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Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz, kurz PrävG) ist zur Zeit an die Fachausschüsse im Bundestag überwiesen. Da dieser Gesetzesvorschlag nicht unumstritten ist, zeigen wir Ihnen hier verschiedene Positionen auf.

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Im ersten Durchgang hat der Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf beschlossen (nachzulesen ab Seite 33). Frau Steffens,Ministerin aus Nordrhein-Westfalen, fordert Nachbesserungen am Gesetz und eine bessere Orientierung am der Lebenswelt der älteren Menschen. Frau Klepsch, Staatsministerin aus Sachsen, fordert eine maßnahmenbezogene Vergütung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anstelle einer Pauschale. Frau Prüfer-Storcks, Senatorin aus Hamburg, sieht zu viele Mittel bei der BZgA anstelle bei den Ländern. Sie fordert eine Einbindung der Arbeitsagenturen, eine bessere Finanzierung der Pflegeversicherung und eine verpflichtende Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.

In der ersten Beratung wurde der Gesetzesentwurf im Bundestag debattiert. Frau Zimmermann von der Linken und Frau Schulz-Asche von den Grünen weisen auf die schlechteren gesundheitlichen Lebensbedingungen und Perspektiven von GeringverdienerInnen sowie deren niedrigere Lebenserwartung hin. Frau Kühn-Mengel von der SPD fordert eine bessere Einbindung des Quartiers und der Kommune als Ort des Präventionsgeschehens. Die gesamte Aussprache im Bundestag zu dem Gesetzesentwurf können Sie online nachlesen. Den thematisierten Gesetzesentwurf samt Begründung können Sie ebenfalls nachlesen.

Sie können alle Stellungnahmen und Reden von Mitgliedern des Bundesrates und Bundestages sowie den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfes online verfolgen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht. Neben Lob werden Mängel an dem Entwurf ausgemacht. Es wird daher gefordert, dass an krankmachenden Lebensbedingungen angesetzt, die lokale Ebene einbezogen, die Akteure unterstützt, die Selbsthilfe gefördert, die BürgerInnen an der Gestaltung gesunder Lebensbedingungen beteiligt und die Kompetenzen der Menschen zu einem gesundheitsbewussten Verhalten gefördert werden.

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Die BAGSO hat vor einigen Tagen einen Bericht zur Umsetzung seniorenpolitischer Zielsetzungen der Bundesregierung veröffentlicht.

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Im November 2013 beschlossen CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Deutschland Zukunft gestalten“. Im Rahmen dieses Vertrages wurden auch seniorenpolitische Zielsetzungen verfolgt (wir berichteten), unter anderen sollten Gesetzesreformen auf den Weg gebracht werden um Altersarmut zu verhindern sowie die Versorgung mit Pflege- und Gesundheitsleistungen zu verbessern. Ein Jahr ist seit dem vergangen und es ist festzustellen, dass bereits einige Gesetzesentwürfe auf dem Weg sind und andere bereits verabschiedet wurden. Genauere Angaben zur Umsetzung der Zielvorhaben entnehmen Sie dem Bericht der BAGSO.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Bericht „Ein Jahr Große Koalition: Zum Stand der Umsetzung der seniorenpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung“

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Am 28.5.2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Dieses 1.Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dabei stehen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die qualitative Verbesserung der Pflegeleistung und die Erleichterung der Arbeit für Fachkräfte laut dem Bundesministerium für Gesundheit im Fokus. Nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens soll das 2. Pflegestärkungsgesetz konkretisiert werden.

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Mit der ersten Stufe sollen die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, Pflegehilfsmittel des alltäglichen Bedarfes sowie gesundheitlich bedingte Umbauten in Zukunft stärker bezuschusst werden. Es ist angestrebt, Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege auszubauen, um die Kombination der Leistungen zu vereinfachen. Niedrigschwellige Angebote sollen gestärkt, der Personalanteil in stationären Einrichtungen aufgestockt werden.

Pflegende Beschäftigte von Angehörigen sollen künftig in akuten Fällen für bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen erhalten.  Zudem ist vorgesehen, die Pflegeausbildung zu reformieren und eine gemeinsame Ausbildung für die Alten,- Kinderkranken,- und Krankenpflege zu schaffen.

Um die geplanten Veränderungen der Leistungen zu finanzieren, soll ab 2015 der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. 0,1 Prozent der zusätzlichen Einnahmen sollen in einem Pflegevorsorgefond gesammelt werden, damit ab 2035 der Beitragsanstieg bei geburtenstarken Jahrgängen entschärft wird.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums, Flyer zu beiden Pflegestärkungsgesetzen sowie den Gesetzesentwurf zur ersten Stufe der Pflegereform zum Download

finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik Downloads.

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