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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Digitale Anwendungen in der Pflege können pflegebedürftige Personen entlasten. Bei einem überwiegenden Teil der Hilfen werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und veröffentlicht ein Faktenblatt zum Thema.

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Bei der Digitalisierung der Pflege habe es schon kleinere Fortschritte gegeben, schreibt der vzbv. Als Beispiel nennt der Verband die im Rahmen des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) beschlossene Möglichkeit für Pflegeanbieter, auf das Datennetz des Gesundheitssystems (Telematik-Infrastruktur) zugreifen zu können. Bei der Kostenübernahme für digitale Anwendungen habe die Bundesregierung bislang jedoch noch nicht gehandelt. Das stellt der Verband in einem Faktenblatt zur Digitalisierung in der Pflege fest, das im November erschienen ist. Darin heißt es: „Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) fordert einen Diskurs über sinnvolle digitale Anwendungen in der Pflege. Die Kosten für technische Hilfsmittel, deren Nutzen belegt ist, müssen übernommen werden.“

Bei solchen digitalen Anwendungen handelt es sich vor allem um Pflegeroboter, technische Assistenzsysteme wie Notrufsysteme oder Sturzsensoren, digital gestützte Pflegeplanung (z.B. bei Pflegedokumentationen) und Telecare, also Fernpflege über Videotelefonie und Datenaustausch. Solche Hilfen können pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag geben. Für viele pflegebedürftige sind die Kosten allerdings zu hoch. Bislang stünden nur Hausnotrufsysteme und Pflegebetten im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen.

Laut Daten aus dem Faktenblatt wünschten sich 90 Prozent der Verbraucher/innen, im Alter zu Hause gepflegt zu werden. Ebenso viele würden dafür auch digitale Hilfen in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Robotern in der Pflege sprächen sich 85 Prozent aller Verbraucher/innen aus.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

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Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

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Wie auf diesem Portal bereits berichtet worden ist, startete die Bundesregierung im Juli 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“. Nun sind erste Ergebnisse veröffentlicht worden.

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Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten zusammen im Sommer vergangenen Jahres die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Konzepte gegen die Personalnot in Pflegeberufen zu erarbeiten. Nun wurden am Montag, den 28.01.2019, erste Ergebnisse vorgestellt. Hauptziel sei die Steigerung der Auszubildenden im Pflegebereich um 10 Prozent bis 2023.

„Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die 'Ausbildungsoffensive Pflege', die wir in der Arbeitsgruppe 1 unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit den Partnern erarbeitet haben.“, wird Familienministerin Franziska Giffey auf der Seite des Ministeriums zitiert.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe man sich auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele geeinigt. Dazu zählten unter anderem:

  • „eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden
  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite, Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelfer/innen zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte die Wichtigkeit von fairer Bezahlung: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir sie besser bezahlen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei.“

Auch der Sozialverband VdK befürwortet die Initiative. „Der VdK begrüßt die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘. Wir brauchen dringend mehr Aktivitäten für eine bessere Personalausstattung, für bessere Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs in allen Bereichen der professionellen Pflege“, heißt es in einem Statement des Verbands. Wichtig sei allerdings, dass die Kosten nicht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen übertragen werden. „Pflegebedürftige zahlen ohnehin schon viel und müssen häufig ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, um die Pflege zu finanzieren. Das muss sich ändern! Die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger müssen ein Ende haben. Das notwendige Geld, um den Altenpflegeberuf attraktiver zu machen, muss daher aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln kommen.“

Das vollständige Dokument „Ausbildungsoffensive Pflege“ der drei Ministerien mit allen 111 formulierten Maßnahmen können Sie hier einsehen. Weitere Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten folgen.

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Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

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Mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung – dies wolle das Bundesgesundheitsministerium durch die "Konzertierte Aktion Pflege" erreichen. Mehr Menschen sollen für Pflege begeistert werden, wünschen sich verschiedene Politiker/innen des Bundes.

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Hierbei sollen drei Ministerien zusammenarbeiten: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aktion startete mit dem Ziel, „den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.“ Um dies zu erreichen sollen schnell konkrete Maßnahmen erarbeitet werden: Einbeziehen werden sollen alle relevanten Akteure des Systems: Pflegeberufs-, Pflegeeinrichtungs- und Betroffenenverbände, Krankenhäuser, Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie Sozialpartner sollen gemeinsam mit dem Bund im Rahmen fünf themenbezogener Arbeitsgruppen zu Verbesserung der Situation beruflich Pflegender arbeiten:

  1. Ausbildung und Qualifizierung
  2. Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  3. Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  4. Pflegekräfte aus dem Ausland
  5. Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Die erste Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am Freitag, den 21.09., aufgenommen. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020."

Hier finden Sie genauere Informationen zu dem Arbeitsgruppenkonzept von Seiten der Bundesregierung.

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Die Stiftung "Zentrum für Qualität in der Pflege" (ZQP) hat eine Studie durchgeführt, um zu zeigen, wie digitale Anwendungen in der Pflege eingeschätzt werden. Eine Befragung von 1.000 Personen hat ergeben, dass knapp zwei Drittel der Befragten eher Chancen als Probleme in der Nutzung digitaler Techniken für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sehen würden.

