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„Altern Frauen anders als Männer? Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys“ ist der Titel einer Fachtagung des Deutschen Zentrums Altersfragen (DZA), die am 24.10.2019 in Berlin stattfindet.

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Im Oktober veranstaltet das DZA in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine Fachtagung zu aktuellen Ergebnissen des Deutschen Alterssurveys: „Wenn wir älter werden, verändert sich Vieles. Wie erleben Frauen das Älterwerden? Unterscheiden sie sich darin von Männern? Erleben die heute Älteren diesen Prozess anders als die Generationen vor ihnen?“ – Mit diesen Beispielfragen werben die Veranstalter im Internet für die Tagung. Antworten auf die Fragen kann das Alterssurvey geben. Dabei handelt es sich um eine Langzeitstudie, an der schon über 20.000 Menschen teilgenommen haben. Die erste Erhebung der Studie fand bereits im Jahr 1996 statt, die aktuellste 2017. Die aktuellsten Erkenntnisse aus der Studie sollen auf der Fachtagung vorgestellt werden. Das Programm sowie Informationen zum Tagungsort finden Sie hier als PDF.

Zentrale Befunde des Alterssurveys wurden auch in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums kompakt zusammengefasst. Diese können Sie hier herunterladen.

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Verbände fordern eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. Dabei beziehen sie sich auf Empfehlungen des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.

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Nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) bereits auf dem Dortmunder Kirchentag in diesem Sommer forderte, eine Pflegezeit analog zur Elternzeit einzuführen, wurde diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. „Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, wird der BAGSO-Vorsitzende und ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering in der Mitteilung zitiert. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“ Die BAGSO bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der im Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vertretenen Verbände. Neben der BAGSO gehören dazu unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Verein wir.pflegen und der Sozialverband Deutschland (SoVD), der bereits Anfang September eine eigene Stellungnahme veröffentlichte.

Gefordert wird durch den unabhängigen Beirat das Recht auf
zehn freie Arbeitstage im Jahr für pflegende Angehörige, um auch kurzfristige
Pflegeaufgaben übernehmen zu können. Außerdem soll es im Falle einer
Reduzierung der Arbeitszeit Anspruch auf eine Lohnersatzleistung geben. Beides
sind Regelungen, die sich am Modell der Elternzeit orientieren.

Der Beirat der Bundesregierung wurde 2015 ins Leben gerufen, um sich mit Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu befassen. Der erste Bericht mit Handlungsempfehlungen wurde im Juni veröffentlicht. Weitere Informationen zur Arbeit des Beirats können Sie dieser Internetseite entnehmen.

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Bislang waren Weiterbildungsangebote in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. In einem neuen Gesetz sieht die Bundesregierung allerdings vor, diese Steuerbefreiungsregelungen enger zu fassen. Bildungsverbände warnen vor Konsequenzen, insbesondere Senior/innen könnten betroffen sein.

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Eine Reihe von Bildungsverbänden, darunter der Deutsche Volkshochschul-Verband, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass es keine neuen Steuern für Weiterbildungen geben dürfe. Dabei wehren sie sich gegen die vom Bundeskabinett Ende Juli auf den Weg gebrachte Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Das Kabinett hatte einem Gesetzentwurf zugestimmt. Geplant sei darin eine „engere Auslegung der bisherigen Steuerbefreiungsregelungen“, die sich auf die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildungen verkürze.

Die Bundesregierung berufe sich dabei auf EU-rechtliche Vorgaben, die eine Anpassung der deutschen Regelungen vorsehe.

Die Bildungsverbände weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf „auf breiter Linie“ zu zusätzlichen Steuerbelastungen für die Teilnehmenden kommen könnte. „Neue steuerliche Belastungen für die Weiterbildung widersprechen allen bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, Chancengleichheit in Deutschland durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebensbegleitenden Lernens zu verbessern“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände. „Gerade bildungsbenachteiligten und einkommensschwachen Gruppen, die sich vielfach ohnehin abgehängt und ausgeschlossen fühlen, wird dadurch der Zugang zur Weiterbildung (…) erschwert.“

Die Verbände fürchten sogar, dass ganze Bevölkerungsgruppen dabei steuerlich diskriminiert werden könnten. Darunter könnten vor allem Senior/innen oder Menschen mit Beeinträchtigung fallen, bei denen es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung geht.

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Bei "GrandExpertS" handelt es sich um ein internationales Projekt, bei dem ältere Menschen dabei gefördert werden, Lehrmaterialien zu erstellen und mit anderen zu teilen.

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„Digitale Kompetenzen werden in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger und tragen zu einem aktiven Altern bei. Sie fördern ein selbstbestimmteres Leben und unterstützen bei der aktiven Teilnahme an der Gesellschaft“, heißt es auf der Internetseite des Projekts. Um dieses „aktive Altern“ zu unterstützen, sollen durch GrandExpertS Senior/innen darin gefördert werden, ihr eigenes Wissen in einem speziellen Bereich (z.B. über den gelernten Beruf) als Lehrmaterial im Online-Format anderen zugänglich zu machen. Das Projekt findet im Rahmen von „Erasmus+“ statt, einem Bildungsprogramm der Europäischen Union.

