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Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben beschlossen, einen Fonds einzurichten, aus dessen Topf Hilfsangebote für die Barrierefreiheit ausgebaut werden können. Übergeordnetes Ziel soll es sein, in möglichst vielen Bereichen Barrierefreiheit zu erreichen. Modellhafte Anstrengungen soll die Landesregierung in besonderem Maße fördern.

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Viele Kommunen fühlten sich finanziell davon überfordert, Barrierefreiheit herzustellen, berichtet der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Ihn erreichten immer wieder entsprechende Anfragen und Hilfegesuche. ,,Derzeit existieren zu wenige Fördermittel für die Barrierefreiheit im Land", kritisiert der Landesbeauftragte. ,,Die Kommunen benötigen eine finanzielle Entlastung, zum Beispiel bei der Sanierung von Schulen, Kitas oder anderen öffentlichen Gebäuden", so Hase weiter. Der Landesbeauftragte mahnt jedoch an, dass die Fördermittel nicht für Projekte zur Verfügung gestellt werden sollten, für die es ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung gebe.

Weiterhin fordert der Landesbeauftragte, Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Förderkriterien und der Vergabe der Fördergelder zu beteiligen. ,,Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, wo die entsprechenden Bedarfe sind", so Hase abschließend.

Der beamtenbund und tarifunion begrüßt dieses. Der geplante Fonds soll allerdings nur 10 Millionen Euro umfassen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

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Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) haben zwei Veröffentlichungen zum Thema „Barrierefreie Haushalts- und Unterhaltungselektronik“ herausgebracht. Diese zeigen Handlungsbedarf auf und sollen auf wichtige, nun anstehende Schritte hinweisen.

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Diesbezüglich heißt es in der Pressemitteilung: Bei Geräten wie Waschmaschine, Radio und Backofen sind Sensortasten und Touchscreens auf dem Vormarsch. Der technische Fortschritt hat jedoch seine Schattenseiten: Immer mehr Geräte der Haushalts- und Unterhaltungselektronik sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht bedienbar.

Der DBSV und die BAGSO haben deshalb auf der IFA 2016 eine Sonderausstellung zum Thema „Nutzbarkeit und Barrierefreiheit von Haushalts- und Unterhaltungselektronik“ veranstaltet. Zu den zahlreichen Besuchern zählten Brigitte Zypries, damals Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Der Abschlussbericht "Barrierefreie Haushalts- und Unterhaltungselektronik. Übersicht, Hintergrund und Ausblick" erläutert neue und wesentliche Fragestellungen, die sich im Rahmen der IFA-Präsenz eröffneten.  Die Broschüre ist gedruckt in Deutsch erschienen und in Englisch als barrierefreie PDF-Datei downloadbar. Das Anforderungspapier „Barrierefreie Haushalts- und Unterhaltungselektronik“ vereint deutschen und englischen Text in einer Publikation.

„Die Messepräsenz auf der IFA 2016 war ein erfolgreicher erster Schritt, um Wirtschaft und Handel für die spezifischen Belange der Zielgruppe der blinden und sehbehinderten Verbraucher/innen zu sensibilisieren. Die wichtige Auseinandersetzung mit der Frage der Barrierefreiheit von Haushalts- und Unterhaltungselektronik muss unbedingt fortgesetzt werden“, stellt DBSV-Präsidentin Renate Reymann fest.

„Die BAGSO setzt sich für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ein, dies gilt auch für sehbehinderte und blinde Menschen. Für sie ist Barrierefreiheit auch bei elektronischen Geräten besonders wichtig“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. Er begrüßt daher die neuen Publikationen, insbesondere das vom DBSV erstellte Anforderungspapier, und bittet die BAGSO-Verbände um Unterstützung bei der Verbreitung.

Die beiden Publikationen können Sie kostenlos in gedruckter Form über die Landesvereine des DBSV erhalten.

Zudem können Sie die drei genannten Broschüren als barrierefreie PDF-Dateien sowie die Vorträge der Fachveranstaltung auf der IFA 2016 als Audio-Datei downloaden.

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Ein Jahr nach der Eröffnung sieht sich die Bundesfachstelle Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als festen Begriff in der Fachwelt. Die Bereiche Ausschreibungsverfahren und barrierefreies Bauen haben sich aktuell als Schwerpunktthemen etabliert.

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Innerhalb eines Jahres hat das Team der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ca. 300 Anfragen bearbeitet, telefonische Erstberatung und Netzwerkarbeit geleistet sowie Projekte und Kooperationen eingeleitet. Dabei arbeitet die Bundesfachstelle mit Behörden und Netzwerkpartner/innen zusammen.

