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Das Risiko finanzieller Überlastung durch Wohnkosten verdreifacht sich durch den Verlust des Partners oder der Partnerin. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Das Risiko, über 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auszugeben, steigt durch eine Verwitwung von 6 auf 19 Prozent. Die Wohnkosten nehmen durch den Verlust von Partner*innen kaum ab, während das Haushaltseinkommen sinkt. Die DZA-Studie hat mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) Veränderungen beim Haushaltseinkommen und den Wohnkosten in Folge von Verwitwung bei Menschen im Alter zwischen 50 und 85 Jahren analysiert.

Die Wohnkostenbelastung nimmt durch Verwitwung zu. Unter Wohnkostenbelastung wird der Teil des monatlichen Einkommens verstanden, der für das Wohnen aufgewendet werden muss. Diese monatliche Belastung steigt nach Ergebnissen der Datenuntersuchung von etwa 17 auf 25 Prozent. Von einer Wohnkostenüberlastung spricht man nach der Definition des Statistikamts der Europäischen Union dann, wenn mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnkosten aufgebracht werden müssen – das sind die o.g. 19 Prozent nach Verwitwung. Einhergehend mit einer Wohnkostenüberlastung ist meist die Folge, dass das verbleibende Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle liegt. Es steigt also nicht nur das Risiko finanzieller Überlastung durch die Wohnkosten nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin, sondern auch das Armutsrisiko.

Frauen sind nach einer Verwitwung öfter von einer stärkeren Zunahme der Wohnkostenbelastung betroffen als Männer, das Überlastungsrisiko steigt bei ihnen von 7 auf 21 Prozent, bei den Männern hingegen von 6 auf 15 Prozent. Durch ihre oftmals abgeleiteten Rentenansprüche sind sie häufiger von einem Einkommensverlust betroffen als Witwer. Neben Geschlecht und Einkommensniveau haben auch Menschen, die zur Miete wohnen, ein höheres Überlastungsrisiko als es beim Wohneigentum der Fall ist.

Zum Gegensteuern schlagen die Studienautor*innen als kurzfristige Stellschraube die teilweise Übernahme der Wohnkosten durch staatliche Leistungen wie das Wohngeld vor und begrüßt Reformen zur Verbesserung. Bemängelt wird hier, dass noch immer viele Leistungsberechtigte ihren Anspruch nicht geltend machen, weil sie die Leistung häufig nicht kennen würden. „Hier wäre z.B. ein regelhafter Hinweis mit Informationsmaterial durch die Rentenversicherung bei Erteilung des Rentenbescheids denkbar“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA. Weitere geeignete Maßnahmen wären laut Studienautor*innen eine Ankurbelung des Wohnungsbaus „im Segment kleinerer, seniorengerechter Wohnungen“, die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im mittleren Alter sowie Verbesserungen bei der Hinterbliebenenversorgung in der Alterssicherung sein.

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Werden die steigenden Wohnkosten beim Einkommen älterer Menschen berücksichtigt, zeigt sich, dass ein größerer Teil der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet ist. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen hervor.

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„Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren.

Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“

Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen.

Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.

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Das Bundeskabinett hat im Mai den sechsten Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. Die Mehrheit der Bevölkerung lebe demnach in einer stabilen sozialen Lage, allerdings gebe es eine Verfestigung von Armut.

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Die Bundesregierung hat den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen, der seit 2001 alle vier Jahre erscheint und Auskunft über die Vermögensverteilung und die sozialen Lebenslagen in Deutschland geben soll. Der insgesamt sechste Bericht dieser Art kommt zu dem Ergebnis, dass die bundesdeutsche Gesellschaft keine „Abstiegsgesellschaft“ sei. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befinde sich in einer stabilen sozialen Lage.

Allerdings stellt der Bericht auch fest, dass sich die Armut in Deutschland verfestigt habe, was die Bundesregierung in einer Pressemitteilung zum Bericht als „problematisch“ beschreibt. Unter dem Link zur Pressemitteilung kann das rund 550-seitige Dokument auch heruntergeladen werden.

Wenige Monate vor der Bundestagswahl werden die Ergebnisse des Berichts von verschiedenen Lagern durchaus unterschiedlich bewertet. Während das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft die „Rekordbeschäftigung, sinkende Langzeitarbeitslosigkeit, steigende Realeinkommen und eine recht stabile Verteilung“ hervorheben, sehen Regierungskritiker*innen den Bericht eher als Beleg dafür, dass die Regierung gegen soziale Ungerechtigkeiten nicht ausreichend handele.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht macht ganz deutlich: Wir brauchen endlich eine Regierung, die sich der Bekämpfung von Armut verpflichtet fühlt“, schlussfolgert beispielsweise Susanne Henning-Wellsow , Vorsitzende der Linken. „Wir brauchen kein Drehen an kleinen Stellschrauben, sondern eine grundlegende Veränderungen in der Sozial- und Finanzpolitik.“

Ein ähnliches Resümee zieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen deutlich die Gerechtigkeitslücken, die diese Bundesregierung nicht schließen konnte: Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Außerdem kommt der Bericht viel zu spät, die Zeit zum Weichen umlegen ist für diese Große Koalition vorbei.“

Auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint seine Bewertung des Berichts schon ganz in den Kontext der angekündigten SPD-Wahlkampfthemen zu stellen: „Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden“, schlussfolgert er aus den Ergebnissen des Armuts- und Reichtumsberichts.