Das von der EU-Kommission und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt startete im September 2017 und wurde von dem Institut für Lern-Innovation (ILI) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ins Leben gerufen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ist an GrandExpertS beteiligt. GrandExpertS wird zur Zeit in fünf europäischen Ländern durchgeführt: Bulgarien, Deutschland, Irland, den Niederlanden und Polen. Aktuell stellten vier Senior/innen ihre Ergebnisse in Dublin (Irland) vor.

Darüber berichtet die BAGSO: „Der Bürgermeister von Dublin besuchte die GrandExpertS-Veranstaltung, die am 11. Juli 2019 auf dem Gelände der Universität in Dublin stattfand. Er zeigte sich sehr angetan von den Ideen vier irischer älterer Expertinnen bei der  Entwicklung eigener eLearning-Lernmodule für Senioren.“ Aktuelle Informationen rund um das Projekt finden Sie regelmäßig auf der Seite der BAGSO. Den Projektflyer von GrandExpertS können Sie hier ansehen.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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Am 01.09.2019 soll zum 4. Mal der „Move for Dementia“ stattfinden - eine europaweite Kampagne, bei der mit verschiedensten Angeboten auf das Thema Demenz aufmerksam gemacht werden soll.

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Koordiniert wird der Kampagnentag am 1. September vom Generationentreff Enger, welcher auf der eigenen Internetseite einen ersten Infobrief zu dem Thema veröffentlicht hat. In dem Brief heißt es: „Das Engagement und die Freude jedes Einzelnen an der Begegnung hat die Verantwortlichen vom Generationentreff Enger ermutigt, gemeinsam für die 4. Bewusstseins Kampagne „Move for Dementia 2019“ federführend sich zu engagieren.“ Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ehemaliger SPD-Politiker, wird in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernehmen.

Wenn es lokale Seniorenorganisationen, Verbände oder einfach interessierte und motivierte Einzelpersonen gibt, die sich vorstellen können, an diesem Tag selber mit Angeboten aktiv zu werden, können diese sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die Initiative ergreifen und mit einer Veranstaltung Ihrer Wahl mit einem gemeinsamen Erlebnis für Jung und Alt wie, z.B. Kulturfrühstück, Kaffeenachmittag, oder Tanzen, oder Boule oder Wandern oder Laufen oder Fahrrad fahren, oder Spaziergang oder.. oder auf das Thema aufmerksam machen würden.“ Für diesen Fall würde Generationentreff Enger als Veranstalter kostenlose Plakate für die Kampagne zur Verfügung stellen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gniermann@vmah.de oder telefonisch unter 05224 – 9941216.

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In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

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Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

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Einmal im Jahr zeichnet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) Einrichtungen, Initiativen oder Projekte aus, die sich in besonderer Weise für ältere Menschen einsetzen. Für den sogenannten GERAS-Preis 2019 können bis August Bewerbungen eingereicht werden.

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Im letzten Jahr stand die Verleihung des GERAS-Preises unter dem Motto „Leben mit Tieren“, in diesem Jahr ist Kunst und Kultur das Thema des Preises. In den Ausschreibungsinformationen schreibt die BAGSO: „Mit dem GERAS-Preis 2019 möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen und Initiativen auszeichnen, die mit außergewöhnlichen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur neue Wege gehen. Mit dem Wettbewerb will sie gute Beispiele auszeichnen, um sie bundesweit bekannter zu machen und weitere Einrichtungen und Institutionen zur Nachahmung anzuregen.“ Gewonnen werden kann neben einer bundesweiten Bekanntmachung allerdings auch noch ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Einrichtungen und Projekte können sich entweder selber bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen ist der 16.August 2019. Genauere Informationen zum diesjährigen Motto oder den Bewerbungsabläufen können Sie der oben verlinkten Ausschreibung entnehmen. Hier finden Sie einen Überblick über weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Artikel zum GERAS-Preis der BAGSO.

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht darin eine Gefahr für Fußgänger/innen.

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Elektro-Tretroller sollen in Deutschland auf öffentlichen Straßen nun zugelassen sein. Dafür entschied sich das Bundeskabinett im Rahmen der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die BAGSO begrüße den Schritt im Kontext einer nachhaltigeren Mobilität, kritisiert aber einen anderen Aspekt der Verordnung. Dass Fahrzeuge bis 12 km/h auf Gehwegen zugelassen sein sollen, gefährde Fußgänger/innen, insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die BAGSO stellt folgende Forderungen auf:

„1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben.

2. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.

4. Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.- 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.

5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.“

Die Verordnung liegt nun dem Bundesrat vor.

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