„Die Arbeit ist gut angelaufen, unsere Kontakte zu Behörden und Unternehmen sind vielfältig. Die Themen Ausschreibungen und Rahmenverträge wollen wir aufgrund der Anfragen im kommenden Jahr weiter intensivieren“, kündigt Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, an.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeitet die Bundesfachstelle seit Anfang 2017 an der Erstellung eines Erfassungsbogens, um den Stand der Barrierefreiheit der Bundesgebäude zu ermitteln. Denn bis zum 30.06.2021 müssen alle Bundesbehörden hierzu einen Bericht sowie einen Plan vorlegen, wie bestehende Barrieren beseitigt werden sollen. Die Vorlage der Bundesfachstelle soll es den Behörden ermöglichen, ihre Berichte unkompliziert, einheitlich und vergleichbar erledigen können.

„Einen standardisierten Erfassungsbogen für die Bundesbehörden mit einer Vielzahl von Gebäuden und Liegenschaften zu erarbeiten ist eine Herausforderung, der wir uns natürlich gerne stellen. Die Aufgabe spiegelt wider, was die Arbeit der Bundesfachstelle tagtäglich ausmacht: Lösungen für komplizierte Probleme zu finden, um so das Thema Barrierefreiheit voranzubringen“, erklärt Peter Grothues, Direktor der DRV KBS.

Nach der parlamentarischen Sommerpause führt die Bundesfachstelle eine Fachveranstaltung in Zusammenarbeit mit mehreren Bundesministerien durch. Nach den bisherigen Aktivitäten für Behörden und Unternehmen geht es hier erstmals um den privaten Bereich. Das Thema lautet: Wie können die Anstrengungen von Bund und Ländern verbessert werden, um in ausreichendem Maße barrierefreien Wohnraum zu schaffen?

Quelle: PM der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, über die wir bereits berichtet haben.

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Die Errichtung der Bundesfachstelle im Jahr 2016 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts erreicht. Die Fachstelle dient der Beratung sowie Unterstützung von Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit - auf baulicher, informativer und kommunikativer Ebene.

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Die Bundesfachstelle ist der zentrale Ansprechpartner vor allem für die Behörden und nach Kapazität auch für die Wirtschaft und zivile Bevölkerung bei Fragen zur Barrierefreiheit. Zu ihren Aufgaben zählen u.a.: die Erstberatung, die Bündelung und Veröffentlichung von Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft, die Unterstützung bei Verhandlungen im Privatrecht, der Aufbau von und die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk, die Begleitung von Forschungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Daneben wird die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrer Arbeit von einem Expert/innenkreis begleitet.

Konkrete Informationen über die Bundesfachstelle, ihre Angebote und Praxishilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

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Bücher und Zeitschriften zum barrierefreien Umbauen gibt es viele. Wer sich umfangreich und kostenfrei online informieren möchte, findet hier drei Möglichkeiten.

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Ein Ratgeber von casando erklärt in 12 Kapiteln wie Sie ohne Barrieren und mit Komfort leben können. Dabei geht es um die altersgerechte Gestaltung und flexible Nutzung der Wohnräume flexibel, typische Schwachstellen bei älteren Gebäuden, kostenlose Beratungsmöglichkeiten, Sicherheit, Energieeffizienz und Finanzierungsmöglichkeiten. Tipps und Praxisbeispiel machen die Thematik anschaulich.

Zuhause im Alter ist ein Serviceportal, welches vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend betrieben wird. Die Informationen sind umfangreicher und bieten noch mehr Praxisbeispiele sowie weiterführende Links.

Deutlich umfangreicher als unser erstes Beispiel von casando ist der Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es geht primär um barrierefreies Bauen aber auch um das Umbauen bestehender Gebäude. Mit dem hohen Maß an Details richtet sich dieser Leitfaden nicht nur an NutzerInnen, sondern vor allem auch an Maßnahmenträger, Mitarbeiter der Bauverwaltungen, freiberuflich tätige Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und weitere Planer.

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Viele Wohnungs- und Hausbesitzer wünschen sich in Ihren eigenen vier Wänden alt zu werden. Denkt man diesbezüglich nicht rechtzeitig die sich im Alter ändernden Anforderungen der Ausstattung des Eigenheimes mit, kann dieser Wunsch ernsthaft gefährdet werden. Der Verein „wohnen im eigentum. die wohneigentümer e.V.“ möchte Menschen helfen sich dieser Herausforderung zu stellen.

