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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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Unter dem Titel „Gemeinsam Digital“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgelegt. Zu den Kernvorhaben zählt unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telemedizin und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitalisierung und Pflege“.

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Risiken schneller erkennen, Fehlmedikation reduzieren, weniger Dokumentationsaufwand – all das sind Hoffnungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Sie biete für diesen Bereich ein „enormes Potenzial, das wir bislang noch zu wenig nutzen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorwort zu der nun vorgelegten Digitalisierungsstrategie erklärt. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung konkret erlebbare Mehrwerte bietet, die eine erfolgreiche Transformation ermöglichen: In dieser Zeit hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht“, so der Minister. „Die Pflegeberatung wurde digitalisiert. Mit der Corona-Warn-App (CWA) und dem digitalen Impfzertifikat haben viele Menschen zum ersten Mal eine gesundheitsbezogene digitale Anwendung auf ihrem Smartphone genutzt.“

Die Digitalisierungs-Vorhaben, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat, werden in der 44-seitigen Publikation erklärt. Als zentrales Vorhaben gilt die Entwicklung der elektronische Patientenakte. Nach Vorstellung des BMG sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine solche ePA verfügen. Gelingen soll das unter anderem dadurch, dass lediglich ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“ gelten wird. Es ist also keine aktive Zustimmung notwendig – solange ein*e Versicherte*r nicht widerspricht, erhält er oder sie zukünftig automatisch eine elektronische Akte. „Die ePA wird für die Versicherten zur zentralen Plattform für ihre Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Strategie. „Sie erhalten Kontextinformationen zu ihren persönlichen Daten, etwa Erläuterungen zu Diagnosen und Behandlungsoptionen sowie für sie relevante Erinnerungen und medizinische Hinweise. Außerdem sollen Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) automatisiert in die ePA übertragen und anschließend zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden können.“

Ausgebaut werden soll auch die Telemedizin, einer digitalen Form der medizinischen Versorgung. Insbesondere hausärztlich unterversorgte Regionen sollen davon profitieren, bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent dieser Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben.

Die Digitalisierungsstrategie ist unter Einbindung verschiedener Akteur*innen des Gesundheits- und Pflegewesens erarbeitet worden, darunter auch Patient*innenvertretungen.

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Der schleswig-holsteinische Landtag befasst sich derzeit unter anderem mit der Situation pflegender Angehöriger. Nach einem im November vorgelegten Bericht der Landesregierung liegt das Thema nun beim Sozialausschuss zur abschließenden Beratung.

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Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde.

Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“.

Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier.

Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“

Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.

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Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl vergleichen wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu seniorenpolitisch relevanten Bereichen. In diesem Beitrag geht es um die Forderungen zum Thema Digitalisierung.

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In unserem letzten Beitrag aus der Rubrik haben wir zunächst die rentenpolitischen Positionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne vorgestellt. Auch das Thema Digitalisierung wird für die Seniorenpolitik immer relevanter ­– nicht zuletzt die Corona-Pandemie führte dazu, dass immer mehr digitale Lösungen zum Austausch gefunden werden mussten, z.B. durch Videokonferenzen. Doch was fordern die Parteien insbesondere zu Zugängen oder der Barrierefreiheit digitaler Möglichkeiten?

Außer Betracht bleiben in diesem Rahmen für die Seniorenpolitik weniger relevante Teilaspekte der Digitalisierung wie bspw. die technische Ausstattung an Schulen. Außerdem kann aufgrund der teilweise zahlreichen Vorschläge hier nur ein Einblick in einige der Positionen der Parteien gegeben werden. Die vollständigen Programme sind für eine weitergehende Beschäftigung jeweils in den Absätzen zu der jeweiligen Partei verlinkt.


CDU/CSU

Das Thema Digitalisierung stellt im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zwar kein eigenständiges Kapitel da, findet sich aber als „Querschnittsaufgabe“ – wie die Union die Digitalisierung beschreibt – an vielen Stellen des Wahlprogramms. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Schiene und von Fahrzeugen oder der Arbeitswelt vorangebracht werden. Koordiniert werden sollen digitalpolitische Projekte in einem neuen, einzurichtenden „Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation“, wie es im Wahlprogramm betitelt wird.

Das Ehrenamt wolle die Union außerdem durch ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen „mit der digitalen Welt zusammenbringen.“ Das soll den Zusammenhalt stärken und helfen, dass die Digitalisierung im Alltag der Breite der Gesellschaft ankommt. Auch in der Pflege soll die Digitalisierung „älteren Menschen mehr Sicherheit und Eigenständigkeit“ durch die Weiterentwicklung von Assistenzsystemen geben. Bis 2025 soll flächendeckend das 5G-Mobilfunknetz (5. Generation des Mobilfunks) ausgebaut sein.

