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„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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Das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 1) besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dies sollte Menschen unter Anderem vor Altersdiskriminierung schützen – im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird dies sogar spezifisch aufgeführt: Insbesondere im Arbeits- und Berufsleben sowie im Bereich des Zivilrechts dürften Menschen nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden.

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Im Rahmen dieser Maßnahmen bleibe jedoch weiterhin Spielraum auf Basis von Alter zu diskriminieren, so berichtet Dr. Heidrun Mollenkopf, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Europäischen Plattform älterer Menschen in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Betreffend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gäbe es nicht nur eine Reihe von Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlung, gleichzeitig sei der Anwendungsbereich zu ungenau und gerade im Fall versicherungsmathematischen Kalkulation fehle es oftmals an Einsicht- und Nachvollziehbarkeit. Auch im Arbeitsrecht sei der Schutz vor Diskriminierung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet, zu viele gesetzliche „Schlupflöcher“ ließen diese noch zu.

Teilweise unbewusste, negative Altersbilder könnten Ursache für diese Benachteiligungen sein. Beispielsweise keine Flexibilität, mangelnde Kompetenzen und Unfähigkeit Technik zu bedienen wird vielen Älteren zugemessen, dabei bleibe außeracht, dass diese Faktoren – wie stets – von Person zu Person unterschiedlich seien.

Tatsächlich also sei der rechtliche Schutz für Ältere in bestimmten Bereichen noch nicht ausreichend gewährleistet: Alter als Diskriminierungsmerkmal müsse – in allen Lebensbereichen – ausdrücklich verboten, und die Inhalte des Gesetzes ausgereift werden. Auch an der negativen Stigmatisierung des „Alt-seins“ müsse man arbeiten.

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Ab September 2013 startet die Bürgerbeauftrage für Soziale Angelegenheiten Birgit Wille das Themenjahr gegen Altersdiskriminierung. Unter anderem will die Antidiskriminierungsstelle, die der Bürgerbeauftragten angegliedert ist, landesweit ein Jahr lang Vereine, Verbände, Institutionen und Bürger über Benachteilungen aus Altersgründen informieren.

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Viele Menschen in Schleswig-Holstein fühlen sich vor allem wegen ihres Alters benachteiligt. Diese Erfahrung hat Birgit Wille, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, in der im Februar eingerichteten Antidiskriminierungsstelle gemacht. Zu jung oder zu alt für etwas – immer wieder hätten Hilfesuchende im ersten Monat über solche Hürden geklagt, berichtet die Bürgerbeauftragte. Ältere Mitbürger würden zum Beispiel klagen, dass sie bei Banken und Sparkassen keine Kredite mehr bekämen, zählt Birgit Wille auf. Oder das Versicherungen immer teurer würden, ja älter der Versicherte ist. „Dabei beginnen die Probleme mit dem Alter nicht erst mit der Rente“, sagt Frau Wille. Auch junge Menschen stünden oft bei beruflichen Bewerbungen vor Altersgrenzen von zum Beispiel 25 oder 30 Jahren und könnten diese nicht nachvollziehen.

Damit hat sich die Benachteiligung wegen des Alters im ersten Monat als größtes Sorgenthema herausgestellt. Auf Beschluss des Landtages berät die neue Antidiskriminierungsstelle aber auch bei allen anderen Gründen, aufgrund derer sich Menschen benachteiligt fühlen. Dazu zählen Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Weitere Informationen: http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/

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Erstmals in der rund 70-jährigen Geschichte der Europäischen Union hat die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine Strategie vorgestellt, die in allen 27 Mitgliedstaaten Impulse für eine politische Landschaft setzen soll, in der keine Generation benachteiligt oder bevormundet wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich bereits mit den Inhalten und Zielen der Strategie auseinandergesetzt und Kritik geäußert.

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Von der Leyen begrüßt die Initiative der EU-Kommission und erwartet, dass sie nicht nur die Solidarität zwischen den heute lebenden Generationen stärkt, sondern auch eine nachhaltige Politik fördert, die zukünftige Generationen nicht belastet. An der Ausarbeitung der Strategie waren unter anderem das EU-Politiklabor sowie ein Europäisches Bürgerforum beteiligt. Grundlage bildeten die Ergebnisse von 150 zufällig ausgewählten EU-Bürger*innen, die gemeinsam eine Liste von Maßahmen zur Förderung der EU-weiten Generationengerechtigkeit erarbeitet haben.

