nur hilfsbedürftig. Jeder Mensch habe auch das Bedürfnis danach, gebraucht zu werden. Und so sollten wir uns auf den Weg machen, zu einer neuen Sicht auf das Ehrenamt und das freiwillige Engagement. Weg von der Sicht des Starken auf den Schwachen, hin zu dem Gedanken eines Gemeinsamen, eines Gemeinsinns, einer gemeinsamen Verantwortung für ein soziales Miteinander.

Diesem Gedanken möchten wir uns widmen, wenn wir über die Initiierung von Bürgernetzen sprechen. Wir möchten Menschen zusammen bringen, die für einander da sein wollen, in einem Netzwerk in dem jeder seine Rolle finden kann. Einfach gesagt, kann die alte Dame, die ihren Rasen nicht mehr alleine mähen kann, durchaus in der Lage sein, auf das Kind der Nachbarin aufzupassen, während diese für den bettlägerigen alten Herrn von nebenan die Einkäufe erledigt. Dieser wiederum stellt seine Sammlung an Briefmarken, Orden, Rezepten…dem örtlichen Kindergarten für eine Ausstellung zur Verfügung, bei deren Eröffnung die Eltern der Kinder zugunsten des ansässigen Sportvereins Kuchen verkaufen….

Diese Liste ließe sich noch um einiges erweitern. Sie spiegelt den Grundgedanken von Bürgernetzwerken wider. Engagierte Menschen bilden einen Zusammenhalt und übernehmen Verantwortungspartnerschaften, in dem auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Einzelnen geschaut wird. Unter Zugrundelegung der vorhandenen Ressourcen kann so ein Nachbarschaftsnetz entstehen, welches die Menschen wieder zu einem WIR verbinden kann. Dieser Gedanke ist nicht neu: Im Gegenteil: Dies war normal in einer Gesellschaft, in der es keine professionellen Hilfs-, Pflege-, und Besuchsdienste gab. In diesen Zeiten wäre der Landwirt mit gebrochenem Bein nach kürzester Zeit verhungert, hätten nicht Familie und Nachbarn ihm über die schwere Zeit der Krankheit hinweg geholfen.

Wenn es uns gelingt, diesen Grundgedanken weiter zu verfolgen und uns wieder mehr auf ein gemeinschaftliches Miteinander zu besinnen, dann haben wir einen großen Schritt in Richtung Bürgergesellschaft bereits getan.

Kontakt:

Bettina Süphke
Telefon:(0431) 988 5599
Email: Bettina.Suephke@sozmi.landsh.de

 

Weitere Informationen:
Paritätische Schleswig-Holstein
www.schleswig-holstein.de

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Wohnen im Alter ist eines der vielen Themen der schleswig-holsteinischen Wohnungspolitik. Es ist Aufgabe des Landes neben investiven Förderungen auch zu informieren. Der Kosten- und Maßnahmenkatalog zur Barrierefreiheit ist ein Teil davon.

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Sie können die Broschüre bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge e.V.) anfordern oder hier herunterladen:

ARGE SH e.V. - Mitteilungsblatt September 2010, Thema: Barrierefreiheit - Barrierearmut

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