Verwaltungsleistungen sollen ebenfalls digitalisiert werden. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsanspruchs für jede*n auf eine digitale Bürgeridentität („e-ID“), mit der beispielsweise Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer zusammengeführt werden könnten. Außerdem sollen Apps für Verbraucherrechte nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App entwickelt werden, mit denen Bürger*innen „schnell relevante Informationen und Serviceleistungen erhalten, um ihre Rechte durchzusetzen.“ Ein einheitliches „IT-Sicherheitskennzeichen“ soll Verbraucher*innen zudem Auskunft über die Sicherheit von Produkten geben.

Bei der Digitalisierung dürfe allerdings niemand zurückgelassen werden. „Daher behalten wir auch diejenigen im Blick, die nicht in einer digitalen Welt aufgewachsen sind und die weniger Kenntnisse in diesem Bereich haben“, ergänzt die Union. Gleichzeitig gebe es auch ein Recht auf digitalen Zugang, wie die Schwesterparteien unter der Abschnittsüberschrift „Inklusion im Alltag leben“ argumentieren. Eine wichtige Rolle spiele daher eine barrierefreie Medienvielfalt in der Bundesrepublik – „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informatorische Selbstbestimmung wahrnehmen können“, auch wenn diese in Einrichtungen leben.


SPD

Im Gegensatz zu dem Wahlprogramm der Union hat die SPD dem Thema Digitalisierung ein eigenes Kapitel gewidmet. Im insgesamt 66-seitigen „Zukunftsprogramm“ der Sozialdemokrat*innen wird als Ziel formuliert, Deutschland bis zum Ende der 2020er Jahre zur „Gigabit-Gesellschaft“ zu machen. Dazu soll die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit (Einheit für Datenmenge) pro Sekunde garantiert werden. Im 21. Jahrhundert sei ein schneller Internetzugang unverzichtbar.

Ähnlich wie CDU und CSU will auch die Sozialdemokratische Partei digitale Verwaltungsleistungen ausbauen. „Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen“, heißt es dazu im Programm. Wer wann auf die Daten zugreift, sollen die Bürger*innen selbst kontrollieren und erteilte Berechtigungen somit auch wieder löschen können.

Die Marktmacht einiger Digitalkonzerne sehen die Sozialdemokrat*innen kritisch, sie schade dem Wettbewerb und den Verbraucher*innen. Daten sollten auch gemeinwohlorientiert, z.B. für digitale Dienstleistungen, nutzbar gemacht werden und nicht nur „Daten-Monopolisten“ nutzen. Die SPD kündigt daher ein „Datengesetz“ an, welches „das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt.“

Außerdem betont die SPD das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Um dieses weiter zu schützen, solle die Datenschutzverordnung verbessert werden. Zusätzlich kündigt die Partei „ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich“ zu schaffen.

Um die Gesellschaft durch die Digitalisierung nicht zu spalten, müsse diese bezahlbar sein. Für den Netzzugang schlägt die SPD daher neben Schüler*innen und Studierenden auch für Bürger*innen mit geringem Einkommen einen „Sozialtarif“ vor, der im Programm allerdings nicht weiter konkretisiert wird. Außerdem setze sich die SPD für ein „Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen“ ein. Insbesondere der Volkshochschulen käme hier eine besondere Bedeutung zu, mit einem Förderprogramm des Bundes sollen diese bei ihrer Entwicklung gefördert werden.


AfD

Als „Chance für die Verbesserung des Lebens“ aller Bürger*innen beschreibt die Alternative für Deutschland die Digitalisierung in ihrem Wahlprogramm „Deutschland. Aber normal.“, in welchem dem Thema als Teil des Kapitels „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ einige Seiten eingeräumt werden.

Gleichzeitig zur „Chance“ betont die Partei jedoch, dass digitale Techniken nicht zu einer „Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen“ dürften. Die AfD will daher die Neutralität von sozialen Plattformen, die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien“ auch im Netz und die Verhinderung sogenannter Upload-Filter (Software, die Dateien wie z.B. Videos vor dem Hochladen prüfen). Auch eine zentrale Meldestelle für Bürger*innen, die von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffen sind, gehört zu den Vorschlägen der Partei.

Ausgebaut werden müsse das Glasfaser- und Mobilfunknetz, bei dem Ausbau von 5G-Netzen ist die Partei allerdings zurückhaltender. Mögliche „gesundheitliche Risiken“ müssten weiterhin wissenschaftlich untersucht werden. Wie die vorhergehend vorgestellten Parteien sieht auch die AfD darüber hinaus noch Potential bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sie betont allerdings, dass Bargeldzahlungen für Dienstleistungen möglich bleiben und Bürger*innen in Zukunft die Wahl haben sollen zwischen einer persönlichen Kontaktaufnahme oder einer digitalen Abwicklung.