Im Kern verfolgt die Strategie eine zukunftsorientierte Politik, die sowohl aktuellen als auch kommenden Generationen zugutekommen soll. Politische Entscheidungen sollen stärker im Interesse aller Generationen getroffen werden. Orientierung bietet dabei der Gedanke eines Generationenvertrags, in dem Fairness eine zentrale Rolle spielt. So sollen insbesondere junge Menschen stärker in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und gleichzeitig Maßnahmen gegen Ageismus ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, Unterschiede bei Bildungs- und Karrierechancen innerhalb der EU möglichst zu verringern.

Zudem hat die EU-Kommission konkrete Vorhaben angekündigt. So soll Generationengerechtigkeit künftig besser messbar gemacht werden, um mögliche Defizite gezielter identifizieren und angehen zu können. Geplant ist außerdem ein EU-weites, mehrsprachiges Maßnahmenpaket, das langfristige politische Strategien unterstützen soll. Ergänzend ist ein länderübergreifendes Demografieforum vorgesehen. Eine Initiative mit dem Titel „Stimmen der Zukunft“ soll darüber hinaus auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligungsmöglichkeiten stärken und verschiedene gesellschaftliche Akteur*innen einbinden.

Aus Sicht der BAGSO bleibt die Strategie jedoch hinter den Erwartungen zurück. Sie kritisiert, dass ältere Generationen nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden wie jüngere. Auch die vorgesehenen Maßnahmen gegen Ageismus seien nicht ausreichend konkretisiert. Ein gemeinsam mit AGE Platform Europe entwickelter Aktionsplan gegen Altersdiskriminierung wurde von der EU-Kommission nicht in die Strategie aufgenommen. Beide Organisationen kündigten an, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen weiterhin aufmerksam zu beobachten und sich bei Bedarf für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Menschen einzusetzen.

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Diskriminierung beruht häufig auf Stereotypen und Verallgemeinerungen. Das zeigt sich auch beim Ageismus, also der Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Alters. Selbst Personen, die kein offen diskriminierendes Verhalten zeigen, verbinden oft bestimmte Klischees mit Senior*innen, die in vielen Fällen nicht der Realität entsprechen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun einen Wettbewerb initiiert, der auf humorvolle Weise auf das Thema Ageismus aufmerksam machen soll.

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Unter dem Titel „Wer zuletzt lacht…“ soll der Wettbewerb die Vielfalt des Älterwerdens sichtbar machen. Teilnehmende sind eingeladen, stereotype Vorstellungen über ältere Menschen kreativ zu hinterfragen, indem sie eine Karikatur gestalten und diese bis zum 8. Mai bei der BAGSO einreichen. Zur Auswahl stehen vier Kategorien mit unterschiedlichen ageistischen Vorurteilen, darunter etwa die finanzielle Situation oder die digitalen Kompetenzen älterer Menschen. Pro Kategorie kann jeweils eine Karikatur eingereicht werden.

Karikaturen sind grafische, meist zeichnerische Darstellungen gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Themen. Sie arbeiten häufig mit Überzeichnungen und humoristischen Elementen, um Missstände pointiert darzustellen und gleichzeitig zum Nachdenken anzuregen. Auch im Kontext der Seniorenpolitik können Karikaturen dazu beitragen, verbreitete Vorurteile sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen.

Grundsätzlich steht die Teilnahme allen Interessierten offen. Vor der Einreichung über das Anmeldeformular sollten jedoch unbedingt die Teilnahmebedingungen beachtet werden. So sind unter anderem eine vorherige Veröffentlichung der Beiträge sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgeschlossen.

Ende Juni werden insgesamt zwölf Beiträge prämiert. Die Preisgelder liegen je nach Platzierung zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Die Gewinner*innen werden von einer siebenköpfigen Jury ausgewählt und im Herbst zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen.
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

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Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

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Auch für Rentner*innen besteht eine Steuerpflicht. Allerdings müssen sie selbst im Blick haben, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Das schreibt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. und bezieht sich auf Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Laut Vdk müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Für 2024 lag dieser bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Das Finanzamt fordert sie allerdings nicht automatisch dazu auf.

„Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.“ Steuern sind allerdings erst für den ersten Euro oberhalb der Freibeträge zu zahlen. Wer also 11.884 Euro Rente (oder Rente plus weitere Einkünfte) erhält, würde nur auf 100 Euro Steuern zahlen.

Laut Finanzamt zählen zu weiteren Einkünften neben den gesetzlichen und privaten Renten auch: Pensionen, Einkünfte aus bestimmten (Neben-)Beschäftigungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bestimmte Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen auf ausländischen Konten.