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Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein hat anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit die Landesregierung aufgerufen, sich im Bundesrat gegen wachsende Armut einzusetzen.

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„Es besteht ein dringender Handlungsbedarf bei den Themen Armut und soziale Gerechtigkeit“, wird Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des Paritätischen in Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung zitiert. Diese erschien zum Welttag der Sozialen Gerechtigkeit im Februar. Der Verband kritisiert, dass es sich bei der Kluft zwischen armen und reichen Menschen um ein strukturelles Problem handele. So stiege das Bruttosozialprodukt seit 2009 zwar stetig, gleichzeitig jedoch auch die Armutsquote. Die Zuwächse landeten also nicht bei den Armen, sondern in Verteilungsstrukturen, die immer mehr Armut produzieren würden. Um das zu ändern und Armut nachhaltig zu bekämpfen, fordert der Wohlfahrtsverband nun die Jamaika-Regierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist angehalten, sich im Bundesrat für einen umfassenden Masterplan zur Armutsbeseitigung einzusetzen, der die Felder Arbeit, Wohnen, Pflege, Familie und Bildung anfasst, anstatt weiter nach dem Gießkannenprinzip zu fördern und strukturelle Armut billigend in Kauf zu nehmen“, so Saitner weiter.

Laut Paritätischem Armutsbericht 2019 liegt Schleswig-Holstein mit einer Armutsquote von 15,3 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Die durchschnittliche Armutsquote der schleswig-holsteinischen Regionen, welche nicht um das Land Hamburg liegen, betrage sogar 17,5 %.

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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„Groschendreher“ ist der Name eines neu gegründet Vereins in Kiel. Die Stadt Kiel will darin unter anderem mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um gegen die wachsende Altersarmut vorzugehen.

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„Ein Ziel des Vereins ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen in Armut zu verbessern“, heißt es in der Pressemappe des neuen Vereins. In diesem haben sich die Stadt Kiel, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Ratsfraktionen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden zusammengetan, um Betroffene dabei zu „unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten.“ In der Landeshauptstadt Kiel wolle man dadurch nun eine Diskussion anregen, wie man die Lebenssituation der Betroffenen verbessern kann.

Auf folgende anstehende Termine macht der Verein aufmerksam:

  • Infostand auf dem Wochenmarkt: Mittwoch, 18. September 2019, 08:00 – 13:00 Uhr, Exerzierplatz

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 23. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Mettenhof, Vasaastr. 43a

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 30. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Gaarden, Preetzer Str. 35

Diese Termine will der Verein nutzen, um sich den Kieler/innen vorzustellen. Ab Oktober 2019 eröffnet dann auch das Vernetzungsbüro von Groschendreher in der Andreas-Gayk-Str. 31 (Kiel). Dort wird eine Hauptamtliche die Vereinsarbeit koordinieren und Vernetzungsarbeit leisten. Finanziert wird das Projekt mit 50.000 Euro durch die Stadt Kiel, zusätzlich hat die Techniker Krankenkasse zugesagt, dass Vorhaben mit 200.000 Euro zu unterstützen.

In Kiel beziehen 6,7 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung im Alter. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 5,0 Prozent. Von Altersarmut bedroht ist sogar knapp ein Drittel der Kieler Senior/innen. Weitere Artikel zum Thema Altersarmut finden Sie hier.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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Immer mehr Menschen befürchten im fortgeschrittenen Alter nicht mehr genug Geld zur Verfügung zu haben. Die Lebenshaltungskosten steigen, aber die Rente sinkt. Hinzukommen eventuelle Kosten für Pflege, Ausstattungen für die seniorengerechte Wohnung oder benötigte Medikamente. Unter anderem verspricht die Bundesregierung mithilfe der Grundrente die Probleme anzugehen.

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Die gesellschaftliche Debatte um die Altersarmut in Deutschland ist seit Jahren aktuelles politisches Thema. Das griff nun auch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf. Dort heißt es: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Schon in den Regierungszeiten vorher forderten die Parteien einschlägige Gesetze zur sogenannten Mindestrente. Bei nicht ausreichender Rente würden Rentner/innen einen Regelbedarf sowie etwaige Aufschläge einfordern können.

Neben Betroffenen befürchten jedoch auch Menschen Altersarmut, die nicht direkt an der derzeitigen vom Bund vorgeschriebenen Armutsgrenze von rund 800 Euro leben. Diese wurde unter anderem jedoch vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert: Sie reiche schlichtweg nicht für eine lebensstandardsichernde Rente.

Dabei berichtet die Welt, dass die Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren in Deutschland generell gewährleistet sei. Doch ebenso seien harte Einzelschicksale und vor allem die Angst vor der Altersarmut ernstzunehmende Probleme. Insbesondere Frauen seien von der Rentenarmut betroffen und auch das Ost-West-Gefälle zeige sich in der Grundversorgung der Senior/innen. Westdeutsche Renten würden im Schnitt hundert Euro höher sein und lägen damit bei 1200€. Eine letztliche Umsetzung der Grundrente sei jedoch erst für Mitte 2019 geplant, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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