Für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die AfD, die Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) abzuschaffen und durch ein neues, schlankeres Gesetz zur Sicherstellung der informellen Selbstbestimmung zu ersetzen. Die Rolle von Datenschutzbehörden will die jüngste der im Bundestag vertretenden Parteien bestärken.


FDP

Das Thema der Digitalisierung findet sich an vielen Stellen des FDP-Wahlprogramms mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“. So beispielsweise bei den Themen Gesundheitswesen, Pflege oder Umweltpolitik. Doch es gibt auch ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Digitalisierung“, in dem die FDP wie die Unionsparteien ein Digitalministerium (genannt „Ministerium für digitale Transformation“) fordern.

Als konkrete Maßnahme schlägt die Partei – wie schon in unserem Beitrag zu den Antworten der Parteien auf die BAGSO-Wahlprüfsteine erwähnt – sogenannte „Gigabit-Gutscheine“ vor. Durch eine teilweise Erstattung von Kosten, die durch die Umstellung auf Gigabit entstehen, soll der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzten nachfrageorientiert ausgebaut werden. Außerdem will die FDP „eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung“, wozu ein bundesweiter Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes bis 2025 gehört.

Die FDP will die Cybersicherheit stärken und fordert eine „agile Cybersicherheitsstrategie“. Konkret sollen Hersteller*innen beispielsweise Haftung für Schäden übernehmen, die durch IT-Sicherheitslücken entstehen. Weitere Bestandteile sollen ein Recht auf Verschlüssung von Daten sowie ein Schwachstellenmanagement sein.

Bei der Digitalisierung im Verwaltungsbereich sprechen die Freien Demokrat*innen in ihrem Programm von „Virtueller Verwaltung“. Alle Amtsgänge sollen barrierefrei und digital ermöglicht werden, bestimmte Daten sollen nach Vorstellung der FDP künftig auch nur nach einmal – nicht an jede Behörde einzeln – übermittelt werden.

Zwar nicht im Kapitel zum Thema Digitalisierung, aber unter der Überschrift „Fairness für alle Generationen“, werden auch ältere Menschen im Programm thematisiert: „Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben“, fordert die FDP. Außerdem sollen als Beitrag zur digitalen Teilhabe öffentliche Stellen mindestens zu einer barrierearmen, idealerweise zu einer barrierefreien Anbietung digitaler Angebote verpflichtet werden.


Die Linke

Auch Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm ein eigenständiges, rund acht Seiten umfassendes Kapitel zur Digitalisierung verfasst. Darin beginnt die Partei zunächst mit einer kritischen Haltung. Zwar eröffne die Digitalisierung „Chancen (…) für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben“, werde aber auch immer wieder missbraucht – beispielsweise zur Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen“, merkt Die Linke dazu an.

Internet und Telefon gehörten zur Grundversorgung und dürften wie z.B. Wasser auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden. Generell soll die digitale Versorgung gemeinwohlorientiert sein. So fordert Die Linke unter anderem die Übernahme von Breitband- und Mobilfunknetzen in öffentliche Hand. Das Glasfasernetz soll mit jährlich 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgebaut werden.

In den Dörfern will die Partei „wohnortnahe soziale Zentren (…) schaffen, die als Orte der Begegnung dienen“ und grundlegende Dienstleistungen anbieten. Neben Post und Bank soll dazu auch ein öffentlicher Internetzugang gehören. In den Kommen soll zudem öffentliches WLAN durch Freifunk, nicht durch kommerzielle Anbieter ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung „erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen.“ Gleichzeitig dürfe dies aber nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst führen. Es brauche weiter auch persönliche Ansprechbarkeiten.

Menschen ohne Smartphone oder Computer dürften nicht ausgeschlossen werden. So will Die Linke sicherstellen, dass beispielsweise Verkehrsangebote in einer „digitalen Verkehrswelt“ auch ohne notwendige Apps oder Smartphones nutzbar bleiben.

Weitere Forderungen sind z.B. die Verankerung der Netzneutralität im Grundgesetz und der Ausbau von Datenschutz und -sicherheit, unter anderem durch eine Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung. Sogenannte Upload-Filter (s.o.) oder Netzsperren lehnt Die Linke ab.


Bündnis 90/Die Grünen

In ihrem Bundestagswahlprogramm widmen sich auch die Grünen der Digitalisierung in einem eigenen Kapitel. Darin spricht sich die Partei unter anderem für die Regulierung von „Internetgiganten“ ein, die eine „übermäßige Marktmacht“ hätten. Außerdem sollen die sogenannten Algorithmen (der Software zugrunde liegende Entscheidungssysteme, nach der z.B. entschieden wird, wem auf sozialen Plattformen welche Inhalte angezeigt werden) transparent sein und nach klaren, nachvollziehbaren Regeln funktionieren.