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Die Nutzung von digitalen Technologien könne laut der Stiftung zukünftig eine wichtige Rolle spielen, um gute Pflege sicherzustellen und Pflegende zu entlasten. Mit der Entwicklung entsprechender digitaler Anwendungen sei jedoch unter anderem die Frage verbunden, wie die Akzeptanz eines solchen Technikeinsatzes ist. Demnach scheint die Bevölkerung für den Einsatz von digitaler Technik im Kontext Pflege mehrheitlich offen zu sein. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der Befragten erkennen darin eher Chancen, für ein Viertel (25 Prozent) überwiegen die Risiken. 84 Prozent halten zudem digitale Anwendungen für sinnvoll, um Pflegenden die Arbeit zu erleichtern, und immerhin 74 Prozent glauben, Pflegebedürftige könnten durch technische Unterstützungssysteme unter Umständen ein selbstbestimmteres Leben führen.

Dafür, wie konkrete Einsatzmöglichkeiten von digitalen Anwendungen in der Pflege im Detail beurteilt werden, gibt die Studie ebenfalls Hinweise. So reichen im Einsatzfeld „technische Anwendungen in der Wohnumgebung“ die Zustimmungswerte von 74 Prozent für ein videobasiertes Kommunikationssystem, mit dem Pflegebedürftige ihre Helfer kontaktieren können, bis zu 93 Prozent für einen Rauchmelder mit Herdabschaltung. Auch die Unterstützung von Pflegenden durch „Telepflege-Angebote“ wird mehrheitlich befürwortet: 74 Prozent sprechen sich tendenziell für mögliche Schulungen von Angehörigen zur Pflege über eine Videoverbindung sowie eine Abstimmung aller an einer Pflegesituation Beteiligten per Videokonferenz aus.

17 Prozent nutzen bereits eine Gesundheits-App. Im Pflegekontext reicht die Zustimmung der Teilnehmer von 58 Prozent für die Bewegungsförderung in der Pflege durch Smartphone- oder Tablet-Anwendungen bis hin zu 68 Prozent zur Schulung pflegender Angehöriger.

Es werden auch Bedenken in Bezug auf eine digital unterstützte Pflege geäußert: So stimmen 43 Prozent der Studienteilnehmer „voll und ganz“ und weitere 32 Prozent „eher“ der Aussage zu, dass sie Bedenken bezüglich des Umgangs mit persönlichen bzw. sensiblen Daten haben. 54 Prozent bereitet Sorgen, ob die Technik wirklich verlässlich ist.

Alle Ergebnisse der Befragung können hier nachgelesen werden.

Die recht hohe Akzeptanz der digitalen Unterstützung in der Pflege kann in Zukunft noch herausgefordert werden. So zeigte eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, dass digitale Produkte in Kliniken häufig ohne Beteiligung der Pflegenden entwickelt und ausgewählt wurden.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist auf die zunehmende Digitalisierung in der Altenhilfe hin. Digitale Anwendungen sind zum Teil verbreitet, zum Teil bestehe aber auch noch großer Nachholbedarf. Als Grund für diesen Bedarf wird die mangelnde Akzeptanz von technischen Teillösungen in sozialen Berufsbereichen gesehen.

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Der Fokus sollte dabei laut BIVA nicht nur auf die Effizienzsteigerung der Arbeit, sondern auch in der technischen Unterstützung der Bewohner/innen liegen.

Die BIVA informiert dazu zum Stand der Digitalisierung in verschiedenen Arbeitsbereichen wie Alltagsunterstützung, Medizin, Pflege, Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Verwaltung. Auch geht es um die Bedeutung der Digitalisierung für die Pflegebetroffenen selbst. Relevante Aspekte sind hier  Regelungen zum Datenschutz, Standardisierung der Hilfen, Effizienz, bestehende Skepsis gegenüber technischen Lösungen sowie die Chancen der Erhöhung der sozialen Teilhabe durch technische Hilfsmittel.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Homepage der Interessenvertretung nachlesen.

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Das deutsche Gesundheitssystem sei aktuell nicht ausreichend vorbereitet auf die Herausforderungen des aktuellen demografischen Wandels. Ohne gezielte Maßnahmen zur Patientensteuerung, Fachkräfteförderung und Digitalisierung drohten erhebliche Versorgungslücken.

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Zu diesem Schluss kommt das deutsche Ärzteblatt in seinem Artikel: „Demografischer Wandel: Zeit für die Vorbereitung auf mehr Ältere drängt“. Die deutsche Gesellschaft altere rapide, das Gesundheitssystem stehe vor großen Herausforderungen. Besonders die steigende Zahl hochaltriger Menschen stelle Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste vor strukturelle Probleme.

Laut dem Krankenhausreport 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sind die bestehenden Versorgungsstrukturen unzureichend vorbereitet auf die doppelte demografische Herausforderung: eine alternde Population und ein zunehmender Fachkräftemangel. Demnach stieg der Anteil an Krankenhausfällen von „hochbetagten“ Personen von 13 % im Jahr 2005 auf 22 % im Jahr 2023, meist mit Mehrfacherkrankungen und hohem Pflegebedarf. Die damit verbundenen Kosten seien erheblich: Ein über 80-jähriger Patient verursache durchschnittlich Behandlungskosten von 3.351 €, im Gegensatz zu 470 € bei jüngeren Patient*innen.

Neben der steigenden Zahl älterer Patient*innen mangele es auch an Fachkräften. Besonders in ländlichen Regionen entstehen Versorgungslücken, da mehr als 23 % der Ärzt*innen über 60 Jahre alt sind.

Folgt man dem Ärzteblatt, liegt der Fokus der Expert*innen dabei vor allem die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen und die netwendigkeit einer politischen Gesamtstrategie.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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