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Aus diesem Grund organisiert der Verein am 25.09.2014, um 18:30 Uhr, einen Online-Vortrag zum Thema barrierefreies Wohnen im Alter. Die Referentin Ulrike Haase-Muelleneisen, Diplom-Ingenieurin und Master of Engeneering ist Sachverständige für Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenraum und Städtebau, im dem Vortrag zeigt sie Eigentümerinnen und Eigentümern Wege auf das Wohnen im Alter vorzubereiten und somit gleichzeitig den Wert des Hauses oder der Wohnung zu steigern. Zur Teilnahme an dem Vortrag benötigen Sie einen PC, ein Headset oder Telefon und eine Anmeldung. Wo Sie sich anmelden und wie viel die Teilnahme kostet erfahren Sie im unteren Teil dieses Artikels.

Anmeldung:
Per Telefon unter: 0228 – 30 41 26 77
Per E-Mail: veranstaltung@wohnen-im-eigentum.de

Kosten für die Teilnahme:
20 Euro/ 10 Euro (für Mitglieder)

Anzeige des Vortrags auf der Internetseite von wohnen im eigentum. die wohneigentümer e.V.

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Die demografische Entwicklung, die eine beträchtliche Steigerung der Anzahl älterer Menschen und somit auch eine wachsenden Zahl aktivitäts- und mobilitätsbehinderter Menschen mit sich bringt, unterstreicht die Dringlichkeit von Barrierefreieheit im Tourismus.

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Barrierefreier Tourismus in Deutschland ist daher im Sinne eines qualitativ hochwertigen Tourismus für alle zu entwickeln. Mit diesem Anspruch soll ein Standard für neue Bewegungsfreiheit, Mobilität, unbeeinträchtigte Aufenthaltsqualität und ein Höchstmaß an Service für Alle (u.a. auch für Senioren, Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen) gesetzt werden.

Künftig können Menschen mit Handicap, Senioren und Familien mit kleinen Kindern bei ihrer Reisevorbereitung deutschlandweit auf einheitlich geprüfte Informationen zugreifen. Nach intensiver Vorarbeit wird erstmals ein bundesweites Kennzeichnungs- und Qualifizierungssystem umgesetzt, das barrierefreie Angebote und Dienstleistungen ausweisen wird. Es will unliebsamen Überraschungen vorbeugen und eine Teilhabe Aller ermöglichen. Dabei bündelt es erfolgreiche Ansätze und Initiativen auf regionaler und lokaler Ebene im Land, die vielfach bereits existieren. Mit diesem Schritt macht der föderal aufgestellte Deutschland-Tourismus einen gewaltigen Qualitätssprung. Ziel ist, Informationen entlang der gesamten touristischen Servicekette zu liefern, so dass allen Zielgruppen eine transparente und vor allem verlässliche Grundlage für ihre Reisentscheidung zur Verfügung steht – sei es für Ausflüge, Urlaubs- oder Geschäftsreisen.

Weitere Informationen: www.deutschland-barrierefrei-erleben.de

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Derzeit sind nur etwa fünf Prozent aller Wohnungen, in denen ältere Menschen leben, altersgerecht. In der Regel schränken Barrieren die Selbstständigkeit, die Beweglichkeit und die Freiheit im Alltag ein. Mit einer barrierefreien oder zumindest barrierearmen Wohnung ist ein Zuhause ohne Hindernisse und Stolperfallen gemeint. Gerade Treppenstufen, Türschwellen und zu schmale Türen können im Alter zu beinahe unüberwindbaren Barrieren werden. Eine Checkliste zur Prüfung, ob Ihr Zuhause altersgerecht ist, wurde nun vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht.

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Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen möchte in den eigenen vier Wänden alt werden und darin möglichst selbstbestimmt leben. Dafür lohnt sich ein Umbau, der die Wohnung barrierefrei oder zumindest barriereärmer macht. Durch eine solche bauliche Gestaltung können Sie sich auch im Alter ungehindert in Ihrer Wohnung bewegen und den Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen. Eine bedarfsgerechte, barrierefreie Wohnung erhöht nicht nur den Komfort, sondern trägt auch dazu bei, Verletzungen durch Stürze zu vermeiden. Auch soziale Kontakte lassen sich leichter pflegen: Eine Wohnung ohne Stufen und Schwellen ist nämlich nicht nur für Sie komfortabler, sondern auch für Bekannte, die Sie besuchen - ob im Rollstuhl oder mit Kinderwagen.

Ganz allgemein gilt: Altersgerecht umbauen ist keine Frage des Alters!

Jede Stolperfalle erschwert Kindern das Laufenlernen und jede Stufe weniger macht das Kinderwagenschieben leichter. Außerdem tragen Investitionen in den altersgerechten Umbau zur langfristigen Wertsicherung einer Immobilie bei - wichtig für Vermieter und selbstnutzende Eigentümer.

Hier können Sie weitere Informationen und die Checkliste abrufen:

www.serviceportal-zuhause-im-alter.de

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