Viele Forderungen der Partei zur Digitalisierung finden sich jedoch gar nicht in dem dafür vorgesehenen Kapitel, sondern an anderen Stellen. So fordern Die Grünen im Abschnitt zu „lebenswerte(n) Städten und Dörfern“ zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, welcher durch die Festlegung von Mindestbandbreiten festgesetzt werden soll. Ziel sei ein Glasfaseranschluss in jedem Haus. Auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend ausgebaut werden.

Die Verwaltung soll weiter digitalisiert werden, doch ähnlich wie einige der anderen Parteien wollen auch Die Grünen gewährleisten, „dass die Türen des Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen geöffnet bleiben“.

Im Gesundheitsbereich werben Die Grünen mit einer App, die digitalen Impfpass, Informationen zur Krankheitsgeschichte oder aktuelle Blutwerte zusammenführt. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden.

Die Grünen beziehen sich explizit auf den Ansatz „Age-friendly Cities and Communities“ (übersetzt etwa Altersfreundliche Städte und Gemeinden) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit auch auf ältere Menschen. Um die digitale Teilhabe Älterer zu fördern schlägt die Partei vor diesem Hintergrund vor, „Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken“ zu fördern.

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Digitale Anwendungen in der Pflege können pflegebedürftige Personen entlasten. Bei einem überwiegenden Teil der Hilfen werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und veröffentlicht ein Faktenblatt zum Thema.

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Bei der Digitalisierung der Pflege habe es schon kleinere Fortschritte gegeben, schreibt der vzbv. Als Beispiel nennt der Verband die im Rahmen des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) beschlossene Möglichkeit für Pflegeanbieter, auf das Datennetz des Gesundheitssystems (Telematik-Infrastruktur) zugreifen zu können. Bei der Kostenübernahme für digitale Anwendungen habe die Bundesregierung bislang jedoch noch nicht gehandelt. Das stellt der Verband in einem Faktenblatt zur Digitalisierung in der Pflege fest, das im November erschienen ist. Darin heißt es: „Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) fordert einen Diskurs über sinnvolle digitale Anwendungen in der Pflege. Die Kosten für technische Hilfsmittel, deren Nutzen belegt ist, müssen übernommen werden.“

Bei solchen digitalen Anwendungen handelt es sich vor allem um Pflegeroboter, technische Assistenzsysteme wie Notrufsysteme oder Sturzsensoren, digital gestützte Pflegeplanung (z.B. bei Pflegedokumentationen) und Telecare, also Fernpflege über Videotelefonie und Datenaustausch. Solche Hilfen können pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag geben. Für viele pflegebedürftige sind die Kosten allerdings zu hoch. Bislang stünden nur Hausnotrufsysteme und Pflegebetten im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen.

Laut Daten aus dem Faktenblatt wünschten sich 90 Prozent der Verbraucher/innen, im Alter zu Hause gepflegt zu werden. Ebenso viele würden dafür auch digitale Hilfen in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Robotern in der Pflege sprächen sich 85 Prozent aller Verbraucher/innen aus.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

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Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

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Wie auf diesem Portal bereits berichtet worden ist, startete die Bundesregierung im Juli 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“. Nun sind erste Ergebnisse veröffentlicht worden.

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Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten zusammen im Sommer vergangenen Jahres die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Konzepte gegen die Personalnot in Pflegeberufen zu erarbeiten. Nun wurden am Montag, den 28.01.2019, erste Ergebnisse vorgestellt. Hauptziel sei die Steigerung der Auszubildenden im Pflegebereich um 10 Prozent bis 2023.

„Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die 'Ausbildungsoffensive Pflege', die wir in der Arbeitsgruppe 1 unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit den Partnern erarbeitet haben.“, wird Familienministerin Franziska Giffey auf der Seite des Ministeriums zitiert.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe man sich auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele geeinigt. Dazu zählten unter anderem:

  • „eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden
  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite, Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelfer/innen zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte die Wichtigkeit von fairer Bezahlung: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir sie besser bezahlen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei.“

Auch der Sozialverband VdK befürwortet die Initiative. „Der VdK begrüßt die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘. Wir brauchen dringend mehr Aktivitäten für eine bessere Personalausstattung, für bessere Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs in allen Bereichen der professionellen Pflege“, heißt es in einem Statement des Verbands. Wichtig sei allerdings, dass die Kosten nicht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen übertragen werden. „Pflegebedürftige zahlen ohnehin schon viel und müssen häufig ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, um die Pflege zu finanzieren. Das muss sich ändern! Die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger müssen ein Ende haben. Das notwendige Geld, um den Altenpflegeberuf attraktiver zu machen, muss daher aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln kommen.“

Das vollständige Dokument „Ausbildungsoffensive Pflege“ der drei Ministerien mit allen 111 formulierten Maßnahmen können Sie hier einsehen. Weitere Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten folgen.

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