Bis zum Jahr 2040 gibt es neben dem Freibetrag zusätzlich eine Übergangsregelung. Bis dahin gilt: „Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer etwa im Jahr 2024 in Rente gegangen ist, zahlt auf 83 Prozent der Rente Steuern.“

Die Person mit 11.884 Euro würde also nicht auf 100, sondern nur auf 83 Euro Steuern zahlen müssen. Rentenerhöhungen sind hingegen voll steuerpflichtig.

Allerdings gilt auch: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht automatisch, Steuern zahlen zu müssen. Wie auch bei der Steuer während des Erwerbslebens gibt es diverse Möglichkeiten zum Absetzen. Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinem Flyer „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ unter Punkt 8 auf folgende Positionen hin:

  • Werbungskosten: z. B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente
  • Sonderausgaben: z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: z. B. für gemeinnützige Organisationen oder Vereine
  • Kirchensteuer
  • Haushaltsnahe Dienste: z. B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Unterhalt: z. B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Vor allem Sonderausgaben wie bei Privatversicherten, außergewöhnliche Belastungen durch einen erhöhten Pflegebedarf oder vermehrte Kosten für Erkrankungen, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt sind besonders hervorzuheben, da ihr Bedarf mit zunehmendem Alter tendenziell steigt.

Wer also mit seiner Rente und möglichen weiteren Einkünften über dem Steuerfreibetrag liegt, sollte einmal die eigenen Ausgaben genauer anschauen. Laut VdK ist der steuerpflichtige Teil der Rente in der Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersichtlich. Diese wird jährlich per Post zugestellt und die Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie muss lediglich einmalig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert werden.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass steuerliche Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen individuell unterschiedlich sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Dies birgt das Risiko einer strukturellen Altersdiskriminierung, insbesondere für ältere Menschen in prekären Verhältnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend sind nicht allein das Alter, sondern die individuelle Lebenslage, das soziale Netzwerk sowie geistige und körperliche Fähigkeiten – denn eine korrekte Steuererklärung hängt mindestens von einem dieser Faktoren ab. (Mehr zu diesen Begriffen lesen Sie in unserem Artikel „Orientierung im Begriffe-Dschungel: Lebensphase, Lebenslage, Gebrechlichkeit“.)

Personen, die ihr Leben lang ihre Steuer selbst erledigt haben oder über ausreichende finanzielle oder soziale Mittel verfügen, um externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind weniger betroffen. Wer Schwierigkeiten hat, Belege zu ordnen oder Ausgaben zu überblicken und auf sich allein gestellt ist, kann möglicherweise weniger steuerliche Abzüge geltend machen und unnötig Steuern zahlen.

Daher reicht es nicht aus, nur über steuerliche Rechte und Pflichten aufzuklären. Es muss auch hinterfragt werden, welche Hürden ältere Menschen daran hindern, ihre Steuererklärung korrekt und ohne unangemessene Belastung zu bewältigen.

Weitere Eckdaten und Informationen zum Thema:

Fristen für die Steuererklärung:

  • Reguläre Abgabe: Bis 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein: Bis 30. April 2026
  • Freiwillige Steuererklärung: Bis 31. Dezember 2028
  • Fristverlängerung: Kann bei triftigen Gründen beantragt werden.

Auf dem Portal rentenuebersicht.de können Nutzer ihre bereits erworbenen Rentenansprüche überprüfen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei. Für den Zugang sind die Steuer-Identifikationsnummer und die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises erforderlich.

Zudem finden sie unter folgendem Link einen Lohn- und Einkommensteuer Rechner.

Dieses Video des VdK ist schon etwas älter und die Daten nicht aktuell, aber es gibt einen guten Überblick über die Prinzipien: Die Rente ist sicher…steuerpflichtig

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Im Juni 2024 veröffentlichte die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ein 25-seitiges Dossier zur gegenwärtigen Situation der psychischen Gesundheit von Senior*innen in Europa. Dabei wird nicht nur auf die Risikofaktoren psychischer Erkrankungen hingewiesen, auch nennt die UNECE konkrete Förderungs- und Hilfsmaßnahmen aus mehreren Ländern.

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Zielsetzung

Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten.

Zentrale Ergebnisse

Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei.

Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen.

Regionale Unterschiede

Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord  wählen.

Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld.

Internationale Strategien

Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen.

Nationale Strategien

Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde.

In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen.

Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen.

Zusammenfassung

Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern.

Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen.

Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.

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